Ich darf meine Tochter in Urlaub nicht reden?

  • Hallo,
    Meine Tochter ist 5(lebe seit Schwangerschaft getrennt)und ist gerade im Ausland an ihren ersten Urlaub mit Papa. Sie streute sich zu gehen in seit zwei Wochen gab es weinen und schreien wenn er sie abgeholt hat. Drei Tage hat es gedauert bis sie dann mitging. Schriftliche Vereinbarung wollte er nicht, mündliche hat er versprochen jeden Tag mit ihr zu reden. Jetzt ignoriert er meine Anrufe, und in SMS reagiert nicht auf mein bitte sie zu sprechen.seit viertagen sind sie weg. Was kann ich tun?

  • Hi,


    tun kannst du gar nichts.


    Außer darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist mit eurem Kind sprechen zu wollen. Damit würdest du nur das Heimweh schüren und ihr keine Möglichkeit geben bei Papa und im Urlaub "anzukommen" und sich wohlzufühlen. Wie ist es denn umgekehrt? Sorgst du dafür, dass euer Kind täglich mit dem Papa sprechen kann? Wenn nein, warum nicht?


    Sollte etwas passieren, dann wird er sich schon melden.

  • Und wenn er anruft und sie sprechen will? Vielleicht möchte sie im Moment ja auch nicht mit dir telefonieren, weil sie jetzt eben mal mit Papa im Urlaub hat, viel erlebt und einfach nicht daran denkt bei Mama anrufen zu wollen.


    Natürlich darf sie einen eigenen Willen entwickeln.


    Wenn sie nicht zu ihrem Vater will, dann muss nach der Ursache geschaut werden. Ist etwas vorgefallen beim Vater? Will sie nur nicht von dir weg? Gibt es nachprüfbare Gründe, warum sie nicht möchte?


    Ja, im Zweifelsfall musst du sie zwingen, denn du hast die Pflicht den Umgang mit dem Vater zu fördern. Das Kind hat ein Recht auf Umgang und der Vater die Pflicht und das Recht zum Umgang.


    Wende dich an das JA und bitte um ein gemeinsames Gespräch mit dem Vater. Dort könnt ihr nach Lösungen für das bestehende Problem suchen und das JA kann vermitteln und helfen.


    Übringens reagieren Kinder auch sehr fein auf unbewusst ausgesendete Signale, das man als Mutter den Umgang nicht möchte und verweigern den Umgang.

  • Meine beiden kleinen (5) waren auch gerade eine Woche beim KV und wollten auch erst nicht. Musste sie auch mehr oder weniger zu ihrem Glück "zwingen"...habe bewusst nicht angerufen und gewartet ob was von ihnen kommt und ja es ist schwer aber nachdem ich weg war , hatten sie es schön und haben mich dann auch - als sie soweit waren - angerufen.


    Ich denke wenn was mit deiner kleinen sein sollte, dann wirst du was hören ansonsten gib ihr die Chance die Zeit mit Papa zu genießen ohne evtl ein schlechtes Gewissen zu haben das Mama jetzt alleine ist.

    " Was verdienst du eigentlich so?"
    "...glücklich zu sein!"

  • Danke für die antwort, ich dachte ich bin allein)
    wenn sie ihm sprechen wollte, würde ich ihn anrufen.
    ich weiss nicht was beim ihm vorfällt, er verhält sich sehr bedeckt. ab un an habe ich auf ihr blaue hand abdrücke, weiss ich aber nicht ob in kindergarten oder ob es bei ihm passierte. sie schreit oft nachts auf nachdem sie bei ihm war.

  • Ohne genauere Informationen über die Nationalität des Vaters und den Urlaubsort kann man dir kaum einen Rat geben.
    Ich finde es grundsätzlich nicht ok, wenn sich der KV in solch einer Situation nicht meldet, nicht auf Anrufe und SMS reagiert.
    Es gibt leider auch Väter, die einen "Urlaub" dazu nutzen, das Kind zur im Heimatland des Vaters lebenden Familie zu verbringen.
    Falls bei dir solche Befürchtungen schlummern, verstehe ich deine Nervösität.


