Was ist alles vom Einkommen bei der Unterhaltsberechnung abziehbar?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und bitte zu verzeihen, falls es schon tausende Threads mit diesem Thema gab und ich nur die Suchfunktion nicht vernünftig benutzt habe.


    Ich streite mich gerade über Anwalt mit dem Kindsvater wegen des Unterhalts. Seine Anwältin zieht vom Einkommen Fahrtkosten ab (das darf sie), den Mehrbedarf des Kindes (bei uns ist das die Grundgebühr des Kindergartens) und die Kreditrate für sein Auto (diese läuft noch bis Oktober in diesem Jahr)


    Meines Wissens nach darf sie die Kreditrate nicht abziehen, weil diese schon mit den Fahrtkosten abgegolten ist. Stimmt das?


    Ausserdem schreibt sie, dass der Mehrbedarf nur unter der Bedingung gezahlt wird, wenn dieser vom Einkommen abziehbar ist. Es gibt zwar keine offizielle Berechnung zum Mehrbedarf, aber bereits einen pfändbaren Titel dafür. Also kann dieser doch auch nicht abgezogen werden oder? Und wo könnte es stehen, dass der Mehrbedarf nur unter Vorbehalt gezahlt wird, ausser in den Schreiben der Anwältin?


    Es gibt auch einen Titel für den Unterhalt. Allerdings stimmt dieser nicht mehr, weil der KV nun nicht mehr in der Privatinsolvenz ist und somit ein höheres Gehalt hat. Seine Anwältin schreibt, dass eine Abänderung des Unterhaltstitels nicht angezeigt ist, weil es ja nur um eine Stufe mehr geht.


    Leider werde ich seit drei Wochen von meinem Anwalt "ignoriert", deshalb stelle ich die Frage hier.

  • Ich vermute mal, das "nur" um Kindesunterhalt gestritten wird.


    Wenn der Autokredit schon zu Ehezeiten, bzw. vor Trennung Bestand hatte, kann er vom Einkommen absetzbar sein. Es sei denn, der Vater kann wegen der Berücksichtigung des Kredits nicht den Mindestunterhalt zahlen. Letztlich wird das Gericht entscheiden, ob diese Berechnung der Anwältin Erfolg hat. Wenn wegen des bestehenden Titels ein Rechtstreit anhängig ist, zielt der ja auf einer Seite darauf ab, eine Änderung des Titels herbeizuführen. Für den Unterhaltsberechtigten wegen der Zahlbeträge meistens nach oben, für den Pflichtigen nach unten. Wenn ich es richtig verstehe, möchte die Anwältin, das der Mehrbedarf nicht "on Top" zum regulären Unterhalt gezahlt wird, sondern (zwar weiterhin von KV bezahlt aber) von der Verteilmasse des Einkommens abgezogen wird. So lange der alte Titel besteht, muß der KV nach der bisherigen Regel weiterzahlen. Erst mit Beschluß des Gerichts oder einer Einigung vor Gericht kann es zu einer Änderung der Zahlbeträge kommen (oder es bleibt bei der bisherigen Regelung).



    Es gibt auch einen Titel für den Unterhalt. Allerdings stimmt dieser nicht mehr, weil der KV nun nicht mehr in der Privatinsolvenz ist und somit ein höheres Gehalt hat. Seine Anwältin schreibt, dass eine Abänderung des Unterhaltstitels nicht angezeigt ist, weil es ja nur um eine Stufe mehr geht.


    Was hat der Unterhalt mit der Privatinsolvenz zu tun? Gesetzlicher Unterhalt hat immer Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten. Er könnte sogar Milliarden Euro an Schulden in der Insolvenz versenkt haben, muß aber immer zuerst voll den Titel bedienen, bevor die anderen Gläubiger dran kommen. Im Ungünstigsten Fall für die Gläubiger, wenn der KV bei der Leistung des Unterhalts auf den Selbstbehalt abrutscht, bekommen diese dann sogar gar nichts (Null-Plan).


    Wenn es nur um eine Stufe der DDT geht, dann verstehe ich auch, warum dein Anwalt so wahnsinnig engagiert ist. Da richtet sich seine Vergütung nach dem Streitwert. Der Streitwert wäre hier die Differenz von der derzeitig titulierten Stufe zur nächsten und das dann auf ein Jahr gerechnet. Das sind dann wahrscheinliche wenige Hundert Euro.


