Ex möchte Unterschrift für das Jobcenter für die Umgänge

  • Unsere KM hat sich gestern per whattsapp gemeldet ob sie die Kinder in Zukunft für 2 Nächte zum Umgang haben kann.


    Vorgeschichte:


    Nach der Trennung hat sie die Kinder noch ca 1 Jahr betreut in der Zeit während ich gearbeitet habe. Dabei war sie sehr unzuverlässig und hat oft kurzfristig abgesagt. Es ist dann noch etwas anderes vorgefallen und ich musste ihr endgültig die Schlüssel abnehmen. Aufgrund der für mich ungünstigen angebotenen Betreuungsmöglichkeiten arbeite ich seitdem Teilzeit und stocke mit Harz4 auf. Ex arbeitet auch nicht und bezieht komplett ALG2. Vor 2 Wochen ist sie ungefähr 80 Kilometer weg gezogen.


    In diesem Jahr haben die Kinder bis jetzt 2 Nächte bei ihr geschlafen. Das letzte mal vor über 8 Wochen.
    Ursprünglich abgemacht war einmal im Monat von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 16 Uhr. Mein Vorschlag war noch mehr, aber ihr wird es zuviel.


    Nun hat sie mich heute angerufen und mir gesagt dass ich ihr einen Brief für das Jobcenter schreiben soll, dass sie die Kinder einmal im Monat für 2 Nächte bei sich hat plus Ferienzeiten.
    Sie sagte mir dass sie die Fahrten zum Umgang bezahlt bekommt und Geld für die Verpflegung der Kinder.


    Meine Frage ist jetzt, ob mir Geld für die Umgänge abgezogen wird von meiner Aufstockung und ob ich ihr das einfach unterschreiben sollte, oder lieber erst nach den Umgängen. Denn bis jetzt hat sie sich ja nicht mal an unsere eh schon sehr kurze Umgangsregelung gehalten. Nicht dass sie wieder mal nur versucht Geld einzustreichen und die Kinder trotzdem nicht nimmt. Vorhin sagte sie auch dass wir vielleicht langsam an der üblichen 14 Tage Regelung arbeiten können. Ich würde mich für die Kinder sehr freuen wenn es so kommen würde, aber bis jetzt hat sie schon so viel versprochen und hält es dann doch nicht.


    Schon mal vielen Dank für die Antworten :)

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Hey Marc


    ich weiss nicht ob das böse ist von mir: ich glaube ich würde mir für die Kinder (und dich) erst einmal eine Verlässlichkeit wünschen und erst DANN unterschreiben. Ihr aber auch ganz klar sagen, wenn Umgänge abgesagt werden von ihrer Seite (was ja sehr oft vorkam wenn ich mich richtig erinnere) dass du dies dann auch gleich beim JC meldest..


    lg


    zana

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Hi,
    an den Tagen, wo die Kinder bei der KM sind, bezieht sie auch das H4 für die Kinder.
    Sie braucht den Schrieb, damit das JC das dann klar machen kann.
    Du musst das machen.
    Da, wenn die KInder Umgang haben, die Tageskohle dem a. ET. zusteht.


    Hm, kenn mich da jetzt ja aus.....
    Ich hab es immer am Rückbringtag bei der Übergabe kontolliert und beschriftet

  • Hi....


    ich würde ihr das Schreiben wie folgt fertig machen:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    seit dem 01.06.14 haben meine Ex Frau und ich folg,Vereinbarung vorläufig getroffen, einmal
    im Monat für 2 Nächte verbleiben unsere Kinder zum Umgang bei ihr.
    Die Ferienzeiten werden noch zeitnah besprochen.
    Gerne bin ich bereit Ihnen weitere Auskünfte zu erteilen, Sie erreichen mich unter .......


    So hat sie ihr Schreiben bekommen, aber steht eben auch die Wahrheit drin.


    Also gestrichen werden dir die zwei Tage nicht, wäre mir neu ;)

  • Dass mit der Verlässlichkeit habe ich ihr auch gleich gesagt.


    Tageskohle für die Kinder können sie ja eigentlich schlecht bei mir abziehen, ich glaube ich bekomme 22€ Pro Kind/ Monat.


    Die 1,5 Wochen die sie die Kinder wie abgesprochen in den Osterferien nehmen sollte haben auch kurzfristig nicht geklappt. Für die nächsten Ferien sind abgesprochen: 1,5 Wochen Sommerferien und 1 Woche Herbstferien. Ich hoffe dieses mal funktioniert es, sonst bekomme ich wieder ziemliche Betreuungsprobleme.

