Großmutter - derzeit kein Umgangsrecht - spaziert einfach in die Kita

  • Menschen die den Konflikt seit Anbeginn mit bekommen haben, sagen eher ich habe reflektiert gehandelt.


    Und das waren genau was für Menschen? Die beste Freundin, die dir "nach dem Mund" redet oder waren auch Dritte dabei, die persönlich in keiner Weise involviert waren? JA zähle ich nicht unbedingt dazu.


    Zumindest bin ich diejenige gewesen die immer Klärung gesucht.
    Bei mir ist das Ende erreicht.


    genau - gewesen... Jetzt scheint es so, als würdet ihr beide euch nichts mehr geben. Gehässiger weise könnte man sagen, die Oma hat es geschafft, dich auf ihr Niveau herunter zu ziehen. Und dort wartet ihr jetzt, bis ggf ein Richter euch sagt, wie in Zukunft der Hase zu laufen hat.

  • Nein keine Menschen die mir nur nach dem Mund reden. Auch dritte.


    Sonderlich erfolgreich waren die aber nicht. Der Karren scheint tiefer im Dreck zu stecken als jemals zuvor. Wundert es dich denn, dass du hier nun auf Dritte und ihre Meinung stößt, die so gar nicht in dein Erwartungsbild passen?

  • Ich würde da jetzt gar nichts machen, du hast ja versucht, ne Einigung zu finden was ja nicht möglich war aufgrund des Verhaltens der Großmutter. Wenn sie wirklich klagen sollte, dann würde ich, wenn es zum Umgang kommt, auf betreuten Umgang vorerst bestehen und dann schaun, wie sich das entwickelt. Ich würde dann aber auch darauf bestehen, dass moderierte Gespräche zwischen dir und der Großmutter regelmäßig stattfinden auf neutralem Boden und vorher klar machen, dass es da nicht um irgendwelche Schuldzuweisungen geht, sondern darum, einvernehmlich Lösungen zu finden, die dem Wohl des Kindes entsprechen. Wenn sie sich da auf stur stellt, dann dürfte für alle beteiligten klar sein, dass das mit dem Wohl des Kindes nichts mehr zu tun hat, dann gibts eben keinen Umgang, du kannst ihr aber regelmäßig mal ein Bild des Kindes zukommen lassen.


  • Wie kann ein erwachsener Mensch belegen, dass der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist? Man hat Indizien, die darauf hinweisen könnten, dass dies möglicherweise nicht der Fall ist, aber wie belegt man das nun positiv? Das ist mir rein praktisch gesehen nicht klar.


    Hallo musicafides,


    ob erwachsen oder nicht, ist unwichtig.


    Es ist so, wie es geschildert wurde:
    UmgangsELTERNteilen muss nachgewiesen werden, dass der Umgang dem Kind schadet.
    Potenziellen UmgangsGROSSELTERNteile müssen nachweisen, dass der Umgang dem Kindeswohl förderlich ist.


    Das ist dann der Fall, wenn eine fest Bindung zwischen Großeltern und Enkeln besteht. Z.B. dann wenn die Kinder von den Großeltern über längere Zeiträume hinweg mitbetreut wurden.




    Hallo Rosarot,


    warum rechtfertigst Du Dich, wenn andere Menschen mit Dir über Macht und böse Mütter reden möchten?
    Hast Du das im realen Leben nicht zur Genüge? Du redest über das Kindeswohl und das ist viel wichtiger. Bleib dabei!


    Die Großmutter lehnt jegliche Beratung ab und versucht, Ihr vermeintliches "Recht" zu erzwingen.
    Niemand zwingt die ältere Dame, Kreide zu fressen, aber ein minimal-respektvolles Benehmen sollte auch sie an den Tag legen müssen. Die ältere Dame schafft das offenbar nicht mal in Gegenwart neutraler Berater. Warum um Himmels Willen, solltest Du nun ihre befremdliche Forderung Folge leisten, ohne neutrale Dritte ihre Forderungen erfüllen zu müssen?


    Zum Vorfall in der KiTa gibt es nichts weiter zu sagen.
    Die Einrichtung hat von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und das war richtig so.


