Nach Trennung Uneinigkeit bez. Wohnort -> Aufenthaltsbestimmung beantragt

  • Hallo,


    kurz gefasst:


    Wir haben 2014 ein Haus gebaut, nach dem Umzug musste ich herausfinden, dass meine Frau es mit der ehelichen Treue nicht so genau nahm...
    Der Hausbau und viele andere Dinge haben sie zerbrochen.


    Ich kämpfte über ein Jahr um unsere Ehe, einen Schlussstrich wollte sie nie ziehen, verweigerte Therapien, Gespräche (auch beim JA) usw., lebte mit den Vorteilen beider Welten (Ehe und Single) und wiegelte mich in Hoffnung.
    Im Dezember ist sie ausgezogen, weil sie die "ewigen" Diskussionen um uns satt hatte.


    Gott sei Dank konnte ich sie vorher zu Gesprächen mit dem JA bewegen.
    JA war der Meinung Kind bleibt bei Papa wegen Kindergarten und der Geamtsituation.
    Wir haben somit das Wechselmodel vereinbart. 14 Tage sie, 14 ich.
    Sie musste jetzt ihre Arbeit verändern (Früh- Nachtschichten), ich nicht, denn ich habe ihr die Tochter seit 2013 so gut es ging abgenommen (damit Sie eben arbeiten konnte -> Ergebnis Affaire mit Ihrem Chef - meinem Cousin :-( ) und mache in den 14 Tagen jetzt einfach das was ich seit 2013 machte.
    Sie wohnt jetzt 20km weg, die Kleine wird 2016 eingeschult.
    Die Frage stellt sich jetzt wo.


    Sie will dass die Kleine bei ihr zur Schule geht.
    Dort kennt sie natürlich niemanden.
    JA hat ihr erklärt, dass sie das Kind nicht einfach so mitnehmen darf...


    Ich wollte Gespräche für Lösung.
    Ihre Lösung ist ihr neuer Wohnort.
    Für mich indiskutabel.


    Da ich mich jetzt um einen Hortplatz kümmern musste (verbindlich) habe ich (auch auf Anraten des JA) die Aufenthaltsbestimmung beantragt vor Gericht.
    Termin ist bald.


    Jetzt ist meine (EX)Frau überrascht.
    Wir wären uns doch einig, sie versteht das nicht, Kleine kann natürlich hier bei mir zur Schule, das alles muss doch nicht sein usw.


    Wir würdet ihr euch verhalten?
    Sollte sie nun beim JA eine Urkunde unterschreiben, soll ich dann den Antrag zurückziehen?


    Das Leben der Kleinen ändert sich hier bei mir nur insoweit, dass Mama (hart gesprochen) jetzt auch nachts nicht da ist.
    Haus bleibt mir, alles wie gehabt, nur meine Frau macht das was sie tat vorher halt offiziell (oder was sie auch immer da tut)


    Natürlich habe ich Sorge, dass der Richter ihr u.U. die Aufenthaltsbestimmung überträgt.
    Gründe dafür erkenne ich keine außer Mama-bonus (den es ja nicht mehr geben soll)


    Kleine würde natürlich gerne dass Mama wieder da wäre.
    Also nicht Papa bei Mama in der neuen Whg, sondern Mama bei Papa zu Hause.
    Aber Mama ist im Moment "noch nicht bereit" und ich persönlich will keine Hin- und her mehr, auch keine Eifersuchtsszenen (sie flippt aus wenn ich jemanden neuen kennenlerne) und kein Hinhalten mehr.
    Das Ganze ging jetzt 14 Monate und es reicht.


    Würde es nach mir gehen, meine Türe steht ihr offen (weiterhin), aber sie ist einfach absolut verändert und ich habe jegliches Vertrauen verloren.
    Ich trauere wohl einem Geist nach.


    Was ratet ihr mir?
    Muss ich mich Sorgen?
    Für die Kleine macht Schulbesuch an dem Wohnort der Mutter NULL Sinn.


    EDIT:
    Beide waren (sind) wir verheiratet alles 50:50.


