KV zieht mich erneut vors Jugendamt

  • Also werde ich jetzt den Umgang für die nächsten 4 Wochen aufschreiben, wie abgesprochen. Mit tag unf uhrzeit und den Satz mit dem fahren. Schick ihm das per Mail und er soll es mir zum nächsten Umgang unterschrieben mitbringen.
    Umd was tue ich, wenn er wegen dem fahren nicht unterzeichnet und dies auch nicht tut?


    Umgangstermine vorschlagen mit Uhrzeiten. Schreib dazu, dass Du von seiner Zustimmung ausgehst, wenn er nicht bis zum Mittwoch, den 17.06.2015 widerspricht. Ansonsten erwartest Du gerne einen Gegenvorschlag.


    Hinsichtlich des Fahrens würde ich keinen Vorschlag machen, sondern einfach die Absprache aufkündigen. Bis zum Zeitpunkt einer neuen Vereinbarung gilt somit die übliche Praxis, und das bedeutet, dass er als Umgangselternteil für das Abholen und Bringen zuständig ist.


    Lass Dich auf keine Diskussionen ein, wo es nicht notwendig ist.

  • Ich hab jetzt in der Anwaltshotline meiner Rechtschutz angerufen:
    - wie ihr sagt, Aufwand der Fahrten muss er übernehmen
    -schiftl die Zeiten und Tage bis zum Termin muss er mir nicht unterschreiben. Er muss sich an die Abmachung halten. Tut er dies nicht, könnte ich den Umgang bis zu den Terminen und Klärung streichen.
    -noch was wichtiges zum thema Großeltern (was hier nicht Thema war und was der Aussage vom JA widerspricht :/-)


    Ich werde das jetzt schriftlich machen. Die nächsten 4 Wochen und den Text dazu, dass er den Aufwand übernimmt. So, wie genau formulieren und wie handeln, wenn er die Fahrten nicht macht. Umgang kürzen, soweit würde ich nicht gehen. Oder nur Umgang schreiben und die anderen Fakten zu einem evtl gemeinsamen Termin anbringen? Nur das dauert ja noch ewig

  • Er muss sich an die Abmachung halten. Tut er dies nicht, könnte ich den Umgang bis zu den Terminen und Klärung streichen.
    Ich werde das jetzt schriftlich machen. Die nächsten 4 Wochen und den Text dazu, dass er den Aufwand übernimmt. So, wie genau formulieren und wie handeln, wenn er die Fahrten nicht macht. Umgang kürzen, soweit würde ich nicht gehen. Oder nur Umgang schreiben und die anderen Fakten zu einem evtl gemeinsamen Termin anbringen? Nur das dauert ja noch ewig

    du MUSST soweit gehen den Umgang zu kürzen. Äussert er sich nicht zu deiner vorgeschlagenen Regelung ist Schicht. Hab mal Boppes in der Hose :nawarte:


    schreiben würde ich:


    Lieber Exiputzischnuppelhase:


    wie ich verwundert festgestellt habe, hast du Probleme mit der von uns gemeinsam am xx.xx.xxxx mündlich getroffenen Umgangsvereinbarung.
    Ich schicke dir diese Vereinbarung nochmals zu (siehe Anhang) und erwarte deine schriftliche Stellungnahme bis zum 18.6.2015, 18:00. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung erhalten sehe ich dein Einverständnis als gegeben.
    Zudem werde ich ab sofort keine Fahrten im Zusammenhang mit dem Umgang mehr übernehmen. Es obliegt also dir, diese ab dem nächsten Umgang zu gewährleisten.


    Ich bin überzeugt, dass wir es schaffen für unser Kind verlässliche Elternteile zu sein und eine allerseits befriedigende Umgangsregelung auf die Beine zu stellen - eine Sicherheit, die xxx braucht, um stabile und vertrauensvolle Elternbeziehungen pflegen zu können.


    Gruss


    die fiese Exenhexe :tuedelue


    Mrs Mima



  • Hihi :brille


    Mit den Fahrten muss schon irgendwo gerichtlich fest und hart klingen

  • Sorry....
    Nochmals nachgefragt:
    Ihr habt GSR und ABR?
    Der Umgang wurde WO wie geklärt?
    Wie weit ist die Entfernung von Euch ET?