    Eventuell ist es gar nicht so schlecht, die Angelegenheit über Gerichte regeln zu müssen.
    Dort können dann Beratungen als Voraussetzung für weitere Überlegungen zum Umgang angeordnet werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • UmgangsELTERNteilen muss nachgewiesen werden, dass der Umgang dem Kind schadet.
    Potenziellen UmgangsGROSSELTERNteile müssen nachweisen, dass der Umgang dem Kindeswohl förderlich ist.


    Das ist dann der Fall, wenn eine fest Bindung zwischen Großeltern und Enkeln besteht. Z.B. dann wenn die Kinder von den Großeltern über längere Zeiträume hinweg mitbetreut wurden.


    Keine Sorge, ich habe das schon verstanden. Was ist nun, wenn eine solche Bindung noch nicht besteht, es gleichzeitig aber keinen Grund gibt, warum dieser Kontakt nicht (endlich) hergestellt werden könnte bzw. sollte? Welche Gründe gibt es, einen solchen Kontakt auch weiterhin nicht zu pflegen mit der Behauptung, er diene nicht dem Wohl der Kinder? Ist nicht vielmehr anzunehmen, dass der Kontakt zu engen Verwandten, also z. B. den Großeltern, grundsätzlich dem Kindeswohl dient - oder welche Gründe kann es geben, dies nicht anzunehmen?


    Da kann ich ja nachgerade froh sein, dass die Mutter meiner beiden Kinder nicht interveniert hat, als diese endlich jeweils mit drei Jahren ihre Großeltern kennenlernen durften ...

  • Hallo musicafides,


    Was ist nun, wenn eine solche Bindung noch nicht besteht, es gleichzeitig aber keinen Grund gibt, warum dieser Kontakt nicht (endlich) hergestellt werden könnte bzw. sollte? Welche Gründe gibt es, einen solchen Kontakt auch weiterhin nicht zu pflegen mit der Behauptung, er diene nicht dem Wohl der Kinder?


    Genau darum geht es. Die Themeneröffnerin muss keine Gründe nennen, sie muss nichts "behaupten".
    Sie hat das Recht, Kontakte zu pflegen wie sie das nun mal möchte.


    Ist nicht vielmehr anzunehmen, dass der Kontakt zu engen Verwandten, also z. B. den Großeltern, grundsätzlich dem Kindeswohl dient - oder welche Gründe kann es geben, dies nicht anzunehmen?


    Deine Diskussionsfreude teilt der Gesetzgeber nicht.
    Die gesetzliche Grundannahme, dass der Umgang dem Kindeswohl grundsätzlich dient, ist ein elterliches Privileg.
    Ansonsten sind es die Eltern, die entscheiden, welcher Umgang den Kindern gut tut - oder auch nicht.


    Da Du wieder zu Deinen privaten Themen schweifen möchtest:
    Deine Kinder haben Deine Eltern während Deiner Zeit mit den Kindern kennengelernt.
    In deiner Gegenwart, bzw. während der Zeiten, in denen Du verantwortlich bist für die Kinder, hat der andere Elternteil nicht hineinzuregieren.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Da Du wieder zu Deinen privaten Themen schweifen möchtest:


    Nein, möchte ich nicht. Allerdings habe ich gerade zum Thema ein interessantes, wenn auch nicht ganz neues Interview gefunden, über welches recht deutlich wird, dass (vor Gericht) klagende Großeltern, welche bisher keinen regelmäßigen Kontakt zu ihren Enkel haben, wenig Chancen haben, einen regelmäßigen Umgang zu erwirken. Die TS braucht also keine Befürchtungen haben, sollte die Großmutter auf die Idee kommen, hier entsprechend agieren zu wollen.

  • Ich finde es nicht in Ordnung, den Umgang Großmutter-Enkel übers Gericht laufen zu lassen. Das sind, ich sagte es schon, keine guten Voraussetzungen. Ehrich gesagt, stört mich auch das Wort "Gesprächsangebot", so wie das klingt, hätte ich es auch nicht angenommen. Vielversprechender wäre, sind ganz zwanglos mit einigermaßen positiver oder zumindest neutraler Haltung irgendwo zu einem Kaffee zu treffen und wie zwei erwachsene Menschen miteinander zu reden. Zu dem vielbeschworenen Wohl des Kindes sollte das doch wohl möglich sein.


    Wenn es in einer Beziehung zwischen zwei Menschen hakt, dann fast immer an ZWEI Seiten. Also gibt es vermutlich tatsächlich, wie FrauRaussteiger sehr überzeugt schreibt, auch fast immer eine "böse Mutter".

