Auskunftsverlangen des Jobcenters, obwohl Sohn bei mir lebt

  • Dieses elende Geschwafel von wegen 'Rücken freihalten' gehört eh in die Tonne. Zumindest in dieser einseitig pauschalen Form. Warum die Roben auf das schmale Brett kommen, dass nur die Person, die zuhause die Couch hütet der anderen Person, die die Kohle ranschafft, den sog. Rücken freihält, erschliesst sich mir nicht.


    Vielleicht hast du den falschen Job :frag . Ich denke oft daran, wie entspannt das sein könnte, wenn ich morgens vor 6 Uhr im ICE sitze, damit ich die Tagesmutter nicht eine weitere Nacht bezahlen muss :wacko: . Oder mal nicht auf die Uhr zu schauen, wenn eine Sitzung mal wieder etwas länger dauert, die OGS aber um 15.30 Uhr schließt.


    Ich bin ja nun leider auch nie in den Genuss gekommen, dass der Haushalt tutti war und das essen auf dem Tisch stand, wenn ich nach Hause kam, aber dennoch entspannt sich da doch so einiges. Ich stelle mir dann immer vor, wie ich es gehandhabt hätte und bin mir recht sicher, dass mein Haushalt nicht viel ordentlicher wäre, wenn ich den ganzen Tag zu Hause verbringen würde. Denn das ist mir nicht so heilig und Spaß mach das auch nicht... sprich eigentlich ich gehe arbeiten, damit ich ne plausible Ausrede für unser Chaos habe :lach8-)

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • auch wenn es utopisch scheint, sollte in bezug dessen vom staat meiner meinung ein gewisse finanzielle sicherheit gewährleistet werden (auch eine spätere rente)


    Die Lücken im Sozialstaat entstehen nämlich dort, wo dieser seine Pflicht, gewisse Leistungen zu erbringen, an Privatpersonen delegiert - sprich, sich das Geld auf abenteuerliche Art von denjenigen zurückholt, welche nicht dafür verantwortlich sind - unter dem Deckmäntelchen einer wie auch immer gearteten Solidarität. Ich finde, dass ich schon solidarisch genug bin, indem ich einen Teil meines monatlichen Einkommens an die Sozialkassen zahle, dann sehe ich nicht ein, warum ich doppelt oder dreifach zahlen soll.

  • Hi,

    Zu Barunterhalt bist Du nicht verpflichtet, weil Du Deiner Unterhaltspflicht in Form der Betreuung schon nachkommst.

    stimmt nicht so ganz, siehe Luchsie.


    Ich habe auch Ehegattenunterhalt blechen dürfen, obwohl EXelchen arbeiten ging und Tochter bei mir lebte.
    Ein Hoch auf die nacheheliche Solidarität ...
    Wenn´s dann dick kommt, so darf der TS auch Krankenunterhalt, Ausbildungsunterhalt, etc. zahlen.
    Dies sind alles Formen des schönen Ehegattenunterhaltes.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn´s dann dick kommt, so darf der TS auch Krankenunterhalt, Ausbildungsunterhalt, etc. zahlen.
    Dies sind alles Formen des schönen Ehegattenunterhaltes.


    ... und möglicherweise ein Fass ohne Boden, und genau das möchte ich unter allen Umständen vermeiden.

  • Hi,


    wenn du da nicht raus kommst, dann ist es das wirklich....ein Faß ohne Boden.
    Die einzige Chance ist, das Einkommen erstmal zu kürzen, und ein guter Richter.


    Was ich bei dir sehe, ist nicht der EU bzgl. der nachehelichen Solidarität, sondern EU wegen
    Krankheit. :hm...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • und genau das möchte ich unter allen Umständen vermeiden


    na, gerne macht das wohl niemand :frag


    und gehört wohl leider auch zu einer (wenn auch kurzen, aber doch geschiedenen) Ehe ggf. halt dazu-
    Ich war gerade mal vier Jahre verheiratet... und die gesamte Ehe war er arbeiten-
    just bis zum Zeitpunkt der Trennung :tuedelue


    dennoch... ich persönlich bin froh, und wenn ich auf meinen Rentenbescheid schaue auch zufrieden, dass ich nicht nur um keinen Unterhalt an Ex zahlen zu müssen meine Stunden reduziert habe...
    jeder muss halt für sich eigene Entscheidungen treffen-


    Unter allen Umständen vermeiden- nein, so würde ich nicht formulieren...


    Und irgendwo hat man es ja vor der Hochzeit gewusst ;-) , was kommen könnte....
    und genau zu diesem Partner "ja" gesagt :brille
    aus dem Schaden bin ich "klug" geworden 8-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Glaubst du, es könnte eine 100 % gerechte Lösung geben?


