Kind nicht reisefähig zum umgang vater droht mit gericht u ja

  • hallo.


    ich habe ein problem.
    meine tochter 9 Jahre alt, hätte am Sonntag für 2 wochen ferienumgang mit ihrem vater, die fahrtstrecke zu ihm beträgt ca. 450 km hin.


    nun hat sie starken husten bekommen u fieber. meine eltern, wo sie gerade ist, waren gestern beim arzt.
    diagnose: starke Erkältung mit hartnäckigem husten und fieber.
    fazit: bettruhe, keine Anstrengungen, keine lange fahrerei


    da mich auf arbeit meine kollegin eh schon auf d kiecker hat u ich für d kommenden 2 wochen ihre urlaubsvertretung mache, haben meine Eltern keine krankschreibung ausstellen lassen, sondern nur ein kleines attest, dass sie kein sport machen darf u nicht in öffentliche Einrichtungen gehen kann. von gestern bis Dienstag.


    ich schrieb also gestern eine mail an den Vater mit dem Hinweis, dass wir am Mittwoch nochmal zur Kontrolle sollen und wenn alles gut ist er sie am Donnerstag holen kann.


    daraufhin kam eine mail mit der Forderung d Arzt v d Schweigepflicht zu entbinden und die androhung mit gericht u Jugendamt, sollte ich mich bis heute mittag nicht positiv melden, sprich umgang ab sonntag wie geplant.


    was kann man hier tun?


    eckdaten:
    den aus d juni 15 gerichtlich angeordneten umgang v 16.bis 19.7 hat der kv aus beruflichen Gründen abgesagt
    die kleine argumentiert offen seit jahren, dass sie nicht zum vater will
    ich habe das alleinige sorgerecht
    ich habe noch nie mutwillig einen umgang boykottiert o mutwillig abgesagt
    der kv hat mich schon oft beim ja angezeigt u droht

  • Ich ginge nochmal zum Arzt, würde dann die verordneten Medikamente besorgen (muss ja welche geben, wenn das Kind so krank ist), eine Reiseapotheke zusammenstellen und einen Zettel schreiben, wie wann welche Medis eingenommen werden müssen und für wie lange. Wie lange darf das Kind nicht ins Wasser, ect. Telefonnummer vom ärztlichen Bereitschaftsdienst dazu, und dann das Kind reisefertig machen.


    Ganz ehrlich, hätte ich als neunjährige für 14 Tage zu meinem getrennt lebenden Vater gemusst, ich hätte auch geäußert, dass ich nicht will. Aber das ist unerheblich. Ich kann jetzt aus Deiner Schilderung keine Gefahr fürs Kind entnehmen. Wenn der Vater kein ganzer Vollpfosten ist, dann kriegt der das hin. Du musst nur den Rücken gerade machen.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Auch wenn ich gleich wieder gesteinigt werde. Ich finde es unverantwortlich ein Kind 450 km fahren zu lassen obwohl es Bettruhe verordnet hat. Ich würde noch mal zum Arzt gehen und mir das gleiche Attest wie bei einer Reiseversicherung geben lassen das das Kind eben nicht dazu in der Lage ist. Ich würde das dem Vater als Kopie zukommen lassen. Den Arzt kannst du doch für dieses Anruf von der Schweigepflicht entbinden so das er ihn es auch noch mal bestätigt. Sobald das Kind gesund ist kann es doch zum Vater.


    Du kannst ihm ja auch anbieten wenn es zeitlich noch passt das es dafür im Sommer oder im Herbst länger bleibt in den Frien

  • Wie kommt das Kind zum KV? Holt er das Kind im Auto ab, fährt es allein mit der Bahn hin,... ?


    Wenn das Kind zu krank ist, um die Fahrt zu bewältigen, dann würde ich mir vom Arzt ein Attest geben lassen, dass das Kind nicht reisefähig ist und diesem dem KV zukommen lassen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Naja, wenn der Arzt Bettruhe verordnet, keine lange Fahrerei und das sind ca. 500km. Soll der Arzt das so auch auf den Attest schreiben. Den Vater schicken und Ersatz anbieten. So bist du auf der sicheren Seite bzw. eine Krankschreibung ausfüllen lassen. Du musst diese ja nicht einreichen, wenn deine Eltern die Kleine betreuen.


