Urenkel und Erbschaft

  • Hi ihr Lieben,


    lt. Ex bekomme ich bald Post vom Amtsgericht, weil seine Oma gestorben ist, Kinds Uroma. Er schrieb was von "weil alle das Sorgerecht abtreten" müsse ich das für Kind auch tun. Ich gehe davon aus er meint Erbschaft ausschlagen oder so...


    Aber wie läuft das? Post hab ich bisher nicht erhalten, im Internet stand irgendwo, dass ich dafür zum Nachlassgericht muss und dafür 6 Wochen Zeit hab...


    Kann mir einer weiterhelfen? Ex fragen ist ausgeschlossen.


    Danke euch!


    LG

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Du hast 6 Wochen Zeit, nachdem Du durch das Nachlassgericht informiert wurdest....


    Wenn Du alleiniges SR hast, dann mit der entsprechenden Bescheinigung einfach da hin marschieren, und das Erbe ausschlagen-
    bei gemeinsamen SR sollte der Ex mit, oder ihr geht beide Einzeln-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Solange du vom Amts/Nachlassgericht kein Schreiben hast, musst du gar nichts tun. Und das Erbe ausschlagen macht man normalerweise nur, wenn man ansonsten Schulden erben würde.

  • Ich danke euch!


    GSR, also werden wohl beide einzeln gehen. Es sind Schulden zu erwarten, ja.

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  • Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, ob Urenkel in der gesetzlichen Erbfolge bedacht werden, wenn Kinder und Enkel vorhanden sind. Es sei denn, es gibt ein Testament. Aber wie gesagt, abwarten.

  • Alle anderen Angehörigen schlagen das Erbe definitiv aus.

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  • Ja was denn nu... wenn ich offiziell (Gericht) vom Tod erfahren hab? Oder jetzt?

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  • Aber sie müsste doch offiziell vom Tod erfahren haben. Da könnte ja jeder anrufen und sagen, die Oma ist gestorben.Das verstehe ich nicht.

  • Komisch....es heißt doch immer "Erbengeneration".
    Und hier ist in kurzer Zeit der zweite Thread wo es anscheinend auf "Erbe ausschlagen" hinausläuft.

  • Wenn du - oder hier die Kinder - als Erbe "nachrücken" (jemand in der Reihe vor dir das Erbe ausgeschlagen hat), dann wirst du/die Kinder vom Gericht gesondert angeschrieben. (Anders geht es ja auch nicht. Man müsste ja dann nicht nur vom Tod wissen, sondern auch, wer in der Erbreihe vor einem das Erbe ausgeschlagen hat und wann ... Und das auch noch rechtskräftig ...)


    Es kann natürlich sein, dass Ex angeschrieben wird/bereits angeschrieben wurde, weil seine Adresse bekannt ist und er ggfls. das Sorgerecht hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ex hat mir die Nachricht von ihrem Tod per Mail mitgeteilt. Mehr weiß ich nicht. Ich weiß nicht mal, wie die Frau heißt...


    Seine Eltern haben das Erbe ausgeschlagen, er auch (davon gehe ich aus, das war schon immer so geplant weil die Oma "seltsam" war. Er schrieb ich müsse das abtreten. Er drückt sich schwierig aus.). Mehr Verwandte gibt es nicht. Ich rücke keinesfalls nach, ich bin ja nicht verwandt, aber Kind ist ja direkter Urenkel. Kind würde also nachrücken.


    Also warte ich auf Post vom Gericht?

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    Einmal editiert, zuletzt von NiTi ()

  • Du kannst die Post vom Gericht abwarten.


    Ob man ein Erbe abschlägt, weil der Erblasser "seltsam" war, sei aber dahingestellt. Wenn Schulden da sind, macht es jedoch Sinn.


