Mein Sohn ist beim Fahrradfahren zusammen mit der Tagesmutter versehentlich in ein parkendes Auto gefahren / gefallen - Blechschaden. Ich habe das sogleich meiner Haftpflichtversicherung gemeldet und habe gestern die sinngemäße Antwort bekommen:
Nach Prüfung der Angelegenheit zahlt die Versicherung nicht, weil Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres nach §828 BGB Abs. 1 für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht verantwortlich sind.
Ich nehme an, dass der Geschädigte ebenso wie ich angeschrieben worden ist. Wenn mein Sohn nicht in die Verantwortung genommen werden kann, dann ja auch weder die Aufsichtsperson (Tagesmutter) bzw. der Erziehungs- / Sorgeberechtigte (ich bzw. theoretisch auch die Kindesmutter).
Der Geschädigte hat die Nr. des Vorgangs von mir bekommen, da können sich jetzt seine und meine Versicherung miteinander streiten. Oder sehe ich da etwas falsch?