Sorgerechtsentzug, Kindeswohlschädigung, Kindesentfremdung

  • Was Du schilderst, klingt wirklich nicht sehr organisiert und auch nicht erwachsen.


    Wichtig scheint mir der oben hervorgehobene Satz, der sich auf den Vater der Kinder bezieht.
    Eventuell geht es im Moment gar nicht alleine um Deine Psychose und darum wann die Kinder zu Dir zurückkommen?
    Geht es darum, ob die Kinder überhaupt zur Dir zurückkommen werden? Hat der Vater der Kinder einen Antrag auf ABR gestellt? Sollen die Kinder zu ihm übersiedeln und wird vor Gericht darüber verhandelt?


    :thanks: ja, stimmt, das habe ich überlesen.


    Der Vater hat wohl beantragt, dass die Kinder zu ihm kommen...

  • Liebe FrauRausteiger,


    vielen Dank für ihre Nachricht.
    Ich denke ebenso, daß dieser kopflose Kampf nichts bringt.
    Ich fürchte nur, das Kind ist wortwörtlich schon in den Brunnen gefallen,
    es ist tatsächlich so, daß ich sehr bemüht bin, zu kooperieren,
    aber, der Jugendamtmitarbeiter enthält mir ja die Kinder vor,
    es leuchtet mir nicht ein, warum die Inobhutnahme zumindest meines Sohnes (9 Jahre),
    nicht aufgehoben wird, da ja der Grund FÜR die Inobhutnahme (einmalige psychotische Reaktion)
    komplett weggefallen ist!
    Und, er ist nicht vom Vater der Zwillinge, der Vater der Zwillinge hat Antrag gestellt
    auf das Sorgerecht, und, ja ich habe Angst, daß meine süßen Mädchen dort hin kommen...
    das Gutachten soll erst Ende Spätsommer fertig sein, das ist für das Kindeswohl schädigend,
    wenn sie so lange fremduntergebracht werden.
    Anfangs wollte doch die Anwältin auch noch die Aufhebung der Inobhutnahme beantragen!
    und, da hatte sie auch schon alle Unterlagen von mir gehabt.
    Leider ist es so, daß ich mich an den falschen Stellen aufgelehnt habe,
    aber, die Anwältin hat über mich schon bei einer mir damals noch zugewandten Sozialarbeiterin
    gesagt, daß sie mich fertig machen wird.
    Sorry, aber, ich bin total verzweifelt...


    Trotzdem vielen Dank an alle, die zurückgeschrieben haben.

  • Sorry, aber, die Anwältin ist leider sehr nachtragend,
    ich wünschte auch, ich hätte einiges anders gemacht...
    Ich hatte dieses Gespräch zufällig gehört, als ich einen Termin bei ihr hatte,
    und an "die machen wir fertig", gibt s leider nichts falsch zu verstehen,
    ich weiß, es ist ein ganz verfahrenes Thema hier,
    sorry nochmal...

  • Brokenheart,
    ich habe leider keinen Rat für dich, nur auch schon von ähnlichen Fällen gehört.
    Hast du dich schon an den VAMV gewendet? Vielleicht können die dich gut beraten?



    Lieben Gruß
    Romi

  • Meine Zwillinge darf ich nur alle 2 Wochen betreut sehen,
    wenn ich den Jugendamtmitarbeiter darauf anspreche,
    daß er mir per Geseztz den Bedarf eines betreuten Umgang nennen können sollte,
    meint dieser nur "es ist eben so", einen Bedarf kann er mir
    natürlich nicht nennen.


    das muss ein Richter angeordnet haben - auch den Entzug der Kinder

  • @TS,
    aber WARUM ordnet ein Richter den "Entzug der KInder" an, wenn Du nachweislich erkrankt und in ne Einrichtung musst?
    Das verstehe ich nicht.
    Ich kenne Pflegeeltern, die solche Kinder vorübergehend aufnehmen und die dann wieder in die Herkunftsfamilie (nach Gesundung etc....) integrieren.


