Kinderbetreuung über Tagesmutter für Hortkind zu Hause - muss KV sich beteiligen?

  • Hallo zusammen,


    heute ist mein Nachdenktag. Falls ich Sohni auf die öffentliche Schule wechseln lasse, müsste ich privat für 2 Nachmittage eine Tagesmutter hinzubuchen die sowohl die Lütte aus dem Kindergarten abholt als auch Sohnemann die Tür öffnet.


    Da KV ja immer gegen die private Schule war, und paradoxerweise angekündigt hat, dass er seinen Umgang unter der Woche einstellt wenn Kinder in die öffentliche Regelschule gehen, frage ich mich: Muss sich der KV an der Tagesmutter beteiligen?

  • Hallo


    Nö, muß er nicht. Er würde an den Kindergartenkosten beteiligt. Ansonsten ist das sozusagen Dein Vergnügen. Du könntest Dir ja eine andere Betreuung durch Kindergarten / OGS suchen. Bei entsprechendem pädagogischen Konzept wäre er an den Kosten auch in der Grundschulzeit zu beteiligen. Insofern ist seine Weigerung zur Unterschrift, kombiniert mit der Ankündigung des verkürzten Umgangs in meinen Augen in der Tat reine Schikane.


    Gruß

  • Nwin,


    an Betreuungskosten wäre er nur zu beteiligen, wenn diese pädagogisch wertvoll sind. Für den KiGa wird das bejaht, für eine Hortbetreuung nicht. Das ist dann dein "Privatvergnügen"

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Bei mir werden die Hortkosten mit dem Kindsvater geteielt. Dabei ist s egal ob Hort, Tagesmutter oder Kita. Entschieden hat der Richter mit der Begründung das ich nur knapp über den Mindestunterhalt bekomme. Das auch der nacheheliche Unterhalt nicht fließt. Das ich ohne meine Arbeit weiter Harzen müsste. und das Ex ja auch die Betreuung nach der Schule nicht übernimmt das er ja vollzeit Arbeitet. Die Betreuung ist wichtig zum erwerb des Familieneinkommens und somit kommt das ja auch seinem Kind zu gute. Eine Tgaesmutter für die Partysause am Sa. müsste er nicht anteilig zahlen.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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