Gestaltung des Umganges bei religiösen Belangen

  • Hi,


    ich weiß, dass grundsätzlich gesagt wird, dass der UEt mit dem Kind machen kann, was er will in seiner Zeit, solange es nicht das Kindeswohl beeinträchtigt.


    Auf der anderen Seite müssen sich die Eltern in religiösen Belangen einig sein. Taufen geht ja bspw nicht so ohne weiteres.


    Wie ist es denn jetzt mit der Mitnahme in die Kirche, wenn es sich zudem nicht um eine staatliche Kirche handelt. Sondern eher um eine religiöse Interessenvertretung. Kann der UEt da drauf bestehen?


    Hier stehen ja irgendwie 2 Dinge gegeneinander: SR in religiösen Fragen gegen freie Gestaltung des Umganges.


    LG,


    Borte

  • hallo,


    also kirche und staat sind (gott sei dank!) zwei verschiedene paar stiefel!


    warum ist es denn so schlimm, wenn das kind vom UET in die kirche mitgenommen wird? ich finde das sogar recht schön, wenn ein UET in der heutigen zeit noch wert auf religion legt (also friedlich meine ich, nicht diese andere strömung!!)


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ok, es gibt die ganz normale staatliche evangelische Kirche, für die man auch Steuern zahlt, wenn man drin ist, gegen die hab ich nichts. Weiß er auch. Ich hätte auch nichts gegen die Taufe. und schon gar nichts gegen hingehen.


    dann gibt's aber eben auch noch die Freikirchen. Und da bin ich etwas kritischer. Denn die sind teilweise recht radikal unterwegs. ( Ich bin nicht scharf darauf, wenn vom Weltuntergang gepredigt wird, von GV ohne Schutz, von keinem GV vor der Ehe, die Frau ist dem Manne untertan, in jedem von uns ist die Sünde etc etc ) und der Glaube das eben bestimmt.


    Manche Freikirchen werden sogar als Sekten eingestuft. bei den Freikirchen bekommt man aber noch ganz gut Auskunft. Es gibt ein paar, die sind gemäßigt unterwegs und den staatlichen ähnlich. Da wär ich nicht begeistert, wär aber auch noch ok.
    Was ist aber mit religösen Gemeinschaften, über die man sonst nichts rausfindet und bei denen es sich streng genommen noch nicht mal um eine Kirche in unserem Sinne handelt? Lt den Infos, handelt es sich um eine Interessensvereinigung des evangelischen Glaubens.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()

  • Ich denke, dass es nicht um die "normale" katholische oder evanglische Kirche geht, sondern eher um eine Art Sekte.... und daher verstehe ich die Bedenken.


    Ich denke trotzdem, dass man nichts dagegen machen kann, auch wenn man selber damit ein Problem hat.

  • Genau.


    Aber zum einen Frage ich mich, ob das nicht in die Kindeswohlgefährdung fließen würde, zum anderen finde ich es irgendwie unlogisch, die Taufe etc nur im gegenseitigen Einverständnis durchführen lassen zu können, und das könnte man nicht verhindern.

  • Naja mit der Taufe wird ja eine Zugehörigkeit zu einer der beiden "Großkirchen" demonstriert, die auch eine Kirchensteuerpflichtgkeit auslöst, wenn das Kind später nicht aus der Kirche austritt. Von daher eine wichtige Entscheidung. Entscheidungen des GSR sind in der Regel alle Entscheidungen ,die unumkehrbar, nur schwer veränderbar oder eben auch "wegweisend" für den weiteren Lebensweg des Kindes sind


    Der Besuch eines Gottesdienstes ist etwas anderes. Ob er Kindeswohlgefährdend ist oder nicht müsste im Einzelfall nachgewiesen werden. Wie diese Gemeinschafteinzuschätzen ist, kannst du bei den Sektenbeauftragten erfragen. Gute Hinweise gibt z.B. auch die Zugehörigkeit zu übergeordneten Vereinigungen, wie z.B. Bund freier ev. Gemeinden, Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden etc.


    Ich würde das eher als interssante Gelgenheit sehen, Dinge kennenzulernen. Spätestens im Unterricht (auch im Ethikunterricht) werdne sich die Kinder mit verschiedenen Glaubenrichtungen oer Formen beschäftigen.


    "Gefährlicher" sind glaub ich eher der BEsuch von großen Fußballspielen, Ralleys als Zuschauer etc. ;-)

  • Woher sind denn die Infos? Klingt eher nach hörensagen..
    Pfadfinder sind ja u.U. auch religiös geprägt, oder alles was von der Kirche organisiert wird. Spielgruppen z.B.
    Für mich klingt das so als würdest du dich gar nicht wirklich auskennen ('staatliche Kirche'..) und hast da seltsame Vorurteile, vielleicht gehst du einfach mal mit. Kindswohlgefährdent ist das so jedenfalls nicht und gehört meines Erachtens nach zu den Dingen auf denen du keinen Einfluss hast und haben solltest.

  • Naja, die Info ist von ihm. Bzw wenn man versucht, Infos zu ergoogeln, gibt's rein gar nichts. Das find ich ehrlich gesagt, schonmal komisch. Ich habe einen Namen, einen KV der plötzlich sehr eifrig ist diesbezüglich und auch schon von Anfang an gesagt hat, er könne an den Tagen nicht mehr, weil er keinen Gottesdienst verpassen darf. Das macht es halt etwas schwierig. mitgehen würde ich das erste mal, ja, allerdings wird es mir nicht viel helfen, da das ganze keine deutsche Geschichte ist. ich mein mit den Zeugen Jehovas müsste ich mich doch auch nicht einverstanden erklären, oder? Wenn jemand das als Paar machen möchte, ok, aber so.