    Genaueres lässt sich ohne nähere Angaben zu dem bestehenden Titel und den Einkommensverhältnissen des Vaters kaum sagen.

  • Die Anwältin vom Kindsvater sagt, dass der Mehrbedarf nur bezahlt wird, wenn er abgezogen wird und das tut sie dann auch. Das steht so aber nirgens. Sie will eher eine wirkliche Berechnung des Mehrbedarfs, weil sie davon ausgeht, dass der KV dann gar keinen mehr zahlen muss. Sie geht, wie auch der Kindsvater, irrtümlich davon aus, dass ich noch alle meine Jobs habe, die ich zu Beziehungszeiten hatte. Das ist schon lange nicht mehr der Fall.


    Nötig waren die ganzen Jobs, weil der KV in Privatinsolvenz war und wir so mehr Geld zur Verfügung hatten. Sämtliche Kreditverträge liefen auf meinen Namen (alle zum Glück inzwischen ausgelaufen, bis auf das Auto). Wir waren nicht verheiratet und der Kredit für das Auto lief ursprünglich auf meinen Namen. Inzwischen läuft er glücklicherweise auf den Namen seiner neuen Frau und das noch bis Oktober. Dieses Urteil: OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2011 - 6 UF 47/11 sagt auch, das in der Kilometerpauschale bereits die Anschaffungskosten für das Auto einbegriffen sind, auch wenn diese geleast oder anderweitig finanziert sind.


    Bei uns geht es genau um 192 pro Jahr, die uns aber sehr helfen würden. Ich bin mir schon bewusst, das es für einen Anwalt wenig Anreiz gibt. Allerdings hat er auch schon einiges an Geld bekommen....


    Ich bin soweit, dass ich wirklich wegen diesen 16 Euro im Monat vor Gericht ziehe, dort dann den Mehrbedarf dann auch gleich noch berechnen lasse. Dann hat jemand Recht gesprochen und alle müssen sich fügen, wie auch immer das dann ausgeht.


    Wie immer ist es nur schade, das 16 Euro im Monat mehr zu monatelange Streit führen, auch wenn es dem KV wirklich nicht weh tun würde finanziell und er immer sagt, das unser Kind ihm mehr Wert ist, als alles Geld der Welt. Immer irgendwie das gleiche.....und ich bin wirklich eine Mutter, die es super findet, dass die Rechte der Väter gestärkt wurden. Mein KV nutzt das aber leider aus und wirft Gebirge in den Weg wo er nur kann.

  • Ja derzeit wird nur um den Unterhalt gestritten und ja, es geht nur um eine Stufe der DDT mehr. Konkret 192 Euro im Jahr


    Den Autokredit gab es nur, weil ich ein Auto für ihn finanziert hatte, damit er zur Arbeit kommt. Da er in der Privatinsolvenz war, konnte er ja keinen Kredit aufnehmen. Wir waren aber nie verheiratet. Es gibt dieses Urteil: OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2011 - 6 UF 47/11. Da steht, das in der Kilometerpauschale bereits die Anschaffungskosten für das Auto einberechnet sind. Ganz egal ob nun der Kredit schon vor der Beziehung bestand oder innerhalb der Beziehung abgeschlossen wurde. Inzwischen ist der Kredit auch nicht auf ihn umgeschrieben, sondern auf seine neue Frau.


    Zum Mehrbedarf sagt seine Anwältin, dass dieser nur bezahlt wird, wenn er von Einkommen abgezogen werden kann. Anderenfalls möchte sie gern eine Mehrbedarfsberechnung machen. Mein Anwalt hat Angst, dass das dann zu meinen Ungunsten ausgeht. Das kann aber gar nicht sein, weil ja auch mein Einkommen bereinigt werden muss und ich eh schon von vorn herein weniger verdiene als er. Die Arbeitswege sind fast gleich lang und für mich ist der Kindergarten kein Mehrbedarf des Kides, sondern eine berufsbedingte Aufwendung, weil ich ja verpflichtet bin voll arbeiten zu gehen (unser Kind ist fast 4).


    Mir ist schon klar das es wenig Anreiz für meinen Anwalt gibt, allerdings hat er auch schon viel Geld im letzten Jahr bekommen. Und es zieht sih schon seit Januar. So langsam ist mal gut mit warten....


