Beteiligung an den Kosten für die Fremdbetreuung

  • Hallo erstmal,
    ich bin neu hier und habe eine Frage zu den Kosten für die Fremdbetreuung, also für Kita, Tagesmutter, Kindergarten, Kindermädchen, Hort etc. Je nachdem in welchem Bundesland man wohnt und wieviel Stunden man arbeiten muss am Tag, kommt da schon was zusammen. Ich würde gerne mal wissen, inwiefern sich die Ex-Partner an diesen Kosten beteiligen müssen, sollen, können, dürfen.... Denn die sind ja ganz klar nicht durch den Kindesunterhalt abgedeckt. Wenn also der/diejenige, bei dem/der das Kind lebt, voll berufstätig ist, dann bleibt man irgendwie auch noch auf diesen Kosten sitzen, oder?
    Ich frage das, weil ich seit eineihalb Jahren hinter dem KV herklage und bislang noch keine Gerichtsentscheidung gekriegt habe (dafür aber hohe Anwalts- und Gerichtskosten, weil das Jugendamt gleich von Anfang an gesagt hat, dafür wären sie nicht zuständig, wenn ich arbeiten gehen wollte, wäre das mein Privatvergnügen). Mein Eindruck ist, dass das eine Art Gesetzeslücke ist, weil es dazu gar keine klaren VOrgaben gibt, sondern die Anwälte die ganze Zeit nur auf Präzendenzfälle verweisen und immer wieder neue Berechnungsarten vorstellen. Und nach dem dritten Lebensjahr scheint die Zuständigkeit (analog zum Betreuungsunterhalt) dann sowieso beim Alleinerziehenden allein zu liegen (also Kindergarten und Hort etc.). Das ist doch total schräg und ungerecht.
    Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
    Danke schon mal für Eure Reaktionen!
    Marion

  • Wenn es nicht mehr notwendig ist die Betreuung eines Kindesdurch den Elternteil erfolgen zu lassen entfällt der Betreuungsunterhalt.
    In der Regel mit 3 Jahren


    Ein Hort oder eine Tagesmutter sind dann Mehrkosten da Sie nicht in den Unterhaltsbeiträgen eingerechnet sind.
    z.B. DD Tabelle.


    http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=47852&pos=0&anz=1


    Eigentlich sollte das dein Anwalt wissen.

  • Ja, dank, das war der juristische Begriff: Mehrbedarf.
    Mehrbedarf, der aber offensichtlich erst eingeklagt werden muss. Das ist doch das erstaunliche. Und dafür ist man dann selbst zuständig und nicht das Jugendamt. Und wie das Urteil, dass Du mir geschickt hast zeigt, ist die Höhe dieses Mehrbedarf offensichtlich alles andere als klar und hängt vom Einzelfall ab und vom jeweiligen Richter. Alles in allem kriegt man den Eindruck, dass das eben nicht selbstverständlich ist, dass dieser Mehrbedarf eingefordert wird. Also entweder werden die Kinder von Alleinerziehenden nicht fremdbetreut, sie bezahlen es selbst oder aber (und das scheint mir das unwahrscheinlichste) die meisten Ex-Partner zahlen die Kosten ohne EInschaltung eines Gerichts.
    Insofern noch mal die Frage, wer von Euch hat diesen Mehrbedarf eingeklagt bzw. welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht?

  • Hallo Marion,


    seit dem hier zitierten Grundsatzurteil vom BGH ist die Frage des Mehrbedarfs eigentlich eindeutig geklärt und wird entsprechend von den bundesdeutschen Gerichten auch so angewandt. Warum es in deinem Fall nun überhaupt zur Klage kommen musste und weshalb die Anwälte so viele Eingaben machen, dass das Gericht noch nicht zu einem Urteil kommen konnte, lässt sich von hier leider nur sehr schlecht beurteilen. Die Vermutung liegt da natürlich nahe, dass irgendeine Besonderheit vorliegt bzw. um eine Besonderheit gestritten wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Alles in allem kriegt man den Eindruck, dass das eben nicht selbstverständlich ist, dass dieser Mehrbedarf eingefordert wird. Also entweder werden die Kinder von Alleinerziehenden nicht fremdbetreut, sie bezahlen es selbst oder aber (und das scheint mir das unwahrscheinlichste) die meisten Ex-Partner zahlen die Kosten ohne EInschaltung eines Gerichts.

    ohh ja das würde mich auch brennend interessieren, da ich den Vater auch auffordern möchte, dass er bei den Kitakosten auch mit aufkommt...wie sieht es dann bei den Schulkosten aus? also diese ganzen Besorgungen, kann der KV da auch etwas mit dazu geben?? alles bleibt im Moment auf mich sitzen.. ;(
    Ich wollte diese Fragen schon meinen Anwalt stellen ;)

  • Wenn man das BGH-Urteil und den Link zu der Rechtsanwältin anschaut, meint man, es sei so leicht. Ist es aber nicht. Ich bin seit über einem Jahr damit vor Gericht. Gestern habe ich mich lange mit der Richterin unterhalten. Die hat mir erklärt, das Problem sei, dass seit der Unterhlatsreform von 2008 die Lage komplizierter sei, weil immer auch abgewogen werden müsse, wie die Situation der Mutter ist. Es gebe eben keine Systematisierung, sondern in der Frage des Mehrbedarfs müssten die Gerichte immer Einzelfallabwägungen treffen. Das ist zeitaufwendig und man hat kaum eine Sicherheit vorher, wie das Verfahren ausgeht. Zuständig für die Einforderung dieses Mehrbedarfs ist ja der/diejenige, bei dem/der das Kind lebt. Das Jugendamt ist dafür nicht zuständig. Für mich macht das ganze eben den Eindruck, dass damit im Prinzip die Bereitschaft zur Zahlung dieses Mehrbedarfs relativ gering sein dürfte. Daher wollte ich eben wissen, ob bzw. wie viele das hier aus dem Forum schon gemacht haben. Aber es kamen ja leider kaum Reaktionen...

  • Meine Tochter bekommt die Betreuungskosten vom Vater meines Enkels (5 Jahre alt) ohne Probleme bezahlt
    und da er vehement gegen Zahlung des Betreuungsunterhalts geklagt und verloren hat, gehe ich davon aus, dass er sich auch
    bzgl. der Kitakostenübernahme von seinem Anwalt beraten ließ...

  • Von welcher Höhe der Betreuungskosten reden wir hier?


    Also ich bin ehrlichgesagt noch nie auf die Idee gekommen Kita oder jetzt Hortkosten anteilig dem KV zu berechnen. Aber mit 65€ Hortkosten liegen wir glaub ich auch noch im unterem Bereich des Möglichen :-)

  • Nein, ich rede nicht über 65 Euro pro Monat. Wusste gar nicht, dass es so günstige Kitas überhaupt gibt. Ich meinte Betreuungskosten zwischen 500-800 Euro pro Monat.


    kommt u.U. auf das Bundesland an - in Berlin habe ich oft schon Preise unter 100 Euro gehört - das zahlen wir alleine für das Mittagessen und liegen dann mit Betreuung bei 300 Euro für den Nachmittag ohne Ferien :-)