  • si_lence


    Das Wort "Gesprächsangebot" ist ein völlig neutrales Wort. Du musst es sicher nicht gut finden, aber hier möchte die Großmutter Umgang, und schlägt jedes Angebot, doch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, aus. Sie ist es doch, die sich weigert, mit der TS zu reden. Zu einem Treffen an neutralem Ort in zwangloser Atmosphäre kann es also gar nicht kommen.


    Halten wir fest...die Großmutter möchte Umgang, ist aber nicht bereit, mit der Mutter vernünftig darüber zu reden. Merkst Du den Fehler?
    Jetzt ist es bestimmt nicht die Aufgabe der TS, sich darum zu kümmern, dass Großmutter und Kind endlich wieder Umgang haben...obwohl keine vernünftige Aussprache erfolgt ist.


  • Halten wir fest...die Großmutter möchte Umgang, ist aber nicht bereit, mit der Mutter vernünftig darüber zu reden. Merkst Du den Fehler?
    Jetzt ist es bestimmt nicht die Aufgabe der TS, sich darum zu kümmern, dass Großmutter und Kind endlich wieder Umgang haben...obwohl keine vernünftige Aussprache erfolgt ist.


    Den Fehler? Ich würde eher sagen, ich sehe die Frage, WARUM die Oma nicht mit der Mutter sprechen möchte bzw. nicht auf das "Gesprächsangebot" eingeht, würde ich auch nicht, hab ich schon geschrieben. Es ist wirklich kein schönes Gefühl, von der Gnade der Mutter abhängig zu sein.


    Muss denn alles alles abgesprochen sein? Am liebsten dann auch noch schriftlich festgehalten und in dreifacher Ausführung? Sollte es nicht reichen, sich halbwegs BEIDERSEITIG ein Stück entgegenzukommen und einfach normal miteinander zu kommunizieren? Diese großen Aussprachen können manchmal hilfreich sein, aber durchaus nicht immer. Oft kann es besser sein, über die Vergangenheit den Mantel des Schweigens zu legen und für das Kind diese Vergangenheit ruhen zu lassen. Großmutter und Mutter müssen keine Freundinnen werden, aber es sollte doch ein halbwegs normaler Umgang miteinander möglich sein. Danach zu trachten, das müsste das Ziel sein.

  • Die Großmutter wird vielleicht eine andere Geschichte erzählen. Oder ihr Anwalt, der allein aus den hier im Thread vorliegenden Informationen dies machen kann: Die Großmutter hat über die Umgangsbesuche des Kindes beim Sohn Kontakt gehabt. Als der Sohn sich aus dem Umgang herausgezogen hat, wollte sie als Großmutter weiter Umgang pflegen. Es kam zu einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt zur Klärung. Dieses Gespräch wurde von der Mutter abgebrochen durch Verlassen des Raumes, ein Ergebnis gab es nicht. Seitdem versucht die Großmutter in verschiedenen zeitlichen Abständen, Umgang zu erreichen. Zuletzt wurde dies von der Mutter ausdrücklich abgelehnt.


    Betrachtet man die Situation von außen, dann hat es den Anschein, als hätten sich hier drei Parteien (den Vater sollte man gedanklich auch mit einbeziehen) absolut verrannt. Jeder unterstellt dem anderen Böses. Lösungen gibt es nur, wenn zumindest einer seine Einstellung verändert und dem anderen entgegen kommt. Und das ist vielleicht bei Mutter - Großmutter viel einfacher als bei Mutter - Vater.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist dann der Fall, wenn eine fest Bindung zwischen Großeltern und Enkeln besteht. Z.B. dann wenn die Kinder von den Großeltern über längere Zeiträume hinweg mitbetreut wurden.


    Nun, wie ich aus dem anderen Fred in Erinenrung habe, hat die Oma über ein Jahr lang ( oder waren es zwei ?) das Kind regelmäßig betreut.


    Das war zeitlich auch nach einigen der von der TS geschilderten Vorfälle.


    Da gab es scheinbar kein Problem damit, daß Kindchen bei Oma betreut wird, obwohl da schon das Verhältnis recht strittig war.


    Mir selber erscheint es auch eher nach trotzigem Verhalten der TS: Geh doch zum JA, mit mir nicht!


