Job Center meldet sich einfach nicht

  • :winken:


    Sagt mal, gibt es nicht sowas wie eine Auskunftsflicht und Antwortszeiten für diese Behörde? Ich meine von den "Kunden" erwarten sie ja auch immer dass man innerhalb gewisser Fristen antwortet bzw sich meldet.


    Ich habe am 6. Januar Widerspruch eingelegt (innerhalb von weniger als 4 Wochen) sogar mit Hilfe eines RAs und bis heute ist keine Reaktion gekommen. Vor etwas über einer Woche habe ich schriftlich wegen etwas anderem freundlich angefragt und um eine rechtsverbindliche Antwort gebeten und auch da (natürlich) keine Antwort.


    Der Weiterbewilligungsbescheid ist bearbeitet worden, die haben mich also noch auf dem Schirm Allerdings wieder (meiner Meinung nach) falsch weswegen der RA nochmal Widerspruch eingelegt hat.


    Aber das kann es doch nicht sein. Mein Gott wie rechtslos ist man als Empfänger eigentlich?



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Bearbeitungsfrist für Widerspruch beträgt 3 Monate. Also mußt du den Widerspruchsbescheid vor dem 10. April bekommen. Wenn man großzügig 3 Tage Postweg zum 6. Januar hinzuzählt,
    wird das JC den Widerspruch spätestens am 9. Januar auf dem Tisch gehabt haben. Wenn nach dem 10.04. immer noch kein Widerspruchsbescheid erlassen wird, kann man Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erheben. Dadurch wird zwar nicht über den Widerspruch beschieden, aber immerhin das JC angehalten, jetzt mal Vollgas zu geben.


    Für einen Überprüfungsantrag für zurückliegende Zeiträume kann sich das Jobcenter sogar ein halbes Jahr Zeit lassen.

  • Nach sechs Monaten nicht-Bearbeitung kannst du eine Untätigkeitsklage einreichen. Bei mir hat geholfen, dass ich eine Woche vor Ablauf dieser Frist ebendiese Klage angedroht habe - da ist dann etwas passiert. Vorher war aber auch nix - SB nicht erreichbar, rumgekungel. Da es eine falsche Berechnung war und ich mit dem weniger an Geld sowieso schon ausgekommen war, war ich allerdings auf die Nachzahlung nicht angewiesen in dem Moment.


    Wenn es etwas Akutes ist und du nicht warten magst, dann könntest du dir evtl. einen Rechtsbeistand holen? Bzw. könntest du ein Schreiben aufsetzen, in dem du deine Frage formulierst und eine Frist setzt, bis zu der du einen Anwalt einschaltest, wenn du keine Antwort bekommst. Manchmal hilft das. Bei mir hat die Androhung der Klage wie gesagt auch geholfen.

  • Sechs Monate :wow Solange sollten wir uns mal Zeit lassen..... :motz:


    Mein Gott, ich habe lediglich gefragt, was passiert wenn ich mir meine Lebensversicherung jetzt auszahlen lassen würde. Rückkaufen oder so ähnlich. Dieser Betrag wird ja jetzt als Vermögen aufgeführt, aber wird geduldet, da geringer als das Schonvermögen. Meine Frage: Ist es eine Vermögensumwandlung oder wird es als Einkommen gerechnet, wenn ich plötzlich ca 3000 Euro Zahlungseingang auf dem Konto habe.


    Warum kann man das nicht einfach mal beantworten? In einem halben Jahr nützt mir die Antwort nichts. Bzw hätte ich die Antwort ja nicht in einem halben Jahr, sondern kann dann erst anfangen eine Antwort einzufordern.... Nee, das kann es doch nicht sein


    :motz::motz::motz::motz:


    Kiki


    Edit meint: ein Anwalt nützt ja auch nix. Der wartet ja auch geduldig die 6 Monate ab :kotz

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

    Einmal editiert, zuletzt von FraumitKind ()

  • Ich weiß es jetzt nicht genau aber das wird wohl als Einkommen gerechnet werden.
    Ich hatte eine Lebensversicherung diese ist abgelaufen im vergangenen Jahr.Da habe ich mich mit den Versicherungsmitarbeiter in Verbindung gesetzt und nachgefragt.Resultat des ganzen einen Teil des Geldes habe ich mir auszahlen lassen und den anderen Teil habe ich wieder in einem neuen Vertrag angelegt.
    Hätte ich die komplette Summe genommen wären die Leistungen vom Amt weggefallen.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Nach sechs 3 Monaten nicht-Bearbeitung kannst du eine Untätigkeitsklage einreichen.


    §88 Sozialgerichtsgesetz, Absatz 2.


