Wofür denn jetzt, Lucca? Den Entlastungsdings? Ich hol mir das immer mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Der seit diesem Jahr erhöhte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
-
-
http://www.lbv.nrw.de/aktuelles/Freibetraege_2016.php
Klar und deutlich geht aber schon anders...Zumindest meine Hirnwindungen scheitern gerade kläglich.
-
Ja, aber ist nicht schlimm, das gibt's dann ja beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Ich finde so ein höheres Sümmchen immer netter.
-
*knirsch* Ja, nur zahle ich dann an meinen Steuerberater anteilig. Ich glaube, ich latsche nach Silvester mal dezent zum Finanzamt und frage, wie ich das beantrage. Nicht, dass das LBV dann am Ende den hart erkämpften Familienzuschlag erstmal streicht.
-
Ich habe übrigens heute *tusch* das Schreiben von 2008(!) mit Tochters Steuernummer gefunden! *tusch* (in einem absoluten Chaos-Ordner im Keller!)
Nur: wohin damit? Beamtinnen, anyone? Familiekasse Nord?
-
Nur: wohin damit?
Steuererklärung -
Da habe ich schon ein Feld dafür gefunden. Und sogar eingetragen.
Nur muss diese seltsame Nummer nicht auch noch wegen Kindergeld an die Familienkasse?
-
Nur muss diese seltsame Nummer nicht auch noch wegen Kindergeld an die Familienkasse?
soweit ich mich erinnere, war das nur ein Gerücht, welches ziemlich gut in die Welt gesetzt wurde -
Ich sitze das jetzt aus! Tochters Kindergeld kann eh kein anderer beantragen.