    Auch zum Thema "Kind zwingen zum Umgang" vertrete ich eine andere Ansicht als manche hier im Forum.
    Nach meiner Meinung ist es nicht Aufgabe des BET, ein Kind zum Umgang zu zwingen.
    Den Umgang fördern ausdrücklich ja, zwingen nein.
    Es ist in erster Linie Aufgabe des UET, ein solches Verhältnis zum Kind herzustellen, dass das Kind den Umgang gerne annimmt bzw. bei älteren Kindern ausdrücklich wünscht. Das kann in manchen Fällen eine mühevolle, langwierige Aufgabe sein, die viel Zeit und Geduld erfordert.


    Mit Zwang erreichter Umgang nutzt weder dem UET noch dem Kind.



    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • danke für deine Antwort Joachim,
    ich möchte das mein Kind selbstbewusst und selbstsicher ist. ich habe das Gefühl, dass sie als Objekt gesehen wird und nicht als einer kleine heranwachsende Mensch. ich möchte sie nicht bei mir verschanzen, deswegen habe ich sie sehr früh in Kita gebracht, damit sie andere Erwachsene und Kinder kennenlernt. (Sozialekompetenz) Wenn sie mal selten trozig ist, berede ich mit ihr. Ich möchte, dass sie weiss mir kann sie mir vertrauen und ich schütze sie.
    Ich möchte ihre vertrauen nicht verspielen und gleichzeitig die Umgang ermöglichen. Ich habe aber vor ihm Angst und tue lieber alles um nicht von seinem Anwalt zu hören.

  • Agnes:
    Die Angst vor einem Anwalt ist unbegründet. Der ist auch nur ein bezahlter Schreiberling und hat die Erlaubnis, seine Auftraggeber vor Gericht zu vertreten.
    Ansonsten sind es ganz normale Menschen, die auch den allergrößten Blödsinn für ihre Mandanten fordern, wenn dieser sie dafür bezahlt. Ein guter Anwalt versucht zwar, seine Mandanten davor zu bewahren, sich selbst zu schaden und berät sie hinsichtlich der Rechtslage, so dass er es vermeiden kann, zuviel Unsinniges zu fordern. Letzten Endes entscheidet aber der Mandant.


    Ansonsten: Wenn Dein Kind mit blauen Flecken und sogar Handabdrücken vom Umgang kommt, gehe bitte mit dem Kind zum Arzt und lasse dies feststellen. Das klingt nach Kindesmisshandlung und dann wäre es kein Wunder, wenn Dein Kind auch im Schlaf noch den Umgang verarbeitet.


    Deine Sorgen um Dein Kind kann ich gut verstehen. Antwortet Dein Ex auf SMS? Dann schreib ihm doch, Du machst Dir Sorgen, das Kind jetzt den Urlaub genießen kann und Du würdest Dich freuen, wenn er einen kurzen Bericht sendet.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich finde auch überhaupt nicht, dass man sein Kind zum Umgang zwingen darf. Und mir wäre vollkommen egal, ob ein Gericht das anders sieht.


    Und eine Fünfjährige will mit Sicherheit mit der Mama sprechen! Warum bitte müssen die Kinder immer aushalten, dass die Erwachsenen kein vernünftiges Verhältnis zustande bringen? Ich verstehe den Ansatz überhaupt nicht, dass man sagt, das Kind soll lieber nicht anrufen, weil das sonst Heimweh auslöst. Ich weiß nicht, ob die Leute, die dieser Meinung sind, als Kind selbst mal Heimweh hatten und sich dran erinnern.