    Für die Beantwortung allgemeine Fragen gibt es keine speziellen Fristen. Da gelten die §13 - 15 SGB I und für die damit verbundene Leistungspflicht des Leistungsträgers in §17 SGB I ist da nur "in zeitgemässer Weise" und "zügig" genannt. Wenn die Beantwortung der Frage(n) mit der Gewährung von Leistungen zusammenhängt, die evident bedarfsdeckend sind (also der Haushalt finanziell kollabiert, wenn die fehlen), dann ist "zügig" schon eine Aussage, die man für eine Leistungsklage anführen könnte.


    Das Geld ist weder Einkommen, noch sonst. Zufluss. Das ist Vermögensumwandlung. Ist das Schonvermögen (inkl. Zahlungseingang auf dem Konto) unter den Freibeträgen, ist es
    auch nicht leistungserheblich.


    https://www.arbeitsagentur.de/…ntId=L6019022DSTBAI400607

  • kannst du nicht einfach anrufen? man landet da zwar in einem Service-Center vom Jobcenter, aber die können einem meist auch weiterhelfen.

  • Natürlich kann ich da anrufen und weil wir auf dem Dorf leben uns das Center so klein ist würde ich auch bei meinem SB landen. Aaaaaaaber: da ich in der Vergangenheit schon so oft mündlich falsche Auskünfte erhalten habe möchte ich eine schriftliche Antwort, die dann auch rechtsverbindlich ist. Also "lt. § X handelt es sich um eine Vermögensumwandlung...." oder "lt. § y handelt es sich dann um Einkommen...."


    Scheint sehr schwer zu sein.... :rolleyes2:




    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • da ich in der Vergangenheit schon so oft mündlich falsche Auskünfte erhalten habe möchte ich eine schriftliche Antwort, die dann auch rechtsverbindlich ist. Also "lt. § X handelt es sich um eine Vermögensumwandlung...." oder "lt. § y handelt es sich dann um Einkommen...."


    Das mußt du anders formulieren. "Ich ersuche Sie hiermit, diesen Sachverhalt bis zum xx.yy.zzzz zu bescheiden."


    Da du hiermit auch einen Bescheid beantragst, gelten auch die gesetzlichen Fristen für die Antwort des Jobcenters.


    oder aber "Änderungsmitteilung: Hiermit teile ich Ihnen mit, daß ... ".


    Das fließt dann in den lfd. Bescheid mit rein. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gibt es dann eine Rückforderung oder eine Nachzahlung, aber auf jeden Fall einen Änderungsbescheid (einklagbar). Aber da die Sache jetzt sowieso beim Anwalt liegt...hat der es in der Hand.

  • Nein, der Anwalt hat Widerspruch wegen einer Sache eingelegt und ich habe wegen der Lebensversicherung nachgefragt. Zwei unterschiedliche Sachen. Und ich möchte VORHER wissen was wäre WENN ich sie mir auszahlen lasse. Ich verstehe es im Gesetzbuch so, dass es eine Vermögensumwandlung ist. Weiß es aber nicht sicher und möchte es logischerweise nicht verlieren.



    Kiki

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  • Nein, der Anwalt hat Widerspruch wegen einer Sache eingelegt und ich habe wegen der Lebensversicherung nachgefragt. Zwei unterschiedliche Sachen. Und ich möchte VORHER wissen was wäre WENN ich sie mir auszahlen lasse. Ich verstehe es im Gesetzbuch so, dass es eine Vermögensumwandlung ist. Weiß es aber nicht sicher und möchte es logischerweise nicht verlieren.



    Kiki


    Und wenn sie dir sagen würden, das sie es voll anrechnen würden, obwohl das nur den Teil des Vermögens betrifft, der über das Schonvermögen hinaus geht? Dann bist du
    kein Stück weiter als vorher. Auf die schriftliche Aussage zu deiner Anfrage kannst du den SB nämlich nicht festnageln. Der darf sich auch irren. Eine "rechtsverbindliche" Mitteilung unterscheidet sich nicht von der einer normalen Antwort, es sei denn, das wird explizit ausgeklammert (ohne Gewähr, ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit) Anders ist es, wenn der Sachbearbeiter darüber "bescheiden" muß. Eine andere Rechtsauffassung lässt sich dann gerichtlich klären. Eine irrtümlicherweise abgegebene Falschauskunft eher weniger (und wer kann nachweisen, ob SB sich geirrt hat oder nicht?).

  • Tja,aber leider nicht üblich,noch Standard, hier gibt es eine Hotline Nummer, die nie besetzt ist(und das wird sogar zugegeben).Servicewüste pur, einfach mal so Anfragen,das geht hier nicht mehr.