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  • Ganz ehrlich..nach dem, was ich weiß, würde ich -den Kindern zuliebe- das Schreiben verfassen, aber auch reinschreiben, wie oft in der Vergangenheit Umgang statt fand (Unzuverlässigkeit etc. erwähnen), und, dass du möchtest, dass Leistungen auch für tatsächlich statt gefundene Umgänge fließen (jeder Umgang wird von dir quittiert), und nicht nur für "mutmaßliche". Das wäre doch nur fair, nachdem sie sich so oft aus der Affäre gezogen und dich finanziell in die Schei*** geritten hat.
    Psychische Erkrankung der KM hin oder her, es wäre nur gerecht, es so zu handhaben, finde ich.

  • Ich bin mal gespannt ob es mit dem Brief überhaupt etwas wird. Ich habe ihr gesagt sie soll das Schreiben fertig machen, mir mailen und ich drucke es aus, unterschreibe es und schicke es ihr zu. Allerdings ist sie ziemlich faul bei sowas. Bevor ich die Email von ihr bekomme werde ich also nichts unternehmen. Abändern kann ich den Brief ja auch noch...

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  • Hallo Marc1978,


    die Kindesmutter bekommt nicht nur die Kosten des Umgangs finanziert, sondern auch mehr Wohnraum falls sie den Umgang regelmäßig (!) wahrnimmt. Aus diesem Grunde und um Sozialbetrug bereits im Vorfeld zu verhindern, würde sie von mir diesen Vertrauensvorschuss nicht bekommen:

    Nun hat sie mich heute angerufen und mir gesagt dass ich ihr einen Brief für das Jobcenter schreiben soll, dass sie die Kinder einmal im Monat für 2 Nächte bei sich hat plus Ferienzeiten.


    An Deiner Stelle würde ich jedoch
    - dokumentieren, welche Umgänge stattgefunden haben in den letzten 6 Monaten
    - dokumentieren, welche Vereinbarungen Ihr für die nächsten Monate habt
    - anbieten, jeweils bei der Rückgabe der Kinder eine Bestätigung für diesen stattgefundenen Umgang zu schreiben.


    Eventuell motiviert das Kindesmutter ja, die Umgänge tatsächlich wie geplant wahrzunehmen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Nun hat sie mich heute angerufen und mir gesagt dass ich ihr einen Brief für das Jobcenter schreiben soll, dass sie die Kinder einmal im Monat für 2 Nächte bei sich hat plus Ferienzeiten.
    Sie sagte mir dass sie die Fahrten zum Umgang bezahlt bekommt und Geld für die Verpflegung der Kinder.


    Sie spekuliert zweifelsohne auf die anteiligen Regelleistungen für die Kinder für deren Aufenthaltszeiten in ihrem Haushalt. Mehr Umgang, mehr Geld. Sind bei zwei Kindern immerhin um die 16 Euro pro Tag + Fahrtkostenerstattung.



    Meine Frage ist jetzt, ob mir Geld für die Umgänge abgezogen wird von meiner Aufstockung


    Kann sein. Kommt darauf an, ob die Kinder bei dir auch Regelleistungen beziehen. Wenn die ihren Regelbedarf aus Kindergeld und Unterhaltsvorschuß decken können, eher nicht. Abzüge für die auf die Kinder anfallenden, anteiligen Wohnkosten sind bei einer Rückforderung sowieso aussen vor. Schliesslich hält man Wohnungen üblicherweise nicht tageweise vor.



    und ob ich ihr das einfach unterschreiben sollte, oder lieber erst nach den Umgängen.


    Geleistet wird nach dem Faktizitätsprinzip (tatsächliche Umstände). Kein Umgang, keine Leistung. Das Jobcenter kann per vorläufigem Bescheid die Leistungen für die Kinder anhand eines Umgangsplans vorschüssig auszahlen und nach Prüfung der tatsächlichen Anwesenheitszeiten der Kinder einen endgültigen Bescheid erlassen. Insofern kann sich eine Rückforderung ergeben, wenn Umgang ausfällt.


