Stellt die Klassenfahrt des Kindes einen Sonderbedarf dar?

  • Ihr Lieben, ich hab mal eine Frage an euch....habe zwar schon gegoogelt, aber da gehen wohl die Ansichten und Entscheidungen der Gerichte weit auseinander.


    Kurz zur Info...wir sind seit 7 Jahren getrennt und auch geschieden, Ex ist mittlerweile wieder verheiratet. Wir haben zwei Kinder, die bei mir leben. Unser Verhältnis ist sehr schlecht, wir reden nicht mehr miteinander, das hat aber seine Gründe.
    Ex zahlt den Mindestunterhalt für beide Kinder.
    Nun ist es so das in diesem Jahr beide Kinder eine Klassenfahrt machen...zusammen gerechnet kostet mich dieser Spaß 620€. Ohne Taschengeld. Das brauchen beide zusätzlich, da teilweise auch Essen mitfinanziert werden muss. Also eine schöne Stange Geld.
    Es heisst ja eine Klassenfahrt ist länger geplant und man hat die Möglichkeit daraufhin zu sparen. Was aber wenn es nicht viel zu sparen gibt? Ich arbeite 120 Std im Monat und verdiene echt nicht viel. Anspruch auf Wohngeld habe ich allerdings nicht, hab ich schon versucht. Ich hab mir jetzt schon einen Minijob für nebenher gesucht um solche Ausgaben stemmen zu können.
    Ex weigert sich sogar den Kids etwas Taschengeld mit zu geben, mit dem Hinweis darauf das er ja wohl jeden Monat genug zahlt.
    Wie läuft das bei euch?
    Lieben Dank schon mal für eure Antworten...

    Liebe Grüße, Manu





    Die Vergangenheit ist Geschichte
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    ist ein Geschenk

  • Also dass du keinen Anspruch auf Wohngeld hast ist sicher? Liegst du knapp drüber oder schon was mehr?
    Was ist mit Kindergeldzuschuss?
    Dann hättest du nämlich auch Anspruch auf das BUT-Paket.
    Es gibt aber wohl auch noch eine Regelung dass auch Familien die mit ihrem Einkommen knapp über der Grenze für Wohngeld und Kindergeldzuschuss liegen trotzdem das Paket beantragen können weil es zum sparen dann doch nicht reicht.
    Hier mal der Link mit dem entsprechenden Auszug:
    http://www.bmas.de/DE/Themen/A…Bildungspaket/inhalt.html


    "Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB
    II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der
    genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs-
    und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
    "


    Vielleicht ist das noch eine Möglichkeit?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Ja, ich liege knapp drüber mit meinem Verdienst.
    Dieses Bildungspaket zu bekommen wäre natürlich eine tolle Sache...wo stelle ich den Antrag wenn ich ansonsten keine Leistungen beziehe? Auch bei der Wohngeldstelle?

    Liebe Grüße, Manu





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  • Leistungen für Bildung und Teilhabe ist m.Wn. das JobCenter für zuständig :winken:

  • Das ist auf jeden Fall einen Versuch wert.


    Grundsätzlich ist es so, wie Du geschrieben hast, dass es unterschiedliche Meinungen gibt.
    Nur, wenn er jetzt schon bloß den Mindesunterhalt zahlt, dann wird da wahrscheinlich auch nicht groß was rauskommen.


    Was mir noch einfällt ist ein Zuschuss über den Elternbeirat.... gibt es zumindest bei uns an der Schule für Familien mit geringem Einkommen....

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe ist m.Wn. das JobCenter für zuständig :winken:

    Nein, das Jobcenter macht nur automatisch die zweimaligen Zahlungen für Schulmaterialien wenn man Alg II bezieht. Alles andere muss genauso wie bei dem Bezug von Wohngeld und Kinderzuschuss extra bei der Stelle für Bildung und Teilhabe beantragt werden... zumindest kenne ich das hier in NRW so.


    Manu, bei uns hat die Stadt eine extra Stelle für Bildung und Teilhabe. Gib das + den Namen deiner Stadt doch mal bei Google ein, dann müsstest du die finden.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • So, habe gerage mit der netten Sachbearbeiterin von der Wohngeldstelle telefoniert, sie konnte sich noch an mich erinnern weil ihr das so leid getan hatte das es nicht geklappt hat mit dem Wohngeld.
    Sie sagte es gäbe ihres Wissens nach keine Möglichkeit das Bildungspaket zu bekommen wenn man keine Leistungen bezieht. Auch nicht als Geringverdiener - so wie in meinem Fall.
    Mist! Wäre ja auch zu schön gewesen.

    Liebe Grüße, Manu





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  • Nein, das Jobcenter macht nur automatisch die zweimaligen Zahlungen für Schulmaterialien wenn man Alg II bezieht. Alles andere muss genauso wie bei dem Bezug von Wohngeld und Kinderzuschuss extra bei der Stelle für Bildung und Teilhabe beantragt werden... zumindest kenne ich das hier in NRW so.


    Manu, bei uns hat die Stadt eine extra Stelle für Bildung und Teilhabe. Gib das + den Namen deiner Stadt doch mal bei Google ein, dann müsstest du die finden.


