Halbes Haus

  • Hallo,


    es passt nicht in Trennung und Scheidung habe aber nichts besseres gefunden.


    Meine Mutter hat mich bei ihrem Haus dass sie selber bewohnt und zwei Etagen vermietet hat zur Hälfte mit ins Grundbuch eingetragen.


    Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr weil sie an anderer Stelle eine ganz grauenhafte Aktion gestartet hat die erheblichen finanziellen Schaden verursacht hat und auch sonst eben ihren eigenen Vorteil und Wohlergehen an erster Stelle stellt.


    Ich habe eine schriftliche Benachrichtigung bekommen darüber, dass dieser Grundbucheintarg erfolgt ist.


    Was bedeutet das jetzt für mich ?


    VG

  • kommt auf den genauen Wortlaut im Vertrag an (den Du ja mit unterschrieben hast....)-
    idR. seit ihr nun eine Eigentümergemeinschaft, und tragt alle Pflichten und Rechte aus dem Haus zur Hälfte

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo LUchsie,


    habe gar nichts unterschrieben. Nix nada niente. Bekam Post vom Notar, dass meine Mutter das halbe Haus auf mich hat umschreiben lassen. Das wars.


    LG

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  • hmmm... mir ist nicht klar, wie das gehen sollte-
    sorry- da kann ich Dir nicht helfen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke Dir.


    ich weiss es auch alles nicht...


    verkaufen werde ich die Hütte nicht können, da sie ja darin wohnt und meinen Teil des Geldes verjubeln.. :aetsch


    LG

  • Gegenfrage - wenn dir das halbe Haus gehört, gehört dir dann nicht auch die halbe Miete? Oder wohnt deine Mütter in zwei Wohnungen?



    LG Jona

  • Kann es sein, dass das Haus z.B: deinem Vater gehört hat und dieser vor kurzem gestorben ist und nun das Haus dir und deiner Mutter zu gleichen Teilen als Erbe gehört?


    Am besten rufst du mal bei dem Notar an und fragst wie du das zu verstehen hast und warum dir ohne dein Wissen und deine Zustimmung plötzlich ein halbes Haus gehören sollte. Und nachfragen was dir nun genau gehören soll. Wie sich Lasten und Erlöse verteilen und wo der Vertrag ist, den du ja wohl unterschreiben müsstest, da ein haus nicht einfach nur so an jemanden anderen übertragen werden kann


    Mit einem halben Haus musst du dich auch hälftig an allen Instandhaltungskosten beteiligen, hättest aber auch Anrecht auf eine Teil der Erlöse.

  • Hallo Jona,


    ich weiss es nicht. Ich habe nur den Brief vom Notar und Grundbuchamt.


    Es liegt auch schon einige Wochen zurück.


    Ich werde meine Mutter sowieso wegen der Miete nicht verklagen o.ä., da sie das Haus zwar bewohnt und zwei Parteien vermietet hat. Der Unterhalt des Hauses und Grundstücks fast 2000 qm kostet aber auch.


    Für ein paar Hundert Euro werde ich mit ihr nichts anfangen. Will mit ihr eigentlich nix mehr zu tun haben und könnte das halbe Haus evtl. auf meinen volljährigen Sohn umschreiben lassen.


    Will aber nicht schon wieder geld für Anwalt ausgeben für eine Rechtsbeartung. Ich lasse es einfach wie es ist...einen grossarteigen Vorteil werde ich nach meiner Meinung nicht haben durch diese Umschreibung.


    LG

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  • Hallo,


    ich bin alleinerziehend mit zwei Kinder und wir kommen gerade so über die Runden und wohnen in einer 60 qm Wohnung zu dritt. Ich kann kein Riesenhaus mit 2000 qm Grundstück unterhalten,


    bin froh, wenn ich jeden Monat meine Miete zusammen kriege.


    VG

  • Wenn das noch nicht so lange her ist, dann wird es wohl mti dem Erbe zu tun haben. Wenn ihm das Haus vorher zu 100% gehört hat und du das einzige Kind bist, dann seid ihr sozusagen eine Erbengemeinschaft. Du und deine Mutter.


    Es einfach so laufen lassen halte ich für eine denkbar unglückliche Situation.


    Für alle Schäden u.ä. haftet ihr nun gemeinsam. Ebenso wenn deine Mutter irgendwelche Istandsetzungsarbeiten oder Anierungen in Auftrag gibt. Z.B. wird das Dach neu gedeckt, die Mutter kann das nicht zahlen... dann wirst du zur Kasse gebeten (die Mutter kann sich dann darauf berufen in deinem Sinne den Auftrag gegeben zu haben)


    Ihr werdet da eine Vereinbarung treffen müssen, wie solche Dinge gehabdhabt werden sollen. Z.B. kann sie auch neue Mietverträge nicht einfach ohne dich unterschreiben u.ä.
    Auch wenn es Geld kostet, ich würde mich da nochmal von einem RA beraten lassen.