    Die Mutter kann auch dem Jobcenter gegenüber eine Versicherung an Eides statt nach §23 SGB X über die tatsächlichen Umgangszeiten abgeben. Das ist ein Rechtsmittel zur Glaubhaftmachung von Tatsachen, die das Jobcenter nicht folgenlos übergehen kann. Die Versicherung an Eides statt ist allerdings auch strafbewehrt. Falschaussage = Bis 1 Jahr Knast.
    Der Vorteil der Tatsachenglaubhaftmachung nach §23 ist zum einen für die Mutter, daß sie nicht auf deine Mitwirkung angewiesen ist. Für dich wäre sie vorteilhaft, weil sie dir
    bürokratischen Aufwand gegenüber einem fremden Leistungsträger erspart und die Leistungsmodalitäten allein auf Grundlage der Aussage der Mutter abgestellt werden. Damit steht sie auch in der Ersatzhaftung nach §34 SGB II für die an sie, als Vertretung der Bedarfsgemeinschaft, ausgezahlten Beträge.
    Beispiel für eine solche Versicherung an Eides statt:


    Das Bundessozialgericht meinte vor zwei Jahren in B 14 AS 50/12 R, daß ein Kind, das in beiden Haushalten Empfänger von Grundsicherungsleistungen ist, einen Gesamtanspruch von Regelleistungen für insgesamt 30 Tage im Monat hat. In der Zeit, in der es sich nicht im Haushalt des Betreuungselternteils aufhält, hat es dem Grunde nach keinen Anspruch auf diese Leistungen.
    Daraus lässt sich ableiten, das es im Haushalt des Betreuungselternteils zu einer Überzahlung kommt, wenn das Jobcenter im Voraus für das Kind bestimmte Regelleistungen für 30 Tage an den Betreuungselternteil zahlt, das Kind aber nur 26 Tage im Haushalt des Betreuungselternteils zubringt und vier Tage bei dem Umgangselternteil. Für 34 Tage soll also nicht geleistet werden und das ist übrigens auch die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wie aus einem Schreiben des BMAS an das soziale Bündnis Jüchen e.V. aus 2012 hervorgeht.


    Kommt es also bei dir zu einer Rückforderung wegen Überzahlung der Regelleistungen, kannst du den Rückforderungsbescheid deines JC prüfen und verlangen, daß in dem Rückforderungsbescheid die tageweise Berechnung der Regelleistungen für die Kinder nachvollziehbar dargestellt wird (jeweils Uhrzeit und Datum Umgangsbeginn, Uhrzeit und Datum Umgangsende). Wurde erkennbar zu Unrecht nach den Angaben der Mutter zeitanteilig zu viel für die Umgangswahrnehmung geleistet, kannst du der Rückforderung widersprechen.
    Dann muß sich das JC wieder mit der Mutter auseinandersetzen. Die hat dann erst mal ein Anhörungsverfahren vom Jobcenter an der Backe. Nachgewiesener Sozialleistungsbetrug und falsche eidesstattliche Versicherungen sind keine Kavaliersdelikte. Spätestens in einem Lokaltermin vor dem Strafrichter, wegen eidesstattlicher Falschaussage und Sozialleistungsbetrug, wird es sehr ungemütlich. Auf diese möglichen Folgen bei wahrheitswidrigen Angaben würde ich die Antragstellerin, falls objektiv notwendig, sachlich hinweisen. Was erschwerend hinzukommt, ist, das zunächst einmal alle Ansprüche im SGB II Individualansprüche sind. Das Kind haftet also dennoch für unwahre Tatsachenbehauptungen der Mutter, auch wenn das Jobcenter den Rückforderungsbescheid sich erst mal bis zur Volljährigkeit des Kindes an die Wand tackern kann (Beschränkung der Minderjährigenhaftung). Das kann möglicherweise einen zivilrechtlich geltend zu machenden Vermögensschadensersatzanspruch des Kindes an die Mutter nach sich ziehen. Vielleicht nach §1664 BGB und §1642 oder so. Das Jobcenter kann aber auch, wenn es das möchte, die Mutter für wahrheitswidrige Angaben nach §34 SGB II, in die Haftung nehmen.

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich habe gerade mal nachgeschaut. Ich bekomme pro Kind 22,59€ für Unterkunft und Heizung. Kein Regelbedarf und auch keinen Mehrbedarf. Somit kann mir wohl nichts abgezogen werden.


