Mit den Kindern ausziehen? Wie vorgehen?

  • Tag.


    Zum Mietverhältnis kann ich vielleicht so viel sagen, dass


    - wenn einer von euch aus der Wohnung, sprich aus dem Mietvertrag will, dann muss der Mietvertrag von beiden gekündigt werden. Ihr seit gesetzlich dazu verpflichtet, dem anderen den Auszug zu ermöglichen. Niemand kann jemanden zwingen Mieter einer Wohnung zu sein, in der er gar nicht wohnt. Somit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Vater die Wohnung verliert. Zwei Schuldner sind den meisten Vermietern lieber als einer.
    - wenn der Vater die Wohnung behalten will und kann, dann gibt es die Möglichkeit, dass ihr eine Freistellungserklärung aufsetzt, die dich von allen finanziellen Verpflichtungen freistellt. Somit kann die alte Wohnung den Kindern erhalten bleiben.


    Du suchst eine Wohnung, groß genug für dich und die zwei Töchter. Der Vater wird die alte Wohnung nicht halten können und sich auch eine kleinere Wohnung suchen müssen, groß genug aber, um den Besuch der Töchter zu ermöglichen. Mir stellt sich die Frage, wie ihr die Wohnungen finanzieren werdet. Der Vater wird voll unterhaltpflichtig sein?


    Zum Thema Kinder kann ich nur spekulieren: Niemand weiß, wie euer bisheriges Familienleben in puncto Kinderbetreuung aussah. Du sagst, die Kinder wollen mit dir ausziehen. Ob die Kinder das aus Loyalität machen würden, weiß hier auch keiner. Da sie aber alt genug sind, setzt euch mit ihnen hin. Wenn das mit dem Vater nicht geht, setzt euch zu einer Beratung bei den einschlägigen Hilfsorganisationen. Ich finde es gut, wenn die Kinder mit ihren Bedenken und Wünschen gehört werden, wenn nicht schon von euch als Eltern zusammen, dann von dritten Personen, die Erfahrung mit dem Thema haben und euch Tipps geben können.


    Weißt du schon, in welche Richtung es wegen Unterhalt und Betreuung nach der Trennung gehen wird?


    Grüße

  • Der Vater möchte keine Beratung bzw. braucht keine. (...) Wie ich eine Wohnung finanziere weiß ich. Wie er seine finanziert, nicht. Mit Unterhalt rechne ich nicht -ihm bleibt ja selbst kaum was über. Ich hätte einfach nur gern - meine Ruhe und eine räumliche Trennung, das andere ließe sich evtl. danach besser regeln. Wenn er keinen zusätzlichen Job aufnimmt (er arbeitet TZ) - wird alles schwer finanzierbar. Nachdem mein GEhalt Anfang des Jahres erhöht wurde, hat er für seine Eltern einen Dauerauftrag zwecks Unterhalt eingerichtet. Könnte sein dass er sich bedürftiger macht als er ist. Wenn ich ausziehe muss zwinge ich ihn, sich um die Finanzierung seiner Wohnung zu kümmern.

  • Hat er gesundheitliche Probleme, die nur eine Teilzeitarbeit erlauben? Falls nicht, ist er verpflichtet, sich um eine Vollzeitstelle oder einen Nebenjob zu bemühen. So lange die Kinder minderjährig sind, haben sie einen Anspruch auf Unterhalt seinerseits. Richtig eng wird es für ihn, wenn ihm aufgrund der Teilzeitarbeit ein fiktives Einkommen unterstellt wird. Hier lauert noch eine Falle: Er könnte auf die Idee kommen, dass Du ihm Unterhalt zahlen sollst...


    Ich hab es damals bei der Trennung so gemacht, dass ich die gemeinsame Wohnungskündigung geschrieben habe. Ihm hab ich eine Woche Zeit gelassen, diese zu unterschreiben, ansonsten hätte ich ihn auf Zustimmung zur Kündigung geklagt.


    Da ihr bereits getrennt seid - wirtschaftet ihr auch getrennt? Falls nicht, beginnt das Trennungsjahr nicht zu laufen. Daher: Getrennt wirtschaften (Einkäufe, Essen, Waschen - mich hat es gegruselt, wenn er meine Unterwäsche mitwaschen wollte), ihn jetzt schon auffordern, Unterhalt zu zahlen. An den Mietkosten sollte sich jeder zur Hälfte beteiligen.


    Den Kindern kann er in dem Alter nicht mehr verweigern, mit Dir auszuziehen, ihre Meinung zählt auch vor Gericht.


    Das mit der Überweisung an seine Eltern habe ich nicht verstanden - ist er ihnen gegenüber unterhaltspflichtig?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich weiß nicht ob ich sein Einverständnis bekomme. Das ist ja mein Problem. Ich kann nur sagen was die Kinder geäußert haben. Was er draus macht - who will know?


    Kann man eigentlich direkt auf einzelne Beiträge hier antworten und nicht erst am Ende?



    Die Kinder sind aufgrund ihres Alters kein Problem. Sie gehen mit Dir mit und wenn der KV dagegen ist, muss er klagen. Da kommt er aber nicht weit, weil 11+15jährige vor Gericht angehört werden müssen und kein Richter der Welt ohne vernünftige Gründe gegen den Kinderwillen entscheiden würde. Wie auch, man kann die Kinder ja nicht zum Vater tragen wenn sie nicht wollen.
    Wohnung ist schwierig, ich habe tatsächlich Druck gemacht indem ich ausgezogen bin und den Vertrag einseitig aufgekündigt habe. Sicher rechtlich eine Grauzone, aber glücklicherweise hat das so geklappt, denn mein ExMann war ja genauso Alleinschuldner wie ich und wollte natürlich ebenso wenig auf Mietschulden sitzen bleiben. Hätte aber finanziell auch mächtig ins Auge gehen können.

  • Er arbeitet Teilzeit, weil er nicht mehr Stunden kriegt... War eh schon schwer genug die Stelle zu kriegen. Die Eltern leben im Ausland und sind arm. Wirtschaften tun wir zusammen, er zahlt die Miete und GEZ und sowas und ich de Rest.