Situation der Freundin jetzt eskaliert - Anzeige wurde erstattet

  • Ich bin ja nun nicht Freundin von Dienstaufsichtsbeschwerden. Dieser Rat wird in meinem Dafürhalten zu oft gegeben und wegen Nichtigkeiten.


    Wenn ein Jugendamt objektiv falsch oder gar fahrlässig handelt, dann sollte man schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg schicken. Und wenn es nur dazu da ist, um zu zeigen, dass man sich nicht alles gefallen lässt.


    Man kann das nach meinem Dafürhalten im Übrigen ganz gut selbst feststellen, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde gerechtfertigt ist oder nicht, indem man die Gründe dafür zusammenträgt und - sollte man sich nicht ganz sicher sein - das jemandem Vertrautem zu lesen gibt. Sollte man das wegen jeder Nichtigkeit tun, dann läuft man selbst Gefahr, nicht mehr ernst genommen zu werden. Auch deshalb sollte man sich das gut überlegen.

  • Zitat von »Feenstaub1980«
    Vorallem muss man doch Bescheid sagen, dass es eine Verletzung gab/gibt bzw. man mit dem Kind beim Arzt war oder sehe ich das falsch?



    Hatte er dazu die Möglichkeit? So wie ich verstanden habe, wurde die Mutter schon informiert, während das Kind noch im Krankenhaus war.


    Wie ich es oben verstanden habe, hat ER die Mutter nicht informiert, das war die Logopädin, die der Junge quasi beim Röntgen "um Hilfe gerufen hat".


    Ich finde, die gesamte Geschichte ist echt ein Brocken, toll, dass ihr die Mutter so unterstützt, Feenstaub!


    Meine Tochter hatte auch schon 2 Armbrüche, außerdem ist sie echt wild und hatte zeitweise echt blau gepunktete Beine.
    Gerade beim Armbruch, der hier zuhause passiert ist (Treppe runter gefallen), denkt man manchmal auch im Stillen "hoffentlich glauben dir mir in der Notaufnahme"... ich war echt froh, dass eine Freundin plus Kinder bei dem Sturz dabei war.
    Aber auf die Idee, aus Angst einen falschen Namen anzugeben, wäre ich echt nicht gekommen. Kinder können schließlich auch reden, auch der kleine Tropf, um den es hier geht.


    (Anekdote: Tochter und Kumpel hatten sich oben an der Treppe gestritten, verlieren das Gleichgewicht, Freundin greift instintiv nach ihrem Sohn, meine Tochter purzelt runter. Und WAS erzählt meine Tochter später im Kindergarten? "Die XXX (Freundin) hat mich die Treppe runtergeschubst!" - das konnte ich zum Glück entkräften. ;-))


    Haltet durch und helft dem Kleinen. Vielleicht wäre ein Besuch ja doch ganz schön für ihn. Erzählt eurem Sohn halt, ihr wisst nicht so genau, was passiert ist.

  • Ein Drehbruch sieht anders aus als ein Sturzbruch. Das können Ärzte gut voneinander unterscheiden. Auch ein Bruch der durch einen Schlag , also stupfes Trauma, ausgelöst wird, unterscheidet sich von einem Bruch wenn ein Kind auf die Hand fällt und sich den Unterarm bricht. Ungeschulte Ärtzte glauben manchmal den Eltern, geschulte Ärzte glauben dem Röntgenbild.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

    Einmal editiert, zuletzt von Bummelliese ()

  • Ein Röntgenbild verrät aber nicht den Unfallhergang.


    Vor allem nicht, dass der Arm auf den Rücken gedreht wurde.


    Den Begriff Sturzbruch hab ich allerdings noch nie gehört. Auch bei Stürzen kann man sich Spiralfrakturen zuziehen.


    Bestimmte Verletzungen, wie zum Beispiel die Radiusköpfchenluxation, lassen einen meist gleichen Unfallmechanismus rückschliessen. Es gibt eine Schlägerabwehrfraktur des Unterarmes, die mir aber auch schon als Unfallfolge begegnet ist. In der Medizin gibt es so gut wie nie ein immer oder nie.


    Krankenhausärzte kennen sich in der Regel in der Rechtsmedizin nicht sonderlich gut aus.


    Wie gesagt, das sinnvollste wäre, einen Rechtsmediziner zur Beweissicherung respektive Beurteilung aufzusuchen. Auch zur eigenen Dicherheit.