    Kannst Du mir mein "Warum" mal erklären?
    Da muss dann ja deutlich was im Vorfeld passiert sein...

  • Tja und da fängt es schon an. Richterlich angeordnete Unterbringung der Kinder. Warum musste das ein Richter anordnen, statt dass du dem zugestimmt hast?


    Auch beim Rest glaub ich hast du hier nur die Hälfte erzählt. Hast du dich in der Klinik selbst gemeldet oder bist du wegen Eigen- und Fremdgefährdung eingewiesen worden? Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt in welchem Zustand?


    An Depressionen die nach einem Klinikaufendhalt restlos verschwunden sind glaube ich auch nicht. Sprich: du suchst die "Schuld" für die Folgen deines Verhaltens bei anderen. So wird das nichts. Die bösen Institution die dir deine Kinder weggenommen haben, haben in der Realität abgesichert dass deine Kinder noch leben. Und statt froh zu sein, dass die Kinder vermutlich sauberer als bei dir zuhause und sicher behüteter als während deines Schubes überlebt haben, erklärst du diese Institutionen zum Feind.

  • Hallo Simbaby,


    das WARUM möchte ich dir gerne erklären:


    es haben sich damals ALLE, auch meine eigene Anwältin FÜR den vorläufigen Entzug des Sorgerechts ausgesprochen,
    ich konnte mich leider nicht erklären, weil ich noch auf der geschlossenen Station war.
    Da hat man mich meines Erachtens zu lange behalten.
    Die dortige Sozialarbeiterin hatte Kontakt zu dem Jugendamtmitarbeiter,
    und hat dem Arzt gesagt, daß ich nicht zur Gerichtsverhandlung soll!


    Danke noch für deine Antwort

  • Grünschnabel:


    einer Unterbringung der Kinder hätte ich natürlich nur für den Zeitpunkt meines Krankenhausaufenthalts zugestimmt.
    Es ist viel einfacher, auf einen einzelnen zu schimpfen, der angeblich nur die Hälfte erzählt,
    als sich in seine Lage zu versetzen, und aufmerksam für die Problematik zu sein!
    Sag mir mal: was hätte ich davon, nur die Hälfte zu erzählen????
    Ich hab doch schon geschrieben, daß ich ganz aktuelle Entwicklungsberichte von kurz vor der Inobhutnahme habe,
    und, da steht unter anderem drin, daß die Kinder sauber, gepflegt usw sind.


    Du solltest aufmerksamer meine Zeilen lesen: ich war nicht wegen Depressionen im Krankenhaus,
    diese sind schon seit Geburt meiner Zwillinge remittiert.
    Es geht auch nicht um, wie du schreibst "Folgen meines Verhaltens",
    es gab eine einmalige psychotische Reaktion durch ein Medikament, das ich einfach nicht mehr bekomme,
    weswegen der Grund für die Inobhutnahme einfach wegfällt.


    Und, NEIN, ich bin nicht untergebracht worden,
    ich habe mich selbst in die Klinik eingewiesen,
    und bin dann dort auf die geschlossene Station gekommen

  • Du hast offensichtlich grob deine Kinder gefährdet aufgrund einer fortbestehenden, langjährigen psychischen Erkrankung. Mindestens während des Schubes warst du nicht in der Lage zu erkennen, dass die Kinder durch dich gefährdet sind und wo anders untergebracht werden müssen.


    Der richtige Weg wäre nicht: Alle andern sind Schuld, sondern was kannst du tun um dauerhaft einen Zustand zu erreichen in dem du erziehungsfähig bist. Ich sehe nicht dass du daran arbeitest, stattdessen kommen Verleugnungen und Krankheitsuneinsichtigkeit bei mir ebenso an wie Alle andern außer dir sind Schuld. Dem JA und Gericht wird es nicht anders gehen. Und solange das so bleibt wird das JA und Gericht den Teufel tun und das was du möchtest umsetzten. Und ich finde das gut.