    Ich will die Oma nicht heilig sprechen, sicherlich haben alle Parteien ihren Teil Schuld an der Situation ( ich halte hier niemanden für unschuldig ), aber ganz ehrlich, wir haben hier eine Oma, die versucht Kontakt zum Enkel zu bekommen.



    Das macht sie sicherlich nicht, um die TS zu ärgern, sondern weil der kleine Kerl ihr ans Herz gewachsen ist. Immerhin hat sie regelmäßigen Umgang gehabt, den hat sie jetzt dank beider Eltern nicht mehr.


    Ich würde ernsthaft darüber nachdenken, ob man dem Kind die Oma derart wegnehmen möchte.


    Man muß nicht alle Bezugspersonen des Kindes mögen, aber man sollte doch vielleicht mal nachdenken, ob die eigene Wut und die eigene Verletzung hier nicht etwas verhindert, was durchaus für das Kind förderlich ist.


    Klar ist es blöd, in einem Loyalitätskonflikt zu sein, aber noch schlimmer ist es sicherlich, den Vater und die Familie des Vaters nie wirklich kennenlernen zu dürfen.

  • Falls es irgend jemand interessiert: Ich fühle mich beschissen.
    Ich fühle mich unwohl
    Und vermutlich habe ich deswegen auch vorhin mich angefangen zu recht fertigen.
    Mein ganzes ICH mein ganzes Wesen ist friedliebend und klärend, ausser gerichtlich.
    Meine eigene Mutter ist im Mai 2014 verstorben, mein Vater schon 1985, der Opa väterlicherseits irgendwann in den neunziger, von ganzem Herzen würde ich meiner Tochter eine liebevolle, verantwortungsvolle Oma wünschen.
    Das sie wenigstens diese eine noch lebende Oma hat.
    Ich bin Mitte 30 und meine ganze Biographie ist gepflastert von Todesfällen im engen Freundeskreis und in der engen Familie, normale "Todesfälle" bis hin zu spurlos verschwunden, dann nach langer Suche tod unter unbekannten Umständen aufgefunden. Ich bin geprägt von Verlusten. In meiner Lebenswelt gibt es kaum materielle Dinge die mir wirklich wichtig erscheinen, sondern Menschen, Kontakt und Emotionen. Zeit die man mit Menschen verbringen kann.
    Und das ist mir so sehr auch wichtig in der Erziehung meiner Tochter.


    ABER diese Oma, diese OMA...vier Jahre habe ich gebraucht um zu sagen: NEIN.
    Wenn ich hier lese, das es vielleicht gerichtlich angeordnet werden könnte Gespräche zu führen im Sinne des Kindeswohl und Regelungen zu treffen, gibt mir das HOFFNUNG.


    Alles schreit in mir mittlerweile: NEIN so geht kein Umgang und ich habe kein Verständnis mehr.
    Ich verstehe es nicht wie man Umgang haben möchte aber jegliches Auf einander zu gehen wieder mit Schuldzuweisungen abblockt.
    Nein, kein Verständnis mehr, nein.

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Hallo Rosarot,


    ich schließe mich FrauRausteiger an: Du brauchtst deine Energie nicht zu vergeuden, indem du dich hier rechtfertigst. Die Kita hat das Problem gelöst und dem übergriffigen Verhalten der Großmutter Grenzen gesetzt.
    Dass hier Menschen schreiben, die selbst nicht gut handeln können, ihre eng gesetzte Sichtweise nicht überwinden können, ist nicht dein Problem und soll dich nicht verunsichern!!


    Es ist gut und richtig, dass du "Nein" sagst. Und richtig auch das, was du schreibst: Umgang kann so nicht funktionieren!


  • Hallo Monsterkrümel,


    ich erinnere mich an deine netten Einträge vom letzten Mal, leider liesst du nicht richtig und hast es beim letzten Mal auch nicht.
    Die Oma hat das Kind NICHT betreut, zumindest wurde dies niemals bestätigt.
    Es ist auch kein Enkel, sondern eine Enkelin.
    Und die ach so liebe bemühte Oma hat sich erst 3-4 Monate nachdem der Vater sich nicht mehr meldete um Umgang bemüht!