    Ich bin schon soweit, dass ich wirklich vor Gericht gehe. Dann hat jemand Recht gesprochen und alle müssen sich daran halten. Egal wie ungünstig das dann für wen auch immer ist. Wir diskutieren über 16 Euro im Monat (und jetzt dann leider wahrscheinlich auch wieder um die Erhöhung der Kindergartenbeitrage, was 10 Euro pro Monat für ihn sind). Und das immer mit dem netten Kommentar: Sie ist mir mehr wert, als alles Geld der Welt......er kann sichs leisten, ehrlich.

  • Naja, also wenn der KV selber nicht mehr der Kreditnehmer ist, dann gäbe es da m. E. nichts mehr zu berücksichtigen. Das OLG Hamm kann ja viel urteilen, wenn der Tag lang ist. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Wir haben in Deutschland richterliche Unabhängigkeit und wenn ein Amtsrichter sich nicht um die Meinung seiner Kollegen der gleichen oder einer höheren Instanz schert, dann steht ihm das frei, anders zu entscheiden. Da kann man noch dagegen (auf eigene Kosten) ins Beschwerdeverfahren gehen und seine Entscheidung kommt dem Richter vielleicht zusammen mit einem Rüffel wie ein Boomerang auf seinen Schreibtisch zurück. Aber da geht eben erst mal Zeit ins Land und die Gebührenzähler und die Zeilen auf der Anwaltsrechnung tickern weiter.


    Dein Anwalt wird dir wohl (leider) nicht lebenslang dankbar sein, daß er mal gut an dir verdient hat...


    Ich kann aber auch nicht beurteilen, warum dein Anwalt Angst hat, das die Berechnung des Mehrbedarfs ein Eigentor werden könnte. Da müsste ich schon in die Glaskugel schauen. Zu einer Beurteilung fehlt es an konkreten Zahlen der relevanten (bereinigten) Einkommen.


    Vielleicht wissen da andere mehr. Alles Gute.

  • Weil natürlich nun nichts mehr an den Insolvenzverwalter geht und somit mehr Netto übrig bleibt Lena.


    Ich weiss schon das der Anwalt mir nicht ewig dankbar ist, es ist sein Job für mein Geld zu arbeiten :-D . Ich bin gespannt wann was passiert. Danke trotzdem schonmal. Vielleicht weiss noch jemand mehr....


    PS: Sorry fürs Doppelposting oben. ich muss mich erst einfinden

  • Weil natürlich nun nichts mehr an den Insolvenzverwalter geht und somit mehr Netto übrig bleibt Lena.


    aber die Unterhaltshöhe wird doch vom Netto-Gehalt (vor Pfändungen) gerechnet :hae::hae::hae:


    Netto-Gehalt
    - Unterhaltsverpflichtungen
    - Selbstbehalt
    =================
    bleibt die verfügbare Masse für die Gläubiger


    deshalb wundert es mich, das sich jetzt sein netto ändert...

  • wir haben uns damals vom Jugendamt beraten lassen und die haben es uns so gesagt. Und er konnte ja seine Gläubiger bedienen und trotzdem Unterhalt zahlen.


    Es hatte damals auch niemand von bereinigtem Nettogehalt gesprochen. Nur jetzt, weil ich letzten Jahr den erhöhten Kinderbetreuungsbeitrag von ihm wollte und er inzwischen eine Frau hat, die MIR keinen Cent zuviel geben will, kam überhaupt die Diskussion auf. Versteht halt immer niemand, das der Kindesunterhalt für das Kind ist und nicht für die Mutter....und sie ist selbst lange alleinerziehnd gewesen.


    Ich find halt nur witzig, dass er jetzt nach Insolvenz knapp 800 Euro weniger für die Unterhaltsberechnung zur Verfügung hat, obwohl mehr Nettogehalt auf sein Konto kommt als vorher. Ich werde aber sicher nicht anfangen für zwei Jahre die Unterhaltsberechnung nachzuziehen. Mir gehts eher um die Zukunft und um die nächsten mindestens 14 Jahre, in denen er dann höher eingestuft wird, als der momentane Titel besagt.


    Und deshalb ist es wichtig zu wissen, ob der Mehrbedarf nun vom Netto abgezogen werden kann oder nicht. Genau der ist nämlich für uns das Zünglein ander Waage. Und zusätzlich die Steuererstattung, von der seine Anwältin behauptet dass es sie nicht gibt. Ich fürchte aber, um zu wissen ob er überhaupt eine Steuererklärung gemacht hat, muss ich tatsächlich vor Geriht gehen. Freiwillig zugene wird er das natürlich nicht.

  • Steuererstattung ist Einkommen, wird draufgerechnet.


    Wenn er in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt oder wieder gehéiratet hat, sinkt sein SB um 10 %.


    Wieso wird für die Berechnungen Dein Einkommen erfragt ? Du musst doch keinen KU zahlen ?
    :tuedelue

  • Ja ich weiss das eine Steurerstattung zum Einkommen dazugerechnet wird. Leider behauptet seine Anwältin, dass er keine Steuerklärung gemacht hat und mein Anwalt sagt ja, wie schon geschrieben, seit drei Wochen nichts dazu. Ich bin sicher das er eine gemacht hat, weil er für die Anlage zum Unterhalt eine Unterschrift von mir wollte. Er hat auch nicht verstanden, dass Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzbar ist, Betreuungsunterhalt hat er nie gezahlt, weil ich immer voll arbeiten war.


    Mein Einkommen ist gefragt, weil seine Anwältin gern den Mehrbedarf neu berechnen will. Sie glaubt nämlich, dass der Vater (mit 2200 Euro unbereinigtem Netto) keinen Mehrbedarf zahlen muss, weil ich deutlich mehr verdiene als er (mit 1900 unbereinigtem Netto)....


    Es wäre halt schön wenn mein Anwalt sich mal äussern würde.Aber leider geht es ja nur um 192 Euro im Jahr.


    Aber danke für den Tipp mit der verfestigten Lebensgemeinschaft. Ob er bereits wieder geheiratet hat, weiss ich leider nicht. Ich weiss auch nicht ob er darüber zur Auskunft verpflichtet wäre....er sagt es ja trotzdem nicht freiwillig.

  • Für eine verfestigte Lebensgemeinschaft muss man nicht unbedingt geheiratet haben..., aber zusammen wohnen.


    Falls Eigentum : Dann würde auch ein Wohnwert anfallen - nach der Scheidung ortsübliche Miete.


    KU ist nicht absetzbar.
    Falls er für die Anlage U Deine Unterschrift wollte, hat er wohl die Erklärung gemacht... Hast Du eine Kopie davon ?
    Anlage U gilt nur bei nachehelichem Unterhalt. Dieser ist absetzbar.

  • Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt....
    Zuerst wird das bereinigte Netto berechnet, dann der KUH dem entsprechend abgezogen, dann als letztes erst Mehrbedarf (deswegen wird er ja so bezeichnet) verteilt (dieser ist von beiden, BET UND UET anteilmäßig zu tragen).


    Kürzung des SB wegen Zusammen leben kommt wohl nur im Mangelfall in Betracht, da sind wir hier ja einiges entfernt ...


    LG

  • Klar wird der Mehrbedarf anteilig für beide fällig. Wir teilen den ja auch....zumindest bisher. Darum geht es ja. Eigentlich ist der Mehrbedarf nämlich nicht abziehbar, wenn ich das richtig verstehe. Seine Anwältin sagt nun, dass er den Mehrbedarf nur deshalb zahlt, weil er abziehbar ist. Und sie will ihn nicht mehr zahlen lassen, wenn er nicht abziehbar ist (es gibt bereits einen Titel für den Mehrbedarf, also gibt es da eigenltich nichts mehr drüber zu reden....).


    Ich weiss nicht ob seine neue Frau Eigentum hat. Sie wird aber nicht so blöd sein und eine Zugewinngemeinschaft mit ihm gemacht haben, falls sie geheiratet haben. Ich war mit ihm zum Glück nie verheiratet.


    Und nein, ich habe keine Kopie der Anlage für die Steuererklärung. Ich habe aber auch nicht unterschrieben. Mein Steuerberater riet mir davon ab. Weiss denn einer ob er darüber auskunftsverpflichtet ist? Er behauptet ja, dass er keine Steuererklärung gemacht hat.


    Und irgendwie komme ich noch nicht mir euren Abkürzungen zurecht....was ist denn KUH, BET und UET??

  • Für den Unterhalt ist lediglich das Einkommen und die Leistungsfähigeit des Unterhaltschuldners zu berücksichtigen, von daher ist es unerheblich, ob er mit seiner neuen Frau zusammen lebt oder verheiratet ist, auch wenn sie Millionärin wäre, wäre das nicht von Belang.


    Noch mal dazu was vom brutto Gehalt abgezogen werden kann:
    Lohnsteuern
    SV Beiträge
    5% vom netto für berufsbedingte Kosten (mit Nachweis auch mehr, Kosten einer Monatskarte ist ein guter Anhalt, weil irgendwie muss man ja zum Arbeitsplatz gelangen können)
    4% vom brutto für Altersvorsorge


    LG

  • Danke für die Abkürzungserklärung :thumbsup:


    Also ist der Mehrbedarf nicht abziehbar, klingt gut. Wenn ich jetzt noch beweisen könnte, dass er eine Steuererklärung gemacht hat und was raus bekommen hat, würden wir wieder auf dem Stand sein, den mein Anwalt eh schon ausgerechnet hatte. Altervorsorge hat er keine, er findet sowas unnötig. Und zum Glück ist das Einkommen der neuen Frau unerheblich! Sie ist mit ihm eh genug gestraft :lach , das weiss sie nur noch nicht.


    Ich weiss, es klingt so, als würde ich den Vater schröpfen wollen. Dem ist nicht so. Ich möchte nur das, was meinem Kind zusteht. Ich erwarte keine Beteiligung an Sportvereinen oder später Schulfahrten oder sowas, wohl aber Beteiligung an Behandlungskosten z.B., wo er sich auch weigert.

  • Ex ist auskunftverpflichtet. Bedeutet: Einkommenszettel der letzten zwölf Monate. Aktueller Steuerbescheid.
    Ist er nur zur Steuererklärung verpflichtet (hat also die letzten Jahre keine gemacht und für 2014 dann auch nicht), dann kann er auch kein "bereinigtes Nettoeinkommen" beantragen. Denn das, was er da abrechnen will, ist im Groben auch steuerlich absetzbar.
    Da er verpflichtet ist, das größtmögliche Einkommen zu erzielen, wäre er - so etwas absetzbar ist - zur Steuererklärung verpflichtet.
    Aus dem Ding kommt er also nicht raus. Entweder legt er einen Steuerbescheid vor oder aber sein Nettoeinkommen wird unbereinigt angesetzt.


    Da derzeit Titel bestehen, hat er zu zahlen. Will er nicht, muss er auf Abänderung klagen und alle Daten vorlegen. Vollständig.
    Das recht auf eventuelle Nachzahlung hast du ab dem Augenblick, in dem dein Anwalt/du ihn aufgefordert hast, die aktuellen Einkommensnachweise vorzulegen und entsprechend des Einkommens zu zahlen. Mach dir also keinen Hals. Du hast alle Zeit der Welt jetzt. Ex muss in die Pötte kommen. Die Schreiben des Anwaltes von ihm sind irrelevant bis zu dem Augenblick, an dem die Unterlagen des Ex vollständig vorliegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Verpflichtet ist er nicht eine Steuerklärung zu machen als Arbeitnehmer. Oder doch? Selbst mein Anwalt sagt, dass er nicht dazu verpflichtet ist.


    So wie du das schreibst, könnte er ja dann GAR NICHTS abrechnen vom Netto, nicht mal die Fahrtkosten, wenn er keine Steuererklärung macht..... Hm, jetzt bringst du mich ins grübeln :hae:


    Ich fürchte aber an die Steuererklärung komme ich nur ran, wenn ich tatsächlich vor Gericht gehe. Seine Anwältin blockt immer wieder diesbezüglich ab. Ich werde wohl doch ma wieder meinen Anwalt nerven....vielleicht passiert ja mal was.

  • Ach Anwälte "plänkeln" gerne mal unter einander - Briefchen hier, Briefchen zurück, Ansage und Androhung usw. - damit verdienen die ihr Geld, ja nachdem auf welcher Seite der Anwalt gerade steht, holt er "alles was geht raus" - das kann in einer Stunde schon mal für Unterhaltsempfänger sein und ein paar Minuten später ein Zahler. Immer das Beste für den Mandaten.