    Ich finde, Du hast jedes Recht Dein Kind zu sprechen und Dein Kind hat das Recht, Dich zu sprechen! Ob das nun die Zeit des UET ist oder nicht, darauf kommt es doch gar nicht an. Wo ist da sonst das Wohl des Kindes?


    Wenn er mit dem Kind zurückkommt, würde ich es nicht noch einmal mit ihm in Urlaub fahren lassen. Weißt Du wenigstens genau, wo sie sind?


    Und die Pflicht den Umgang zu fördern heißt doch nicht, das Kind zu zwingen! Wo wird da bitte Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder genommen? "Du musst aber mitgehen und Spaß haben" --> da kann man ja gleich einen Termin beim Kinderpsychologen machen, um das aufzuarbeiten


    Hab keine Angst vor seinem Anwalt, der entscheidet nämlich nicht, sondern ein Richter, der sich beide Seiten anhört.

  • Mittlerweile finde ich den wirklich inflationären Gebrauch des Begriffes "Zwingen" im Kontext Umgang nur noch schwer erträglich.
    Du "zwingst" dein Kind jeden Abend ins Bett zu gehn, wenn es Zeit ist, Zähne zu putzen, zu duschen, vom Spielplatz nach Hause zu gehn, wenn es Zeit ist - da ist keine Rede von angeblichen Bedürfnissen des Kindes, die man achten müsste.


    Aber wenn der Vierjährige Knopf plötzlich eine "Meinung" zum "mit UET mitgehn" hat, dann wird damit verfahren als habe man einen erwachsenen Menschen vor sich, der sich sicherlich eine differenzierte Meinung zum Thema Umgang gemacht haben wird.


    Wie war´s noch? Wer Kindeswohl sagt, lügt?



    Gruß

  • Mittlerweile finde ich den wirklich inflationären Gebrauch des Begriffes "Zwingen" im Kontext Umgang nur noch schwer erträglich.
    Du "zwingst" dein Kind jeden Abend ins Bett zu gehn, wenn es Zeit ist, Zähne zu putzen, zu duschen, vom Spielplatz nach Hause zu gehn, wenn es Zeit ist - da ist keine Rede von angeblichen Bedürfnissen des Kindes, die man achten müsste.
    Gruß


    Welchem "Bedürfnis" meines Kindes schade ich denn, wenn ich es zwinge sich die Zähne zu putzen und ins Bett zu gehen? Das Kind hat vielleicht einen Wunsch, weiter zu spielen, das Bedürfnis wäre dann wohl eher Schlaf oder Sauberkeit.


    Wenn es aber um den Umgang vor allem in der Länge eines Urlaubs geht, dann kann es in manchen Fällen wohl leider 2 sich widersprechende Bedürfnisse geben, das Bedürfnis nach Umgang mit dem Vater und das Bedürfnis nach Sicherheit und Geborgenheit. Und je nach Situation finde ich ist dann auch abzuwägen, welches Bedürfnis überwiegt. Komischer Vergleich irgendwie....

  • Ich finde, es ist im Einzelfall immer abzuwägan, wann zwingen , zwingen ist..


    Ein 5 jähriger, der z.B. im Abholmoment gerade intensiv spielt und gerade nicht von seiner Tätgkeit lassen kann , will bestimmt auch gerade nicht mit Papa gehen.
    Vielleicht kommt auch gerade heute die Tante zu Besuch, die er so liebt.
    Kinder in dem Alter leben noch sehr impulsorientiert.
    Ich denke, da müssen Eltern einfach eine Entscheidung treffen.


    Je älter ein Kind ist , desot eher kann es seine Entscheidung treffen.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Dann definierst du was dein Kind an Bedürnissen hat und was bloßer Wunsch des Kindes ist.