  • Hallo,


    meine Mutter ist vermögend, sie wird mir nichts in Rechnung stellen aber auch nichts abgeben. Ausser dem halben Haus :-)
    Sie ist in den 80ern, sie wird einfach so weitermachen wie immer denke ich mal. Sie wohnt in dem Riesenhaus wir in der Sozialwohnung. :-)
    LG

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  • Zitat

    Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr weil sie an anderer Stelle eine ganz grauenhafte Aktion gestartet hat die erheblichen finanziellen Schaden verursacht hat und auch sonst eben ihren eigenen Vorteil und Wohlergehen an erster Stelle stellt.


    Hm, wie passt das dann dazu?


    Du wirst sie einschätzen können. Aberwenn ich sowas lese, dann würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen ,dass sie dich dann nicht hälftig an den Kosten beteiligen will, ob sies nun brauch oder nicht

  • Wenn es tatsächlich ein Erbe ist , dann wäre es mir zu unsicher.
    Bei einem Haus können allemöglichen Kosten anfallen, die Du ja auch mit tragen müsstest.
    Normalerweise wird man auch zu einem Erbe gefragt und es gibt eine bestimmte Frist in dem man dieses ablehnen kann.
    Bei Erbe auf deine Kinder überschreiben wäre ich vorsichtig.
    Kenne ja die Hintergründe, sprich den Zustand des Hauses und alles drumherum nicht.
    Wenn Deine Kinder dann 18 sind, müssten sie auch mithaften.


    Ähnliche Situation hatten wir auch schon mal.
    Ich wollte damals die Kinder nicht schon mit Schulden ihr selbstständiges Leben beginnen lassen.
    Hier war es allerdings ne Schenkung und 25 % Versteuerung wären damals dazugekommen.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Rainbowfish, sie hat schon alles an sich gerissen. Eine Dachdeckerrechnung...nee, da steht die gar nicht für auf.


    Du hast natürlich Recht, die böse Überraschung mit ihr kann immer kommen.


    VG

  • Ich danke euch für die Tipps.


    Den Notar anzurufen bin ich gar nicht drauf gekommen...Ich war einfach geschockt als ich das gelesen habe.


    VG

  • Hm, wie passt das dann dazu?


    Du wirst sie einschätzen können. Aberwenn ich sowas lese, dann würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen ,dass sie dich dann nicht hälftig an den Kosten beteiligen will, ob sies nun brauch oder nicht


    ..Richtig. Es passt nicht richtig.


    Allerdings kann ich mir vorstellen, dass sie sich eben wegen der anderen Aktion doch irgendwie schämt und sich damit reinwaschen will oder so.


    LG

  • Wenn der Vater verstorben ist, müsste es entweder ein Testament geben oder eine Erbmitteilung. Das ist rechtlich erst einmal brisanter als das "halbe" Haus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bekam Post vom Notar, dass meine Mutter das halbe Haus auf mich hat umschreiben lassen. Das wars

    Wenn der Vater verstorben ist, müsste es entweder ein Testament geben oder eine Erbmitteilung. Das ist rechtlich erst einmal brisanter als das "halbe" Haus.

    :hae: Wenn ich mich nicht Irre wäre es rein vom Erbrecht nur ein Viertel


    und bei einer Umschreibung wird es sich dann um eine Schenkung handeln :frag


    :engel Noch mal genauer durchlesen "Behördendeutsch" ist oft schwer zu deuten


    Egal ob jetzt Erbe oder Schenkung man kann beiden widersprechen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Wenn der Vater verstorben ist, müsste es entweder ein Testament geben oder eine Erbmitteilung. Das ist rechtlich erst einmal brisanter als das "halbe" Haus.


    Hallo,


    mein Vater hat kein Testament gemacht. Sie hat ihn überredet einen Erbvertrag entwerfen zu lassen beim Notar der sie zur Alleinerbin macht. das hat er auch gemacht aber diesen Vertragsentwurf zur Prüfung mit nach Hause genommen und immer vergessen zu unterschreiben.

    Ich bekomme von allem ein Viertel. Bekommen habe ich nix, Häuser kann man nicht vierten.


    Bargeld hat sie beiseite geschafft...kommt man erst in 10 Jahren oder so dran.


    Ein Haus hat sie schon verscherbelt...soll ich sie verklagen ? N E I N..ich stelle mich mit ihr nicht auf eine Stufe.


    Ich will sie nur nie wieder sehen.


    Wüsste nur gerne ob ich noch doch was von dem halben Haus habe ..
    LG