KiTa Gebühren

  • Hallo ihr Lieben,


    die Höhe der KiTa Gebühren ist ja einkommensabhängig. Wenn man alleinerziehend ist, wird dann nur mein Gehalt berücksichtigt oder auch das Einkommen des Vaters?


    LG
    Anna

  • Wenn überhaupt einkommensabhängig: Üblicherweise das Haushaltseinkommen. Aber die KiTa-Gebühren legt der Träger fest. Das kann also bei jeder KiTa anders sein. Genaueres müsstest du im Vertrag finden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Bei uns sind die Kitagebühren nicht einkommensabhängig.


    Die Bezuschussung vom Landratsamt ist einkommensabhängig und dabei zählt nur das Einkommen von dem Haushalt in dem das Kind lebt. Also bei mir z. B. nur mein Einkommen.


    LG
    Gwen

  • Die Bezuschussung vom Landratsamt ist einkommensabhängig und dabei zählt nur das Einkommen von dem Haushalt in dem das Kind lebt. Also bei mir z. B. nur mein Einkommen.


    und andere Einkommensarten wie z.B. Kindesunterhalt.


    Bei uns gibt es auch keine Staffel :-( - alles zahlen das gleiche.


    Du mußt gucken was in eurem Kita-Bogen bzw. in der Satzung steht.

  • Jupp, bei uns das selbe. Kindergarten zahlen alle in der selben Buchungszeit das selbe, egal ob viel oder wenig Verdienst.


    In der Krippe war das anders, die haben einkommensabhängig berechnet. War super, weil das das Elterngeld genommen wurde :-).

  • Hier bei uns: Einkommensabhängig.
    Da das Kind bei mir lebt, nur mein Einkommen. (Je nach Vertrag und Bundesland denke ich ist das alles sehr unterschiedlich, also lieber einfach mal nachfragen), Haushaltseinkommen spielt hier keine Rolle, sondern alleine mein Einkommen.

  • hier unabhängig jeder zahlt das selbe (Kita+Krippe), man kann zuscüsse beantragen die dann einkommensabhängig sind

  • kann man so nicht sagen. da musst du in das für dich zutreffende gesetz schauen.
    hier gilt das einkommen des elternteils, wo das kind lebt. und hier gibt es eine generelle staffelung; bei allen trägern außer elterninitiativen wird die bezuschussung direkt an den träger gezählt (und der beitrag ist dementsprechend hoch/niedrig), bei elterninitiativen muss man die beantragen und bekommt eine erstattung. du siehst: es ist überall anders.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"