    Bzw. hatte der Vater schon mal mit einem kranken Kind zu tun, ich weiß ja nicht wie deine tickt, aber wenn das Verhältnis sagen wir eh angespannt ist und dann noch krank mit Fieber, dass können kleine Monster werden.


    Also ich würde entweder eine Krankschreibung besorgen mit dem Zusatz Kind nicht reisefähig (Damit du etwas in der Hand hast und es nicht später heißt Husten tut jeder mal) oder dem Vater klipp und klar sagen, was auf ihn zukommt bzgl. Medis, Betreuung etc. mitgeben. Dann bist du auch auf der sicheren Seite, wenn etwas sein sollte.

  • wenn kv das kind mit dem auto abholt, dann ist es doch egal ob es auf der rückbank liegt oder im bett. es kann in beiden ruhig schlafen. 450 km fahren sich nciht die ewigkeit und bei husten und erkältung bekommt kind ja auch nicht strengste bettruhe.
    also sachen packen, medikamente in ein täschchen, karte für den arzt mitgeben und kv sagen er kann ja bei sich vor ort noch mal zu einer nachkontrolle gehen. sollte da was sein, wird sich der arzt schon äußern.


    sehe das problem überhaupt nicht. :kopf

  • Hallo,
    Da du das alleinige Sorgerrecht hast,darf der Arzt dem KV gar keine Auskunft geben.Es sei denn du entbindest ihn schriftlich von deiner Schweigepflicht.Ich würde mir trotzdem nachträglich einen Krankenschein ausstellen lassen.So bist du auf der sicheren Seite und kann ihn ggf beim Jugendamt vorlegen.
    Bei 450 km Fahrtstrecke würde ich keine Kompromisse eingehen und das Kind solange zu Hause behalten solange Fieber besteht+2 Tage.Sollte es sich um eine Sommergrippe handeln wird sie das auch zur Genesung brauchen.Und das in ihrem gewohnten Umfeld.


    VG

  • meine tochter 9 Jahre alt, hätte am Sonntag für 2 wochen ferienumgang mit ihrem vater, die fahrtstrecke zu ihm beträgt ca. 450 km hin.


    nun hat sie starken husten bekommen u fieber. meine eltern, wo sie gerade ist, waren gestern beim arzt.
    diagnose: starke Erkältung mit hartnäckigem husten und fieber.
    fazit: bettruhe, keine Anstrengungen, keine lange fahrerei


    Gestern war der Arztbesuch, heute ist Donnerstag, Umgang am Sonntag, also noch drei Tage bis zum Umgang, drei Tage Zeit für strikte Bettruhe. Wenn der Arzt erst nach einer ganzen Woche einen Kontrolltermin ansetzt, scheint es auch nicht so schlimm zu sein, sonst hätte er sie diese Woche nochmal sehen wollen, also sehe ich auch keinen Grund das Kind am Sonntag nicht zu seinem Vater gehen zu lassen.


    Schonen und gar auskurieren kann sie sich auch dort. Meinst Du nicht, dass der Vater das hinkriegen sollte?

  • Hi,
    Entschuldige, du übertreibst! Das Kind ist 9, keine Kontrollbesuche bis Dienstag nötig, es hat NUR Fieber und Husten, es ist KEIN Säugling (bei dem ich deine Haltung noch hätte nachvollziehen können).


    Packard dem Kind die Medis ein, Papa Zeit ist ab Sonntag und er wird sich sicherlich genausogut kümmern wie du.


    Eine ketzerische Gegenfrage sei erlaubt:
    Wenn das Kind beim Papa am vorletzten Umgangs Tag Husten und Fieber bekommt und vom Arzt Bettlägerigkeit attestiert wird darf es sich bei Papa ja sicherlich auch in Ruhe auskurieren, oder? Dann kommt es eben erst ein paar Tage später zu dir zurück.