  • grünschnabel:
    Einerseits finde ich Deine Ansage ja richtig, andererseits...
    Andererseits sind wir hier schon länger im Forum und wissen um die "Gebrechlichkeiten/Hintergründe" des /der anderen User(in)
    .......................................................................................
    Eine Krankheitseinsicht kann auch spät noch erfolgen, wenn die Person so an die Sache rangeführt werden kann, dass VERSTEHEN möglich wird.
    Was nützt einer Kröte die Hunger hat, ein Pferd?
    Und was willst Du der Kröte dann sagen?
    ......................................................................................
    Es gibt nun mal auch Lebensumstände, die nicht gleich und gut nachvollziehbar sind.
    Desshalb ist der Mensch dahinter nicht gleich schlecht.
    Das ist meine Erfahrung und ich erlaube mir kein vorschnelles, systemgetriebenes Urteil.

  • Du hast offensichtlich grob deine Kinder gefährdet aufgrund einer fortbestehenden, langjährigen psychischen Erkrankung. Mindestens während des Schubes warst du nicht in der Lage zu erkennen, dass die Kinder durch dich gefährdet sind und wo anders untergebracht werden müssen.



    Hallo Grünschnabel,
    ich finde das ein bißchen hart, angesichts der Tatsache, dass wir kaum etwas über die Hintergründe kennen. Ich jedenfalls kenne mich zu wenig mit den Nebenwirkungen von Psychopharmaka aus, um mir ein Urteil zu bilden, kann auch nicht beurteilen, ob es da einen Fehler des behandelnden Arztes gegeben haben könnte, weil keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.
    Die TS kritisiert auch nicht die Inobhutnahme während ihres Klinikaufenthaltes, sondern ist der Meinung, dass sie sich jetzt wieder um ihre Kinder kümmern kann.

  • Sag mir mal: was hätte ich davon, nur die Hälfte zu erzählen????


    Ich glaube nicht, daß Du bewusst nur die Hälfte erzählst, aber ich denke, Du hast Deine eigene Wahrnehmung.


    Ich versuche mir aus Deinen Schilderungen ein Bild zu machen.


    Es muß da wohl einen sehr unangenehmen Vorfall gegeben haben ( die Ursache ist dabei erstmal völlig egal ), dieser muß derart beeindruckend gewesen sein, daß Du sofort eingewiesen wurdest und die Kinder in Obhut genommen wurden.


    Da hier verschiedenste Institutionen beteiligt waren und Du ja auch sagst, daß das notwendig war, gehe ich davon aus, daß es unstrittig nötig war.


    Du warst schlicht nicht in der Lage, Dich zu kümern und hattest auch nicht die Krankheitseinsicht, Dir freiwillig helfen zu lassen.


    Das mit der Krankheitseinsicht ist so ne Sache...ich hab hier nicht den Eindruck, daß Du objektiv sein kannst. Alle sind gegen Dich, Deine Anwältin will Dich angeblich "fertig machen". Allein das find ich schon arg fragwürdig. Welchen Grund sollte sie haben? Warum solltest Du ihr soooo wichtig sein? "die mach ich fertig" gehört im Allgemeinen auch nicht zum anwaltlichen Wortschatz, es sei denn man spricht von Unterlagen, die man "fertig machen" will.


    Welches persönliche Interesse sollte die Dame haben? Ist die vorherige Anwältin ihre Mutter und Du hast sie körperlich verletzt? Wohl kaum.


    Die Kinder mussten scheinbar etwas ganz dramatisches Miterleben, die psychotischen Schübe, die ich bereits miterlebt habe, die zur sofortigen Einweisung geführt haben, hatten Messer oder ähnliche Waffen involviert und waren derart dramatisch, daß ich es mehr als natürlich empfinde, daß da erstmal geguckt wird, ob derjenige, der ja erst kurz wieder die geschlossene Abteilung verlassen darf ( noch dazu nichgt freiwillig da bleiben wollte----fehlende Krankheitseinsicht? ) WIRKLICH stabil ist.


