Drohung und Gerüchte

  • Hallo zusammen,
    Bin erst seit kurzem hier und habe mein Thema auf die schnelle nicht gefunden und hoffe es taucht nicht doppelt auf.


    Es geht sich um folgendes. Meine Tochter, 10 Jahre hatte immer regelmäßigen Kontakt zu ihrem Vater. Seit er aber eine neue Frau hat (sind mittlerweile verheiratet) besteht kaum noch Kontakt. Sie sagt meiner Tochter jedes mal ab für das Wochenende und behauptet dann meine Tochter würde absagen.


    Nun ist es schon soweit das sie auch gegen mich versucht vorzugehen. Erst war sie beim Jugendamt und versuchte dort den Unterhalt zu drücken was aber nicht funktioniert hat. Schließlich ist dies gesetzlich geregelt. Hat sich sogar noch ins eigene Fleisch geschnitten da der Kindsvater nun mehr zahlen muss.


    Jetzt verbreitet sie Gerüchte über mich das ich ja psychisch krank bin. Nachdem ich versucht habe mit dem Kindsvater auf einen Nenner zu kommen da man mit ihr selber nicht reden kann in dieser Sache werde ich nun auch vom Kindsvater bedroht. Er droht mir mich umzubringen und er würde das alleinige Sorgerecht beantragen was er auch bekommen würde da er ja arbeiten geht und wieder verheiratet ist.


    Leider habe ich keine Beweise für die Bedrohungen da er sich immer nur so äußert wenn ich alleine bin.


    Hat jemand Tips was ich machen kann ?


    Danke im Voraus

  • Wegen derm Sorgerecht solltest du dir keine Gedanken machen.


    Das Thema Umgang solltet ihr als Eltern vielleicht verbindlich bei einem Elterngespräch beim Jugendamt klären.


    Drohungen gehen gar nicht - da würde ich ggfls. Anzeige erstatten - lass dich beim Weißen Ringberaten,
    nur weil man alleine ist, ist es nicht weniger schlimm - versuch ihm aus dem Weg zu gehen.

  • Wegen derm Sorgerecht solltest du dir keine Gedanken machen.


    Das Thema Umgang solltet ihr als Eltern vielleicht verbindlich bei einem Elterngespräch beim Jugendamt klären.


    Drohungen gehen gar nicht - da würde ich ggfls. Anzeige erstatten - lass dich beim Weißen Ringberaten,
    nur weil man alleine ist, ist es nicht weniger schlimm - versuch ihm aus dem Weg zu gehen.


    Erstmal danke für deine Antwort. :thanks:
    Mit dem Jugendamt hatte ich mir schon überlegt. Habe zwar Angst das sie mir nicht glauben aber man muss ja alles versuchen. Was die Drohungen angeht habe ich für eine Anzeige ja keine Beweise :-(


    Und aus dem Wege gehen ist so eine Sache bei gleichem Sorgerecht :heul

  • Die logische Schlußfolgerung wäre, das du mit ihm nicht mehr alleine bleibst.
    Auch wenn das schwierig ist vielleicht, aber dem solltest du keinen Rahmen bieten.


    Möglicherweise braucht diese Beziehung einen Außenfeind weil sie sich sonst von selber zerstört - nimms nicht persönlich und versuch aus der Schußlinie zu kommen

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:

  • 1. Kommunikation nur noch schriftlich (falls noch nicht passiert)
    2. Kommunikation nur mit dem Vater (ignoriere jegliche Aussagen oder Schriftliches von der neuen Frau)
    3. Die Drohung mit dem alleinigen Sorgerecht kannst Du getrost ignorieren. Schreib ihm ruhig das nächste Mal, wenn sowas von ihm kommt, dass er doch gerne auf das alleinige Sorgerecht klagen könne, wenn er unbedingt Geld verbrennen wolle. Er habe nämlich keine Erfolgsaussicht. Verheiratet sein und ein Vollzeitjob sind keine Gründe für das alleinige Sorgerecht, da kannst Du Dir sicher sein.
    4. Bezüglich der Bedrohungen stimme ich Lena zu.

  • Also die schriftliche Kommunikation ist bisher nicht passiert. Werde dies aber in erwägung ziehen.


    Das mit dem Sorgerecht bereitet mir Bauschmerzen, da sie ja schon das Gerücht verbreiten ich wäre psychisch krank. Und wenn sowas gegenüber dem Jugendamt geäußert wird hat man natürlich schlechte Karten. Ich meine ich bin zwar in dieser hinsicht nicht krank aber man weiß ja nie wem das Jugendamt glaubt. Hinzu kommt natürlich die Aussage das er arbeit hat und verheiratet ist. Aber das ist ja dann eher weniger ein Grund für das alleinige Sorgerecht.


