Haftung und §828 BGB

  • Mein Sohn ist beim Fahrradfahren zusammen mit der Tagesmutter versehentlich in ein parkendes Auto gefahren / gefallen - Blechschaden. Ich habe das sogleich meiner Haftpflichtversicherung gemeldet und habe gestern die sinngemäße Antwort bekommen:


    Nach Prüfung der Angelegenheit zahlt die Versicherung nicht, weil Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres nach §828 BGB Abs. 1 für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht verantwortlich sind.


    Ich nehme an, dass der Geschädigte ebenso wie ich angeschrieben worden ist. Wenn mein Sohn nicht in die Verantwortung genommen werden kann, dann ja auch weder die Aufsichtsperson (Tagesmutter) bzw. der Erziehungs- / Sorgeberechtigte (ich bzw. theoretisch auch die Kindesmutter).


    Der Geschädigte hat die Nr. des Vorgangs von mir bekommen, da können sich jetzt seine und meine Versicherung miteinander streiten. Oder sehe ich da etwas falsch?

  • In solch einen Fall kann nur geschaut werden ob eine Aufsichtspflichtverletzung seitens der Tagesmutter vorliegt. Dann muss ihre Versicherung den Schaden begleichen.

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  • In solch einen Fall kann nur geschaut werden ob eine Aufsichtspflichtverletzung seitens der Tagesmutter vorliegt.


    Verstehe ich gerade nicht, wenn doch der Abs. 1 unmissverständlich ist (keine Verantwortung), warum ist es dann relevant, ob eine Aufsichtspflichtverletzung eines Erwachsenen vorliegt?

  • Uh oh. Das kann unangenehm werden. Mein Junior hat mal einen Unfall verursacht und meine Mutter hatte sich zwei Zähne ausgeschlagen. Kostenpunkt bis alles wieder gerichtet war: 6000€! Bezahlt hat sie das selbst, weil die Versicherung auch nicht gezahlt hat, eben mit der Begründung. Sie hatte vorher betont, ihre Aufsichtspflicht ja nicht verletzt zu haben. Hätte sie dies getan, dann wäre gezahlt worden! Insofern kommt es darauf an, was im Unfallbericht steht. Wenn es ganz ärgerlich kommt, dann bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen und Du hast einen "Feind".


    Gruß

  • Insofern kommt es darauf an, was im Unfallbericht steht. Wenn es ganz ärgerlich kommt, dann bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen und Du hast einen "Feind".


    Soviel ich weiß, ist da nichts polizeilich aufgenommen worden. Der Geschädigte hat mir telefonisch berichtet, er müsse sein Fahrzeug auch wegen eines anderen Schadens in die Werkstatt bringen - aber ist es hier wegen des Alters des Kindes nicht unerheblich, ob jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder nicht?


    Wenn ich damit einen neuen Feind habe, mal sehen, was das für Konsequenzen hat. Zum Glück wohnt er nicht in der direkten Nachbarschaft.

  • Ja, es ist leider so, dass der Geschädigte bei Kindern unter 7 meist auf seinem Schaden sitzen bleibt.


    Außer man hat das extra in die Versicherung mit aufgenommen....
    Gibt es, um eben Ärger vermeiden zu können.

  • Verstehe ich gerade nicht, wenn doch der Abs. 1 unmissverständlich ist (keine Verantwortung), warum ist es dann relevant, ob eine Aufsichtspflichtverletzung eines Erwachsenen vorliegt?


    Nein, ist es nicht. Die Aussichtspflicht beinhaltet, dass ich dafür sorge, dass mein Kind weder sich selbst noch einen Dritten einen Schaden zufügt. Hat ein Kind einen Schaden verursacht, ist zu prüfen, ob ich dieser Pflicht nicht nachgekommen bin. In diesem Fall hätte die Tagesmutter die Aufsichtspflicht und es muss geklärt werden, ob sie z.B. mit der Nachbarin geplaudert hat und deswegen nicht gesehen hat, dass das Kind an dem Auto langschrammt, oder ob der Kleine z.B. auf dem Weg zum Einkaufen plötzlich die Kontrolle verloren hat und dabei zufällig neben einem Auto war.


    Ich denke, wenn du dein Auto auf einen Parkplatz abstellst, dann erwartest du auch, dass die Eltern darauf achten, dass ihre Kinder nicht in der Nähe deines Autos Fußball spielen oder Steine in die Luft werfen und dir dann dadurch versehentlich ein Schaden von mehreren 100 Euro entsteht. :tuschel

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  • Ich denke, wenn du dein Auto auf einen Parkplatz abstellst, dann erwartest du auch, dass die Eltern darauf achten, dass ihre Kinder nicht in der Nähe deines Autos Fußball spielen oder Steine in die Luft werfen und dir dann dadurch versehentlich ein Schaden von mehreren 100 Euro entsteht.


    Soweit ich verstanden habe, stand das Auto am Straßenrand, das Kind ist auf dem Gehsteig gefahren und hat eben die Kontrolle über das Rad verloren. Wo sonst sollten Kinder fahren außer auf dem Gehsteig? Der Halter des Fahrzeugs hat mir gegenüber kritisiert, dass die Tagesmutter den Jungen so nah am Auto hat vorbeifahren lassen. Würde mir auch nicht gefallen - das ist für mich absolut verständlich.

  • für die zukunft würde ich dann mal überlegen eine haftpflicht zu wählen, die explizit auch für schäden von nicht deliktfähigen kinder aufkommt.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • für die zukunft würde ich dann mal überlegen eine haftpflicht zu wählen, die explizit auch für schäden von nicht deliktfähigen kinder aufkommt.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so eine Versicherung gibt. Wenn per BGB die Haftungsverantwortung ausgeschlossen ist, warum sollte eine Haftpflichtversicherung solche Fälle versichern?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so eine Versicherung gibt. Wenn per BGB die Haftungsverantwortung ausgeschlossen ist, warum sollte eine Haftpflichtversicherung solche Fälle versichern?


    Doch klar gibt es auch solche Policen zur "Nachbarschaftsberuhigung"... dabei fällt mir gerade ein, ich könnte das nun rausschmeißen, wo Mini ja 7 ist :D

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • für die zukunft würde ich dann mal überlegen eine haftpflicht zu wählen, die explizit auch für schäden von nicht deliktfähigen kinder aufkommt.


    Ich bin mir nicht sicher, ob deine Versucherung dafür aufgekommen wäre, da der Schaden in der Zeit bei der Tagesmutter entstanden ist. Eigentlich muss ihre Versicherung dafür aufkommen, denn wenn mein Kind in Schule/Kindergarten etwas anstellt, haftet auch deren Versicherung und nicht meine. :hae:

  • In meiner Privathaftpflicht sind die Kinder unter 7 auch mit drin. Ich habe eine Familienhaftpflicht, wenn ich eine Partnerin hätte wäre sie auch mit versichert, dafür müssten wir nicht mal zusammen wohnen.


    Wenn ich mich recht erinnere war die Versicherung nicht mal teurer, ich musste bloß bei Abschluss angeben dass ich Kinder habe, weil es nicht automatisch mit drin ist.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • In meiner HV steht auch der Passus, das nicht deliktfähige Kinder bis Schadenssumme x mitversichert sind. Zufällig hat es sich neulich ergeben, das meine 14jährige in unserer Ferienwohnung es irgendwie geschafft hat, den elektrischen Nachtspeicherofen umzuwerfen und damit funktionsunfähig zu machen. Das ging bei der Versicherung sofort alles seinen Weg. Bin jetzt ganz froh, das nicht mal eben 1.000-2.000 Euro für eine neue Heizung locker machen muß.


    In dem Fall des TE ist wohl wirklich erst einmal die Aufsichtsperson gegenüber dem Geschädigten in der Bredoullie.

  • Selbst wenn du eine Haftpflicht hättest, die dein noch nicht deliktfähiges Kind mitversichert (ich hab auch so eine), dann würde sie in diesem Fall nicht greifen, weil du in diesem Moment nicht die Aufsichtspflicht hattest. Sie greift nur, wenn du die Aufsichtspflicht verletzt.


    Also ist hier die Haftpflicht (Berufshaftpflicht?) der Tagesmutter anzusprechen, die aber wohl auch nur greift, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde...


    Einen ähnlichen Fall hatten wir nämlich gerade erst.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Die Haftpflicht der Tagesmutter muss da für den Schaden aufkommen.


    Sie muss nur bestätigen das sie ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hat. Das wäre gegeben, wenn sie
    z.B. zu Fuß beim einkaufen war, Dein Sohn mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fährt und sie ein paar
    Meter dahinter läuft. Dein Sohn ist, soweit ich mich erinnere 4 oder 5 Jahre alt?! In dem Alter ist Kindern
    schon zu zumuten das sie ohne "Händchen" sich ein paar Meter von der Betreuungsperson entfernen dürfen.


    :tuschel meine Haftpflicht hat übrigens mal genau so einen Schaden bezahlt. Und bei uns waren es zwei
    Autos :ohnmacht: einmal rechts *ditsch* einmal links *ditsch*

  • Hallo musica,


    ich glaube, du hast da im vorauseilendem Gehorsam gehandelt:


    Die Haftpflichtversicherung deiner Tagesmutter muss sich mit dem Schaden auseinander setzen, nicht deine.
    Das hängt nun ganz von ihrer Haftpflicht und ihren Einschlüssen ab, ob gezahlt wird.


    Grundsätzlich gilt (gutes passendes Beispiel weiter unten)
    http://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/


    Und für Tagesmütter
    http://www.welt.de/finanzen/ve…ngeahnte-Risiken-ein.html


    Du bist raus. ;-)


  • Ich bin mir nicht sicher, ob deine Versucherung dafür aufgekommen wäre, da der Schaden in der Zeit bei der Tagesmutter entstanden ist. Eigentlich muss ihre Versicherung dafür aufkommen, denn wenn mein Kind in Schule/Kindergarten etwas anstellt, haftet auch deren Versicherung und nicht meine. :hae:


    das war auch eher ein allgemeiner hinweis für alle betroffenen. wobei ich bei in der kinderbetreuung tätigen personen davon ausgehen würde, dass die da abgesichert sind.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"