    Selbst hier im Forum gab es schon zunächst überzeugend geschilderte aber wie im Nachhinein herauskam erfundene Misshandlungsvorwürfe.


    Wobei das Geschilderte keinesfalls erfunden sein muss. Eine unbedachte Äußerungen vom Arzt kann manchmal Lawinen loslösen...die Erfahrung hab ich im Krankenhaus vielfach machen dürfen...

  • Hallo,


    Es ist definitiv geboten *jetzt* beim nähstgelegenen Institut für Rechtsmedizin vorstellig zu werden.
    http://www.dgrm.de/institute/deutschland/


    Einer Einschätzung durch einen Krankenhausarzt, dies sei eine Fraktur, die untypisch (unmöglich) für den geschilderten Unfallhergang ist, ist ein starker Hinweis, dass dem so ist!
    Gerichtsfest kann dies nur ein Rechtsmediziner beurteilen. Und der am besten, so lange blaue Flecken, Kratzer, HANDABDRUCKSPUREN-FRAGMENTE zu erkennen sind. Denn nur ein solcher Mediziner erkennt zuverlässig sicher _mehr_ und weiß, was er sieht.
    Und ein Rechtsmedizinonkel ist der einzige, der dies schriftlich attestieren kann und wird.
    Ob da irgendwelche Ordnungsgelder wegen Umgangsregelung angeordner wurden ist bis zu diesem Attest völlig nachrangig bei einer Fraktur (die durch Mißhandlung entstanden sein könnte. Und dass dem so sein könnte, wird der KH-Arzt schrifltich verfassen können!


    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber JA am Montag (nachrangig!) ist sehr begründet, wenn am morgigen Sonntag (da wird da auch gearbeitet) ein Rechtsmedizner sagt: Kindesmißhandlung liegt vor.


    Liebe Grüße


    Andante

    3 Mal editiert, zuletzt von Andante ()

  • Nunja...nachts um 11 braucht man da nicht aufschlagen, wenn der Vorfall Tage her ist. Nicht jedes rechtsmedizinische Institut ust für "Publikumsverkehr" geöffnet.


    Das Angebot der Beweissicherung der Rechtsmedizin in der Meditinischen Hochschule Hannover zum Beispiel gibt es nur zu Bürozeiten.


    Im Begleitung der Polizei bzw. auf richterliche Anordnung haben die zwar einen 24h Bereitschaftsdienst, aber die Polizei war ja involviert und hat ihn nicht in Anspruch genommen. Wäre auch ein wenig mit Kanonen auf Spatzen geschossen, da dieser Bereitschaftsdienst meist vom Kriminaldauerdienst bei Mord oder schwerden Körperverletzungen hinzu gerufen werden.


    In diesem Fall besteht ja keine Gefahr, dass die Beweise am nächsten Tag verschwunden sind. Blaue Flecke zum Beispiel bilden sich oft auch erst später, gerade, wenn sie in tieferen Hautschichten entstanden sind.


    Wenn Gewaltspuren zu sehen sind, empfehle ich in der Regel eine eigene Fotodokumentation.


    Was hat denn die Polizei gesagt? Wenn es tatsächlich eine schriftliche Stellungnahme ( Arztbrief ) vom Arzt gibt, in dem er behauptet, hier läge eine Misshandlung vor, müssen die ja aktiv werden. Wegen versuchten Betruges ja auf jeden Fall. Es sei denn, dies wurde nicht aufgegriffen...

  • Hallo,


    Wäre auch ein wenig mit Kanonen auf Spatzen geschossen, da dieser Bereitschaftsdienst meist vom Kriminaldauerdienst bei Mord oder schwerden Körperverletzungen hinzu gerufen werden.


    Oder bei z.B. schwerer Kindesmißhandlung. Dies ist eines der Kerngebiete der Rechtsmedizin. (Googel? Rechtsmedizind&Kindesmißhandlung, scrollen...., dann z.B. das finden http://www.rechtsmedizin.med.u…d/ambul_kinder/index.html [...3. Sorgeberechtigte, die den Verdacht auf eine Misshandlung oder einen Missbrauch haben...] )
    Wenn die Polizei und das JA sich völlig unfunktional verhalten, dann ist es offensichtlich der goldene Weg, den aufmerksamen Arzt im Krankenhaus beim nächstgelegenen Institut seine Mediziner-Kollegen anzurufen zu lassen.