    Die gibt es zumeist dann, wenn sich die Eltern untereinander gütlich einigen. Wenn sie beide mehr Eltern als Ex-Partner sind. Sobald die Anwaltsmafia im Spiel ist, ist meist rum mit der Gerechtigkeit.
    Wenn du deinem Kind alles durchgehen lässt, es sich alles erlauben kann, was es will und dennoch keine Konsequenzen befürchten muss (Stichwort: Abschaffung der Schuldfrage), wie glaubst du, wird es sich später mal in Konfliktsituationen meistern - so rein in Hinblick auf Solidarität und Gerechtigkeitssinn? Als Erwachsene scheinen wir ab und an einen feuchten Kehricht auf das zu geben, was wir unseren Kinder beibringen.


    Was wäre denn die Alternative zum jetzt praktizierten Modell?


    Als Übergang könnte ich mir max 12 Monate finanzielle Unterstützung vorstellen. Lieber wäre es mir, wenn ich als Vater und mündiger Bürger arbeiten und betreuen dürfte. Darf ich aber nicht.
    Am besten wäre es, wenn Unterhalt komplett abgeschafft würde, insbesondere wenn ich mir überlege, wie viele Kinder beim Streit ums Geld unter die Räder kommen. Oder ich mir überlege, wie viele Eltern von heute auf morgen plötzlich ganz gefährliche Zeitgenossen sind, sobald sie die Betreuungsrolle inne haben, bzw. die Zahlerrolle umgehen wollen. Der heute Steuerzahler fordert Solidarität von den Kindern, wenn diese mal alt sind und Geld verdienen (Rente). Warum zum Kuckuck ist der Steuerzahler heute nicht so solidarisch und gönnt jedem Kind in finanzieller Not Unterhalt, und zwar ohne zuvor die Eltern gegeneinander aufzuhetzen und sich vor Gericht zerfleischen zu lassen? Rechne mal alle Kosten für alle Anwälte und Richter aller Unterhaltsverfahren zusammen. Alle Kosten der JobCenter mit dem ganzen Auskunftsgedöns, UVK, JA, Einbruch der Wertschöpfungskette, weil man irgendwann alles gegen die Wand fahren lässt, etc... Wir leben doch in einer Scheinsolidarität.


    kann sich ja mal gedanken machen, warum es so dringend nötig ist, kinder in die welt zu setzen.


    Man kann sich auch mal Gedanken darüber machen, dass alle vermeintlichen Gründe, möglichst viele Kinder in die Welt zu setzen, von Menschen hausgemachte Probleme sind. Die Natur gibt uns keinen Grund für den Zwang nach unendlichem und exponentiellem Wachstum. Allen voran ein Rentensystem, welches vor der Einführung schon zum Scheitern verurteilt war. Und an diesem kaputten System orientiert sich die ganze Gesellschaft?! Die Negativfolgen - ein Aderlass der Umwelt und unserer Gesundheit und Gesellschaft - scheinen weniger wichtig zu sein, als ein künstliches mMn falsches Konstrukt dem wir blind nachrennen. Als wäre die Rente heiliger als der Paps.


    Vielleicht hast du den falschen Job


    Ich glaube, ich habe mir den richtigen Job zurecht gelegt und geplant. Ich verdiene soviel, dass ich mich und die Töchter alleine durch bringe. Meine Rente wird meine Tochter nicht aufstocken müssen. Ich bin nicht vor 0830 und nicht länger als 1700 von zu Hause weg. Ich wäre noch häufiger daheim, gäbe es dort Kinder, die auf mich warten. Das mit ICE, etc... hatte ich früher auch mal. Und es hat mich so gestört, als ich Vater wurde, dass ich es abgestellt habe. Ich habe eigenverantwortlich mein Privatleben und das meiner Tochter vor meine Karriere gestellt. Und wenn ich genug Geld bezahle, darf ich auch mehr betreuen als der BET.


    Dies sind alles Formen des schönen Ehegattenunterhaltes.


    Du vergisst den Unterhalt aus Billigkeitsgründen ;)

  • Hi,


    zu den Alternativen:


    Ehegattenunterhalt entfällt vollständig, es sei denn es wurde bewußt das Hausfrauenmodell gewählt.
    Wenn´s um die Kids geht, so muß jeder ET vor eine Institution, in der festgestellt wird,
    ob jeder ET kooperativ ist. Umso un-kooperativer sich ein ET verhält, umso höher fällt der KU aus,
    und der andere ET bekommt die Kids zugesprochen.
    Verhalten sich beide ET kooperativ, so ist das Doppelresidenz-Modell zu wählen.
    So, oder so ähnlich, führen sie das in Frankreich durch.

