Steuerklassenänderung - zwingend notwendig und welche Vor/Nachteile?

  • Hallo,


    Trennung/Auszug im August. Für nächstes Jahr muss meines Wissens die Steuerklasse geändert werden - aber gilt dies auch bei der Kombi 4/4? Bei jedem Elternteil wohnt ein Kind - das heißt wir müssen dann beide jeweils die Klasse 2 beantragen? Hat das Vorteile/Nachteile im Vergleich zu 4/4?


    Danke für Info.

  • Eigentlich müßtet ihr beide in die Klasse 1 - so dürft ihr beide in die 2 - das sind 1308 Euro im Jahr - ich glaube 108 Euro im Monat brutto die nicht versteuert werden müssen, je nach Einkommen sind das so 20-50 Euro pro Monat mehr Netto - pro Haushalt

  • Hallo,


    der Brutto-Netto-Rechner spuckt aber ne ganze Menge mehr aus, wenn ich das Gehalt mit Klasse 4 (bisher) und 2 durchrechne. Ich hab nämlich auch gehört dass es eigentlich ein geringer Betrag ist. Wenn ich die Werte jetzt eingebe bekäme ich aber mit der Klasse 2 300 mehr an netto raus monatlich - kann ja nicht sein?

  • Brutto 2500 Euro, 1 Kind (also 2x 0,5) Kirchensteuer


    Klasse 1 netto 1652 Euro
    Klasse 2 netto 1703 Euro
    Klasse 3 netto 1889 Euro
    Klasse 4 netto 1640 Euro
    Klasse 5 netto 1319 Euro


    Das Göttergatte verdient in 3 also 500 Euro mehr, als die Ehefrau in 5.
    Aleinstehend hast du eigentlich die 1652 - als AE sind es immerhin 52 Euro mehr - wahnsinn.... - aber 180 Euro weniger als jemand der verheiratet aber kinderlos ist.


    Je nach Gehaltsklasse und anderen persönlichen Angaben oder gegen Steuerklasse 4 mit Faktor kann das auch noch ganz anders aussehen.

  • Das Göttergatte verdient in 3 also 500 Euro mehr, als die Ehefrau in 5.


    Deswegen macht das auch gar keinen Sinn in 3/5 zu gehen, wenn die steuerbaren Einkünfte fast gleich hoch sind.


    Am Ende und hier im Fall der TE ist wohl 2/2 ideal. Die Steuerklasse muss im Kalenderjahr nach der Trennung geändert werden - ist also alternativlos - und da ist für beide jeweils die 2 das Optimum.


    LG

  • Um nicht ein neues Thema aufzumachen, möchte ich mich hier mal hinten dran hängen:


    Mein Mann und ich haben seit Januar nun jeder Steuerklasse 1. Auszugstermin und Ummeldedatum waren der 01.02.2016. Ich habe Steuerklasse 2 beim Finanzamt beantragt und bekomme nun ein Schreiben zurück, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen würden, die Steuerklasse 2 könne erstmals im Jahr nach der Trennung vom Ehepartner berücksichtigt werden. Trennung an sich war im September letzten Jahres, Auszug jetzt zu Anfang Februar. Ist das richtig so? Letzten Endes habe ich ja ab sofort die erhöhte finanzielle Belastung dadurch, dass ich allein mit Kind wohne und nicht erst im nächsten Jahr? :hae: