Zitate in der Signatur

  • Das Urheberrecht erlaubt nicht, einfach Zitate in die Signatur zu setzen. Selbst wenn man den Urheber nennt, muss man ihn um eine Nutzungerlaubnis bitten. Liegt die nicht vor, kann das Forum abgemahnt werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Darum achtet bitte darauf, in den Signaturen nur Texte zu haben, die von Euch stammen oder von jemandem, der seit mindestens 70 Jahren tot ist. Danke für Euer Verständnis.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Jetzt habsch mich mal eine Weile durch´s Netz gesucht - und finde auf ganz vielen Seiten geschrieben, dass der Verfasser des Zitates in meiner Signatur unbekannt ist und es fälschlicherweise Albert Einstein zugeschrieben wurde; wie noch ein paar Zitate, bei denen nicht belegt ist, dass sie von ihm sind. Wat nu? Ist es ok, wenn ich den Albert wegnehme und "Verfasser unbekannt" hinschreibe?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Da das Thema ja immer mal wieder kommt, wäre es vllt für alle leichter die Signaturfunktion komplett aus dem Forum zu nehmen?


    So läuft das Forum keine Gefahr abgemahnt zu werden. :frag

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Da das Thema ja immer mal wieder kommt, wäre es vllt für alle leichter die Signaturfunktion komplett aus dem Forum zu nehmen?


    Och nöööö...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • "Verfasser unbekannt" macht es leider nicht besser. Da könnte jederzeit der Rechteinhaber auftauchen und zusätzlich reklamieren, man hätte seine Wortschöpfung auch noch wem anders oder Unbekannten zugeschrieben.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn jeder ein paar Rechtschreibregeln in seine Signatur aufnimmt, schreiben bald alle richtig.


    Die angegebene Zeichenzahl für die Signatur muss man übrigens immer unterbieten, sonst kriegt man eine Fehlermeldung. Bei den Bildern ist es genauso, man kann nie Bilder in der maximal möglichen Dateigröße laden, sondern muss immer großzügig verkleinern.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Achje. Das ist im Normalfall ganz simpel. Ein Satz aus einem Buch, einem Zeitschriftenartikel, vom Rechteinhaber verfasst und damit sehr sehr schnell nachweisbar.
    Meist kennt der Rechteinhaber schon die Internetwildwüchse und führt locker den Standardnachweis.


    Wer will, kann dagegen ja gern klagen und behaupten, der Satz aus dem Buch oder Zeitschriftenartikel wäre ein Plagiat. Glückwunsch, wenn das gelingt. Dann hat er nämlich den Nachweis geführt, dass er nicht Autor A unter Verletzung des Urheberrechts einen Text geklaut hat, sondern Autor B. Fürs Forum und die Abmahngefahr macht das nicht die Bohne Unterschied.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Achje. Das ist im Normalfall ganz simpel. Ein Satz aus einem Buch, einem Zeitschriftenartikel, vom Rechteinhaber verfasst und damit sehr sehr schnell nachweisbar.


    Du hast sicher recht weil Zitronenfalter Zitronen falten. Am Rande schon Rechteinhaber muss nicht identisch mit Urheber sein, nicht jeder Rechtsinhaber verfasst also Texte. Aber mit solchen Kleinigkeiten und dem Zitatrecht muss sich ja niemand aufhalten. Meine Signatur erfüllt etwa sicher folgenden Zweck: Da auch der Urheber auf den kulturellen Errungenschaften der Allgemeinheit aufbaut, kann ihm durch Zitierung ein verhältnismäßig geringer Eingriff im Interesse der Allgemeinheit zugemutet werden, sofern dieser die kulturelle Auseinandersetzung fördert (§ 51 UrhG). Sollte also durch Zufall der Autor meiner Signatur mal nicht lange genug verstorben sein, der Sprecher ist ja unsterblich, wäre dieses immer noch ein Kleinzitat mit dem Zweck der kulturellen Auseinandersetzung. Zu fragen wäre auch inwieweit ein nur die Signatur umfassendes Zitat überhaupt das Verwertungsrecht eines Rechteinhaber stört.


    Und auch eine Formulierung müsste schon sehr ungewöhnlich sein, um sich auf die reine Autorenschaft eines Autors begrenzen zu lassen. Bis auf wenige Philosophen mit erheblicher Schöpfungshöhe - die wohl nahezu alle hinreichend lange tot sind - dürften sich für die allermeisten Zitate Vorgänger, Ähnlichkeiten und sonst was finden lassen.

  • Ich befürchte, mit dieser Argumentation kommst du nicht mehr als dreißig Sekunden weit, wenn es zu einem Verfahren kommt. Privat kannst du das gern ausprobieren. Aber nicht auf dem Rücken des Forums ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Tja, ich sag ja Du hast recht weil Zitronenfalter Zitronen falten. Den Unterschied zwischen Urheber und Rechteinhaber hast nicht kapiert. Auch weitere zentrale Begriffe fehlen. Aber bitte, wenn hier die Erde eine scheibe ist:


    Die Erde ist eine Scheibe.


    Völlig ungefährlich kann ich z.B. Heinz Ehrhard hier zitieren, der - im Sinne des Urheberrechtes untot - selbst Juristen nicht mochte und dessen Verlag nun massiv bei Homepagebetreibern Gelder wollte:


    Zitat gemäß Nutzungbestimmungen entfernt. Gruß Campus


    Tja, das ist so weil es da noch was gibt.

  • Grünschnabel, hier werden keine Beiträge zensiert, sondern Rechtsverstöße heraus genommen, die für das Forum teuer werden können.


    Wenn du gern dein eigenes Rechtsverständnis propagieren willst - dann mache das bitte nicht hier im Forum, wo andere die Zeche zahlen müssen. Leg dir einfach eine eigene Homepage zu. Dort kannst du dann ungenehmigt so viel Texte von Autoren einstellen, wie du willst. Und Dritten erlauben, das ebenfalls zutun. Die allfälligen Abmahnungen und Verfahren kannst du dann gern abwickeln und schauen, wie deine Argumentation greift.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn ich irgendwo zu Gast bin und der Gastgeber mich bittet die Füsse nicht auf den Tisch zu legen, dann mache ich das doch auch und sage nicht "Nö, das ist nämlich nicht verboten"

  • Darf man inzwischen auch Leute in der Signatur zitieren, die sich zum Glück noch ihres Lebens freuen? Dann brauche ich mir das ja nicht länger zu verkneifen. :-)

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Leider nein. Das Urheberrecht ist in den Bereichen seit Jahren unverändert. Der Zitatgeber hat das Recht an seinem Satz und muss um Nutzungserlaubnuis gebeten werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok, Danke.

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~