    Du vergisst den Unterhalt aus Billigkeitsgründen ;)

    Ja, tschuldige....bin schon eine Weile "draußen", seit ich den EU weggeklagt habe :-D


    OT:
    Letztens saß ich mit paar Jungs (17-19), bei einem Bier zusammen. Der Eine wollte bald heiraten, wegen Kind und so.
    Ich habe ihm, bzw. allen, mal versucht zu erklären wie das Familienrecht so aussieht.
    Viele Fragen beantwortet etc. .....heiraten wollte nun keiner mehr.
    Die haben sich nur noch aufgeregt. :lach


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Und irgendwo hat man es ja vor der Hochzeit gewusst ;-) , was kommen könnte....

    also ich net :kopf ....bin völlig blauäugig in die Shice geraten.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • bei meiner Scheidung wurden Rentenpunkte an meinen (Ex)mann übertragen.
    Als er verstarb, wurde ich von der Rentenkasse automatisch angeschrieben, dass ich die Rentenpunkte wieder zurück beantragen kann: wenn die Rentenpunkte nicht in Anspruch genommen wurden, fließen sie wieder zurück....


    :-(

  • mal auf Thema zurück
    alkoholkranke Frau hat ihren Sohn ein paar mal im Monat ( gehen wir davon aus das sie trotz ihrer Probleme ihr Kind liebt
    und sich tierisch auf dessen Besuch freut )
    Du wirst nicht soo gut verdienend sein ?
    Füll das Schreiben aus und zwar zeitnah- Gönn dieser Frau ihre 20 € extra ( soviel hat sie ja nun auch nicht )
    sei dankbar das du den Kleinen hast und gut ist.
    Bist du doch gut verdienend nehme dir einen Anwalt als Beratung- zahlst einmalig aber bist aktuell auf den neuesten stand.


    Nein Leben ist nicht immer fair aber wer will schon Richter,Geschworener und Henker in einer Person spielen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Was ich bei dir sehe, ist nicht der EU bzgl. der nachehelichen Solidarität, sondern EU wegen
    Krankheit.


    .... welche schon vor der Eheschließung bestand, von der ich in vollem Umfang erst durch das aktuelle Gutachten erfahren habe, frühestens aber (in homöopathischen Dosen) nach der Trennung. Bezüglich der Auskunftspflicht frage ich mich, ob statt des § 1580 BGB nicht der § 1605 BGB anzuwenden wäre. Würde es denn genügen, wenn der behandelnde Psychiater der KM behauptet, sie sei aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig?


    Bevor nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, den Sohn betreffend, final entschieden ist, mache ich da sowieso nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()


  • .... welche schon vor der Eheschließung bestand, von der ich in vollem Umfang erst durch das aktuelle Gutachten erfahren habe, frühestens aber (in homöopathischen Dosen) nach der Trennung.


    Das hat dich ja nicht davon abgehalten, durch die Eheschließung potentiell auch später für sie einzustehen. Anders als im kaufmännischen Recht kann man seinen geehelichten Partner wegen arglistig verschwiegenen Mängeln nicht zurückgeben. Jemanden, der sich z. B. selber für kerngesund hält, kann man kaum vorwerfen, daß er grob unbillig handelt.


    § 1580 BGB nicht der § 1605 BGB anzuwenden wäre. Würde es denn genügen, wenn der behandelnde Psychiater der KM behauptet, sie sei aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig?


    Jeder Träger hat einen eigenen Auskunftsanspruch. Ist ja auch gut so, das die die Unterlagen nicht durch die Gegen schieben.

  • Das hat dich ja nicht davon abgehalten, durch die Eheschließung potentiell auch später für sie einzustehen.


    Ich verstehe nicht ganz ... ich habe mich während der Ehe und auch in der Trennungsphase dazu verpflichtet, für die KM auch wirtschaftlich einzustehen, incl. 300 Euro monatlicher Überziehung des Kontos, aber aus meiner Sicht ist da mit der Scheidung, oder spätestens beim 3. Geburtstag des jüngsten Kindes, Schluss.

    Jemanden, der sich z. B. selber für kerngesund hält, kann man kaum vorwerfen, daß er grob unbillig handelt.


    Und da soll dann plötzlich relevant sein, dass sie wegen Krankheit nicht arbeitsfähig ist?


  • Ich verstehe nicht ganz ... ich habe mich während der Ehe und auch in der Trennungsphase dazu verpflichtet, für die KM auch wirtschaftlich einzustehen, incl. 300 Euro monatlicher Überziehung des Kontos, aber aus meiner Sicht ist da mit der Scheidung, oder spätestens beim 3. Geburtstag des jüngsten Kindes, Schluss.


    Das subjektive Rechtsempfinden ist nachvollziehbar. Für die rechtliche Auslegung in der Praxis kann ich auch nichts. Den hinterlassenen Schuldenberg von über einer Viertelmillion Euro z. B., muß ich auch alleine abtragen.



