Ich muss über 20.000,- Euro zahlen

  • Zitat
    stellt den anderen von allen Unterhaltsforderung der Kinder frei...


    .. :hae: da stehen aber keine zeitlichen Angaben !
    Ganz ehrlich die aktuellen Gesetze werden ja doch immer wieder mal abgeändert.
    Ich würde dir dringend zu einem Anwalt raten ! Im Internet findest du Anwälte mit diverses Bewertungen - Dies ist nur mässig zuverlässig aber
    ein Ansatzpunkt.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Das SR beinhaltet das ABR.
    Und das der Sorgeberechtigte der das ABR abgibt, dies beantragt habe ich so auch noch nie gehört :schiel


    Das sie der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge an den Vater zustimmt , nach dem dieser mit dem Wissen um Zustimmung diese beantragt hat, geht.
    Aber dann nicht mehr mit gemeinsamen ABR.


    Man kann gemeinsames Sorgerecht haben und ein Elternteil Aufenthaltsbestimmungsrecht


    dann geht es anders herum auch


    Man kann eigentlich alle Teile des Sorgerecht gemeinsam oder per Gericht oder Übertragung alleinig Ausüben

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Man kann gemeinsames Sorgerecht haben und ein Elternteil Aufenthaltsbestimmungsrecht


    dann geht es anders herum auch



    Ich denke nicht luvi.


    Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts, wenn ich das komplett abgebe, dann ist das der Teil auch nicht mehr da denke ich.
    Aber wenn, dann nicht als einziger Teil beim nicht sorgeberechtigtem Elternteil....


    ...vielleicht geht es aber auch wegen Unsinnigkeit nicht in meinen Kopf :rotwerd


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts, wenn ich das komplett abgebe, dann ist das der Teil auch nicht mehr da denke ich.


    Wenn ein Elternteil ABR behält bzw behalten will kann das Sorgerecht logischer weise nicht komplett beim anderen sein

    Die elterliche Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Kinder soll künftig ..KV.. allein zustehen. Diese wird deshalb beim Familiengericht beantragen, ihm die alleinige elterliche Sorge zu übertragen. Die ... KM... stimmt dem Antrag schon jetzt zu.


    Als Ausnahme könntest auch Finanzsorge oder Gesundheitssorge etc einsetzen


    solang sich beide Elternteile einig sind geht da eigentlich alles



    Sind Sie sich nicht einig entscheidet das Gericht entweder in einer Einzelentscheidung oder überträgt es dauerhaft auf einen Elternteil

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Die Erklärung zur Sorge von Luvi ist das, was denkbar wäre. Aber die Formulierung des Notars, die von Aldi zitiert wird, ist natürlich völlig Banane. Die ist nicht eindeutig bzw. widerspricht sich oder ist ungenau. Es wäre mal interessant zu wissen, wie es und warum es zu der Vereinbarung gekommen ist. Und auch, ob das Gericht da einfach so mitgespielt hat. Und auch, ob dem Gericht die notarielle Vereinbarung vorgelegen hat mit der finanziellen Vereinbarung. Spätestens da hätte ein Richter nachfragen müssen , da eine Vereinbarung getroffen wird, die auf Kosten der Kinder geht. Verwunderlich ist auch, dass die Mutter das ABR behalten will. Warum? Damit der Vater mit Kindern nicht wegziehen kann? Hier ist einfach viel "im Busch". Das lässt einen schwerlich etwas an Rat geben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Frage wie kann ich solche Vereinbarung anfechten? Kennt jemand einen gute Rechtsanwalt? :hilfe


    Hallo Aldi60,


    was genau willst Du an dieser Vereinbarung anfechten? Sie war doch vermeintlich zu Deinen Gunsten? Als Du sie unterschrieben hast, warst Du erwachsen, wahlberechtigt und Herr Deiner Sinne.


    Ein "deutscher Notar" dokumentiert Dir jegliche Vereinbarung, die Du dokumentieren lassen möchtest. Dafür kassiert er seine Gebühren und wünscht Dir einen wunderbaren Tag und noch ein schöneres Leben. Notare sind nun mal nur selten auch Juristen und selbst wenn sie es wären, können sie Verträge beglaubigen auch dann wenn sie genau wissen, dass diese sittenwidrig sind.


