Frage zum Trennungsunterhalt

  • Liebe Forenmitglieder,


    ich habe mich gerade neu angemeldet und mich auch schon in einem anderen Thema vorstellt. Wir leben in NRW und für uns ist das OLG Köln zuständig. Auf der Seite des OLG habe ich
    die Richtlinien zum Unterhalt gelesen.


    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass bei Trennungsunterhalt die 3/7 Aufteilung angewandt wird. Weiß jemand, ob das im Bereich des OLG Köln anders ist? Ich lese da die 50 % Regelung.


    Mein Mann und ich möchten gern den Trennungsunterhalt für uns selbst festlegen, da wir eine gütige Trennung möchten.


    Kann mir evtl. jemand hierzu etwas sagen?


    Vielen Dank und einen schönen Abend
    Lanie1978

  • Hallo, dort steht " Halbteilungsgrundsatz " (siehe dazu auch Wikipedia), nicht "50% Regel". Das bedeutet praktisch 3/7 Regelung. 1/7 verbleibt dem Pflichtigen regelmäßig als sogenannter Erwerbstätigenbonus.


    Ihr könnt Euch selbstverständlich jederzeit einvernehmlich einigen, problematisch wird es nur, wenn einer der Partner auf Sozialleistungen angewiesen sein sollte.


    LG

  • Vielen Dank für deine Hilfe. Nein bei uns wird
    Niemand auf Sozialleistungen angewiesen werden.


    Ich habe nun alles ausgerechnet und letztlich kommt unterm
    Strich der selbe Betrag raus. Habe mich an den Leitlinien des OLG
    Köln gehalten, da wir hier wohnen.

  • Hi,


    was hast du als Netto angenommen?


    Bereinigtes Netto, oder das Netto das auf dem Gehaltszettel steht ?



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich habe 1/12 des Netto Jahreseinkommen 2014 genommen und dann
    private KV und private Altersversorgung abgezogen. Wir sind die
    Berechnung gemeinsam durchgegangen und er ist einverstanden.


    Mit dem Geld für mich und die Kleine plus meinen
    Bezügen kann ich gut leben.