Doppelten Unterhalt eines Kindes vor Berechnung für die anderen abziehen?

  • Liebe Foris,


    mein Ex-Mann hat - wie so oft - seine ganz eigene Unterhaltsberechnung angestellt und droht mit Klage. Unser ältestes Kind lebt bei ihm, die beiden anderen bei mir. Da zwischen uns beiden ein erheblicher Einkommensunterschied besteht, bin ich nicht unterhaltspflichtig (auch nicht leistunsfähig). Nun will er einen fiktiven, doppelten Unterhalt für das älteste Kind von seinem Einkommen abziehen, bevor der Unterhalt für die beiden anderen berechnet wird. Er behauptet, das sei normal so und durch die Rechtssprechnung abgedeckt. So etwas habe ich noch nie gehört, kennt sich von euch da einer aus? Ist das wirklich so oder kann ich das unter "kreativer Mathematik" abhaken, wie es schon so häufig der Fall war? :hae:


    Vielen Dank schon mal vorab für Eure Hilfe.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Da soll er doch mal die Rechtsprechung zu vorlegen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das würde die Sache natürlich erheblich vereinfachen. Aber es ist wie so oft - vorsichtig ausgedrückt - eine recht schwierige Kommunikation. ... will er nicht, macht er nicht, er klagt einfach und macht mich fertig, so seine Vorstellung. Bevor das ganze wieder über Anwälte und Gerichte losgeht, wollte ich wissen, ob er sich da etwas ausgedacht hat, um Druck auszuüben und Geld zu sparen (wäre nicht das erste mal), oder ob da tatsächlich etwas dran ist. Ich will ja auch nichts verlangen, was nicht rechtens ist.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Beauftrage doch das Jugendamt mit der Berechnung des Unterhaltes. Nach 2 Jahren Zahlung nach den Vorstellungen des Vaters, habe ich es machen lassen und nicht bereut. Ging schnell und unkompliziert

  • "gefühlt" richtig fände ich, wenn von seinem EK Unterhalt für drei Kinder ermittelt wird-
    und dieser dann je nach Alter unter den drei (gemeinsamen) aufgeteilt würde....


    rechtlich kommt es auf diverse Umstände an, und ist nicht eindeutig geregelt-
    da würde man genaue Beträge benötigen, und die Umstände, warum Du nicht für Dein Kind leistungsfähig bist (hier gilt ja auch gesteigerte Erwerbsobliegenheit)-


    Von daher kann es so- oder so ausgehen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mit kreativer Mathematik kenne ich mich aus..., Scherz beiseite...


    Es kommt vor allem auf das Alter der Kids auch an.


    Das Älteste lebt bei ihm - geht es noch zur Schule, Ausbildung, Studium ? geregelte Nebeneinkünfte ?


    wie alt sind die Jüngeren, die bei Dir leben
    wie ist die Betreuungssituation ?
    inwiefern trifft bei Dir gesteigerte Erwebrsobliegenheit zu ?


    Kannst Du Dich beim JA beraten lassen ? Kennst Du sein Einkommen?
    Dann kann man rechnen...

  • So wie er das formuliert hat, ist das definitiv nicht üblich und macht keinen Sinn. Grundsätzlich ist das sowieso zu trennen, du bekommst Unterhalt für die beiden Kinder die bei dir leben und er bekommt Unterhalt von dir, für das Kind, das bei ihm lebt. Verdient er mehr als du, muss er auch mehr zahlen und andersherum, einfach gegeneinander aufwiegen oder voneinander abziehen kann man da nichts.


    Es kann höchstens sein, dass er mit den Unterhaltszahlungen unter seinen Selbstbehalt fällt und deshalb weniger zahlen muss. Wie groß ist denn euer ältestes Kind? Bis 12 Jahre kann er z.B. Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn du nicht leistungsfähig bist. Und wie viel verdient er in etwa, dann können wir vielleicht eher Prognosen dazu abgeben.


    Vom Jugendamt berechnen lassen kann ich auch nur empfehlen.

