Hi,
ich weiß, dass grundsätzlich gesagt wird, dass der UEt mit dem Kind machen kann, was er will in seiner Zeit, solange es nicht das Kindeswohl beeinträchtigt.
Auf der anderen Seite müssen sich die Eltern in religiösen Belangen einig sein. Taufen geht ja bspw nicht so ohne weiteres.
Wie ist es denn jetzt mit der Mitnahme in die Kirche, wenn es sich zudem nicht um eine staatliche Kirche handelt. Sondern eher um eine religiöse Interessenvertretung. Kann der UEt da drauf bestehen?
Hier stehen ja irgendwie 2 Dinge gegeneinander: SR in religiösen Fragen gegen freie Gestaltung des Umganges.
LG,
Borte