    Was die Drohungen angeht zwecks Anzeige habe ich ja keine Beweise dafür. Somit würde ich ja dann dumm da stehen. Sprich Aussage gegen Aussage :frag


    Habe kein gutes Gefühl ihm mein Kind auszuhändigen. ?-(

  • Wenn ich Dir raten darf, ziehe schriftliche Kommunikation nicht nur in Erwägung, sondern kommuniziere nur noch schriftlich. Das hat den Vorteil, dass man ggf. nachweisen kann, wann jemand etwas mitgeteilt hat oder auch nicht. Teil dem Vater so früh wie möglich mit, dass er mit Dir nur noch per E-Mail in Kontakt treten soll.


    Und nochmal, das alleinige Sorgerecht wird nicht ausgeurteilt, nur weil er behauptet, dass Du psychisch krank wärst. Selbst wenn es stimmen würde, ist das noch lange kein Grund, jemandem das Sorgerecht zu entziehen. Eigentlich der einzige Grund wäre, wenn das Kindeswohl bei Dir gefährdet wäre. Und dies auch nur nachweislich, mit Sicherheit nicht nur auf Grund einer Behauptung seinerseits. Und wie gesagt, verheiratet zu sein oder eine Vollzeitstelle zu haben sind keine Gründe für das alleinige Sorgerecht.


    Warum hast Du kein gutes Gefühl, ihm das Kind auszuhändigen? Sollte er das Kind insofern beeinflussen, dass er Dich vor dem Kind schlecht macht, dann verstößt er gegen seine Wohlverhaltenspflicht und dagegen kannst Du vorgehen. Du bist ihm und seinen Vorwürfen nicht schutzlos ausgeliefert.

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Ich habe in sofern Angst ihm das Kind mitzugeben da ich mitlerweile die befürchtung habe das er ihr auch was antun könnte. Ich meine wenn er mir schon droht wer weiß wie weit er geht.


    Zumal eine der Drohung ja auch war das er mit dem Kind ins Ausland abhaut. (Seine Eltern leben dort).

  • Zumal eine der Drohung ja auch war das er mit dem Kind ins Ausland abhaut. (Seine Eltern leben dort).


    Das wäre so ziemlich das Dümmste, was er machen könnte. So könnte er ganz schnell selbst das Sorgerecht verlieren.


    Und den Kindern wird in den seltensten Fällen etwas angetan. Meist richtet sich der Hass der Ex-Partner gegen den ehemaligen Partner selbst. Ich weiß nicht, ob Dich das etwas beruhigt, aber ich hoffe es.

  • Deine Tochter ist 10 Jahre was sagt sie den zu alledem?


    Weil wenn der KV von deiner Tochter abhauen würde müsste sie ja immer noch mitgehen wollen.
    Bei einem Baby/Kleinkind machbar aber bei einer fast Jugendlichen Person die Ihre Freunde bei dir in der Umgebung hat klingt es für mich nach einem Unmöglichen Plan.
    Als Ich 10 war konnte mich so schnell keiner von Zuhause wegbringen ich wollte ja nicht mal in den Sommer Ferien 3 Wochen ins Mädchen Lager aus Angst ich könnte was verpassen bei mir. :hae:

    „Keine Zeit“ – gibt es nicht
    Nur andere Prioritäten

  • Das mit dem Sorgerecht bereitet mir Bauschmerzen, da sie ja schon das Gerücht verbreiten ich wäre psychisch krank. Und wenn sowas gegenüber dem Jugendamt geäußert wird hat man natürlich schlechte Karten. Ich meine ich bin zwar in dieser hinsicht nicht krank aber man weiß ja nie wem das Jugendamt glaubt. Hinzu kommt natürlich die Aussage das er arbeit hat und verheiratet ist. Aber das ist ja dann eher weniger ein Grund für das alleinige Sorgerecht.


    das Jugendamt dürfte nicht handeln ohne eine Entscheidung eines Familiengerichtes - und da braucht man deutlich mehr als "Hörensagen" - sondern richtige Diagnosen und auch dann ist das nicht zwingend ein Grund - viele Kinder leben bei Kranken


    Wegen der Anzeige - natürlich steht es Aussage gegen Aussage - bei bei vielen Beschuldigten wirkt dieses off. Statement und sie halten sich deutlich zurück - wenn sie unter Beobachtung stehen.