    Die Stelle ist bei uns im Job Center. Unabhängig von deren Leistungen. Wenn die in anderen Städten woanders sitzen, nehm ich alles zurück :blume

  • Ja, die Schule hat einen Förderverein. Ich weiss aber nicht ob es da finanzielle Unterstützung für die Schüler bei Klassenfahrten gibt. Hat schon mal jemand von euch dort Unterstützung bekommen?

    Liebe Grüße, Manu





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  • Sie sagte es gäbe ihres Wissens nach keine Möglichkeit das Bildungspaket zu bekommen wenn man keine Leistungen bezieht. Auch nicht als Geringverdiener - so wie in meinem Fall.
    Mist! Wäre ja auch zu schön gewesen.

    Moment, die Dame selber ist doch Fachfrau für Wohngeld aber nicht für das Bildungspaket, oder?
    Also hier haben die Mitarbeiter in der Wohngeldstelle nur wenig Ahnung vom Bildungspaket.
    Und die Aussage ist einfach falsch!
    Es gibt die Möglichkeit, es steht ja in dem Link auch und es ist nunmal gesetzlich so geregelt dass es diese Möglichkeit gibt.
    Ich würde also schauen wer der richtige Ansprechpartner für das But ist und dann dort schriftlich einen Antrag stellen.
    Wenn es um sowas geht würde ich nie nie auf einen einzelnen SB vertrauen, der kann noch so nett sein, Wissenslücken hat trotzdem jeder mal.
    Immer nach Gesetzen, Regelungen, etc. schauen...ist zwar etwas mühselig, lohnt sich aber oft!

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Ja, ich hab am Gymasium über den Elternbeirat mal einen Zuschuss beantragt.... ging relativ problemlos und die Einkommensgrenze war sogar verhältnismäßig hoch...


    Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert!


    Und dafür muss sich auch keiner schämen.

  • ging relativ problemlos und die Einkommensgrenze war sogar verhältnismäßig hoch...


    Die wenigsten prüfen das überhaupt, denn erstens müsste man sich dann ein gerechtes Modell überlegen und jemanden haben, der das dann in seiner Freizeit berechnet :rolleyes: und zweitens will man in solchen Kontexten auch gar nicht genau wissen, was x oder y genau verdient 8) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Die wenigsten prüfen das überhaupt, denn erstens müsste man sich dann ein gerechtes Modell überlegen und jemanden haben, der das dann in seiner Freizeit berechnet :rolleyes: und zweitens will man in solchen Kontexten auch gar nicht genau wissen, was x oder y genau verdient 8) .



    Also ich mußte schon einen Berechnungsbogen ausfüllen und auch meine Verdienstabrechnung beifügen....

  • Also ich mußte schon einen Berechnungsbogen ausfüllen und auch meine Verdienstabrechnung beifügen....


    Das mag schon sein, auf meinen Erfahrungsbereich kenne ich das nicht, aber vielleicht ist man hier in der Gegend einfach auch zu faul für solche Aktionen :lach:brille und vertraut darauf, dass jemand, der nachfragt auch tatsächlich Bedarf hat.

    LG Campusmami



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  • Bei uns wurde auf der Elternkonferenz zum Thema Klassenfahrt die Möglichkeiten für Zuschüsse von Seiten der Schule angesprochen. Ebenso das Bildungs- und Teilhabepaket. Um betroffenen Eltern die Hürde kleiner zu machen. Frag einfach nach, du hast nichts zu verlieren. Ich War der Meinung, dass du einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabe hast, wenn du aufgrund einer zu zahlenden Klassenfahrt unter die Einkommensgrenze rutscht :hae: Ich hoffe Du verstehst was ich Meine.

  • Ich habe mal in unsere BuT-Berechtigung nach gesehen, (ich bin Teilzeit beschäftigt aufgrund der Erkrankung meines Sohnes und Aufstocker) dort steht:
    Diese Berechtigung gilt nur solange Sie Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II , SGB XII oder nach dem AyslbLG erhalten.
    Ich würd es in deinem Fall auch beim Förderverein/Elternbeirat versuchen, kann ja nicht sein das deine Kids aussen vor bleiben müssen. Drück dir die Daumen

  • Du solltest als erstes einmal Kinderzuschlag beantragen.


    Das wird häufiger gewährt als Wohngeld.


    Den Antrag stellt man über die Kindergeldkasse.


    Wenn Kizu bewilligt wird, dann hat man direkt ein Anrecht auf das Bildungspaket. Das Bildungspaket kann man über die zuständigen Bürgerdienste seiner Stadt, das Jobcenter oder das Sozialamt beantragen.


    Darüber werden dann eintägige oder mehrtägige Fahrten komplett übernommen (ohne Taschengeld) und man muß auch nicht in Vorleistung treten.

  • Ich hab mal online ausgerechnet ob mir mit meinen Daten ein Kinderzuschlag zusteht...leider negativ.
    Ich werde es morgen mal beim Förderverein der Schule versuchen. Aber schon traurig das einem solche Dinge finanziell echt das genick brechen können...

    Liebe Grüße, Manu





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