    Mima

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • so war eben beim Jugendamt.
    arzt v d Schweigepflicht entbinden.
    umgang soll erst sein wenn sie komplett gesund ist.
    schaut mal raus. 450 km fahren bei angesagten 36grad!


    da der kv hier schon bekannt ist wird wohl langsam doch endlich geholfen u nicht nur um kompromisse gebeten


    ja sie ist kein Säugling, muss sich aber trotzdem kurieren.

  • Aber heute ist Donnerstag 8) ... Die wenigsten Kinder fiebern länger als 3 Tage. Und Autofahren ist ja nun nicht sooo anstrengend und dürfte im Zeitalter der Klimaanlage auch bei 36 °C kein Problem darstellen. Kann man da nicht einfach mal bis Samstag abwarten?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hi,


    Sei mir nicht böse, wann öffnet dein Jugendamt? Meins in Berlin öffnet um 9:00 und da kann ich sicher nicht ohne Termin morgens aufschlagen, erzählen, dass das Kinder Fieber hat und ich den PER GERICHTSBESCHLUSS! angeordneten Umgang verschieben will und alle nicken verständnisvoll.


    Sorry, da hinkt was.


    Mima

  • Du hast auf Anforderung einen Attest vom Arzt bekommen, in dem er ausführt, dass Sport vermieden werden soll und der Besuch öffentlicher Einrichtungen. Damit eine Reiseunfähigkeit zu begründen, dürfte schwierig sein.
    Du hast ein Gerichtsurteil zum Ferienumgang vorliegen. Hiervon abzuweichen, birgt die Gefahr in sich, dass der Vater dich juristisch an den Haken nimmt.


    Die Auskunft des Jugendamtes, Umgang solle erst stattfinden, wenn Kind ganz gesundet, ist nicht rechtskonform. Das Statement solltest du dir entweder vom Amtsleiter schriftlich bestätigen lassen oder aber auf diese Argumentation verzichten. Vor Gericht hätte diese Jugendamtsempfehlung keinerlei Bedeutung, geschweige denn bricht sie das vorliegende Urteil zum Umgang.


    Einzig ein Attest, der die Transportunfähigkeit attestiert, könnte einen Verbleib des Kindes Zuhause bei dir rechtfertigen. Umgang ist per Definition dazu da, dass Elternteil und Kind den Alltag miteinander verbringen. Dazu gehört auch die Betreuung und das Kümmern im Krankheitsfall mit allen damit verbundenen Besonderheiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    meinen EX und mich trennen auch knapp 400 KM.


    Ich würde eine Reiseapotheke fertig machen, KV-Karte gibst du sicher ja sowieso mit und die Maus dann abholen lassen.
    Seh es doch mal von der anderen Seite, warum soll er sie nicht auch mal betreuen (müssen) wenn sie krank ist.
    Umgang ist ja nicht nur "heile Welt" sondern dazu gehören alle Dinge des täglichen Lebens...also auch Krankheit der Maus.


    Klar, bei 40 Fieber im halb-apathischen Zustand würde ich sie wohl auch nicht fahren lassen, aber bei mittelhoher Temperatur (die sich doch auch mal eine Zeit lang mit Fiebersaft oä. etwas senken lässt) und genügend Proviant und Pausen kann man ihm und ihr diese Fahrt doch sicher zumuten?!

    Liebe Grüße SummerBe und Kids


    "...stolpere nicht über Dinge die hinter dir liegen..."

  • mrs. Mima ich empfinde es ganz und gar nicht als "ketzerische Frage" .Es sollte selbstverständlich sein das das Kind sich in dem Fall ersteinmal auskuriert,egal bei welchem Elternteil.Das Kindeswohl als Hauptaugenmerk.
    Ausschlaggebend ist ja wohl hier die Entfernung von 450 km.

  • Hi Nimak,


    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die KM im umgekehrten Fall das Kind zeitnah nach hause holen würde...


    Mima

  • Das kann ich nicht beurteilen.Mir persönlich würde das Wohl des Kindes in erster Linie am Herzen liegen.Es sollte auch unterschieden werden zwischen einer Sommergrippe und nem Infekt,denn der wäre bei guter Pflege tatsächlich mit gut Glück am Sonntag fieberfrei.