    Du findest das übrigens auch so in dem oben bereits genannten Link vom Finanztipp zur Erbausschlagung ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Uropa der Kids ist 2012 gestorben. Erbe waren nur Schulden. Wir haben vom Notar ein Schreiben erhalten wegen der Kinder, da alle anderen das Erbe ausgeschlagen haben. Termin bestätigt und Unterschrieben das das Erbe im Namen der kids ausgeschlagen wird 60€ geblecht und wir durften wieder gehen.
    Das dauert nicht mehr wie max. 30 min.

  • Du kannst die Post vom Gericht abwarten.


    Ob man ein Erbe abschlägt, weil der Erblasser "seltsam" war, sei aber dahingestellt. Wenn Schulden da sind, macht es jedoch Sinn.


    Du findest das übrigens auch so in dem oben bereits genannten Link vom Finanztipp zur Erbausschlagung ...


    Naja, wenn Volleybap im Zweifelsfall die Schulden übernimmt........


    Der Vater des Kindes weiß Bescheid, da wird das Gericht nicht mehr tätig. Rein Theoretisch könnte ja der Vater auch die Erbausschlagung verweigern, da er Sorgerecht hat.


    Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Geh zum Amtsgericht und schlag das Erbe im Namen des Kindes aus, frag vorher den Vater, ob er das seinerseits auch schon gemacht hat.


    L.G. Tani

  • Vater fragen fällt weg.


    Es sind nur Schulden zu erwarten.


    Welches Amtsgericht ist denn zuständig? Ich weiß gar nichts über die Frau.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Tani, mit der Argumentation solltest du tagtäglich zum Amtsgericht laufen und jegliches Erbe von jedem Verstorbenen in Deutschland provisorisch annehmen oder ausschlagen ...


    Es sind die Erben im ersten Glied, die von sich aus tätig werden müssen. Und auch nur dann, wenn sie über den Tod informiert sind. Was in der Regel bei Todesfällen spätestens durch die Polizei passiert (wenn man nicht beim Tod selbst dabei ist, Arzt, Krankenhaus, Pflegeheim etc. informiert ...). Da wäre es schwierig, wenn dann x Wochen später das Nachlassgericht schreibt: "... teilen wir ihnen mit, dass Ihr Anverwandter gestorben ist ..."
    Umgekehrt ist der Weg. Der Anverwandte holt meist den Erbschein, um agieren zu können - Trauerfeier und Begräbnis organisieren. Wohnung kündigen oder Heim. Bankkonto. Versicherungen etc. - Wer da aktiv wird, hat rechtlich das Erbe durch Handlung angetreten. Das können aber nur die Erben im ersten Glied.
    Allen anderen muss die Mitteilung gemacht werden, dass sie jetzt im Senkel stehen könn(t)en. Vor allem, wenn es die minderjährigen Urenkel sind, von denen man hier übrigens nur vermutet, dass sie jetzt die weiteren und einzigen Erben sind ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Als meine Frau starb und Erbteile für die minderjährigen Kinder jeweils in Italien und in Deutschland zur Verfügung standen, haben Richter an "meinem Familiengericht" und Richter in Italien (am letzten Wohnort meiner Frau) sehr genau erst einmal geprüft, ob meine Entscheidung "im Namen der Kinder das Erbe anzunehmen" auch wirklich dem Kindswohl dienen. Besonders in Italien weil 1) "Italien" und 2) ein bolzplatzgroßes Stück Brachfläche mitten in der Pampa zum Erbe dazugehörte. Ich konnte es nicht mal direkt den Kindern weiterverschenken, da diese Schenkung ein weiterer Verwaltungsakt mit entsprechender Langwieriger Prüfung (und Kosten) gebraucht hätte.
    Ich glaub ich hab später das Zehnfache an Rechtsanwalt/Notar/Grundbuchkosten bezahlt als das Grundstück wert ist.


    Was ich sagen will: Deine Entscheidung sollte eigentlich bei minderjährigen Erbberechtigten auch nochmal von einem Richter neutral überprüft werden. Dies konnte ich gar nicht verhindern. Fand ich irgendwie aber auch gut. Es gibt ja Familien wie bei Dallas / Denver-Clan.