Nochmal ganz kurz zum Rekapitulieren: Es gibt zwei Gerichtsverfahren, beide von der KM initiiert:
1. Umgangsverfahren, mit Beschluss beim FamG abgeschlossen
2. Sorgerechtsverfahren, innerhalb dessen vom FamG ein Gutachten in Auftrag gegeben worden ist
Ein Antrag beim OLG bzgl. Umgang liegt dort (durch mich initiiert) vor.
Es ist insbesondere meine Tochter, welche mir Fragen stellt, die sie vor dem letzten Umgangswochenende nicht gestellt hat. Der Sohn hat auch wieder begonnen zu fragen, was denn wäre, wenn die Richterin entscheiden würde, dass er bei der Mama leben würde.
Ich kann allerdings auch nicht verhindern, dass die Kinder - bedingt durch die Termine im Rahmen der Begutachtung - immer wieder mit dem laufenden Verfahren konfrontiert werden.