    EDIT2:
    In den 14 Tagen bei Mama fährt sie sie an meinen Wohnort für 8h zur Kita und holt sie wieder ab.(20km)
    Im Falle eines Schulbesuches fährt sie sie dann eben in die Schule um 8h und holt sie an der Kita (Hort) wieder ab.
    Ich überweese ihr Benzingeld (freiwillig) und das auf mich laufende Kindergeld (ich war auch in Elternzeit) geht auf ihr Konto, damit sie es etwas einfacher hat.
    Sollte mir das ABR zugesprochen werden geht es mir weder um Kindergeld noch um Unterhalt (kann sie sich wo hinstecken - für meine Tochter gebe ich so oder so Geld aus und das gerne), umgekehrt bin ich sicher, dass sie alles fordern wird, zumal ihr Gehalt recht klein ist (um 1000 bis 1400€ netto) das hatte sie auch früher immer für sich behalten dürfen - Haus etc. pp. bezahlte alles ich)

  • :hae: mmhhh, ich würde wohl dabei bleiben und den Antrag aufs ABR bestehen lassen.


    Ich würde das auch durchaus auch mit der Argumentation der Mutter ihr gegenüber begründen.
    Frau Dada, es ist schön und gut, dass Du das für Deine Sicherheit nicht benötigst, ich leider schon.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Unterhalt und KiGeld wären bestimmt 400€. Das könnte ich schon gut gebrauchen.
    Aber es ist Gott sei Dank nicht existenziell wichtig.
    Alleine der Auszug meiner Frau entlastet mich seitdem um 500-600€ mtl ( Auto, Handy, Zigaretten, Versicherung usw. zahlt sie nun selber und nicht mehr ich)

  • Es gibt folgende rechtliche Regelung: Ihr habt beide das Sorgerecht. Bei der Trennung könnt ihr vereinbaren, wo das Kind lebt. Schafft ihr das nicht einvernehmlich, dann kann das Gericht angerufen werden und entscheidet.


    Bei einer einvernehmlichen Lösung kann das Jugendamt unterstützen, indem dort Absprachen getroffen werden, die ggfls. in einem Protokoll oder durch eine Erklärung schriftlich fixiert werden.


    Trefft ihr keine ausdrückliche Vereinbarung, ist der Aufenthalt offen und es herrscht der Status Quo. Nach aber ungefähr einem halben Jahr ohne Widerspruch eines Elternteils gegen den derzeitigen Aufenthalt geht man davon aus, dass sich dieser Zustand verfestigt hat (bzw. es die stillschweigende Zustimmung des anderen Elternteils gab). Wenn jetzt der Aufenthalt des Kindes verändert werden soll, also ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagt, dann darf dem nur stattgegeben werden, wenn sich dadurch das Kindeswohl "erheblich" verbessert, wie das OLG Hamm in einem Grundsatzurteil verkündet hat.


    Was jetzt der bessere Weg für dich ist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erlangen, musst du jetzt überlegen. In einer Gerichtsverhandlung derzeit seid ihr absolut auf Augenhöhe. Fragt die Richterin und die Mutter wirft dann doch den Hut in den Ring, kannst du auch eine Münze werfen. In eurer Konstellation ist das eine 50:50-Chance, dass dir das Kind zugesprochen wird. Vielleicht sogar noch weniger, weil statistisch gesehen in solchen Fällen mehr Frauen als Männer das ABR bekommen.


    Du könntest aber auch den Weg über die Jugendamtsvereinbarung gehen. Oder du sitzt das halbe Jahr und möglichst viel Zeit darüber hinaus aus. Dann wärst du rechtlich auf der sicheren Seite, könntest dann auch gesichert den ABR-Antrag stellen. Bis dahin sollte das Kind bei dir gemeldet sein, du solltest Kindergeldempfänger sein etc.


    Viel wichtiger ist aber, ob nicht die Chance besteht, dass ihr als Eltern eine gute und möglichst beständige Vereinbarung trefft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir haben somit das Wechselmodel vereinbart. 14 Tage sie, 14 ich.


    Wir machen auch Wechselmodell, jetzt schon fast 10 Jahre.
    Allerdings findet der Wechsel bei uns jeweils nach 3-4 Tagen statt. Das hat sich bei uns in der Praxis bewährt, besonders feste Wochentage sind für Kind's Hobbies sehr hilfreich-


    14 Tage-Zyklus kann ich mir jetzt gar nicht vorstellen. Wochenweise ist ja wohl irgendwie üblich, aber jeweils 14 Tage finde ich zu lang.