    Und da soll dann plötzlich relevant sein, dass sie wegen Krankheit nicht arbeitsfähig ist?


    Ja, denn es wird dabei ja auf die ehelichen Verhältnisse abgestellt. Danach noch nach Hintertüren zu suchen, um der finanziellen Katastrophe zu entgehen, ist zu spät. Da klicken viele
    Alleinversorger vergeblich bei der sich anbahnenden Trennung plötzlich hektisch im Internet umher, um den Kollaps abzuwenden.

  • und wer nun behauptet das eine private Lebensplanung nicht vom staat bezahlt werden sollte, kann sich ja mal gedanken machen, warum es so dringend nötig ist, kinder in die welt zu setzen.
    aber selbst da fehlt es an alleen ecken und enden und fängt an bei betreuungsplätzen, bildung usw...



    Richtig. Und warum? Weil Betreuungsplätze Steuern kosten. Eine staatliche Unterstützung des von Dir angesprochenen Lebensmodells ebenso. Wenn es nun diese staatlich 100 % unterstützten Vollzeitbetreuungskonzepte durch Mutter/Vater geben würde, dann würde noch weniger Geld in die Steuerkasse gespült, weil dann sicher mehr Frauen (und auch Männer) bereit wären, zu Hause bei ihren Kindern zu bleiben. Funktioniert also nicht.


    Und ich als Vollzeitberufstätige Mama möchte sicher auch nicht noch mehr Abgaben lesiten, um diese Vollzeitmamas auf ewig zu unterstützen. Dann würde ich lieber Stunden kürzen und mehr Zeit mit meinen Kindern verbringen. Wie gesagt, da beisst sich die Katze in den Schwanz.

  • Ja, denn es wird dabei ja auf die ehelichen Verhältnisse abgestellt.


    Das heißt konkret? Die Kindesmutter hat bis zum 3. Lebensjahr der Tochter nicht gearbeitet, danach kam der Sohn. Sie wäre also mindestens bis 2014 zuhause geblieben, weil unsere Kinder aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Krippenplatz bekommen hätten. Alles darüberhinaus kann ich weder wissen noch beurteilen, weil sich das nach Ende der Ehe abgespielt hat. Die Maßnahme in der Mutter-Kind-Einrichtung zielte auch darauf ab, dass die KM sich über ihre berufliche Zukunft Gedanken macht und dies auch umsetzt. Dass dies letztlich nicht erfolgreich war, hat mit der Ehe nichts zu tun, weil diese damals schon nicht mehr bestand.

  • musicafides


    Weißt Du denn inzwischen, um welche Unterhaltansprüche es in dem Auskunftsersuchen eigentlich geht? Sorry falls ich das überlesen habe, aber der Punkt, über den Du Dich hier so aufregst, ist doch ein rein theoretischer, oder hat Deine Ex schon irgendwelche Forderungen an Dich gestellt???

  • Weißt Du denn inzwischen, um welche Unterhaltsansprüche es in dem Auskunftsersuchen eigentlich geht?


    Ich zitiere mal aus dem Schreiben des Landeswohlfahrtsverbands Hessen an mich, überschrieben folgendermaßen:

    Zitat


    Rechtswahrungsanzeige- und Auskunftsersuchen gem. §§ 117 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - i. V. m. 1580, 1605 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) <Name u. Geburtsdatum der KM>
    Mitteilung gem. § 94 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe


    Weiter unten steht dann:

    Zitat


    Gemäß dem §§ 1361 / 1569 BGB sind Sie gegenüber Ihrer geschiedenen Ehegattin dem Grunde nach zur Leistung von Unterhalt verpflichtet


    ... und dann soll ich eben zur Prüfung meiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit Auskunft geben über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Aus welchem Grund diese Unterhaltsansprüche bestehen, ist nicht näher ausgeführt. Es geht um Leistungen der Sozialhilfe.


    Ich hatte dazu meinerseits angeboten, mit mir einen Termin zur weiteren Klärung zu vereinbaren. Wenn ich in der nächsten Woche nichts höre oder lese, erwäge ich, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten und das auch entsprechend anzugeben.


    Ich stelle mir das so vor, dass die KM entsprechende Leistungen beantragt hat, welche ihr auch bewilligt wurden, und die LWV jetzt an mich herantritt, um sich das Geld zurückzuholen:

    Zitat


    Gemäß § 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines von uns betreuten Leistungsberechtigten bis zur Höhe der von uns geleisteten Aufwendungen auf uns über, sofern nicht gesetzliche Ausschlussgründe gegeben sind.


    Welches könnten denn solche gesetzlichen Ausschlussgründe sein?