    Rainbowfish: Danke, eine Anfrage habe ich tatsächlich schon gestellt, aber noch keine Info zurückerhalten . Muss allerdings auch zugeben, dass ich mir nicht so sicher bin, ob ich mich an die richtige Institution gewandt habe.


    Ich selbst war mal in der Kirche und habe eine Freundin in einer freien Kirche, wo ich auch schon mal mit war. Sie wiederum hat eine andere freie Kirche mal verlassen, weil diese zu radikal unterwegs war.


    Genau. Ich möchte ihm da auch gar kein Unrecht tun, aber auf jedenfalls würde ich ihn auch vor einem "sektenähnlichen" Einfluss schützen wollen. Das Kind.


    Was wäre denn jetzt, wenn ich die Info kriege, dass man da die Finger von lassen sollte. Wäre das Nachweis genug?

  • Eine Info, dass "man die Finger davon lassen solle" ist mMn nicht ausreichend, einem Elternteil zu untersagen, das Kind mit zu der religiösen Vereinigung zu nehmen. Dafür müsste eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Diesen Nachweis zu führen, ohne genaue Kenntnis zu haben, was dort bei der Vereinigung vorgeht, halte ich für schwierig.


    Wenn es sich um eine ausländische religiöse Vereinigung handelt, dann kann es in der Tat schwierig werden.


    Jedenfalls kann Dein Ansatzpunkt nicht die Ausübung des Sorgerechts in religiösen Fragen sein, sondern nur eine eventuell vorliegende Gefahr für das Kindeswohl. Alles andere liegt im Ermessen des anderen Elternteils.

  • Im Grunde ließe sich das simpel überprüfen indem man die Frage stellt, ob andren Eltern innerhalb dieser Gemeinschaft die Kinder weggenommen wurden.
    Denn das würde geschehen, wenn davon eine Kindeswohlgefährdung ausginge. Ohne Trennungsklimbim und die damit verbundene Rosinenpickerei in Sachen Kindeswohl ist eine Kindeswohlgefährdung dann gegeben, wenn das Kind in seiner gesunden Entwicklung oder seiner körperlichen wie seelischen Unversehrtheit bedroht ist. Wenn das der Fall ist durch bloße Gegenwart in dieser Gemeinschaft, würden andren dort aktiven Eltern, die ihre Kinder einbinden, die Kinder weggenommen. Sie kämen in Obhut. Wie vor einer Weile bei einer Sekte geschehen und groß durch die Medien gegangen.


    Ist das nicht der Fall, kann man davon ausgehen, dass es eben keine Kindeswohlgefährdung ist sondern es sich vielmehr um Erziehungsstil-Debatten handelt. Denn es ist beileibe nicht verboten, dem eignen Kind ausladenden Unfug beizubringen. Im Gegenteil. Der Staat schützt dieses Recht der Eltern mit Nachdruck und das gilt mit und ohne Trennung.

  • Naja, der Erziehungsstil ist mir diesbezgl beileibe egal. Er kann ihn in katholischen Gottesdienst mitnehmen, in die Moschee, in die Synagoge, was auch immer, solange keine Gehirnwäsche oder ähnliches stattfindet.


    Was das anbelangt, müsste man erstmal etwas über die Vereinigung wissen und da fängt ja schon an.
    Wie gesagt, wenn mir die Stellen, die sich auskennen, bestätigen, dass da keine Gefahr diesbezüglich besteht, habe ich da auch kein Problem mit, ich selber bezeichne mich durchaus eh auch als gläubig.

  • Wenn es sich um eine Freikirche handelt, wird sie wahrscheinlich in der evangelischen Allianz sein.
    Selbst Pfingstgemeinden sind K.d.ö.R. Und somit eventuell bei manchen bedenklich, aber eben geduldet.


    Such mal unter dem Namen der Religionsgemeinschaft, und ob da der Zusatz K.d.ö.R. Dabei ist ( Körperschaft des öffentlichen Rechts). Dagegen wirst du kaum was sagen können.
    Es gibt allerdings auch Glaubensgemeinschaften unter dem Deckmantel der evangelischen oder katholischen Kirche, die bedenklicher sind, da sie geduldet, aber kaum überprüft sind.
    Beispiele möchte ich hier nun nicht öffentlich nennen.


    Einfacher, aber sicherer Tipp : ruf den nächsten evangelisch- lutherischen Pfarrer an, in der nächstliegenden Kirchengemeinde, und frag ihn oder sie, was von dieser Gemeinschaft zu halten ist - oft sind jene informiert.


    Gerne nachfragen per PN.



    LG Jona

  • Hi Jona,


    naja, dem örtlichen Pfarrer würde ich da weniger vertrauen. Der hielt in meinem Studienort die SMD, KHG und CFC für Sekten ;-)


    Ich würde mich daher eher an den Sektenbeaufragten wenden. Ich hab für Borte schonmal kurz geschaut. Sie gehört weder zur ev. Allianz. noch zu Bund der Pfingstgemeinden o.ä.

  • Huhu rainbowfisch,



    Ich bin selbst in keiner Kirche, habe da aber schon mal mit einem ev. Pfarrer vor Ort gesprochen - große Gemeinde in der Stadt, kann sein, dass sie mir den fähigsten vermittelt haben. Hier in der Ecke gibt es allerdings auch viele Strömumgen :hae: vielleicht sind die deshalb fitt.


    Deiner war wohl eher vom älteren Kaliber :tuschel



    Wenn man über die Gemeinschaft nix findet - wie wärs mit anschauen?


    LG Jona