    Ein Kind hat das Bedürfnis Zugang zu beiden Elternteilen haben. Für eine gesunde Entwicklung sind beide Teile wichtig. Und nun? Ist dieses Bedürfnis wengier wichtig? Leider ist es oft ein Zusammenspiel beider Elternteil, die es dem Kind fast unmöglich machen ungehindert den Umgang mit dem UET zu pflegen. Da reicht die Angst und das Gespür, dass der BET den Umgang nicht so dolle findet ;-)


    Ebenso wie beim Zähne putzen, zur Schule gehen oder den Zahnarzt aufzusuchen äußert das Kind nicht unbedingt das Bedürfnis diese Dinge zu tun, sondern wir Eltern legen fest, dass diese Dinge zu den Grundbedürfnissen eines Kindes gehören und seinem Wohl dienen.


    Zumindest meine Kinder haben nie das Bedürfnis verspürt sich impfen zu lassen. Da ich es als notwendig empfunden habe, mussten sie dann da halt durch.

  • Dann definierst du was dein Kind an Bedürnissen hat und was bloßer Wunsch des Kindes ist.


    Damit beschäftigen wir uns doch lange Zeit im Leben unserer Kinder, das zu unterscheiden. Irgendwann im Babyalter entdecken sie, dass man mit Weinen auch Wünsche durchsetzen kann, und dann müssen wir lernen, was ist Bedürfnis und was ist Wunsch, der vielleicht zunächst einem Bedürfnis widerspricht, was das Kind noch nicht erkennen kann. Und sicherlich macht man dabei auch mal Fehler.


    Ich kann für mich nur sagen, dass das Bedürfnis nach meinem Vater groß war, im Nachhinein noch größer, als ich das als Kind wahrgenommen habe. Ich sehe heute schon, wie es mein Verhältnis zu Männern beeinflusst, dass ich egal was ich getan habe nie das Interesse meines Vaters wirklich wecken konnte. Und trotzdem kann ich auch sagen, dass mein Bedürfnis nach Geborgenheit noch größer war, ein Urlaub mit meinem Vater wäre für mich nicht denkbar gewesen, und vielleicht sehe ich das immer noch aus den Augen des Kindes, aber ich kann auch sagen WIE SCHLIMM das für mich gewesen wäre und maße mir deshalb als Erwachsene an zu sagen, das war kein Wunsch sondern ein Bedürfnis. Das Bedürfnis nach meinem Vater wäre auch nicht durch einen Urlaub erfüllt worden, sondern darin, wenn er sich mal regelmäßiger in mein Leben eingebracht hätte, vielleicht mal nach meinen Zeugnissen gefragt oder einfach mal zwischendurch angerufen und auf irgendeine Weise in meinem Alltag präsent gewesen wäre.


    Natürlich müssen wir unseren Kindern je kleiner sie sind umso mehr noch dabei helfen zu unterscheiden was Wunsch und was Bedürfnis ist, aber Ziel ist ja, dass sie selber lernen das zu unterscheiden, damit sie irgendwann ohne uns leben können. Ich denke wenn es um den Umgang geht ist das immer besonders schwer für uns zu unterscheiden, weil unsere eigenen Verletzungen in dem Moment mit reinspielen, da ist wahrscheinlich immer ganz viel Unsicherheit. Dadurch machen manche BETs vielleicht Fehler. Aber genauso haben manche UETS vielleicht zu sehr den eigenen Wunsch nach "besonderer" Zeit mit ihren Kindern, dass sie dieses Bedürfnis aufs Kind übertragen und machen in ihrer Einschätzung ebenso einen Fehler.


    Wenn jemand hier schreibt bekommt jeder einen subjektiven Eindruck und jeder hier hat eine eigene Geschichte, die mit in diesen Eindruck hineinfließt, aber vielleicht wäre es manchmal ganz gut, wenn man mal davon abkommen könnte, anzunehmen, dass die Situation immer so wie bei einem selber ist, dass ein Kind immer maximal möglichen Umgang mit dem UET braucht oder andersherum der UET nie das Kind im Blick hat und das Kind niemals zum Umgang "gezwungen" werden sollte.

  • Und mir wäre vollkommen egal, ob ein Gericht das anders sieht.


