Ständiger Streit, beziehungsweise möchte er nicht, dass ich mein Kind sehe. Hallo! Ich bin so ziemlich nervlich am Ende. Ich weiß nicht mehr was ich machen kann

  • Noch einmal zum Thema Geld. Es gibt so viele Muttis, die voll arbeiten müssen, damit die Familie genügend Einkommen hat und die Kinder sind noch deutlich jünger.


    Ihre jüngeren Kinder sind zwei und drei Jahre alt, da ist sie in Elternzeit und weit entfernt davon, Vollzeit arbeiten gehen zu müssen.
    Halt mal den Ball flach.
    Es ist sicher ein guter Vorschlag, so viel zu zahlen wie die Familie entbehren kann, aber das heißt noch lange nicht, das sie jetzt Vollzeit arbeiten muss! Z.b. ein vierhundertEuroJob in der Elternzeit tut es auch.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Ich kann es mir nicht verkneifen... Ein männlicher UET würde gezwungen werden den vollen Unterhalt weiter zu leisten. Dann kann er entweder keine Elternzeit nehmen oder soll bitte schön nicht noch weitere Kinder in die Welt setzen. Ja natürlich gibt es auch hier nicht nur schwarz und weiß aber mal ehrlich, liest man hier so quer ist das oft gängige Meinung.


    Sobald der UET aber weiblich ist, sieht das Ganze "natürlich" anders aus... :hae:

  • Das finde ich quatsch. Ein uet, das mit Kind/ Kindern unter drei in Elternzeit ist muss unabhängig von seinem Geschlecht nicht vollzeit arbeiten gehen.
    Und wie oft liest man hier den Satz " einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen", wenn das Uet nicht leistungsfähig ist?

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Ich denke auch, dass ein UET -wenn noch 2-3 jährige Kinder im Haushalt leben- nicht dazu gezwungen werden kann und sollte, Vollzeit zu arbeiten. So kleine Kinder sollten auch das Recht haben, wenigstens ein paar Stündchen am Tag Muddi/Vati zu Gesicht zubekommen.

  • Es ist nun mal so, dass der, der Unterhaltspflichtern hat, diesen auch nachkommen muss. Es hätte ja schließlich auch der Vater der zwei kleinen Kindern Elternzeit nehmen können. Dann hätte die TS auch ihren Unterhaltspflichten nachkommen können und müssen. Der andere Elternteil ist sauer, weil kein Unterhalt kommt und nun das Kind zur Betreuung nun auch noch finanziell unterstützen muss und vielleicht voll arbeiten muss, um das alles gemeistert zu kriegen und der andere Elternteil ist fein raus. Mensch wie oft wird hier rumgeschimpft, dass kein Unterhalt gezahlt wird.


    Dann könnten sich auch alle Zweitfamilien erfolgreich vor Zahlungen an die Kinder der Erstfamilien drücken. Bleibt der Vater eben zuhause, die Mutter geht weiter arbeiten und der Vater macht Elternzeit und muss nun keinen Unterhalt mehr zahlen.... So läuft es im Regelfall eben nicht und da kann die TS sich schon sehr glücklich schätzen, dass das OLG so entschieden hat.


    Die Geschichte mit dem Unterhalt habe ich vor allem deshalb angebracht, weil ich denke, wenn das Kind von der TS finanziell versorgt wird, der Vater dann in Sachen Umgang bestimmt aufgeschlossener ist. Und wenn man dem Vater klar macht, dass das Kind beim Vater bleibt und man Umgang wahrnehmen möchte und nicht versuchen will, das Kind zu sich zu holen, dass es dann besser läuft.

  • Erstens ist die Elternzeit zeitlich begrenzt.
    D.h.in einem Jahr geht sie wieder arbeiten.


    Zweitens wäre bestimmt auch keine 300 Euro KU drin, wenn von ihrem Einkommen eine vierköpfige Familie ernährt werden muss.
    Es gibt halt Zeiten, da geht es nicht, deswegen muss man echt mal keinen Umgang verhindern und auch keinen Keil zwischen UET und Kind treiben. Ist doch quatsch, das zu rechtfertigen.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


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  • @ kullerkeks


    Deine Argumentation mag stimmen, wenn es keine neuen Kinder geben würde. Da es die nunmal aber gibt, kann die TS mit Sicherheit nicht zu einer Vollzeitstelle verpflichtet werden. Sie hat also kein "Glück" gehabt mit der Entscheidung des LOG, sondern dieses hat auf Basis der geltenden Regelungen entschieden.