    Aldi60, solange Du hier derartige Widersprüchlichkeiten erzählst, kann niemand Dir seriös raten:

    Ich stehe jetzt am Rande eine finanzielle Abgrund. Ich versuche gerade das Geld für die Kinder anzulegen, statt an die Frau zu zahlen

    Was denn nun? Stehst Du am Abgrund oder willst Du Geld anlegen?


    Ich habe unter zwang zugestimmt und bin davon ausgegangen, dass die Rechte der Kinder bewahrt bleiben :nixwieweg .
    Die ersten 2 Jahre habe ich von ihr kein Cent bekommen, bis ich in finanzielle Engpass geraten bin. Ich bat um finanzielle Unterstützung diese wurde kategorisch abgewiesen. Vor zwei Jahre hat sich das Jugendamt eingeschaltet und Geld von der Mutter verlangt.


    Aldi60, das ist Wortakrobatik. Du hast unterschrieben, wohlwissend, dass "die Rechte der Kinder bewahrt bleiben" würden. Du hattest also zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Deine Absichtserklärung, vom Unterhalt freizustellen nicht wirklich ernst gemeint? Du hast die Kids bei Dir behalten (dieser Teil des Vertrages ist natürlich gültig!) hast Dir dann den Rest aber anders überlegt?
    Das Jugendamt "schaltet" sich ja normalerweise nicht einfach so selbst ein, deine Formulierung ist hier ein wenig schönfärberisch. Man muss schon eine Beistandschaft einrichten. Hattest Du das so in die Wege geleitet? Die Kindesmutter hat diesem Zwang Folge geleistet, hat sich dann aber auf die Vereinbarung berufen, im Zuge derer Du sie freigestellt hattest von den Unterhaltsverpflichtungen und dies dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt?


    Ganz wichtig finde ich auch die leider nicht weiter erörterte Abmachung, das gesamte Sorgerecht würde auf den Vater übertragen, nicht aber das ABR . War es vereinbart, dass die Kinder zur Mutter übersiedeln würden falls sie das wünschen würde? Hat die Mutter womöglich einen sehr großen Teil der Betreuung der Kinder geleistet?

    unter § Sorgerecht Kinder
    ... Die elterliche Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Kinder soll künftig ..KV.. allein zustehen. Diese wird deshalb beim Familiengericht beantragen, ihm die alleinige elterliche Sorge zu übertragen. Die ... KM... stimmt dem Antrag schon jetzt zu.


    und weiter... in der Vereinbarung


    ... Derjenige, bei dem sich die Kinder überwiegend aufhalten, stellt den anderen von allen Unterhaltsforderung der Kinder frei...


    Also für mein Verständnis, ist dieses "Freistellen" von Unterhalt die Zusicherung, diesen anstelle der Kindesmutter für die Kinder aufzubringen. Offenkundig kannst Du Dir dieses auch leisten, es werden keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen.


    Offengestanden würde ich mir wünschen, Du würdest darlegen, wie die Mutter argumentiert hat. So schlecht und falsch kann das nicht gewesen sein, immerhin hat ihr das Familiengericht zugestimmt. Was steht denn die Herleitung des Gerichts aus? In einem Beschluss steht doch immer auch eine Begründung? Warum willst Du die Vereinbarung beim Notar anfechten? Was genau stimmt darin nicht in den Augen des Gerichts?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Vor 2011 zugelassene Notare hatten zwingend die Befähigung zum Richteramt. Seit 2011 "reicht" (theoretisch) eine zumindest 5jährige Tätigkeit als Anwalt. Notare werden länderintern vom/im Auftrag des Justizministers bestellt, werden vom Präsidenten des Landgerichts beaufsichtigt und haben neben ihrer zwingenden juristischen Qualifikation eine Zusatzausbildung abzulegen. Sie sind Volljuristen. (Es gibt bundesländerspezifisch gewisse Unterschiede bei der Berufung und Ausübung, in BW und Meck-Pom zB)