    In der Vergangenheit war es so dass ich das Kindergeld per Scheck bekommen habe. Wie bereits geschrieben hat sie im ersten Jahr nach der Trennung die Kinder teilweise betreut während ich arbeiten war. In dieser Zeit hat mich ein Scheck der Kindergeldkasse nicht erreicht. Daraufhin habe ich es ändern lassen auf Überweisung und an Eides statt versichert dass mich der Scheck nicht erreicht hat. Das fehlende Geld habe ich dann nachgezahlt bekommen. Eines Tages war ein Brief der Kindergeldkasse im Briefkasten. Die erneute Zahlung war unrechtmäßig da mich der Scheck erreicht hatte und wie von mir beauftragt von meiner Frau eingelöst wurde. Sie hatte allerdings keinen Zugang mehr zum Briefkasten. Den Tag als der Scheck kam, bekam ich ein Paket das ex angenommen hat und die Post wurde ihr dabei auch gegeben.
    Das war der endgültige Punkt warum ich ihr die Schlüssel sofort abgenommen habe. Am darauffolgenden Tag bin ich direkt zur Polizei und habe sie angezeigt.
    Von dem Kindergeld und dem restlichen Geld das sie mir zwischendurch immer mal wieder geklaut hat habe ich bis jetzt noch nichts wieder gesehen.
    Aus diesem Grund bin ich jetzt etwas vorsichtiger bei ihr was irgendwelche Leistungen angeht.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
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  • Ich bekomme pro Kind 22,59€ für Unterkunft und Heizung. Kein Regelbedarf und auch keinen Mehrbedarf. Somit kann mir wohl nichts abgezogen werden.


    Mehrbedarf nach §21 Abs. 3 SGB II wäre auch nicht abzugsfähig, denn das ist eine Leistung an den Elternteil. Taucht denn der Posten für den Alleinerziehendenzuschlag in den Berechnungsbögen nicht auf? Dann solltest du mal dein Jobcenter danach fragen, wieso der fehlt. Nicht, daß dir da bei schmalen Budget auch noch etwas durch die Lappen geht. Die Kinder sind nicht über 16 Jahre, oder?

  • Den Zuschlag bekomme ich auch, ich habe bloß geschrieben was in der Spalte von den Kindern steht. Die Berechnung vom Jobcenter deckt sich relativ genau mit dem was ich im Internet ausgerechnet habe.

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    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Marc1978 sie raubt euch Zeit und Nerven.........
    Wenn Sie ihre Kinder mehr sehen will,warum geht sie erst zum Amt?
    Ich würde es nicht machen..........Sie soll erst mal (z.B. 3 Monate) die
    Kinder regelmäßig sehen und dann hätte ich es mir überlegt.

    Wenn du jetzt unterschreibst und sie später nicht regelmäßig
    kommt,stehst du Unglaubwürdig da(wenn du es Rückgängig machen
    willst).

  • Wie wäre es, wenn Du es dann immer quittierst, wenn die Kinder wieder heimgebracht werden?


    Ungefähr: "Kinder A & B waren von Freitag,19.06.15 12:00 bis Sonntag, 21.06.2015 18:00 Uhr bei der Mutter"


    Es ist zwar im ersten Moment doof, da man denken könnte, die Kinder wären Pakete und die Mutter der Postbote. Sie erhält zwar dann erst rückwirkend das Geld, allerdings musst dann auch keine Angst vor dem JobCenter haben, da es ja schließlich stimmt. Ich will mich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, da Du für die Kid's ja lediglich einen Wohnkosten- Zuschuss erhälst und keine Regelsätze (wie alt sind die Kinder? Da bei 0-5 Jahren sie ihren Bedarf über UHV und KiGe decken können) wird dir das JobCenter auch nichts abziehen können.

  • Marc1978 sie raubt euch Zeit und Nerven.........
    Ich würde es nicht machen..........Sie soll erst mal (z.B. 3 Monate) die
    Kinder regelmäßig sehen und dann hätte ich es mir überlegt.

    Wenn du jetzt unterschreibst und sie später nicht regelmäßig
    kommt,stehst du Unglaubwürdig da(wenn du es Rückgängig machen
    willst).


    Das JC leistet aber nur, wenn auch nachprüfbar ist, das Umgang statt findet. Das Amt kann auch im Rahmen der Mitwirkungspflicht einen Nachweis dafür von der Mutter fordern. Keine Unterschrift, kein Geld. Aber die Mutter kann sich ja auch selber helfen, wie ich oben geschrieben hatte. Ich verstehe auch nicht, wieso der TE davor Angst haben sollte, ein Glaubwürdigkeitsproblem zu bekommen. Das Problem hat doch allenfalls die Mutter, weil sie die Leistungen vielleicht nicht ausbezahlt bekommt. Für zu Unrecht bezogene Sozialleistungen im Haushalt der Mutter muß er nicht haften. Das käme allenfalls in Frage, wenn er der Mutter wissentlich und vorsätzlich falsche Umgangszeiten bescheinigt und ihren Haushalt somit zu Unrecht begünstigt. Selbst wenn das so wäre, müsste ihm das erst einmal nachgewiesen werden. Ich habe mal gehört, das es auch Eltern gibt, die sich wegen der Erstattung der Umgangskosten gegenüber dem Amt plötzlich bei den Umgangszeiten recht großzügig und einvernehmlich zeigen. Da wird es für das JC fast unmöglich, leistungsrelevante Tatsachen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.