    Wenn er mit dem Kind zurückkommt, würde ich es nicht noch einmal mit ihm in Urlaub fahren lassen.


    Und wo soll dein Kind hin, wenn du bei der Einstellung irgendwann dein Ordnungsgeld im Knast absitzt? Bzw von welchem Geld willst du dein Kind ernähren, wenn alles für das Ordnungsgeld drauf geht?


    da kann man ja gleich einen Termin beim Kinderpsychologen machen, um das aufzuarbeiten


    Vielleicht sollten lieber solche Eltern zu einem Psychologen gehen, oder noch besser - keine Kinder bekommen. Und Nein: Es war ein Verhütungsunfall ist kein Argument.


    Warum bitte müssen die Kinder immer aushalten, dass die Erwachsenen kein vernünftiges Verhältnis zustande bringen?


    Wer sonst soll es denn ausbaden müssen, wenn die Eltern versagen? Der Nachbar? Natürlich baden Kinder die Versäumnisse der Eltern aus.

  • Und eine Fünfjährige will mit Sicherheit mit der Mama sprechen!


    Das kann man so nicht pauschal sagen-


    ich z.B. habe nie oder äusserst selten mit meinen Kindern telefoniert... egal, wo sie gerade waren (also, ob beim Onkel, bei Freunden, bei Grosseltern, oder so) :frag


    Das ist eine Frage, der Familienkultur- bzw. übertragen da die Eltern ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen auf ihr Kind ;-)


    Meinen Kindern hat es nicht geschadet, oder sie haben nix merkbares vermisst, und sind auch ganz ordentliche junge Erwachsene geworden, ohne mit ihrer Mama zu telefonieren, wenn sie nicht zu Hause waren :brille


    Im Gegensatz dazu erwartet mein Vater noch heute von mir, dass ich möglichst täglich anrufe.... tu ich das nicht, dann gibt es sofort Streit, oder er ist tagelang beleidigt :ohnmacht:


    Gerade weil vermutlich mein Vater das von mir erwartet, wollte ich meine Kinder nicht damit "knebeln" :D


    Wie meisst wird wohl irgendein Zwischenweg der richtige sein :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn er mit dem Kind zurückkommt, würde ich es nicht noch einmal mit ihm in Urlaub fahren lassen. Weißt Du wenigstens genau, wo sie sind?


    was ändert das ? Ob Mallorca oder Ibiza - meine Maus ist nicht da .... damit muss ich leben und dem anderen Elternteil vertrauen.


    Meine Lütte kommt nun nach 12 Tagen wieder .... hätten wir telefoniert, hätte es ein Drama gegeben - das ist so schon immer schwer. Auf beiden Seiten - in meiner Ferienzeit haben wir den Papa abends zufällig getroffen - als er dann weg mußte, war es große Heulerei.

  • hier auch so!
    Ich kann den innernen drang an zu rufen völlig nachvollziehen aber das Kind gehört mir ja nicht alleine sondern auch ihr und wenn ich denke sie ruft jetzten zweiten Tag an um zu fragen wies ihm geht würde mir das auch aufn Sack gehen ...ganz unabhängig was jetzt das Kind darüber denkt.
    12 Tage sind zu verschmerzen, mach dich nicht verrückt und genieße 12 Tage Kinderfrei.
    Ich kenne Paare die sich für 12 Tage ohne die Plagen durchaus ein Stückchen Ohrläppchen abschneiden würden :D :D :D :D

  • Und eine Fünfjährige will mit Sicherheit mit der Mama sprechen!


    Ich bin nun schon über 5 Jahre mit meinem Sohn alleine und der hatte noch nie in der Zeit beim Papa oder den Großeltern das Bedürfnis mit Mama uzu telefonieren. Und ich habe in der Zeit auch nie mein Kind angerufen! Umgekehrt ist es hier. Junior telefoniert oft mit den Großeltern und selten mit Papa.