  • Ich musste einmal mit 9 aus dem Bett, weil mein Vater drauf bestand, dass er trotzdem mit uns fährt. 5 Std. Es war der Horror. Ich nehme es ihm heute noch übel, Das hab ich ihm nie verziehen. Ich wollte nur in mein Bett, stattdessen musste ich dann ins Auto und in nem Ferienhaus liegen. Ich hatte auch nur Fieber und Erkältung. (Hab ihm aber das Auto vollgek...darüber freue ich mich heute noch)


    Junior war kürzlich 7 Tage voll krank. Fieber, Husten, Schnupfen, Kopfweh, hat nur geweint ohne Fiebermittel. Der Arzt hat noch gesagt, ( da gings ihm noch nicht so schlecht) und denk dran, Ruhe, kein Toben, keine Anstrengung, kein in der Gegend rumkutschieren etc. Das vergessen viele sicher gern.


    Die Frage ist, wie geht es dem Kind am Sonntag. Das können wir hier gar nicht feststellen. Das Problem ist die Entfernung. Selbst Autofahren ist anstrengend. Und wenn es dem Kind richtig mies geht, gehört es ins Bett und nicht ins Auto. Da kann dann auch schnell mal mehr draus werden. Und von meinem Kia gäbe es definitiv auch ein Attest.


    Ich würde also abwarten, wie es der Lütten Samstag Abend geht, den notärztlichen Dienst notfalls bestellen und mir ein Attest geben lassen, falls nötig) Dan verschiebt sich halt die Abfahrt um 2-3 Tage. Sofern kein Flug gebucht ist etc, sollte das kein Problem darstellen. Zumal ich dafür Ersatz anbieten würde. Verlängerung nach hinten, verlängerte Herbstferien etc. 450km würde ich mein Kind sicher auch nicht fahren lassen mit ner Sommergrippe. Auch ich könnte 2 Tage warten.


    Aber ich würde tatsächlich noch nicht 5 Tage vorher verkünden, dass Sonntag nicht geht, denn das kannst du echt noch nicht wissen. 95 % unserer Infekte gehen 1-3 Tage . Also besser am Samstag, höchstens noch am Freitag Reiseunfähigkeit attestieren lassen.
    Sonst sieht das schon etwas willkürlich aus. Bzw so, als würdest du sehr bereitwillig einen seidenen Faden aufgreifen.

  • danke für die zahlreichen kommentare.


    natürlich habe ich dem vater angeboten den umgang dann nach hinten zu verlängern.
    das ist überhaupt kein thema.


    ihm geht es allerdings nicht ums kind. selbst wenn ich erst samstag gesagt hätte, dass es ihr schlecht geht hätte er sie mitgenommen, das haben wir schonmal durch gehabt. sie hat bellenden husten, ich habe es am telefon gehört!


    ich werde nun von ihm genötigt krankzumachen und mich um die kleine zu kümmern, dann würde er großzügigerweise eine abholung ab donnerstag in erwägung ziehen...


    mir geht es darum, dass sie gesund wird und das auch bleibt.


    es hilft niemandem hier auf ein paar tagen rumzureiten oder mit gericht u jugendamt zu drohen.


    ach und übrigens, hier haben die ja auch schon ab 8 uhr auf und wie gesagt ist das verhalten vom kv bekannt (anzeigen, drohungen, kind einfach 2 tage länger behalten oder sich sperren sie zurückzubringen)

  • umgang soll erst sein wenn sie komplett gesund ist.

    Solche undokumentierten Aussagen vom Jugendamtsmitarbeiterinnen sind meines Erachtens wenig hilfreich. Wenn es darauf ankommt heißt es Du hättest es falsch verstanden



    ihm geht es allerdings nicht ums kind.

    Aha ....
    Das kannst Du sicher belegen.

    ich werde nun von ihm genötigt krankzumachen und mich um die kleine zu kümmern,

    Kann ich mir gar nicht vorstellen. "krankmachen" ... es gibt ganz offiziell "Kind krank"
    Aber wie ich es verstanden habe würde sich KV gerne ums Kind kümmern
    Und wenn Du das als Nötigung empfindest, dich selbst um euer Kind zu kümmern .... warum tust Du das denn ?

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()