    Weil, ich hab da grad (eben aus meinen persönl. Blickfeld gesehen) nen anderen Gedankengang, den ich hier keinesfalls vorzeitig laut werden lassen möchte.

  • Hihi


    Mit den Fahrten muss schon irgendwo gerichtlich fest und hart klingen

    neee


    DU musst bestimmt und fest auftreten!!!!
    Wenn du ein Gesetz brauchst, um Kante zu zeigen merkt der deine Unsicherheit.


    Sag "NEIN"!!!


    Auch das Kind braucht eine Mutter, die klar kommuniziert und handelt.


    Mrs. Mima

  • Sorry....
    Nochmals nachgefragt:
    Ihr habt GSR und ABR?
    Der Umgang wurde WO wie geklärt?
    Wie weit ist die Entfernung von Euch ET?


    Weil, ich hab da grad (eben aus meinen persönl. Blickfeld gesehen) nen anderen Gedankengang, den ich hier keinesfalls vorzeitig laut werden lassen möchte.


    GSR
    Umgang wurde zwischen uns geklärt, telefonisch
    Er wohnt ca. 15-20 km weg



    Ich muss zu den Fahrten sagen.....er jammert monatlich, er hat kein Geld 2x zu fahren, fährt aber, wenn ich sie abhole, abends zu seiner Freundin. Die wohnt 35 km von ihm weg und er fährt auf den weg dahin hier fast vorbei. Aber er würde mir ja einen gefallen tun, denkt er.




    Ja da hast du Recht. Ich bin zu gutmütig dazu. Ich hab riesen Respekt davor, dass es ausartet.





    Ich bin auch immernoch baff, dass sich die Äusserung des anwaltes zu denen vom JA zum Thema Großeltern so enorm unterscheidet.

  • Hm....
    GSR - und gemeinsames ABR?
    Das ist dann ziemlich bescheiden, grad bei solchen Situationen.
    Obwohl...
    Kannst Du noch mal genau nachschauen, ob ihr beide ABR habt?
    Und -JA- meine Hinterfrage macht Sinn.

  • im letzten Gerichtsbeschluss müsste das stehen.
    Habt ihr bei der Geburt das GSR beschlossen, habt ihr auch gemeinsames ABR.
    (oder es korrigiert mich hier wer lautstark)


    Hintergrund wäre:
    Das Kind geht zum Umgang und Du willst es holen, es ist nicht da.
    Der KV bringt das KInd auch nicht, weil Du es ja holen sollst, wenn ER das eben mag.
    .........................................................................................................
    Hast Du das ABR., hat das Kind den Lebensmittelhauptpunkt bei Dir und Du (könntest) fordern, dass der KV sich an die xxxx Regelung zu halten hat.
    Du dokumentierst die Umgänge und wartest ab.
    Und wird es zu "bunt", drohst Du an, das Kind von der Polizei holen zu lassen.
    ......................
    Es geht garnicht darum, dass die Polizei das Kind holen soll, es geht aber darum, dass der KV sich bewußt wird, dass seine angebliche "Macht" mal ein Ende hat.
    Bei ABR. ist das dann schwierig, ...obwohl meist das ABR an einen übertragen wird......
    ...............................................................................................................
    Verstehst Du meinen Grund?

  • Ich werde mir eine Erstberatung vom Anwalt holen, da dass Thema Großeltern ja aufgrund seiner Schichten auch sehr relevant ist. Muss ich die Erstberatung zahlen? Laut meiner Rechtschutz muss ich die SB zahlen?

  • Also habt ihr eine ggü. denm JA per Urkunde erklärt, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Wenn da nichts weiter bestimmt ist, dann habt ihr damit auch beide das ABR.


    Wenn er das Kind also nicht zu dir zurückbringen würde, dann könntest du auf die Schnelle nichts tun, denn er darf dann genauso bestimmen ,dass sich euer Kind eben länger bei ihm aufhält.