    Der Notar dokumentiert einzig Vereinbarungen, die dem geltenden Recht entsprechen. Aufklärung und Belehrung sind seine Amtspflicht. Für handwerkliche Fehler in durch ihn durchgeführte Vereinbarungen kann er regresspflichtig gemacht werden und muss für den etwaigen (finanziellen) Schaden mit seinem gesamten Vermögen gerade stehen. (Entsprechend ist er einer Pflichtversicherung unterworfen wie zB auch Mediziner).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    bei manchen wird hier so getan, als würde nie ein erwachsener/wahlberechtigter Mensch irgendwas unterschreiben, was er später bereut.
    Ja, ja :brille


    Auch wird in einem Forum IMMER (zumindest meistens/oft) nur die persönliche Sicht des TS geschildert, und nicht was die
    Gegenpartei da und da gesagt/dargestellt hat.


    Dreist es auch, zu meinen, der TS könnte es sich ja leisten. Letztendlich geht auch dies gegen die Kids.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    auf eine Vereinbarung gesetzt, dass ich keine Anforderung stellen darf. Diese wurde notariell bestätigt.


    Hab ich auch, klare Aussage vom Jugendamt/Gericht war das ich doch eh nur das Geld will und nur deshalb meinen Sohn haben möchte um mich vor dem Unterhalt zu drücken (1. Instanz).
    Das konnte ich nur mit einer entsprechenden Erklärung (auch Notar) entkräften (2. Instanz/OLG).


    Ein Verzicht auf künftige Unterhaltsansprüche ist nicht möglich, auch
    nicht teilweise. Möglich ist jedoch, dass sich ein Elternteil dem
    anderen gegenüber verpflichtet, diesen von der dem Grunde nach gegebenen
    Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind freizustellen. :thumbsup:
    Es ist ja nicht so das ich auf den Unterhalt verzichtet habe (geht ja garnicht) aber wir haben unsere Exen von der Zahlung freigestellt und das geht wiederum.
    Das heißt konkret (so hat es mir meine Anwältin erklärt) das sie sehr wohl Unterhaltsverpflichtet ist aber diesen nicht zahlen muss da ich sie ja freigestellt habe......


    @Aldi
    seh zu das du das ABR bekommst sonst kann deine EX und das JA dich nach belieben erpressen!
    Ich geh mal davon aus das du dem JA diese Freistellung nicht gezeigt hast, wenn ja wäre das nicht ganz so clever gewesen wenn nein hätten die dir gleich sagen müssen "sorry mein Freund fechte erstmal diese Vereinbarung an" ....blöd gelaufen würde ich sagen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • hier ist eine Forum, wo jeder User ein Rat erwartet und KEIN persönliche Meinung, Neigung und Interessen. Sonst wäre die Forum für jeder uninteressant. Du schreibst mit Sicherheit ..... woher bist du so Sicher bei deine Äußerung. Bitte versuch sachlich zu bleiben und wenn Du keine Hilfreiche Ratschläge geben kannst dann bitte lass das. Das ist nicht Sinn und Zweck diese Forum hier als Richter zu spielen. :-(( :angry

  • Aldi dann beantworte doch die Fragen in den vielen Threats die versuchen dir Klarheit zu verschaffen. Sonst kann jeder nur mutmaßen. Rainbowfish hat sich doch in keinster Weise danebenbenommen, kein Grund emotional zu werden.

  • Aber hallo!


    Aus vielen Beiträgen von rainbowfish hier im Forum kann man ableiten, dass vom Fisch sehr sehr oft wirklich rechtlich fundierte Antworten gegeben werden.
    Keiner behauptet, das ist immer alles komplett richtig , auch rainbowfish nicht.


    Hier einen anderen geschätzten User mit Ahnung :P ( vielleicht im Ernstfall sogar mehr als du?) so anzugreifen - nur weil er nicht das schreibt was du vielleicht gerne hören möchtest - finde ich als Anfänger schon sehr "gewagt"


    :kopf:hae:X(

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Finde ich seltsam, das solche Vereinbarungen nicht per se gegen die guten Sitten verstoßen.
    Wenn ich mich nicht irre, werden doch regelmäßig Eheverträge und Trennungsvereinbarungen "kassiert", weil da gegen Paragraphen xy des BGB verstoßen wird?!




    LG