    Da dies in diesem Fall bisher verschlafen wurde, vielleicht beim nächsten mutmaßlichen Misshandlungsfall auf das einfache, naheliegende *sofort* verweisen? Statt bagatellisieren?
    Und es Jetzt! schnellstmöglich nachholen.



    Wenn Gewaltspuren zu sehen sind, empfehle ich in der Regel eine eigene Fotodokumentation.


    Ernsthaft gemeint? Fahrlässig! Bei allem Respekt vor deinem guten Willen.
    Wenn ich Anwalt der Gegenpartei wäre, würde ich in der Regelmich für "gephotoshopte", "fehldatierte" Bilder wenig interessieren.


    Es steht -tatsächliche Kindesmißhandlung vorausgesetzt- zweierlei im Raum: Aussetzung des Umganges durch das Familiengericht
    Ein Prozeß vor einem Strafgericht.
    Konfliktscheues Jugendamt, tiefenschlafende Polizisten? Wenn ich einen Sumpf trocken legen möchte, würde ich kaum die Frösche befragen!
    Zudem ist das nachrangig. Sollte sich der Verdacht des KH-Arztes nicht erhärten, ist immerhin keine *hysterische* Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt.


    Nochmal: einzig der Gang in ein Rechtsmedizinisches Institut bringt Sicherheit vor Gericht. Bei Vergewaltigungen, Kindesmißhandlungen, Körperverletzungen, Mord etc.


    Reihenfolge beliebig.


    Liebe Grüße, und nochmals: das ist das kleine Einmal-Eins für Angehörige von allenGewaltopfern. Die Betroffenen selbst blicken in ihrer Panik kaum aus eigener Kraft durch und brauchen richtungsweisende Begleitung.


    Andante

  • Wegen versuchten Betruges ja auf jeden Fall. Es sei denn, dies wurde nicht aufgegriffen...


    Boahh, fast überlesen:
    Nachrangig. Nebenkriegsshauplatz.
    Nur wenn bewiesenermaßen Kindesmisshandlung vorliegt, dann wird es vor einem Strafrichter interessant. Ansonsten: "Familiensache". Der Vater hatte Angst wegen eines hochstrittigen Falles vor dem Familiengericht. Was wird ein Staatsanwalt daraus machen?
    Nichts, vermute ich. Vermuten die Polizisten offensichtlich auch.
    Ob die hätten anzeigen müssen, oder nicht, da sollte sich wer wegen wessen Schaden nun tief reinknien wollen?


    Geht es um den Schutz eines Kindes vor fortgesetzter -mutmaßlicher- Kindesmißhandlung oder um Anprangern von Behördenwillkür als zeit-/ kostenintensive Freizeitbeschäftigung?

  • Also, bevor ich jedem erzähle, der Vater hat das Kind misshandelt würde ich die Formulierung allgemeiner wählen. Das Kind hat sich den Arm gebrochen. Du warst nicht dabei.


    Die Anschuldigung einer Kindesmisshandlung sollte wohl überlegt sein.
    Wenn man es nicht beweisen kann ist man dann ganz schnell in einer schlechten Position.


    Das man beim JA aufgrund von mehreren Vorfällen begleiteten Umgang fordert darf nicht übel genommen werden.
    Nur eben eine Anschuldigung ist immer mit Vorsicht zu betrachten.


    Eine einstweilige Verfügung ist auch nur das was Sie ist. Kurzzeitig bis zur Klärung eine Hilfe.
    Gibt es dann keine Beweise bleibt alles wie vorher nur der Boden ist dann verbrannt und man hat was an Glaubwürdigkeit verloren.

  • Am Freitag gab es noch kurzfristig ein Gespräch beim JA mit der SB, dem KV und Freundin.


    Erst schilderte er den Unfall wie ihm KH und zur falschen Angabe der Person kam wie schon vermutet "ich hatte Angst". Als Freundin den Arztbericht vorlegte, kam dann "Naja, Kind wollte auf einen Zaun balancieren. Er hielt ihn fest. Kind verlor Gleichgewicht. Er hielt ihn fest und daher der "Drehbruch". Als Freundin ihn dann auf die roten Flecken im Nacken vom Kind ansprach (Kind hat lange Haare) daher sieht man es nicht gleich kam. Er habe, dann Zähne knirschend zugegeben, die Fassung verloren, weil Kind jedes Mal nach Mama brüllt und er das Kauderwelsch einfach nicht versteht. Kind solle "anständig" reden und nicht wie ein "Idiot". Er habe Kind am Nacken gepackt, den Arm geschnappt und dann knack (Seine Worte :angry )Es täte ihm sehr leid und er habe sich bei Kind entschuldigt. Dieser habe die Entschuldigung angenommen, damit ist die Sache erledigt. Männer müssten sowas schließlich aushalten :radab