    Ich hab meinen Ex jahrelang nie alleine gesehen - es gab sogar viele Monate in denen er das Kind direkt ab Kiga abgeholt udn gebracht hat = 0 Berührungspunkte.

  • Und nochmal, das alleinige Sorgerecht wird nicht ausgeurteilt, nur weil er behauptet, dass Du psychisch krank wärst. Selbst wenn es stimmen würde, ist das noch lange kein Grund, jemandem das Sorgerecht zu entziehen. Eigentlich der einzige Grund wäre, wenn das Kindeswohl bei Dir gefährdet wäre.


    Meiner Meinung nach müsste erst einmal nachgewiesen werden, dass Dein Verhalten der Tochter gegenüber kindeswohlschädigend ist - unabhängig von irgendwelchen Mutmaßungen, was Deine psychische Gesundheit angeht. Vielleicht ist das aber auch nur ein Versuch, von eigenen Defiziten abzulenken.


    Ich würde aber auf jeden Fall eine Unterlassungsklage in Erwägung ziehen. Von Dir zu behaupten, Du seist psychisch krank, ist aus meiner Sicht massiv rufschädigend, je nachdem, wo dies überall verbreitet wurde bzw. wird. Es kann ein Versuch sein, Dich zu zermürben. Lass Dir das nicht gefallen.

  • Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.


    eilatan: Was meine Tochter angeht versuche ich schon sie da raus zu halten, denn in meinen Augen ist dies nicht gut wenn sie in Streitigkeiten von Erwachsenen reingezogen wird. Ich denke das Scheidungskinder eh schon zwischen 2 Stühlen stehen und eventuell versuchen es beiden Seiten recht zu machen.


    musicafides: Ich habe zumindest schon über eine Anzeige nachgedacht. Ich denke das die Personen das dort auch bestätigen würden. Hoffe nur das mir nicht unterstellt wird, dass ich die Leute irgendwie beeinflusse.


    Vielleicht mache ich mir auch nur zu viele Gedanken, aber dieses Grücht empfinde ich auch schon rufschädigend.
    Ich weiß selber noch nicht mal was die für ein Problem mit mir hat, dass sie sowas erzählt und Gespräche sind mit ihr nicht möglich. Da blockt sie total ab.

  • Ich weiß selber noch nicht mal was die für ein Problem mit mir hat


    Vielleicht ist das auch gar nicht so wichtig. Mir fällt dazu nur ein: vielleicht ist sie ja selbst psychisch krank, sieht sich selbst als normal an und dann sind alle anderen, die ihre Meinung nicht teilen, für sie vielleicht die psychisch Kranken?

  • Was die Anzeige angeht: Nicht Du musst beweisen, dass Du "normal" bist, sie muss beweisen, dass es stimmt, was sie behauptet. Das dürfte ihr schwerfallen.
    Zum Thema Jugendamt: Meist gibt es eine offene Sprechstunde, bei der man ohne Termin hingehen kann. Dann einfach sagen, man möchte sich mal beraten lassen, wie man damit umgeht, weil die Next - die einen nicht mal kennt - Behauptungen aufstellt, die nicht wahr sind. Dann kann man zur Next sagen - ätsch, die wissen das schon.


    Verheiratet sein und arbeiten ist beim Sorgerecht kein Vorteil. Da müsste der KV schon mehr bieten - Kind, das unbedingt bei ihm wohnen will, Vernachlässigung des Kindes von Dir, ...


    Bisher funktioniert seine Taktik jedoch, er bekommt Dich damit klein. Was sich bei mir bewahrheitet hat: Wer andere erst kleinmachen muss steht selbst auf 'ner Leiter.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hi,


    führe Tagebuch, bzgl der Bedrohungen und alles was Umgang betrifft. Mit Uhrzeit Tag etc.
    Mit der Zeit hast du eine Sammlung, und die kannst du vorlegen, auch wenn es vor´s Gericht gehen würde.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo Rick.Grimes,


    Anzeigen wegen Verleumdung und Rufschädigung kannst Du getrost vergessen.
    Nirgendwo darf so viel ungestraft gelogen und verleumdet werden wie im Familienrecht.
    Erst wenn Dir konkrete Nachteile durch die Aktivitäten der nächsten Gattin des Kindesvaters entstehen, hast Du eine gelinde Chance darauf, eine Unterlassungsverfügung erhalten zu können.


