Liebe Forenmitglieder,
ich habe mich gerade neu angemeldet und mich auch schon in einem anderen Thema vorstellt. Wir leben in NRW und für uns ist das OLG Köln zuständig. Auf der Seite des OLG habe ich
die Richtlinien zum Unterhalt gelesen.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass bei Trennungsunterhalt die 3/7 Aufteilung angewandt wird. Weiß jemand, ob das im Bereich des OLG Köln anders ist? Ich lese da die 50 % Regelung.
Mein Mann und ich möchten gern den Trennungsunterhalt für uns selbst festlegen, da wir eine gütige Trennung möchten.
Kann mir evtl. jemand hierzu etwas sagen?
Vielen Dank und einen schönen Abend
Lanie1978