KV zahlt keinen Unterhalt - jetzt neu verheiratet

  • Hallo Zusammen,


    vielleicht weiß von Euch jemand Näheres. Folgende Konstellation: KV hat noch nie Unterhalt gezahlt. Als Selbständiger wusste er das ganz gut zu verhindern. Nun hat er (wahrscheinlich ) wieder geheiratet. Die Ehefrau arbeitet und er gibt sein Einkommen weiterhin mit 0 an. Gab es da nicht diese Taschengeldregelung? Oder weiß jemand von Euch was ich machen kann?


    Vielen Dank
    MJ

  • Hallo,


    ich schlage dir die Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt vor. Habe ich auch gemacht und die regeln das dann für dich und schreiben KV dann an. Dort muss er dann alles vorlegen.



    Wo gibt er denn sein Einkommen als 0 an ?

  • Ja, diese "Taschengeldregelung" gibt es, aber ich glaube, dass dafür das Einkommen der Ehefrau schon sehr hoch sein müßte, dass dann beim UH was rauskommt.


    Aber ich schließe mich dem vorherigen Vorschlag an und würde da auch eine Beistandschaft einrichten und mich nicht selber damit rumärgern.

  • Als Selbstständiger muss er die Steuerfestsetzung der vergangenen drei Jahre vorlegen. Sollte sich erweisen , dass er kein Unterhalts relevantes Einkommen hat, kann man fordern, dass er die Selbstständigkeit aufgibt und sich anstellen lässt. Für ihn gilt die Pflicht, alles zu tun, um Unterhalt beizubringen. Dieser Weg hat mehr Chancen und Charme als der Zugriff auf ein Taschengeld ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sollte sich erweisen , dass er kein Unterhalts relevantes Einkommen hat, kann man fordern, dass er die Selbstständigkeit aufgibt und sich anstellen lässt.


    Das würde ich ebenfalls empfehlen. Gerade Leute, die sich von einer Selbstständigkeit zur anderen hangeln und ständig mit entsprechend schlechten Einkommensergebnissen versuchen, unterhalb des Selbstbehalts zu bleiben, werden auf diese Weise zur Unterhaltszahlung bewegt.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.


  • Das würde ich ebenfalls empfehlen. Gerade Leute, die sich von einer Selbstständigkeit zur anderen hangeln und ständig mit entsprechend schlechten Einkommensergebnissen versuchen, unterhalb des Selbstbehalts zu bleiben, werden auf diese Weise zur Unterhaltszahlung bewegt.



    Dieser Mensch ist seit 25 Jahren selbständig. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt, weder für meine zwei, noch für die beiden anderen Kinder. Und nein, in Deutschland kann man niemanden zwingen, arbeiten zu gehen. Das habe ich alles versucht, leider ohne Erfolg.
    Sein Geschäft läuft übrigens richtig gut, aber davon weiß das Finanzamt nichts....

  • Dieser Mensch ist seit 25 Jahren selbständig. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt, weder für meine zwei, noch für die beiden anderen Kinder. Und nein, in Deutschland kann man niemanden zwingen, arbeiten zu gehen. Das habe ich alles versucht, leider ohne Erfolg.
    Sein Geschäft läuft übrigens richtig gut, aber davon weiß das Finanzamt nichts....


    Vielleicht würde ich in Erwägung ziehen, diese Diskrepanz beim Finanzamt zu erwähnen?

  • Es gilt, was im Steuerbescheid steht. Alles andere wären Mutmaßungen. Sowohl, dass er zahlen könnte als auch, dass das Geschäft gut laeuft. Tut es das nicht nach den vorgelegten Steuer bescheiden - und dies seit 25 Jahren, kann man ihn sehr wohl in Deutschen Landen zwingen, zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sein Geschäft läuft übrigens richtig gut, aber davon weiß das Finanzamt nichts....


    Dass ein Geschäft gut läuft, sagt leider gar nichts aus. Für das Finanzamt wichtig ist, ob und wie viel Gewinn erzielt wird.


    Solltest Du allerdings Hinweise darauf haben, dass seine ans Finanzamt übermittelten Zahlen falsch sind, dann interessiert sowas das Finanzamt bzw. die Steuerprüfung sehr wohl. Diese bekommen die meisten Hinweise auf Steuerbretrug übrigens von ehemaligen Mitarbeitern oder Lebenspartnern, aber das nur am Rande. ;)

  • Es gilt, was im Steuerbescheid steht. Alles andere wären Mutmaßungen. Sowohl, dass er zahlen könnte als auch, dass das Geschäft gut laeuft. Tut es das nicht nach den vorgelegten Steuer bescheiden - und dies seit 25 Jahren, kann man ihn sehr wohl in Deutschen Landen zwingen, zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen.