    Irgendeinem Wisch von einem behandelnden Psychiater würde ich da nicht so einfach glauben, es sei denn, es ist ein fundiertes psychiatrisches Gutachten, bei dem jegliche Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen wird...was bei einer Patientin mit Depressionen und aAufenthalt in der Geschlossenen bei Eigen / Fremdgefährdung innerhalb der letzten 3 Monate nahezu unmöglich sein wird.


    Für Aussenstehende kann das "alle sind gegen mich" übrigens wie ein Symptom einer verleugneten Erkrankung wirken.


    Du solltest nun erstmal Deine Kinder im Fokus haben, nicht Dich, die Kids müssen nun erstmal zur Ruhe kommen, sicherlich ist es gut, daß erstmal geschaut wird, ob es den Kids bei Dir gut gehen wird.


    Wie schon mehrfach gesagt, versuche mit den Behörden zusammen zu arbeiten und vielleicht denkst Du mal drüber nach, daß Dir der Behördenapparat und auch die Ärzte ggf. das Leben gerettet haben...und nicht nur Dir. Ich hab schon Leute ganz ganz schlimme Sachen tun sehen in solchen Schüben.


    Ich jedenfalls kenne mich zu wenig mit den Nebenwirkungen von Psychopharmaka aus, um mir ein Urteil zu bilden, kann auch nicht beurteilen, ob es da einen Fehler des behandelnden Arztes gegeben haben könnte, weil keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.
    Die TS kritisiert auch nicht die Inobhutnahme während ihres Klinikaufenthaltes, sondern ist der Meinung, dass sie sich jetzt wieder um ihre Kinder kümmern kann.


    Medikamenteninduzierte psychotische Schübe können theoretisch nach jedem Medikament auftauchen, Cortison ist da auch berüchtigt für, man kann sicherlich nicht jeden Patienten Tagelang stationär überwachen, wenn man ein neues Medikament anordnet...


    Das die TS der Meinung ist, daß sie sich um die Kinder kümmern kann, wissen wir, nur ist die Frage, ob sie das auch beurteilen kann. Bei mangelnder Krankheitseinsicht geht das nicht und da muß jetzt erstmal geschaut werden.


    In meinen Augen ist das sehr vernünftig.

  • Hallo Grünschnabel,
    ich finde das ein bißchen hart, angesichts der Tatsache, dass wir kaum etwas über die Hintergründe kennen.


    Nein. Da muss massiv etwas auf Basis einer Erkrankung vorgefallen sein. Der Weg für die Mutter zu den Kindern ist also etwas Aufwendig. Er führt nicht über Verleugnung, Krankheitsuneinsichtigkeit und Andere sind Schuld. JAs macht Fremdunterbringung von Kindern kein Spaß, Anwälten, einweisenden Psychiatern und Richtern auch nicht.


    Und diese durchaus typischen Schilderungen wirken nicht in der Richtung die die TS haben will. Helfen würde nur eine Umkehrung ihrer Sichtweise. Das mag hart klingen, aber der Schutz der Kinder geht vor. Sie hat also die Wahl - angeblich ist sie ja gesund - die paranoid wirkende Darstellung zu lassen oder sich treu zu bleiben und die Rechte nicht zurückzubekommen. Rate mal welche Strategie gesünder und näher am Wohl der Kinder wäre.

  • daß Du sofort eingewiesen wurdest und die Kinder in Obhut genommen wurden.


    Du warst schlicht nicht in der Lage, Dich zu kümern und hattest auch nicht die Krankheitseinsicht, Dir freiwillig helfen zu lassen.


