Halbes Haus

  • Alleinerbin geht so nicht Pflichtteil steht dir Minimum zu


    :frag ob man da jetzt groß klagen muss


    Ja, klar. Das ist glaube ich das Berliner Testament dass der letztlebende alles bekommt. Dann hätte ich sie auf ein Pflichtteil aus seinem Anteil verklagen können...nur ob man sich damit immer einen Gefallen tut.


    Keiner weiss, was sie aus Wut und Hass noch angerichtet hätte. Ihr gehört ja auch so alles, ich habe nichts davon.


    Der Pflichtteil wären 2x ein viertel von einem Haus gewesen...Meine Mutter ist bald 84...mit ihr einen Zirkus anzufangen...


    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Poisonbeauty ()

  • Naja, wenn das im Grundbuch steht wird auch bald das Finanzamt wissen, dass du hälftiger Eigentümer eines vermieteten Hauses bist. Und die Einkünfte aus der Vermietung gerne versteuern wollen. Da gehts dann doch um Geld. Das einfach laufen lassen, finde ich zumindest leichtsinnig.

  • Hallo gutes Team,


    ich erhalte doch gar keine Mieteinnahmen.


    Ich stehe anscheinend aufgrund des Erbfalles nun im Grundbuch.
    Ich habe weder Kontakt zu meiner Mutter noch erhalte ich Geld- oder Sachleistungen von ihr.


    Die Steuern zahlt meine Mutter, da sie ja auch die Einnahmen hat. Ebenso die Grundsteuer, da sie ja in dem Haus wohnt


    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von Poisonbeauty ()

  • ,,, würde ich dir raten.
    Alleine schon da du nicht genau zu wissen scheinst was deine Rechte und Pflichten jetzt im Moment sind.
    Ich erde mich zumindest sehr unsicher fühlen wenn ich nicht wüsste welchen Stand ich habe.
    Ein Haus ( auch vermietet ) ist immer ein enormer Wertgegenstand.
    Weiterhin weißt du auch nicht ob deine Mutter alle Steuern bezahlt oder nur "ihre" Hälfte.
    Das sind Dinge die absolut geklärt werden sollten.
    Grundsteuern zum Beispiel musst du theoretisch zur Hälfte zahlen da zur Hälfte Eigentümerin.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Ob das Finanzamt das so hinnimmt?? Ich weiss nicht ob man glaubhaft machen kann, keine Einkünfte zu haben, gegenüber dem Finanzamt.
    Normalerweise gibt es einen Steuerbescheid bezüglich der Einkünfte aus der Vermietung. Und auf Grundlage der Aufteilung laut Grundbuch werden die Einkünfte, negative wie positive, auf die Eigentümer aufgeteilt. Das ist dann die Basis für deine eigene Steuer.
    Du bekommst einen Bescheid (einheitliche und gesonderte Feststellung) über die Einkünfte deiner Hälfte, das wird dann mit deinem Steuersatz versteuert. Das kann deine Mutter gar nicht so einfach bezahlen, weil sie ja nicht deinen Bescheid bekommt. Das dauert ja sowieso noch eine Weile. Eintrag ins Grundbuch war 2016? Die Steuer wird ja erst im Folgejahr fällig. Hast Du schon einen Einheitswertbescheid?

  • Hallo


    Bisher hattest Du ja kein halbes Haus, sondern es gehörte komplett Deinen Eltern / Deiner Mutter. Aber nun wirst Du den "halben" Steuerbescheid bekommen und ob Du an den Einnahmen beteiligt bist, oder nicht, interessiert das Finanzamt nicht. Den Tanz hatte ich mit meinem Ex auch. Und letztlich bist Du sogar komplett haftbar, wenn Deine Mutter mal nicht mehr zahlen kann.


    Allerdings bin ich verwundert, dass Du ohne Zustimmung ein Erbe angetreten haben sollst. Da würde ich beim Notar und beim zuständigen Gericht nochmal nachfragen. Vielleicht hofft Deine Mutter ja so auf eine Kontaktaufnahme deinerseits?


    Gruß

  • So sinnvoll das Berliner Testament eigentlich ist unter Ehepartner mit (Haus)Eigentum. Hier war das Testament ja nicht unterschrieben. Wäre ein Testament vorhanden und bei Gericht oder beim Notar hinterlegt, dann hätte dich das Nachlassgericht angeschrieben.
    Hier scheint es aber nichts zu geben, nur die Absichtserklärung. Die hat aber keinen juristischen, sondern nur einen moralischen Wert.


    Deine Mutter wird also, allein um Dinge abwickeln zu können, den/einen Erbschein beantragt haben. Du musst dich jetzt letztlich mit der Mutter auseinander setzen um das Erbe.
    Jetzt hier "überraschend" zum hälftigen Hausbesitz zu kommen, ist eine vertrackte Sache. Als Miteigentümer gehört dir dann das halbe Haus, aber du hängst auch in allen Verpflichtungen mit drin. Und hast steuerrelevante Einnahmen, wenn irgendwo eine Miete fließt (kannst aber auch Ausgaben gegenrechnen. Entscheiden, "das geht schon pari 1:1 auf", darfst du nicht. Du musst eine Steuererklärungen machen.)


    Keine Frage jedoch ist, dass diese Dinge nicht einfach angeleiert werden können von deiner Mutter. Du musst gefragt werden und ggfls. die Möglichkeit zum Widerspruch haben. Der Weg, beim Notar aufzuschlagen und ihn um eine Erklärung zu bitten, ist sicherlich nicht falsch.
    Von Immobilien und elterlichem Geldvermögen stehen dir und ggfls Geschwistern 25% zu. Irgendwo müsste eine Aufstellung existieren, die alles ordnungsgemäß aufführt. Mutmaßlich hat sich deine Mutter als Verwalter einsetzen lassen.


    Um ein Gespräch wirst du letztlich nicht herum kommen. Gut wäre aber sicherlich, vorher einige Fakten zu kennen, um auch wirklich alles in dem Gespräch ansprechen zu können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Spätestens das Finanzamt wird sie fordern, um die etwaige Erbschaftssteuer zu berechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auweia..


    es gibt keine Aufstellung.


    Mit meiner Mutter werde ich niemals wieder ein Wort reden.
    Danke Euch. Muss mal den Notar befragen. Wahrscheinlich sind eh alle Fristen verstrichen.


    VG


  • Warum hast du denn das nicht schon heute gemacht?