    Beitrag wegen Verstoß gegen unsere Netiquette editiert. Gruß Friday

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • Die Großmutter wird vielleicht eine andere Geschichte erzählen. Oder ihr Anwalt, der allein aus den hier im Thread vorliegenden Informationen dies machen kann: Die Großmutter hat über die Umgangsbesuche des Kindes beim Sohn Kontakt gehabt. Als der Sohn sich aus dem Umgang herausgezogen hat, wollte sie als Großmutter weiter Umgang pflegen. Es kam zu einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt zur Klärung. Dieses Gespräch wurde von der Mutter abgebrochen durch Verlassen des Raumes, ein Ergebnis gab es nicht. Seitdem versucht die Großmutter in verschiedenen zeitlichen Abständen, Umgang zu erreichen. Zuletzt wurde dies von der Mutter ausdrücklich abgelehnt.


    Betrachtet man die Situation von außen, dann hat es den Anschein, als hätten sich hier drei Parteien (den Vater sollte man gedanklich auch mit einbeziehen) absolut verrannt. Jeder unterstellt dem anderen Böses. Lösungen gibt es nur, wenn zumindest einer seine Einstellung verändert und dem anderen entgegen kommt. Und das ist vielleicht bei Mutter - Großmutter viel einfacher als bei Mutter - Vater.


    Dann kann mein Anwalt anführen das die Kindesmutter zweimal nach dem abgebrochenen Gespräch schriftlich mitteilte, das sie zu weiteren Gesprächen bereit seit, unter den Umständen das die Großmutter die Schuldzuweisungen lässt, daraufhin hat sich die Großmutter sieben Monate lang nicht gemeldet. Und erst dann wieder mit der Aussage das sie keine Lösung in den Gesprächen sieht, ihr Enkelkind sehen möchte und der Mutter den Kampf schriftlich angesagt hat....

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Das ist hier keim Beliebtheitswettbewerb, Du musst mich nicht mögen. Du musst Dir auch nicht durchlesen, was ich schreibe. Es gibt für den Zweck auch eine Ignorefunktion.


    Aber es wird Dir auf Dauer nicht helfen, nur heititei zu hören.


    Was ist denn Deine Lösung? Die Oma ausschliessen aus dem Leben des Kindes, bis sie Dir verspricht, kein böses Wort mehr in Deine Richtung z6 sprechen? Das wird ihr spontan genausowenig gelingen, wie es Dir gelingen wird, neutral auf sie zuzugehen.


    Selbst wenn ihr nett und freundlich miteinander umgeht, werden die Spannungen spürbar sein. Kinder haben da sehr feine Antennen.


    Und es ist schlicht normal, dass man nach den Verletzungen von beiden Seiten noch ganz viel Ärger und Wut da ist.


    Und ich frage nochmal: Warum denkst Du, will die Oma das Kind sehen?

  • Sicher könnte man sagen, dass sich in der momentanen Situation sowohl die TS als auch die Großmutter beide verrannt haben, und dass doch einer den ersten Schritt aufeinander zu machen kann. Ob die TS dies jetzt möchte oder kann, das darf sie alleine entscheiden, und für diese Entscheidung muss sie sich auch nicht rechtfertigen.


    Ich sehe es so, dass die TS der Großmutter eine Tür offen lässt, Umgang zu haben. Ob die Großmutter jetzt einfach ihren Groll runterschlucken kann und mal durch diese offene Tür gehen will, das bleibt auch ihr selbst überlassen. Ich finde, dass es an Stelle der TS reicht, die Tür offen zu halten, hindurchgehen muss die Großmutter selber.

  • Dann kann mein Anwalt anführen das die Kindesmutter zweimal nach dem abgebrochenen Gespräch schriftlich mitteilte, das sie zu weiteren Gesprächen bereit seit, unter den Umständen das die Großmutter die Schuldzuweisungen lässt, ..


    Das von dir gewünschte Verhalten der Großmutter, dein Tun und Lassen nicht länger zu beurteilen, halt rechtlich überhaupt keine Bedeutung für den Umgang (du kannst jedoch zivilrechtlich auf Unterlassung klagen, musst dann aber beweise vorlegen, die eine Relevanz haben).
    Den Umgang jedoch davon abhängig zu machen, dass die Großmutter bestimmte Zustände nach deinen Vorstellungen einschätzt, ansonsten keinen Umgang zuzulassen, ist rechtlich eine Umgangsverweigerung. Dein Anwalt sollte dich darauf hinweisen, dass du mit der von dir genannten Argumentation einen Prozess mit Pauken und Trompeten verlieren würdest.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.