    Irgendwie müsst ihr euch einigen. Auf Dauer bringt es nicht, wenn nun jeder auf seinem Standpunkt besteht und das Kind zwischen euch zerrieben wird.


    Versucht das einfach beim JA zu klären, wenn das nicht geht, dann wird einer von euch beiden das Gericht bemühen müssen.


    Und was hast du nun mit den Großeltern? Wenn sie euer Kind in seinen Umgangszeiten betreuen, weil er arbeiten muss, dann ist das völlig ok. Er könnte auch seine Freundin euer Kind betreuen lassen. Auch dagegen könntest du nichts tun. Solange die Großeltern keine Gefahr für das Kind darstellen, haben sie u.U auch ein völlig eigenständiges Umgangsrecht, dass nicht durch das Umgangsrecht des KV gedeckt ist.


    Verrenn dich jetzt nicht. Sonst hast du schnell 2 Gerichtsverfahren. Eines wegen deines Ex und eines wegen der Großeltern

  • Ich werde mir eine Erstberatung vom Anwalt holen, da dass Thema Großeltern ja aufgrund seiner Schichten auch sehr relevant ist. Muss ich die Erstberatung zahlen? Laut meiner Rechtschutz muss ich die SB zahlen?


    Schließt deine RS tatsächlich Familiensachen mit ein (die sind sehr oft ausgeschlossen)? Wenn da ein SB vereinbart ist, musst du diesen auch zahlen. Evtl. bekommst du auch einen Beratungsschein, wenn du zu wenig verdienst. Dann zahlst du nur eine geringe Gebühr

  • Und was hast du nun mit den Großeltern? Wenn sie euer Kind in seinen Umgangszeiten betreuen, weil er arbeiten muss, dann ist das völlig ok. Er könnte auch seine Freundin euer Kind betreuen lassen. Auch dagegen könntest du nichts tun. Solange die Großeltern keine Gefahr für das Kind darstellen, haben sie u.U auch ein völlig eigenständiges Umgangsrecht, dass nicht durch das Umgangsrecht des KV gedeckt ist.


    Verrenn dich jetzt nicht. Sonst hast du schnell 2 Gerichtsverfahren. Eines wegen deines Ex und eines wegen der Großeltern


    Deshalb habe ich jetzt einen RA Termin geholt, um mich genau zu vergewissern, bis dahin halte ich die Bälle flach. Nur so geh ich für mich gesichert zu einem gemeinsamen Termin und kann reagieren, falls er mir dort ganz doof kommt oder utopische Vorstellungen hat.


    Um es nochmal zu verdeutlichen, ich möchte weder den Umgang zum KV unterbinden noch zu den Großeltern.

  • Auch bei gemeinsamen ABR hat die TS Möglichkeiten zu agieren, sollte der KV das Kind nicht wie verabredet zurückbringen.


    Wenn er wegen der Kosten weint, dann biete ihm doch an, dass er statt 2 halber Fahrten zum Umgang auch einen Umgang beide Fahrten haben kann (wie auch so in der gängigen Rechtsprechung vorgesehen), der andere Umgang würde dann kostenbedingt einfach ausfallen können, Du würdest da nicht drauf bestehen. ;)


    Ich hoffe, das Gespräch mit dem Anwalt hilft Dir etwas, Dich vor dem KV gerade zu machen und für die Rechte des Kindes (und auch von Dir) einzustehen.

  • Ich hoffe auch, so bin ich für mich innerlich abgesichert und kann reagieren. Da für mich immernoch sein angebliches Problem unbekannt ist, kann ich so gegenwirken.


    Er fordert vieles frech ein und ich gebe aus Gutwillen nach, dass muss aufhören.



    Nochmal zum Thema Großeltern. Da ja mit denen schon vieles vorgefallen ist, möchte ich einfach für mich die Rückinfo, was ich nun dulden muss. Sie soll Umgang mit denen haben (KV wohnt im Elternhaus, sie sieht sie quasi immer bei Umgang). Das mit den 3 Schichten und seiner Umgangszeit ist für mich jetzt noch interessant zu wissen. Da widerspricht sich ja die Aussage vom JA mit der vom Anwalt gestern. Mal sehen.