    Und, NEIN, ich bin nicht untergebracht worden,
    ich habe mich selbst in die Klinik eingewiesen,


    Monsterkrümel, die TS schreibt, dass sie sich selbst hat einweisen lassen. Wie kann da von mangelnder Krankheitseinsicht die Rede sein?




    Für Aussenstehende kann das "alle sind gegen mich" übrigens wie ein Symptom einer verleugneten Erkrankung wirken.


    Medikamenteninduzierte psychotische Schübe können theoretisch nach jedem Medikament auftauchen, Cortison ist da auch berüchtigt für, man kann sicherlich nicht jeden Patienten Tagelang stationär überwachen


    Einerseits weißt du, dass es psychotische Schübe durch Medikamente verursacht, gibt. Trotzdem wird die TS von vornherein so weit in Frage gestellt, dass ihr Gefühl, das JA setze sich nicht für ihre Belange und die Belange der Kinder ein, als mögliches Symptom einer psychischen Krankheit in den Raum gestellt wird?




    JAs macht Fremdunterbringung von Kindern kein Spaß, Anwälten, einweisenden Psychiatern und Richtern auch nicht.


    Die Fremdunterbringung während des Klinikaufenthaltes steht doch garnicht zur Debatte. Es geht jetzt darum, ob die Fremdunterbringung noch erforderlich ist.


    Ich finde es schon happig, von vornherein davon auszugehen, dass hier Jugendamt und Richter richtig handeln und die TS allein die Situation selbstverschuldet hat.....

  • Grünschnabel,


    du schreibst, ich hätte die Kinder gefährdet, aufgrund einer fortbestehenden, langjährigen psyschichen Erkrankung.
    Aber, du kannst doch lesen, du kannst doch meinen Zeilen deutlich entnehmen, daß es eine EINMALIGE psychiotische Reaktion war, oder ????
    Das sehe ich doch ein.
    Daß das Jugendamt sich absichern möchte, ist mir klar, und, ich gebe auch niemand anderem die "Schuld" an sich,
    ich hab mich leider leider mit den Behörden hier angelegt, und ja, leider mit dem Jugendamt, das war MIST!!!!


    Danke an alle anderen noch für eure Antworten....
    Ich kann verstehen, daß ihr manches hinterfragt, gebe euch natürlich auch gerne Auskunft bestmöglich.


    Ich BIN doch krankheitseinsichtig, und es EXISTIERT ein neurologisch psychiatrisches Gutachten bereits,
    das interessiert den Jugendamtmitarbeiter nicht, auch die Entwicklungsberichte der Kinder interessieren ihn nicht,
    sowas müsste einen Jugendamtmitarbeiter aber durchaus interessieren.


    Mir ist vorm Richter aus Versehe was rausgerutscht über die Anwältin, wo ein fehler passiert war, den sie gemacht hatte, das war auch wieder MIST,
    sie ist eben nachtragend, und sie hat mich auch gedutzt, sie ist keine, sagen wir mal "typische" Anwältin,
    sie kann echt ziemlich sauer werden, aber, ich versuche ja auch, meine Fehler wieder gut zu machen.
    Sie hat auch damals zu meiner Freundin, deren Mann bei der Scheidung betreffend, gessagt: "den machen wir fertig".


    SELBST DIE GUTACHTERIN MEINTE, ICH STEHE AUF DER SCHUSSBAHN UND WERDE ÜBERBEGUTACHTET.
    Das Jugendamt hat bereits 2 Atteste von 2 Neurologen, daß die Depression seit Jahren remittiert ist, und die psychiotische Reaktion einmalig war!


    Ich habe auch mit jemand anderem im Saarland gesprochen von einem kindeswohlorientierten Verein,
    der meinte, diese lang anhaltende Trennung sei Kindeswohlschädigend.
    Auch der meinte, zur Not müsse ich evtl. Anträge selbst stellen,
    bin immernoch auf der Suche, und um jeden Rat dankbar, was die Anwaltssuche betrifft