Posten von Bildern - Wie vorgehen ?

  • Hallo zusammen,


    ich benötige mal ein paar Ratschläge. Es geht darum das die Frau vom Ex immer wieder Bilder von meiner Tochter postet. Da ich persönlich sowas nicht befürworte habe ich sie heute erneut gebeten dies zu unterlassen. Es würde sich hierbei um das Recht am Bild handeln und ohne Einverständnis dürfte sie die Bilder eben nicht posten.


    Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas gemacht und wie kann ich am besten vorgehen damit sie es auch in Zukunft unterlässt Bilder zu posten ?


  • Hallo


    Mit dem Recht am Bild ist es aber schwierig. Das hat der Photograph. Sind darauf Kinder zu erkennen, die einzeln gestellt sind und nicht in einer Gruppe, kann der Sorgeberechtigte die Persönlichkeitsrechte des Kindes schützen. Bei geteiltem Sorgerecht wird's dann wieder schwierig. Theoretisch muß dann der jeweils andere immer zustimmen. Zunächst mal muß man dann sicher stellen, dass man selber nicht auch Bilder veröffentlicht. Und dann kann man halt nur den anderen Sorgeberechtigten auffordern, das zu unterbinden. Am besten über einen Anwalt, was dann aber kostet.


    Gruß

  • Die Antwort ist ganz einfach:
    Darf die nicht! Darf auch der Vater nicht ohne die Zustimmung der (mit)sorgeberechtigten Mutter
    http://www.paragrafen-puzzle.d…-kleine-max-bei-facebook/

    Trotzdem ist es so, das Facebook selbst zb. nicht wirklich reagiert hat. Ich habe vier mal eine Beschwerde geschrieben bzw.gemeldet das diese Bilder entfernt werden sollen tja nichts geschah....


    Erst als es in der Gerichtsverhandlung besprochen wurde, hat er die Bilder herausgenommen

  • Darf die nicht! Darf auch der Vater nicht ohne die Zustimmung der (mit)sorgeberechtigten Mutter


    So Sieht es aus,dehm ist auch nichts hinzu zu fügen,von meinen Sohn die Mutter hat das auch damals gemacht,SIe kahm mir mit,das es auch ihr Kind ist und solche sachen,also war ich mal kurz bei meinen Anwalt.der hat ihren Anwalt angerufen(weil sich beide kennen) und der Anwalt hat dann ihr erklärt das sie das nicht darf und alles war gegessen!Die Rechtslage ist da klar!




    Trotzdem ist es so, das Facebook selbst zb. nicht wirklich reagiert hat. Ich habe vier mal eine Beschwerde geschrieben bzw.gemeldet das diese Bilder entfernt werden sollen tja nichts geschah....


    Facebook halt,die haben ihre eigenen interessen,in dem Moment wo man dort ein Foto rein stellt,verliert man ja auch jedes Recht an diesen Bild,da es dann Facebook gehört,das vergessen die meisten!

  • Hallo Sind darauf Kinder zu erkennen, die einzeln gestellt sind und nicht in einer Gruppe, kann der Sorgeberechtigte die Persönlichkeitsrechte des Kindes schützen. Bei geteiltem Sorgerecht wird's dann wieder schwierig. Theoretisch muß dann der jeweils andere immer zustimmen. Zunächst mal muß man dann sicher stellen, dass man selber nicht auch Bilder veröffentlicht. Und dann kann man halt nur den anderen Sorgeberechtigten auffordern, das zu unterbinden. Am besten über einen Anwalt, was dann aber kostet.


    Gruß

    Meine Tochter ist immer einzeln drauf. Und ich selber poste auch keine Bilder. Und KV habe ich auch aufgefordert ihr dies zu unterbinden. Sie macht zwar jetzt einen auf beleidigt, aber das ist mir in dem Moment echt egal. Meiner Meinung nach haben Kinderfotos im Netz nichts zu suchen

  • Och, ob Next beleidigt ist, wäre mir ja auch wurst. Ich muß mich ja nicht mit ihrer Laune auseinandersetzen. Blöd ist halt, dass so ein Thema gerne als Nebenkriegsschauplatz eröffnet wird. Normalerweise wäre Dein Ex vermutlich auch der Meinung, dass Bilder seines Goldstückes nicht einfach ins Netz gehören. Nun seid ihr getrennt und da bietet sich das prima als Machtkampf an, inklusive Vorwürfen, es ginge ja nur um die Next und gar nicht um die Bilder. Insofern hilft halt ein Gericht oder wenigstens der Anwalt, es bleibt in der Sache deutlich, der jeweils andere kann sich über das Einschalten von Anwalt und Co ärgern, dennoch muß Ex (samt Next) sich damit beschäftigen, dass halt Kinderbilder nicht ins Netz gehören.


    Wobei, mein Ex hat dann kurzerhand seine Interneteinstellungen geändert und ich konnte es schlicht nicht mehr sehen. Zugetragen wurde es mir erst viel später.


    Gruß

  • Next wäre mir ja völlig egal, es geht um die Persönlichkeitsrechte des Kindes, das nicht mal ihres ist.


    Was ich tun würde (juristisch habe ich ja oben schon aufgeschrieben):
    EINMAL noch würde ich schreiben, dass du das nicht zulässt, verbietest. Basta.
    Dann würde ich Screenshots von den Postings machen (Drucktaste, Bildprogramm auf, neues Bild, STRG+V, abspeichern) als Beweismittel.
    Auch das würde ich das Pärchen wissen lassen.
    Sollte es dann nichts nützen, dann würde ich in den sauren Apfel beißen und zum Anwalt und ein Schreiben veranlassen.


    Die Rechtslage ist absolut eindeutig: Niemandes Foto wird gegen seinen Willen im Netz gepostet! Bei Kindern vertreten die Eltern den Willen, bei gemeinsamen SR müssen sich die Eltern absprechen, ist eines dagegen, ist nichts mit Posten.
    Ganz einfach.


    Und auf facebook zu vertrauen, ist einfach Unfug. Die Rechtslage ist vertrackt. Facebook ist ein US-Unternehmen. Letztlich erkennt jeder User die Nutzerbedingungen mit der Anmeldung an und verpflichtet sich, nur rechtskonforme Sachen zu posten. Facebook hat über 1 Mrd. (!) Nutzer! Wie sollen die wirksam kontrollieren, ob sich ein User an die Gesetze seines Landes hält?
    Man kann dort ungeschoren Mordandrohungen gegen Politiker, Ausländerhetze, Kinderfotos veröffentlich. Nur keine Nippel. :-D

  • Next wäre mir ja völlig egal, es geht um die Persönlichkeitsrechte des Kindes, das nicht mal ihres ist.


    Was ich tun würde (juristisch habe ich ja oben schon aufgeschrieben):
    EINMAL noch würde ich schreiben, dass du das nicht zulässt, verbietest. Basta.
    Dann würde ich Screenshots von den Postings machen (Drucktaste, Bildprogramm auf, neues Bild, STRG+V, abspeichern) als Beweismittel.
    Auch das würde ich das Pärchen wissen lassen.
    Sollte es dann nichts nützen, dann würde ich in den sauren Apfel beißen und zum Anwalt und ein Schreiben veranlassen.

    Darauf wird es hinaus laufen sollte sie nicht damit aufhören. Sprich Screenshots erstellen und zum Anwalt