    Es lohnt bei deartigen Frontalangriffen auf die eigene Integrität sich den eigenen Ängsten zu stellen; den Blick weg vom Gegenüber hin zum eigenen Sein zu wenden und die Probleme rational zu betrachten.


    Angst vor dem Vorwurf Umgangsverweigerung:
    Abgesehen davon, dass ein Familiengericht bei einer derartigen Auseinandersetzung erst einmal gar nicht interessiert, welcher Elternteil hier nun Fehler gemacht haben soll, steht hier nicht zu befürchten, dass ein Gericht Dich aufgrund der Beschuldigungen des Kindesvaters abstrafen wird. Solche Vorwürfe müssten dann schon irgendwie bewiesen werden. Generell sorgt ein Gericht hier nur dafür, den Umgang des Kindes mit dem Vater wieder zu ermöglichen. Strafen werden nur dann verhängt, wenn wiederholt gegen gerichtliche Beschlüsse verstoßen wurde.


    Angst Sorgerecht:
    Das alleinige Sorgerecht wird der Kindesvater nicht erhalten. Ein seriöser Anwalt wird ihm dringlichst abraten, das überhaupt zu beantragen.
    Allenfalls das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) wird er beantragen können und das auch nur wenn er den Umzug des Kindes in seinen Haushalt erzwingen will. Der Antrag wird bei Gericht angenommen werden und es wird eine Anhörung anberaumt werden.
    Es ist nun am Kindesvater zu begründen, warum das Kind einen wesentlichen Vorteil von einem Umzug haben sollte. Dass er berufstätig ist und eine Gattin vorweisen kann, ist für ihn persönlich natürlich erfreulich, begründet aber keinen Umzug des Mädchens. Im Gegenteil: Da er selbst sich aufgrund der Berufstätigkeit offenbar nicht um das Kind kümmern kann, wäre das Kind durch die Gattin "fremdbetreut" - hier ist Deine Betreuung jederzeit vorzuziehen.
    Dann ist das Kind 10 Jahre alt und würde vor Gericht Gehör finden. Wünscht es denn den Umzug hin zum väterlichen Haushalt?
    Auch das Jugendamt würde gehört werden vor Gericht: bist Du dort bekannt als vernachlässigendes Mutter-Monster? Falls nicht, würde man den Kindesvater fragen, warum ihm Deine angeblichen psychischen Probleme und damit einhergehende Vernachlässigungen des Kindes erst dann auffallen wenn er den Umzug des Kindes in die Wege leiten möchte und in den Jahren zuvor noch nie davon geredet hat.


    Angst um Leib und Leben:
    Du selbst kannst am Besten beurteilen, ob diese Drohung nur dahergesagt oder ernstzunehmen ist.
    Sollte Letzteres der Fall sein, solltest Du Dich wie in einem vorherigen Beitrag empfohlen an den Weißen Ring wenden.
    Ansonsten vermeidet man es tunlichst, in Sorgerechtsstreitigkeiten derartige Beschuldigungen zu äußern wenn man sie nicht belegen kann.


    Angst vor Reisen ins Ausland:
    In Verbindung mit Deiner Angst um Leib und Leben ist es nicht unwahrscheinlich, dass es sich beim Herkunftsland des Kindesvaters um ein eher patriarchalisches Gesellschaftsystem handeln könnte?
    Hier solltest Du Dich in einem Forum für binationale Beziehungen kundig machen über z.B. die Passbestimmungen für dieses Land (konkret, ob sich der Vater bei seiner Botschaft ohne Dein Wissen einen Ersatzpass für das Kind besorgen kann), welche Rückführungsmöglichkeiten im Falle einer Entführung existieren könnten. Dieses Wissen um den Worst Case gibt oftmals innere Sicherheit und man kann die Ängste ein wenig zurückdrängen.


    Ich empfehle ebenso wie Haselmaus einen Besuch beim Jugendamt.
    Jedoch darf das Thema dort nicht die nächste Gattin des Kindesvaters sein, sondern (besser) der Wunsch, den Umgang zwischen Vater und Kind zu regeln. Offenbar gibt es da "Missverständnisse" bezüglich diverser Absagen.
    Die Phantasien und Dreckschleudereien der nächsten Gattin dürfen dann durchaus am Rande zur Sprache kommen. Normalerweise ist das aber nicht nötig. Derartige Menschen outen sich über kurz oder lang selbst, sie können gar nicht anders als Dreck zu schleudern. Jugendämter und Gerichte kennen ihre "Pappenheimer".


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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