    Es besteht somit auch keine moralische Verpflichtung, Unterhalt wie bei einer Vollzeittätigkeit zu zahlen. Im Gegenteil, sie hat noch 2 weitere minderjährige Kinder, die mindestens dieselbe Stellung haben wie das erste Kind.


    Und nur um das klarzustellen, das ist keine Frage des Geschlechtes. Es ist egal, ob der UET in dieser Konstellation männlich oder weiblich ist!

  • so viel Arbeit beim schlechtmachen kann der Vater nicht gehabt haben.


    km bricht Kontakt ab und bekommt neue Kinder um die zeit und aufgrund dessen kann sie auch finanziell nicht mehr für ihren Sohn sorgen. ein 12 jähriger wird das schon verstehen. in meinen Augen sind die Rechte der km schon längst verspielt.

  • Wäre TS ein Mann, müsste sie zahlen


    Hausmannrechtsprechung


    Hausmännern ist es zuzumuten, für den Unterhalt von Kindern aus erster Ehe eine Nebentätigkeit anzunehmen. Mit dieser Entscheidung verschärfte der Bundesgerichtshof (BGH) die Zahlungspflicht von Vätern, die in ihrer neuen Ehe Hausmänner sind und deshalb für ihre Kinder aus der früheren Beziehung keinen Unterhalt zahlen. Sie müssen einen Nebenjob aufnehmen, dessen Einkünfte an die Kinder aus der früheren Beziehung abzuführen sind.

  • Ich habe nicht alles reinkopiert. Es ging auch darum , dass der Mann ein Kind aus erster Ehe hatte und dann in zweiter Ehe wegen weiterer Kinder Zuhause blieb und an das erste Kind keinen Unterhalt mehr zahlte. Also derselbe Fall nur vertauschte Geschlechter.

  • Es ist nicht derselbe Fall nur vertauschte Geschlechter, weil es bei dem Thema Hausmannrechtsprechung um die Aufnahme einer Nebentätigkeit geht. Ob die Aufnahme einer Nebentätigkeit zuzumuten ist, hängt nicht vom Geschlecht des ET ab, welches zuhause bleiben möchte, sondern von anderen Faktoren, wie z.B. Alter der beteiligten Kinder, ob die Führung des Haushalts und die Betreuung der Kinder schon vorher erfolgt ist, etc.


    Hier aber wird der TS suggeriert, sie könne doch Unterhalt zahlen als wenn sie eine Vollzeittätigkeit hätte. Zu dieser Vollzeittätigkeit wäre sie aber nach gängiger Rechtsprechung gar nicht verpflichtet, vor allem wegen des Alters der Kinder.


    Und ich sehe immer noch keinen Unterschied, ob die TS nur ein Vater oder eine Mutter wäre, sondern es kommt wie immer auf die Einzelheiten des jeweiligen Einzelfalles an, und dann wird entschieden. Das Geschlecht spielt dabei (so hoffe ich jedenfalls) keine bzw. eine immer geringere Rolle.


    Die TS hat sicher nicht fehlerlos gehandelt, aber sie hat in gutem Glauben das Kind beim Vater gelassen, dass dieser seiner Wohlverhaltenspflicht dem anderen ET gegenüber nachkommt. Dass der Vater dies jedoch nicht gemacht hat, ist für mich die Ursache der dann folgenden Eskalation einschließlich des Zurückziehens der TS. Wenn hier also Vorwürfe angebracht sind, dann doch wohl zuallererst an den Vater. Sie hat mit Sicherheit nicht "die Rechte an ihrem Kind verspielt".


    @ TS:
    Es wäre schön, wenn Du uns über die Resultate der Gespräche mit Anwalt bzw. Jugendamt informierst. So können wir versuchen, Dir weitere Ratschläge für Dein zukünftiges Handeln zu geben, damit endlich wieder Kontakt zu Eurem Sohn hergestellt werden kann bzw. alle weiteren Probleme wie z.b. Unterhalt, Umgangsregelung, ein vernünftiges Miteinander, angegangen werden können. :daumen

  • hi, ich kann euch vom einem Loyalitätskonflikt nur abraten. Ich habe einen 13 jährigen Sohn. Seit 1 Jahr ist er in einem Kinderdorf untergebracht. Im Jahre 2014 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.
    Jetzt wird der KM das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht komplett entzogen.


    Grüße