Wie habt ihr Heilig Abend und Silvester in der UV geklärt?

  • Ja ich weiß es ist Sommer :pfeif aber da in 2 Wochen der gemeinsame Termin im JA steht zur Erstellung der Umgangsvereinbarung, mache ich mir jetzt immer meine Punkte. Jetzt ist in meinem Kopf offen, wie habt ihr, wenn ihr eine Vereinbarung beim JA oder vom Gericht oder ähnliches habt, dass an den 2 Tagen geregelt? Die Feiertage sind mir klar, aber hat Heilig Abend so einen "Stand", dass das Kind dahin gehört, wo es lebt? Oder wechselt ihr? Bin mal gespannt, wie ihr das habt. Danke schon mal

  • Hallo Nava,
    ideal wäre sicher alternierend: ein Jahr hier, das nächste dort.


    Bei uns ist das nicht geregelt, die Kinder waren bis auf einmal bei mir und wollen seitdem auf keinen Fall zum UET zu Festtagen sowie in den Ferien. Auch, wenn ich es besonders in den Ferien gerne hätte.


    LG, Karla

  • Bei uns war das sicher ein Ausnahmefall, da mein Exmann Weihnachten nicht mag (und an dem Tag zum Frühschoppen geht und abends mit Freunden Feiern) und daher an dem Tag selber keinen "Wert" auf sein Kind gelegt hat. Somit war sie dann am 24. immer bei mir.


    Ähnlich dann Silvester... ihm war Partymachen und saufen (sorry) wichtiger.... insofern war/ist unsere Tochter da immer bei mir!
    Ob ich vielleicht auch gerne mal etwas unternommen hätte, war da uninteressant....


    Er hatte sie also vom 26.(nachdem er sich am 25. von seinem Rausch am 24. erholt hat) - 30. oder 31.12., so wie es ihm in den Kram gepaßt hat!


    Bei uns gab es also nicht den Streit um die Feiertage, sondern er hat gerne drauf verzichtet, um seinen Spaß zu haben!


    Hört sich von mir jetzt böse an, aber hat auch seine Vorteile, denn ich konnte die Zeit MIT meinem Kind verbringen!!!

  • Wir verbringen den Heilig Abend zusammen... das ist natürlich kein "Muss" und funktioniert wahrscheinlich auch in vielen Fällen nicht, aber vielleicht ne Option, über die man nachdenken kann. Erster und zweiter Weihnachtstag teilen wir, je nach dem, was wann wo ansteht :D

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Interessant, an dem Thema bin ich auch gerade dran....
    Trage auch gerade alles "wichtige" zusammen, damit ich gut vorbereitet ins Gespräch gehe.
    Auch wenn unser Mini noch klein ist und die Vereinbarung sicherlich noch mehrfach geändert
    werden muß, aber so grundlegende Dinge wie Feiertage hätte ich schon gerne mit dabei.


    Ich frage mich gerade, ob es nicht zu "frech" ist, alle christlichen Feiertage für mich und Mini zu vereinnahmen.
    Andererseits ist KV Moslem und feiert keinerlei christliche Feste, so dass ich diese Tage schon gerne in meiner
    "Obhut" hätte.


    Gar nicht so einfach, wenn alles Neuland ist....


  • Willkommen im Club :D


    Ich möchte auch gleich alles festhalten. Wenn KV den Schritt gehen möchte, dann möchte ich jetzt alles schriftlich.


    Mich steinigen jetzt hier sicher einige für mein Kommentar, aber ich finde für mich auch, dass ich zumindest sage, dass die Kleine an Heilig Abend zu mir gehört. Ich weiß nicht warum. Mal sehen.

  • Das Kind ist euer Kind und sollte mit beiden Eltern gleichberechtigt Feiertage begehen dürfen.


    Es sei denn, einer von euch legt nachgewiesenermaßen keinen Wert drauf.

  • Ich hatte da mal vor ein paar Jahren zu gegoogelt, weil ex hl abend mittags um eins anrief er würde Kind dann jetzt holen. Habe er schon vor Wochen mit Kind ausgemacht. Der Vogel...


    .jedenfalls schiens nach den Google Ergebnissen bei gerichtlicher Festlegung zu den drei hohen festen auf 1. Feiertag (Weihnachten inklusive hl abend) zuhause, 2. Feiertag uet, anhängige restferien hälftig standardmäßig hinauszulaufen


    Wobei grundsätzlich schon auch alternierend vorgeschlagen wird, kommts bei den Eltern jedoch nicht an siehe oben.



    Edit meint: wie schaltet man bloße die dämliche autokorrektur ab...