    Jetzt würde mich mal interessieren wie man jemanden zwingen kann arbeiten zu gehen? Ok, hier geht es um eine Selbstständigkeit, aber hier kann man höchstens sagen dass die Selbstständigkeit beendet werden muss. Danach wird der ärmste wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz finden und so also auch keinen Unterhalt zahlen können.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Jetzt würde mich mal interessieren wie man jemanden zwingen kann arbeiten zu gehen? Ok, hier geht es um eine Selbstständigkeit, aber hier kann man höchstens sagen dass die Selbstständigkeit beendet werden muss. Danach wird der ärmste wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz finden und so also auch keinen Unterhalt zahlen können.


    So zzumindest kenne ich das.
    Leider nichts passendes gefunden.
    Wer nicht will, den bewegt niemand dazu, ausreichend Unterhalt sicherzustellen. Gleich, ob Männlein oder Weiblein.

  • Eine (Ein-Personen-)Firma, die seit 25 Jahren keinen Gewinn abwirft, wird von den Finanzbehörden als Hobby betrachtet. Da können dann keine Ausgaben steuersenkend mehr angesetzt werden. In solchen Fällen wird in der Praxis der Selbständige zum Mindestunterhalt verurteilt mit einem pfändungsfähigen Titel. Er kann dann aussuchen, ob er neben der Selbstständigkeit einen Nebenjob annimmt oder geschickter arbeitet oder aber ins Angestelltenverhältnis wechselt.
    Hier geht es ja anscheinend nicht um jemanden, der nie ins Arbeitsleben integriert wurde. Ich denke, hier muss mit den entsprechenden Anträgen vors Gericht gezogen werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich danke Euch allen für Eure Antworten.
    Ein Titel besteht ja, über den Mindestunterhalt. Aber ich kann nicht vollstrecken, er gibt eine EV und Vermögensauskunft ab und dann hat er wieder für 2 Jahre Ruhe. Da er eine (engl.) Ltd. hat und es ausgezeichnet versteht, mit seinen Einkünften zu jonglieren, komme ich auch da auf keinen grünen Zweig.
    Ihr habt trotzdem Recht, ich werde nochmals Rücksprache mit meinem Anwalt nehmen, auch wenn ich wenig Chancen sehe.. In Deutschland wird niemand zum (offiziellen) Arbeiten gezwungen.


    Lieben Dank noch einmal.

  • Oh je.
    Das nennt sich "Titel ohne Mittel" :(
    Und der raffinierten Trickkiste mit Ltd. in England ist auch kaum beizukommen…


    Da könnte man als letztes allenfalls eine Strafanzeige überlegen. Aber auch da muss dem Staatsanwalt nachgewiesen werden, dass er zahlen könnte es aber vorsätzlich nicht tut...
    Auch eine äußerst schwierige Kiste.
    Leider gelingt es manchen Unterhaltsprellern ( und -prellerinnen, die gibt es genauso) mit sehr geschickten Methoden in Deutschland sich ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen.
    Das ist äußerst ärgerlich , da nicht so scharf bei Unterhaltspflichtverletzung in Deutschland vorgegangen wird wie in anderen Ländern…


    Oder man hat genügend Beweise, um um Ihnen wegen einer vorsätzlichen Falschabgabe der eidesstattlichen Versicherung über Vermögenslosigkeit dran zu kriegen. Aber auch das ist oft nur eher theoretisch als praktisch umsetzbar. Denn wo die Beweise hernehmen?


    Da geht einem das berühmte Messer in der Tasche auf… :nawarte::amok:

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Ltd. Das ist bei Unterhaltsschulden nicht gerade geschickt. Die Bilanz muss neben englischem zwingend nach deutschem Recht erstellt werden. Steuern werden in Deutschland bezahlt. Diese Unterlagen sollte der Anwalt anfordern. Nicht eine eidesstattliche Versicherung abnicken. Denn du kannst, da die Ltd wohl zu 100% im Besitz vom Ex ist, auch auf die Ltd zurückgreifen.
    Macht die Ltd keine Gewinne und Ex ist mit dem Unterhalt in Rückstand, wäre es eine nette Variante, der Ltd eine Überschuldung zu unterstellen und damit das, was in Deutschland eine Konkursverschleppung ist. Diese nette Verquickung von Firma/Ltd und privat ist möglich, wenn der Ex nicht regelmäßig die Ltd neu auf macht und die andere schließt.
    Nach einer wiederholten Eidesstattlichen Versicherung steht übrigens die Privatinsolvenz ins Haus. Läuft die? Sonst würde ich da nichts mehr akzeptieren. Seine Schulden bei dir sind doch mittlerweile sehr hoch.
    Ich will ja keine Empfehlung aussprechen. Aber wenn es zufällig in deiner Nähe eine Anwaltskanzlei gibt, in der mehrere Anwälte tätig sind - und einer Familienrechtler ist und der andere Internationales (Firmen)Recht vertritt - ist es denkbar und naheliegend, dass sich die Kollegen in der Kanzlei unterstützen.
    Ansonsten bleibt immer die Möglichkeit, beim Ex in der Wohnung pfänden zu lassen, Taschenpfändung durchzuziehen usw. Zum richtigen Zeitpunkt - vor Kunden -, bewirkt das manchmal eine Sinneswandlung.
    Hier in diesem Fall könnte auch die strafrechtlich relevante Anzeige wegen fehlender Unterhaltsleistung spannend sin. Bringt zwar kein Geld, aber ggfls. die(erst einmal Androhung einer) Gefängnisstrafe. Das könnte die neue Ehefrau ganz blöd finden und vielleicht einen gewissen Hinweis an den Ex bewirken, wie man das mit einfachen Mitteln abwenden könnte.


    Ist natürlich alles nicht mit Erfolgsgarantie. Er kann tatsächlich am Minimum herumkrebsen. Aber wenn er "trickst", kann man schon einen gewissen Druck ausüben. Wenigstens der eigenen Seele würde das ja guttun.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ihr seid klasse, wirklich lieben Dank dafür. Ich müsste heir zu viel erzählen, ich sag mal so viel, derzeit läuft neben einigen anderen Bewährungsstrafen auch eine wegen falscher EV und wegen Unterhaltspflichtverletzung... Und der Unterhaltsrückstand ist mittlerweile einen Mittelklassewagen mit dem Stern wert... Sch...


    @Bap, das was Du so fundiert beschreibst ist vielleicht die Theorie. Da Ex mich ebenfalls mal in eine Ltd-Gründung hineingezogen hat (deswegen Verurteilung wegen Urkundenfälschung) hatte ich selbst mit dieser Steuererklärung zu tun. Die gibt man in England ab, dort macht er eine NullsummenBilanz. Und erklärt dort, in Deutschland seine Gewinne zu evrsteuern. Hier in Deutschland legt er die Nullsummenbilanz aus England vor und ist raus. Die Ltd. hat kein Geschäftsvermögen, deswegen kann ich da nix holen. Aber wie gesagt, ich halte nochmals Rücksprache mit meinem Anwalt. So langsam werde ich unlustig. Kind Nummer 6 ist unterwegs (also seins, nicht meins) und 5 dieser Kinder erhalten keinen Unterhalt. Geht doch alles nicht.

  • Hallo,
    dies ist wahrscheinlich einer der wenigen Fällen, wo eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung 170 StGB Sinn machen könnte, das Problem ist, wie gesagt, der Nachweis des Vorsatzes. Aber das ist dann nicht Dein Problem, sondern das der Staatsanwaltschaft. Sehe das ebenso wie Volleyap & Alwayshope.


    LG

  • .... Aber leider ist es oft so, dass gerade der Staatsanwalt schon gaaaaanz am Anfang das Verfahren einstellt und es gar nicht vor den Richter kommt, wenn nicht genug "Anfangsbutter" als Gründe schon vorhanden sind.
    Dann ist es ihm nicht aussichtsreich genug und er stellt ratzfatz die Ermittlungen und das Verfahren ein :kopf

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Nach einer wiederholten Eidesstattlichen Versicherung steht übrigens die Privatinsolvenz ins Haus. Läuft die? Sonst würde ich da nichts mehr akzeptieren. Seine Schulden bei dir sind doch mittlerweile sehr hoch.


    Das wusste ich nicht, hast Du dafür irgendwelche Grundlagen wo ich das nachlesen kann? Seine EVs laufen seit Jahren, so wie es aussieht, ist es nächste Woche mal wieder so weit. Privatinsolvenz hatte er mal angefangen, aber (wie sollte es anders sein) wegen Betruges ohne Restschuldbefreiung beendet....

  • Das wusste ich nicht, hast Du dafür irgendwelche Grundlagen wo ich das nachlesen kann? Seine EVs laufen seit Jahren, so wie es aussieht, ist es nächste Woche mal wieder so weit. Privatinsolvenz hatte er mal angefangen, aber (wie sollte es anders sein) wegen Betruges ohne Restschuldbefreiung beendet....


    Dann darf er erst mal wieder ein paar Jahre warten, bevor er eine neue PI machen darf. Die Inso muß der Schuldner übrigens nicht für sich selber beantragen. Das kann auch ein Gläubiger tun.