  • Hallo,


    ich hatte auch eine ähnliche Situation. Die Schule die der KV wollte hatte keinen Hortplatz für uns, die Alternative wollte er nicht.


    Ich wurde vom JA eingeladen, dies mit dem KV zu besprechen. Die JA SB hat massiven Druck ausgeübt: Mir wurde gesagt, dass ich eine Einigung mit dem KV finden muss - und wenn KV die Alternative nicht will muss ich die mir zugeordnete Schule nehmen und es akzeptieren, dass ich keinen Hortplatz habe. Ich solle halt weniger arbeiten.


    Ich hörte ruhig zu und mein RA reichte Klage ein: Ende vom Lied. JA SB änderte ihre Aussage als sie vom Richter gefragt wurde (Warum weiss ich nicht). Und mir wurde gesagt, dass man es mir nicht zumuten kann zu arbeiten und ohne Hortplatz zu funktionieren. Da ich die Alltagssorge habe (bei gemeinsamen Sorgerecht) müsse man bei Entscheidungen auch immer die Praktikabilität einbeziehen.


    KV verlor daraufhin dass Schulsorgerecht für Sohnemann.


    Aber vor dem JA wurden mir vorher Horror-Szenarien seitens der SB aufgezeigt. Mir wurde mehrmals erläutert, dass ich weniger arbeiten solle und dann die Regelschule nehmen usw. Und ich solle mich doch freuen, dass KV so anständig sei - keine Drogen /keine häusliche Gewalt. Und er sei ja beruflich so engagiert.


    Jippie.


  • Deine Nachricht baut mich auf und bestärkt mich darin, mich anwaltlich abzusichern. Denn genau solche Kommentare hatte ich mir eben vom JA auch anhören müssen.


    Der Anwalt gestern allerdings meinte, ich hätte wenig Chancen. Er kannte ja aber auch nicht den ganzen Fall. Somit begebe ich mich jetzt schon auf eine sichere Seite, gerade weil es eben eine Privatschule ist.
    Ich glaube es gibt in der Stadt noch eine normale Grundschule, die ich aber aus gewissen Gründen nicht möchte. Wenn da die Hortzeiten günstig liegen, müsste ich diese dann nehmen, auch wenn ich nicht möchte? Nur eben unter den Aspekt, die Hortzeiten gehen?


    Wie weit vorm Schulbeginn hat dein RA die Klage erhoben?

  • Also, wir haben im April angefangen und im Mai eine richterliche Entscheidung in den Händen gehalten. Per Eilverfahren.


    Dass Du keine Chancen hast, stimmt nicht.


    Was haben wir gemacht? Wir haben aufgezeigt, welche "Unterbetreuung" die "normale" Schule bieten würde. Wir -also unsere Seite - haben mehrere Alternativen aufgezeigt, die eine Betreuung ermöglichen und eine Vollzeitstelle. Ebenso hatte ich Angeboten für die Kosten alleine aufzukommen. Sprich KV hatte noch nicht einmal einen finanziellen Nachteil - sondern Vorteil.


    Allerdings hat KV noch einen strategischen Fehler begonnen: Er wollte zur Unterschrift nur Zustimmen, wenn ich dafür im Gegenzug den Kindesunterhalt niedriger titulieren lasse bzw. den Titel abändere. Das kam vor Gericht überhaupt nicht gut an - quasi Unterschrift per Erpressung. Richter war daraufhin der Meinung, dass er die Definition des Kindeswohls noch nicht verinnerlicht habe und seine eigenen Interessen zurückstellen solle.


    Aber Richter hat ganz klar formuliert, dass des dem Elternteil mit Alterssorge ermöglicht werden müsse Vollzeit zu arbeiten. Ach so, und Kind wurde von der Richterin befragt.


    PS: Als Tipp: Immer vor dem JA kooperieren aber nicht einer Einigung zustimmen, die für Dich nachteilig ist. Nicht bockig werden oder Contenance verlieren.