  • Nunja die bisherige Vereinbarung vom JA besagt, dass wir Wechseln im 14 Tagesturnus, die Kleine bei mir gemeldet bleibt und bei Mama einen Zweitwohnsitz bekommt, dass sie hier zum Kindergarten weiterhin geht usw.
    Die Vereinbarung wollte aber meine Frau, als sie paar Tage später mit Post ankam, nicht unterschreiben.
    Sie fand die JA-MA befangen (kurzer Rock oder sowas...) und fühlte sich danach irgendwie benachteiligt, obwohl schriftlich nichts anderes drinsteht als das was wir vor dem JA ausgemacht haben.
    Allerdings hält sie sich an die Absprache bisher.


    Ich finde 14 Tage mitlerweile auch zu lange.
    Allerdings kann meine Frau nicht anders, da sie ihre Arbeitszeiten (lt. ihrer Aussage) nicht wieder ändern kann.
    In den 14 Tagen die sie die Kleine hat, kann sie ja schon keine Früh- und Spätschichten machen (Einzelhandel).
    Ich gehe davon aus, dass sie auf Dauer (also wenn die Kleine bei ihr lebt) ihren Job überhaupt nicht mehr wird ausüben können.
    im übrigen ist Ihr Chef auch ihr (Ex) Liebhaber, aber die Liason scheint beendet oder was weiß ich.
    Sie sucht ja mittlerweile auch nach was neuem.


    Kann sein wegen der Kleinen, oder kann sein, weil das Arbeitsklima mittlerweile wohl nicht mehr so gut ist.


    Mir ist es gleich. Ich könnte auch nonstop die Kleine versorgen, muss aber sagen, dass mir 14 Tage Pause mit Vollgas Arbeit auch gut tun (finanziell).
    Ich bin selbständig und an keinen Boss gebunden.


    Mir wäre eine Lösung ohne Gericht auch lieber, allerdings weigerte sich meine Frau bisher immer zu jedem Gespräch, was den weiteren Aufenthalt der Kleinen anbelangte. Bis ich sie zum JA mitnehmen konnte dauerte auch 3 oder 4 Monate.
    Aber mir blieb jetzt nichts übrig.
    Ohne Ihre Zustimmung darf ich sie ja nicht an der Schule anmelden und diese Sache ist eine Pflichtveranstaltung.
    Schade dass man sie immer zu allem "zwingen" muss.




    Jetzt scheint sie dem Schulbesuch bei mir am Ort zuzustimmen, verlangte aber von mir, dass ich einen Termin beim JA mache.
    Ich lehnte ab, ich mache doch nicht ständig Termine, berede alles, dann will sie sich nicht daran halten, dann doch, zu guter Letzt gehe ich ans Gericht (JA riet mir sogar dazu um mich und das Kind auch aus Ihrer "Umklammerung" zu lösen) und nun soll ich alles über Bord werfen, weil Madamme meint...


    Mein Anwalt meint, es liegt wohl daran, dass sie große Bedenken hat das ABR zu verlieren.


    Wörtliche Aussage, "...sie glaueben doch nicht, dass ihre Frau zustimmen würde, würde sie denken, dass sie problemlos das ABR bekommt".


    Wie gesagt, ich hänge heute noch irgendwie an meiner Frau.
    Aber das was sie unserer Familie da angetan hat geht auf keine Kuhhaut mehr.
    Ich habe nicht das Gefühl, dass sie das tut um Frieden zu haben und so aufzubauen, sondern eher das Gefühl, dass sie negativeres für sich vermeiden will.


    Vor 4 Wochen schloss sie eine Rückkehr in die Ehe nicht aus, hätte aber in Kauf genommen, dass unsere Tochter nach einer möglichen Rückkehr an einem anderen Wohnort zur Schule geht.
    Aber gestern kam Ihre neue Küche und die Pläne die sie hat, in denen kommen wir als Familie nicht vor.
    Ich denke eher dass es da darum ging, dass ich nach ABR nicht auch gleich die Scheidung hinterherschiebe.


    Wie gesagt, bis 2013 lebten wir im klassischen Rollensystem.
    Mama passt auf Haus und Kind auf, Papa arbeitet.
    Seit 2013 nahm ich ihr sehr sehr viel ab.
    Unter der Woche hatte sie oftmals die Kleine nicht gesehen, weil sie entweder Frühschichten hatte und dann "Überstunden" oder Nachtschichten hatte usw.
    Bis auf Wäschewaschen machte ich eigentlich alles.


    Kindergeldberechtigter bin ich.
    Es wird nur auf ihr Konto überwiesen.