  • Meine Ex möchte das Weihnachten generell getauscht wird also ein jahr bei ihr und das nächste bei mir. Demgegenüber steht das Mini bisher auch jede Weihnachten zusammen mit uns gefeiert hat.
    Auch sagt sie das der 24.12. Ihr gehört. Ja wie nun. Ich würde sagen Heiligabend bei ihrer Mutter 1. Feiertag bei mir und 2. Feiertag bei den Großeltern.


    Lg vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher von "offiziellen" Regelungen meist ausgenommen und werden vom Kind daher beim BET verbracht. Die Eltern können sich selbstverständlich auf eine andere Regelung einigen.


    Bei uns war es so, dass die Kinder Heiligabend bei mir verbracht haben, der KV hat nicht so viel Wert auf das Fest gelegt und auch kein Händchen dafür, es für die Kinder schön zu machen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wegen begleiteten Umgangs der KM steht das Thema Feiertage gerade zwar nicht zur Diskussion, wird aber irgendwann relevant werden ... aber wenn dem unbegleiteten Umgang nichts im Wege stehen würde, dann wäre wohl eine alternierende Lösung die naheliegende - ebenso wie zu Ostern. Aber (wie anderswo geschrieben) müssten die Eltern sich einig sein, was den normalen Aufenthaltsort der Kinder angeht. Ist aber vielleicht eher ein spezielles Problem.

  • Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher von "offiziellen" Regelungen meist ausgenommen und werden vom Kind daher beim BET verbracht. Die Eltern können sich selbstverständlich auf eine andere Regelung einigen.


    Bei uns war es so, dass die Kinder Heiligabend bei mir verbracht haben, der KV hat nicht so viel Wert auf das Fest gelegt und auch kein Händchen dafür, es für die Kinder schön zu machen.


    Den Ansatz nehm ich mit zum gemeinsamen Termin. Auch wenn ich jetzt viele Gegner haben werde, aber ich möchte irgendwie, dass mein Kind an den 2 Tagen bei mir ist. Feiertage und auch die Zeit zwischen Weihnachten und Silvester kann der KV anteilig bekommen.


    Was passiert, wenn wir uns in diesem Punkt nicht einig sind beim Termin? Zähle dann letztendlich ich als BET?



    Zu letztem Jahr: KV hatte wieder eine schwierige Phase und ich wollte, dass er sein Kind wenigstens den halben Tag nimmt. Er hatte sich dann die erste Tageshälfte rausgesucht, ich hatte sie Heilig Abend quasi zum Abendbrot. Silvester das gleiche. Wobei ich sagen muss, an dem Tag musste ich sie ihm eher genzlich aufdrängen. Damals gab es bei uns aber noch fast überhaupt keine feste und standhafte Regelung. Er hatte mir dann nur mal danach, in wieder einer seinen schlechten Wochen, an den Kopf geknallt, dass er nächstes Jahr aber komplett mit ihr dran ist. Unter dem Punkt das damals nix fest geklärt war und ich sie ihm letztes Jahr überhaupt aufdrängen musste, plädiere ich dafür, dass sie an den 2 Tagen bei mir ist.

  • Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher von "offiziellen" Regelungen meist ausgenommen und werden vom Kind daher beim BET verbracht.


    Die Argumentation finde ich nicht schlecht - generell finde ich aber schon, dass es sinnvoll ist, sich an einer hälftigen Teilung der (Schul-)Ferien zu orientieren. Das kann man ja bei einem Entwurf der Umgangsregelung berücksichtigen, um eben bereits mit einem konkreten Vorschlag in das Gespräch zu gehen. Dann bleibt nur zu hoffen, dass die Unterschiede zwischen den Vorstellungen bzgl. Umgangsregelung nicht unüberwindbar sind ... viel Erfolg!

    Was passiert, wenn wir uns in diesem Punkt nicht einig sind beim Termin? Zähle dann letztendlich ich als BET?


    Es zählt, ob Ihr Euch einig werden könnt. Da gibt es keine übergeordnete Instanz, welche das für Euch verbindlich regeln könnte - außer, einer von Euch will das vom Familiengericht regeln lassen. Das Jugendamt kann Euch helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, aber mehr auch nicht. Ob Ihr Euch an eine solche gemeinsam erarbeitete Lösung haltet oder nicht, bleibt dann Euch überlassen.

  • Also wir teilen uns die Feiertage. Heilig Abend und 1. Weihnachtsfeiertag bei mir, 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester beim KV. Nächstes Jahr dann umgekehrt usw. Genauso handhaben wir Ostern. Ostersonntag bei mir, dann Ostermontag bei KV. Sommerferien je zur Hälfte. Die übrigen Ferien überwiegend bei mir. Bis jetzt funktioniert es ganz gut. Das erste Heilig Abend ohne Kids war schon komisch. Aber wir haben dann eben zwei Tage später Heilig Abend gefeiert... die Kids fanden es toll.