  • Üblich und gängige Rechtsprechung ist: Vaters (bereinigtes) Nettoeinkommen wird neben die Düsseldorfer Tabelle gelegt. Das Alter der Kinder angeguckt und eingeordnet. Dann eine (Einkommens)Stufe niedriger geguckt und abgelesen (weil ja drei Kinder berücksichtigt werden müssen, nicht zwei.)
    Einen "doppelten Abzug" für ein Kind kann es nicht geben, da dies dem Grundgesetz widerspricht. Alle drei Kinder haben dem Vater gegenüber die gleichen Rechte. Der BGH hat einzig eine Altersstufung erlaubt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erst mal danke :thanks::blume:thanks: für die vielen Infos und sorry, weil ich jetzt erst wieder an den Rechner komme.


    Wilma: Hatte ich eigentlich schon, es kommen aber trotzdem jetzt Droh- und Klagegebärden, sodass ich mich doch wieder damit beschäftigen muss. Das Jugendamt hat mir im Zweifelsfall den Gang zum Anwalt empfohlen. Bevor ich da jetzt aber die Pferde scheu mache, wollte ich wissen, ob das rechtens ist, was er da macht.


    Luchsie: Gefühlt fände ich das auch nicht falsch. Nicht leistungsfähig bin ich aufgrund meines geringen Einkommens nach nunmehr 13-jährigem Berufsausstand (wegen der Kinder). Die Kids sind 6, 12 und 14. Die Unterhaltspflicht entfällt für mich lt. Gericht, weil die Einkommensdifferenz zwischen meinem Ex-Mann und mir bei 1:8 liegt.


    Hexenmama: Die Kids haben bisher kein Einkommen.


    Malina: Ich lebe schon ohne Unterhaltszahlungen an meinen Ex unterhalb des Selbstbehalts, sein Einkommen beträgt etwa das dreifache des deutschen Durchschnittsverdieners. Das hindert ihn nicht daran, per merkwürdiger Berechnungen sein Leben so darzustellen, als lebe er am Existenzminimum (vermutlich kommt das hin, wenn er sein neues Fahrzeug anrechnet, dass unter einem sechsstelligen Betrag nicht zu bekommen war)


    Volleybap: Danke für die Info. Ich denke auch, dass das entweder etwas Erfundenes oder ein Nebensatz in einer Einzelfallrechtssprechung ist, die er auf unseren Fall anwenden will. Letzteres hatten wir schon öfter.


    Merci noch einmal an alle, die mit Infos geholfen haben. Ich werde berichten, wie es weitergeht mit diesem unerfreulichen Thema.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Mach Dich bitte trotzdem noch mal schlau...


    Ich habe auch grad ein Schreiben der Anwältin meines Ex bekommen und soll für das bei ihm lebende Kind bezahlen. Er zahlt für die drei bei mir lebenden aber nur grob das Doppelte von dem, was ich jetzt leisten soll.
    Bei ihm wird jedoch noch in Abzug gebracht, was ich nicht in der Lage bin, zu bezahlen. Das mindert dann sein Einkommen erheblich.


    Da ich als Aufstocker trotzdem im Bezug bin, weiss ich noch gar nicht, was ich jetzt wirklich zahlen muss...

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • off Topic: Anwälte bekommen viel Geld dafür, dass sie - gerade auch im Unterhaltsbereich - steile Forderungen aufstellen, um die Gegenseite zu unvernünftiger Absprache zu treffen. Sprich: Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass Forderungen eines Anwaltes der geltenden Rechtsprechung entsprechen müssen oder "üblich" sein müssen. Der Eisverkäufer kann theoretisch die Kugel für 10 Euro an dich verhökern wollen. Da geht man natürlich lässig dran vorbei. Fordert ein Anwalt das fünf- oder zehnfache an Geld, denkt man: Der ist Anwalt, der hat Recht. Recht hat er damit, dass er das fordern darf. Berechtigt ist die Forderung nicht unbedingt.


    Unterhalt ist nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, also nach dessen Leistungsfähigkeit zu berechnen und zu zahlen. Es ist ein Beitrag zu den Kosten, die das/die Kinder verursachen. Anteilig nach dem, was man verdient. Darum kann es in den Zahlsummen zu sehr unterschiedlichen Beträgen kommen. Das fällt halt besonders auf, wenn die Kinder teilweise beim einen, teilweise beim anderen Elternteil wohnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke nochmal :-). Diese traurige Erfahrung habe ich auch bereits gemacht. Die Anwältin meines Ex-Mannes hat bei mir ebenfalls schon Forderungen gestellt, von denen sie genauso wie mein Ex-Mann wusste, dass sie hanebüchen sind und jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Von Seriosität keine Spur. Das macht die Sache nicht gerade einfacher.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.