  • Ich würde noch ein wenig warten und dann in jedem Fall Antrag auf ABR stellen.
    Die Vor- u. Nachteile freiwilliger Vereinbarungen mit deiner Frau zum Aufenthalt deines Kindes hat Bap schon beschrieben.
    Mir persönlich wäre das zu riskant, daher würde ich in diesem Punkt immer eine gerichtliche Entscheidung suchen.


    Auf ein Wechselmodell würde ich mich nie mehr einlassen, aus rein persönlichen, sehr negativen Erfahrungen.
    Wir haben das 9 Monate lang praktiziert, auch der 14-tägige Wechsel, und meinem Sohn hat diese Zeit überhaupt nicht gut getan.
    Allerdings war unser Fall etwas anders gelagert, da die Entfernung zur KM ca. 700 km beträgt.
    Bedeutet: 2 Kindergärten. Spätestens die Schulpflicht hätte unsere Vereinbarung daher sowieso gekippt.


    Kindesunterhalt steht dem Kind zu, du bist nur der "Verwalter", daher solltest du nicht darauf verzichten.
    Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Die Hälfte des Betrages wird deiner Frau bei der Unterhaltsberechnung angerechnet.


    Du weißt nicht, auf welche verrückten Forderungen deine Frau zukünftig ev. noch kommt oder wer sie in Zukunft ev. beeinflusst, Dinge zu fordern, von denen du zum jetzigen Zeitpunkt nicht mal träumst. Lass es ihr finanziell nur mal schlecht gehen.....ihr Einkommen ist nicht gerade hoch.
    Wenn da das Kind bzw. der nicht geklärte Aufenthalt noch als Druckmittel zwischen euch steht, kannst du u. U. dein blaues Wunder erleben.
    Deine Rentenansprüche werden eh schon derbe gekürzt. Mit freiwilligen Zugeständnissen (Verzicht auf KU und Kindergeld) wäre ich äußerst vorsichtig.


    LG
    Joachim

  • Wie wäre es das ganze Beziehungsgedönse aus dem Thema 'raus zu halten?


    Fakt ist:
    KM ist vor X-Monaten an 20km entfernten Ort gezogen. (Wie lang ist das denn her ?)
    Erster Wohnsitz vom Kind blieb bei Dir
    Kindergarten blieb erhalten
    Finanzen sind für den Moment einvernehmlich geklärt.
    Bezüglich der Wahl der Grundschule seid ihr euch "Im Moment im Prinzip einig"


    Was genau willst Du jetzt erreichen ?


    Mit Blick auf das Kind würde ich euch aber nahe legen die Wechselmodell-Intervalle wesentlich zu verkürzen - vielleicht kann sie das ja im Fall eines Job-Wechsels einplanen (aber das ist letztlich ihre Aufgabe - nicht Deine)



    :hae: Ich wundere mich immer wieder über JA-MAs die derart Kind-Fremde Lösungen unterstützen. Eigentlich wäre es deren Aufgabe "Anwalt des Kindees" zu sein.

  • Ok.
    Halte ich raus.


    Ausgezogen ist sie zum 01.12.


    Ich würde gerne einige Meinungen hören wollen, ob es Sinn macht den Antrag auf ABR zurückzunehmen, wenn sie jetzt beim JA zustimmt.
    Das beim JA ist ja nicht wirklich bindend und funktioniert so lange wir uns einig sind.
    Einig sind wir uns aber immer nur dann, wenn ich sie dazu zwinge.

  • Die Einladung zur Schuleinganguntersuchung geht an den Erst-Wohnsitz des Kindes - ebenso ist in vielen Bundesländern der Wohnort/Straße/Hausnummer für die Grundschulzuordnung entscheidend.
    Dazu geht das Kind jetzt auch an diesem 1. Wohnort in den Kindergarten.


    Da würde ich gar keine Diskussion aufkommen lassen -warum sollte das was bisher mit dem Kiga ging - nicht auch dann gehen ?

  • Servus Dada,


    Du bewegst dich mMn auf sehr dünnem Eis und bist bis dato noch nicht eingebrochen. Soweit so gut.


    Meine Story ist deiner durchaus ähnlich. Nachdem meine auch meinte, mit ihrem bald neuen/alten Chef etwas kurz nach Eheschliessung anzufangen, zog sie aus und wollte, dass Tochter bei mir schläft. Sie wollte Tagsüber im Haus sein und nach meinem Feierabend dann zu sich und anschliessend auf Nachtschicht. Ich musste und habe daraufhin meinen Job geändert, eine Beförderung ausgeschlagen und damit meine Karriere in der Firma mit enem Stopschild versehen.