    Die Leistungen an die Kinder sind vorschüssig zu zahlen. Die Kinder brauchen einen gefüllten Kühlschrank, wenn sie die Mutter besuchen und nicht erst, wenn sie schon wieder aus dem Haus sind. Die Jobcenter sind auch damit überfordert, ständig Nachberechnungen aufgrund der Umgangstage durchzuführen und daraufhin zeitnah die Nachzahlungen vorzunehmen. Im Ergebnis muß der Elternteil dann oft lange Zeit aus seinem eigenen Regelsatz in Vorleistungen gehen.


    Der TE kann sich doch sowieso nicht gegen die von der Mutter für die Kinder gestellten Anträge auf Sozialleistungen wehren. Zuerst einmal ist das familien- und verfassungsrechtlich kindeswohldienlich und ob die Mutter die Behörde beschwindeln könnte, steht auf einem anderen Blatt.
    Erst wenn sich nachweislich herausstellt, daß die Mutter im Leistungsbezug kriminelle Energie entwickelt, kann man zum Schutz der dann durch Regressansprüche finanziell benachteiligten Kinder dagegen vorgehen. Dann könnte es z. B. Sinn machen, über das Jugendamt die Kinder- und Jugendhilfe ins Boot zu holen, die dann ein Auge auf die finanziellen Angelegenheiten im Haushalt der Mutter wirft und sie bei der Beantragung von Sozialleistungen und im Umgang mit der Haushaltskasse "unterstützt".


    Naja, oder er versucht halt, die Mutter unter gesetzliche Betreuung stellen zu lassen, damit erst gar nichts anbrennt. Aber für eine Mutter und die Kinder auch keine schöne Vorstellung, oder?

  • Ich krame mal diesen älteren Thread wieder raus weil ich heute Post bekommen habe.


    Vor ungefähr 3 Wochen bekam ich ein schreiben von meinem Jobcenter:


    "Es ist bekannt geworden dass sich ihre Kinder zeitweise bei der Mutter aufgehalten haben."


    Ich wurde aufgefordert die Umgangstage in diesem Jahr mitzuteilen. Bis dato waren es 2* eine Übernachtung und im Juli 2 Übernachtungen plus 9 Tage in den Ferien.


    Heute bekam ich dann ein Schreiben in dem stand dass ich im Juli überzahlt wurde. Laut neuer Berechnung (ist nicht aufgeführt) wurde der Bedarf für die Kosten der Unterkunft der Kinder komplett gestrichen, mein Bedarf für Unterkunft von 183,33€ auf 42,25€ gekürzt und mein Mehrbedarf für Alleinerziehende von 6,63€ gestrichen.


    Nun soll ich also 192,89€ von den erhaltenen 235,14€ zurück erstatten. Für 11 Tage an denen die Kinder nicht bei mir waren. Da vergeht mir schon wieder so richtig die Lust überhaupt arbeiten zu gehen. Schließlich gehen die laufenden Kosten ja weiter. Miete, Kleidung etc.


    Ist die Berechnung vom Jobcenter so richtig? Ich soll eine schriftliche Anhörung dazu ausfüllen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Ist die Berechnung vom Jobcenter so richtig? Ich soll eine schriftliche Anhörung dazu ausfüllen.


    :kopf Die Kosten der Unterkunft sind nicht zu kürzen. Der Alleinerziehendenzuschlag ist nicht zu kürzen, weil es ein Anspruch des Elternteils und nicht des Kindes ist. Gekürzt werden dürfen lediglich die Regelleistungen des Kindes (Wenn beide Elternteile Sozialleistungen beziehen) um den den Zeitanteil, den es sich beim dem anderen Elternteil aufhält. Es gibt vom Staat für das Kind also nur Leistungen für insgesamt 30 Tage im Monat, egal ob das Kind bei Mutter oder Vater ist. Dagegen haben inzwischen auch einige Eltern für ihre Kinder vor den Sozialgerichten geklagt...und verloren.


    Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.03.2015 - L 7 AS 1031/13


    (zu den Kosten der Unterkunft bitte Randziffer 33 ff. nachlesen).


    Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2015 - S 127 AS 10024/15 ER, n. v.


    http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/1873/


    Da ich nicht weiß, wie alt die Kinder sind, mal beispielhaft gerechnet mit der Regelbedarfsstufe 5, also 6 bis 13 Jahre:


    Tagesregelsatz 8,70 Euro * 11 Tage * 2 Kinder = 191,40 Euro zurückzuzahlen.