Hallo Zusammen,
in der neuesten Fassung der Düssledorfer Tabelle steht, dass der Unterhaltszahler sich nicht bereits die Hälfte vom neuen Kindergeld abziehen darf.
Die Zahlbeträge weisen eindeutig noch den hälftigen Betrag des alten Kindergeldbetrages aus.
Mein Ex hat sich natürlich bereits die 2 € abgezogen.
Ja, stimmt. Was rege ich mich über 2€ auf. Aber in anbetracht der Tatsache, dass er sich seit der Geburt nicht einmal um das Kind gekümmert hat, verstehe ich nicht warum er sich überhaupt was abziehen darf vom Unterhalt.
Es ist nicht richtig! Der verdient im Jahr 130 000€ und zieht seinem Sohn 2€ ab. Dabei kommt er sich noch toll vor....
Was mich auch ärgert ist dieses durcheinander der Informationen. Die einen sagen, ich muss ihm die Rückzahlung hälftig zur Verfügung stellen. Wie soll ich das machen? Er antwortet mir nicht auf meine Frage per e-mail, auf welches Konto ich es überweisen soll!
Kann ich dann von dem Betrag die falsch abgezogenen Beträge wieder abziehen? Muss ich ihm das jetzt überhaupt überweisen, wenn die Düssledorfer Tabelle ausweist, dass man bis zum 31.12.2015 nur den alten Betrag abziehen darf?
Hat jemand hier Ahnung, wie jetzt aktuell die rechtliche Situation ist bei diesem Thema? Was muss ich machen? Wie handel ich richtig?
Danke + Gruß
Lale