    Dann habe ich den Fehler gemacht und das ABR beantragt. Zu dem Zeitpunkt hatte ich bereits 2 Monate die alleinige Betreuung und Job. Ex wollte 8 Wochen keinen Umgang und war mit dem neuen beschäftigt. Als der ABR Antrag bei ihr einging, schmiss sie den Job, beantragte das ABR für sich und Unterhalt. Dem wurde auch komlett so entsprochen. Schliesslich hatte sie ja nun den ganzen Tag frei, so ganz ohne Job. Und unterschätze niemals den Mütterbonus. Den "sollte" es zwar nicht geben, Korruption allerdings auch nicht. ;)


    Deine Ex befindet sich momentan in einer Komfortzone.


    Sie müsste min 280 pi mal Daumen an KU an dich zahlen, bekommt statdessen KU und KG
    Sie hat genug Freizeit, auch und insbesondere Kinderfreie Zeit mit Next, ohne dabei als "schlechte" Mutter da zu steht, die ihr Kind nur zum Ungang sieht


    Scheidung würde ich Stand heute auf keinem Fall ansprechen. Du musst eh das Trennungsjahr abwarten.
    Wenn die Schulanmeldung so jetzt durch geht, dann lass die Zeit für euch arbeiten.
    Selbst wenn du das ABR jetzt zugesprochen bekommst, kann sie jederzeit erneut beantragen.


    Wenn du kannst und magst, zahl ruhig weiter und vergiss bloss den Satz "es steht dem Kind zu, darauf soll/darf man nicht verzichten". Völliger Quatsch in deinem Kontext. Fehlt Mutti das Geld, wird sie bereitwillige Helfer finden, die ihr ausrechnen, dass sie mit KU und TU und Mehrbedarf und Zugewinn ggf genauso gut klar kommt, als mit Arbeit. Oder gar besser.


    Was ich überlegen würde, und sprech das auf jeden Fall als Idee mit Ex durch, ist, den "KU" als "eine Art" TU zu titulieren. Diesen könntest du steuerlich geltend machen und somit die Zahlung an Ex kompensieren. Vielleicht bietest du ex auch an, euch den "Erlös" zu. teilen. Zahlungen als KU an Ex untersteichen, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter und nicht bei dir hat.


    Good luck...

  • Ausgezogen ist sie zum 01.12.

    Das sind ja nicht mal 3 Monate.
    Da schließe ich mich Volleybap an und empfehle erst mal einen "eingeschwungenen Zustand" herzustellen.

    Oder du sitzt das halbe Jahr und möglichst viel Zeit darüber hinaus aus. Dann wärst du rechtlich auf der sicheren Seite, könntest dann auch gesichert den ABR-Antrag stellen. Bis dahin sollte das Kind bei dir gemeldet sein, du solltest Kindergeldempfänger sein etc.

  • Summerjam


    Unterhalt und Zugewinn scheiden aus.
    Das Haus steht seit Ende 2014 und es ist noch nichts abgetragen.
    Ich war so dumm nur Schulden zu machen.


    Dass sie einfach so jetzt ihren Job schmeißen kann und damit durchkommt das kann ich nicht glauben.
    Die kleine ist von 8 bis 16:30 in der Kita.
    Vorher und nachher bin ich da.
    Zeit habe ich auch genug.


    Zum Trennungsjahr kann ich nur sagen, dass wir seit 12.2014 getrennt sind, ich Tagebuch führe und sie
    danach etliche Affairen hatte die ich ich belegen kann.
    Ebenso kann ich den ehebruch und alles andere belegen.
    Gemeinsame Freunde gibt es nicht mehr, keiner will mit ihr Kontakt haben.
    Ich fiel zwar aus allen Wolken und versuchte die Ehe zu retten, aber zu retten ist da nichts meiner Meinung nach.


    Sollte sie nun unterschreiben, wäre es also klug es so hinzunehmen und zu warten?
    Sie will ja dass ich den Termin mache und alles zurückziehe.
    Ich würde mir wünschen, dass sie von selbst mal etwas repariert.
    Bleibt wohl ein Traum.

  • :hae: mmhh. Ich glaube wenn die Frage wäre:


    Soll ich jetzt schon einen Antrag auf das ABR stellen, würde ich auch sagen die Zeit einfach Fakten schaffen lassen.