    Die SB schlug wieder begleiteten Umgang für zehnmal vor. Zudem wurde in den Raum geworfen, dass die Mutter bindungsintolerant sei, nur so sei zu erklären, dass Junge ständig nach Mama brüllt. Sie müsse dagegen steuern und das Kind abnabeln und ihm erklären, dass man somit so ein Verhalten provoziert :wow Dazu kann ich nur sagen, dass als er mit uns einmal allein unterwegs war, gesagt hat, er will Mama anrufen. Wir also kurz durchgeklingelt, einmal hallo gesagt und gut war. Selbst meine Tochter die 6 ist, fragt auch mal nach mir. Das ich damit auch bindungsintolerant bin, wusste ich überhaupt nicht.


    Da der KV freiwillig einen begleiteten Umgang zugestimmt hat, wurde Freundin auch gleich unter Druck gesetzt, die Anzeige zurückzunehmen bzgl. Misshandlung. Da der KV jetzt "einsichtig" wäre und an sich arbeiten will. Was sie nicht getan hat bzw. tun wird. Da er den Übergriff zugegeben ist Freundin danach noch mal zu Polizei und hat die SB als Zeugin der Zugabe zusätzlich mit angegeben.


    Ich bin auch dafür das man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte, aber wenn man mal den Kontext sieht. Kind fragt oder quengelt nach Mama und der KV verliert die Beherrschung und es kommt zu einem Armbruch. Was passiert denn bitte, wenn Kind mal wirklich was anstellt oder mit einer schlechten Note nachhause kommt?


    Bei uns war er nie so, keine Ahnung warum er bei seinem eigenen Fleisch und Blut so wenig Frustrationstoleranz hat. Erschreckend, dass ich mit dem Kerl mal zusammen war und ihm meine Kinder anvertraut habe.

  • Mir ist schlecht geworden beim Lesen Deines Berichtes. Was ist das für ein mieser Kerl? Und diesem Menschen wollen sie immer wieder ein kleines Kind anvertrauen? Ein Kind, das fühlt und denkt? Meine Güte, was für eine Welt. Ich bin fassungslos und mir tut das kleine Kerlchen sowas von leid.
    Gegen die Sachbearbeiterin würde ich sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, so etwas geht überhaupt nicht. Wie Frau Rausteiger schon geschrieben hat, man sollte damit wohldosiert umgehen, aber in diesem Fall ist es eindeutig. Bei uns ging es um miterlebte Gewalt gegen mich, der die Kinder ausgesetzt waren. Das Gericht (!!!) hat den Umgang ausgesetzt. Das JA war auch in unserem Fall keine große Hilfe, das Gericht muss handeln. Ich weiß gar nicht was ich schreiben soll, ich muss mich erst einmal sammeln.

  • Gegen die Sachbearbeiterin würde ich sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen,


    Wie gesagt, bei der Polizei ist sie als Zeugin angegeben worden. GSD war das nicht beim Erziehungsberater, da ist wohl Schweigepflicht. Einen Brief an den Vorgesetzten der SB will Freundin auch schreiben mit den Vorschlag und den recht bedenklichen Vorgaben. Mal sehen, ob es was bringt.

  • Einen Brief an den Vorgesetzten der SB will Freundin auch schreiben mit den Vorschlag und den recht bedenklichen Vorgaben. Mal sehen, ob es was bringt.


    Damit es was bringt, würde ich auch noch dem Leiter des zuständigen Jugendamts einen Brief schreiben, damit die Dringlichkeit klar wird. Ob man dann die Dienstaufsichtsbeschwerde auf sich beruhen lässt oder diese über den Oberbürgermeister weiter bearbeitet werden soll, kann man dann ja immer noch entscheiden, je nachdem welche Konsequenzen erfolgen. Es geht ja nicht darum, die Sachbearbeiterin auszuschalten, sondern sich über ihr Verhalten zu beschweren und eine positive Veränderung herbeizuführen. Hoffentlich gelingt das. Viel Erfolg!


    Bei uns war es wegen des ohnehin geplanten Wechsels der Sachbearbeiterin damals nicht mehr erforderlich, die Dienstaufsichtsbeschwerde weiterzuverfolgen.