    Wie auch immer... ihr müsst für euch und eure Tochter eine gemeinsame Regelung finden. Drück dir die Daumen, dass ihr auf einen Nenner kommt!

  • Hallo...


    die Jungs gehen Weihnachten zum KV, kommen am 26.12. zu mir, sowie Silvester.
    Beim KV weil er tradionsbedingt die Vesper mit ihnen besucht, sowie alles an Verwandtschaft den Tag drauf sich versammelt und da gehören unsere Kinder natürlich dazu.


    :strahlen

  • Huhuuuu :winken: ,


    wir sind ja auch gerade an der Umgangsregelung dran.
    Ich denke für uns passen Weihnachten / Neujahr im Wechsel ganz gut. Allerdings trennen uns auch 400 KM.


    Anfangs habe ich auch kurz darüber nachgedacht ob die Feiertage mit den Kids mir "gehören". Wir haben hier schließlich Oma, Tante, Paten usw.
    Inzwischen bin ich aber der Meinung dass die Kids durchaus beide Seiten erleben sollen und sich irgendwann dann ggf. auch selbst entscheiden können/dürfen/müssen. Auf Seiten meines EX sind ja immerhin auch Oma, Onkel bzw. Paten dort und warum sollen die Kids nicht jede Konstellation im Wechsel haben.


    Bei uns wird es allerdings sowieso nur Ferienumgang geben und dieser muss letztendlich auch ein Stück weit mit der Arbeit usw. vereinbar sein.
    Dieses Jahr werden die Kids die Herbstferien bei EX verbringen (er hat in dem Zeitraum Geburtstag und wir fahren sowieso zu Opas Geburtstag in die Ecke), die darauffolgenden Ferien wären dann Weihnachtsferien, somit wären sie bei mir.
    Aber selbst wenn er sie Weihnachten zu sich holen möchte wäre es sicher kein Thema. Es wäre zwar mein erstes Weihnachten ohne Kinder, aber wer sagt dass Weihnachten ohne Kinder nicht auch was haben kann.

    Liebe Grüße SummerBe und Kids


    "...stolpere nicht über Dinge die hinter dir liegen..."

  • Bei uns hängt das am Urlaub & Ferien bzw. den Schichten der Oma.
    Oft Freitag letztes Schultag bis einschl. Heilig Abend beim UET - das sind dann schon mal 3-5 Tage.
    Dann 01. Weihnachtstag zur BET Familie incl. Großeltern für 3 Tage. Dann UET Wochenende und dann fährt der BET in der 1. Ferienwoche/Januar mit dem Kind nochmal in die Sonne. An Silvester mit Kind hat der UET kein Interesse.

  • Hallo,


    Selbstverständlich würde ich aus egoistischen Gründen die Kinder zu allen Feiertagen bei mir haben wollen. Aber ich bin nun mal nicht alleine für sie da. Darum verbringen wir Weihnachten , Sylvester und Geburtstage zusammen und die restlichen Feiertage abwechselnd, bzw. wie die Tage grade in unseren Wochenrhythmus fallen (Wechselmodell)


    Muss aber letztendlich jeder alleine wissen, was in seinen Kompetenzrahmen fällt und wie er das mit dem jeweils anderen Elternteil und den Kindern aushandelt und/oder alleine entscheidet und dann vor ihnen vertritt.


    Gruß

  • Silvester verbringt die Große generell bei uns .....das ist ihr Wunsch.


    Und Weihnachten--- meist hier, und ab 1. Weihnachtstag dann beim Papa ....mal schauen, wie s dieses Jahr ist.


    Bei uns kommt erschwerend ( oder erleichternd) hinzu, dass wir beide Schicht incl. Wochenende und Feiertage arbeiten....


    Letztes Jahr z.b. Gab s bei uns am 22. 12. heilig Abend ....musste nämlich am 24. in den Nachtdienst und dann Geschenke usw unter Zeitdruck--- fand ich doof. Also haben wir das vorgezogen.
    Das heißt, sie hätte auch zum Papa gekonnt, passte aber nicht mit seinem dienstplan. .

  • Danke für eure Antworten.


    Bin nun ein Stück weiter in meinem Kopf, jetzt kommt das Nächste :wacko:


    Wie habt ihr das mit Urlaub geklärt? Wenn ich Urlaub habe, entfällt der Umgang an dem WE (falls er Anspruch hätte) und es verschiebt sich quasi um eine Woche? Und wie ist es, wenn er Urlaub macht und ein WE einschließt? Das darauffolgende WE, falls es so wäre, könnte er doch dann nicht schon wieder Umgang haben? Vorausgesetzt es besteht eine 14 Tage Regelung....