    Ich hatte es aber so verstanden, dass der Antrag bereits gestellt ist!
    Dabei würde ich dann auch bleiben.



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • [quote='Dada',index.php?page=Thread&postID=2017714#post2017714]Ok.
    Halte ich raus.


    Ausgezogen ist sie zum 01.12.


    Ich würde gerne einige Meinungen hören wollen, ob es Sinn macht den Antrag auf ABR zurückzunehmen, wenn sie jetzt beim JA zustimmt.
    Das beim JA ist ja nicht wirklich bindend und funktioniert so lange wir uns einig sind.
    Einig sind wir uns aber immer nur dann, wenn ich sie dazu zwinge.[/quote
    Familienrecht ist anders. Gefällte Urteile oder Vereinbarungen haben keinen Ewigkeitswert. Deine Ex könnte jederzeit auf jedwede Änderung klagen, wenn sie behauptet, an der Situation habe sich etwas geändert. Ein ABR-Urteil hat damit gleichen Wert wie eine JA-Vereinbarung. Letztere sogar je nachdem mehr, weil sie ja freiwillig von der Ex, also mit ihrem Willen erfolgte.¹

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn Du den Antrag schon gestellt hast, würde ich ihn nicht zurückziehen. Außer Deine Ex hat beim Jugendamt die Vereinbarung unterschrieben. Danach kannst Du den Antrag zurück nehmen.


    Die Zahlungen an sie, solltest Du tatsächlich nicht als Kindesunterhalt deklarieren, sondern als Trennungsunterhalt.


    Ehebruch interessiert heutzutage keinen Richter.

  • Die Dame vom JA hat mir geschrieben, dass sie sich freut, dass wir uns einigen konnten.
    Es muss wegen dem Schulbesuch bei mir am Ort keine extra Vereinbarung unterschreiben werden, da Ihre Unterschrift an der Schulanmeldung am 08.03 völlig ausreichend ist.
    Ich soll doch bitte nur den Richter entsprechend informieren.


    Aus meiner Sicht verlasse ich mich jetzt auf ihr Wort, ziehe die Verhandlung zurück und warte ob sie am 08.03. wirklich unterschreibt.
    Termin wegen ABR wäre in einer Woche gewesen.


    Was meint ihr?

  • Keine Ahnung, ob möglich oder nicht, aber kann man den Antrag nicht ruhend stellen?


    "Lieber Robenträger,


    die Antragsgegnerin hat eingelenkt. Sie bestätigt nun, dass Kind den gewöhnlichen Aufenthalts beim Antragssteller hat. In diesem Zusammenhang will sie auch am 8.3. die Schulanmeldung für Kind mit unterschreiben. Ich bin optimistisch, dass sie dieses mal zu ihrem Wort steht und würde gerne das Verfahren bis zum 8.3. ruhend stellen und nach erfolgter Unterschrift meinen Antrag zurück ziehen. Mit den besten Grüßen und Bitte um richterlichen Rat."

  • Du kannst den Richter bitten, dass Verfahren "ruhen" zu lassen. Dies mit der Begründung, dass die Mutter dem Schulbesuch bei dir in Absprache mit dem Jugendamt zugestimmt hat und halt Anfang März die Schulanmeldung unterschreiben wolle.


    "Ruht" das Verfahren, kannst du es im Falle eines Falles einfach wieder in Bewegung setzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also heute bat ich sie nochmal einfach die email der JA-SB einfach beantworten, in dem sie schreibt "...ist i.O."
    Das JA hatte sie in der Mail an mich in cc gesetzt.



    Jetzt will sie bevor sie das tut, dass ich das Verfahren einstelle.


    Das JA ist zwar informiert (dass wie uns einig sind) aber das jetzt kommt ja von mir.
    Nirgends wo ist herauszulesen (oder bewiesen) dass sie das auch will.
    Mann könnte danach sagen, das alles entsprang meiner Phantasie.


    Ich cancele den Termin und sie unterschreibt nicht bei der Schuleinschreibung.
    Dann stehe ich wieder als Depp da.


    Wenn ich das Verfahren jetztnur ruhend stelle, wird sie bestimmt argumentieren, dass ich sie nur "veräppeln" will.


    Auf meine Frage warum ich klagen sollte, wenn sie doch dem was ich mit gewünscht hätte zustimmt, bekam ich bisher keine Antwort.


    Dem JA will ich nicht schon wieder schreiben, das erweckt ja den Eindruck, dass wir uns so garnicht einig sind.


    Was tun?