Stiefkindadoption erschwert

  • Der BGH hat gestern die Stiefkindadoption durch die Lebenspartnerin einer lesbischen Mutter zurückgewiesen, weil der "leibliche Vater" (private Samenspender) an dem Verfahren beteiligt werden müsse. Sie hatten seine Anonymität auf seinen Wunsch nicht freigegeben.
    Was haltet ihr davon?


    Ehrlich gesagt, halte ich das (auf den ersten Blick und ohne Richterschelte betreiben zu wollen) für einen Rückschritt. Wenn jetzt der SPender aus Angst vor Unterhaltsverpflchtungen etc. anonym bleiben wollte, müssen die Eltern (also das Paar) eine Zusicherung brechen, um Eltern sein zu können. Umgekehrt könnte der Samenspender seinerseits die Vereinbarung brechen und Vater sein wollen und hätte dann mehr Rechte als die Frau, die sich bewusst mit der leiblichen Mutter für ein Kind entschieden hat. Es gibt da sicherlich wichtige juristische Gründe, aber ich frage mich, was das für den Kinderwunsch von homosexuellen Paaren bedeutet.


    Allerdings gilt dies nicht für anonyme Samenspender, die den Frauen selbst nicht bekannt sind. Hier vielleicht nochmal ein Link:


    http://www.sueddeutsche.de/pan…lesbische-paare-1.2414343

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Hi,


    sie können doch trotzdem Eltern sein, ohne Adoption. :frag


    Für den Kinderwunsch der Homosexuellen bedeutet das wohl auf eine anonyme Spende zurückzugreifen.


    Außerdem vlt. möchte der Spender, bei nichtanonymer Spende, Vater sein, weil er ein schlechtes Gewissen o.ä. hat.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich erkenne das Problem nicht.
    Der Vater ist bekannt, das Gericht weiß das.
    Woher soll das Gericht wissen dass er wirklich nichts mit dem Kind zu tun haben will ?
    Die müssen sich absichern bevor sie sowas Gravierendes zulassen wie eine Adoption.


    Sollte ja kein Problem sein dass er zustimmt, wenn es so ist wie die Frauen sagen.

  • Nun, Babbel, Deiner Argunentation zufolge braucht Mann das GSR nicgt...man kann ja auch so geneinsam Eltern sein.


    Aber was ist, wenn man sich trennt oder einer stirbt?


    Ich finde es absurd, daß man im Falle einer anonymen Samenspende das Recht des anonymen Samenspenders über das Recht des sozialen und vor allem werdenden Varers ( Zweitmutter, was auch immer ) stellt.


    Gilt das Gleiche eigentlich auch für heterosexuelle Eltern?

  • Nun, Babbel, Deiner Argunentation zufolge braucht Mann das GSR nicgt...man kann ja auch so geneinsam Eltern sein.


    Ja. Aber auch der Vater hier hat das GSR nicht.


    Gilt das Gleiche eigentlich auch für heterosexuelle Eltern?


    Das wäre ein Ding, wenn das juristisch anders behandelt werden würde.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Der Spender ist doch gar nicht anonym in dem Fall hier, sondern privat und bekannt.
    Ganz andere Ausgangslage als Gefriersperma aus dem Katalog.


    Abgesehen davon verweigert das Gericht ja nicht komplett. Es will nur die Zustimmung.
    Theoretisch kann da ja jeder kommen und sagen "er will nicht genannt werden"

  • Gesetzt den Fall, die beiden wären verheiratet, d.h. es wäre nicht nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Dann wäre der Ehepartner der Mutter automatisch der rechtliche Vater. Dieser Weg steht Homosexuellen aber nicht offen. Insofern ist diese Regelung durchaus diskriminierend.


    Rosemino, es gibt ja etliche Männer, die die Vaterschaft nicht anerkennen, und mein Kenntnisstand war bislang so, dass dann das Gericht die Unterschrift des dem nicht offiziell de Vaterschaft anerkannt habenden Vaters ersetzen kann. Hätte der Spender Vater sen wollen, hätte er wohl von sich aus beim Jugendamt die Vaterschaft anerkannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Fakt ist aber , dass das Gericht weiß, dass die Frauen wissen wer es ist
    ONS wäre die bessere Antwort gewesen.
    Fakt ist auch, dass in heterosexuellen Ehen die Wahrsheinlichkeit extrem viele höher ist, dass der Partner der Vater ist.

  • Nach meinem Empfinden ist das Korintenkackerei.


    Ein Samenspender hat doch durch die Art seines Handelns unmißverständlich zum Audruck gebracht, dass er nicht rechtlicher Vater sein will.


    Im Gegenteil -> ihm ist seine Anonymität wichtig.


    Der Kater :brille


    P.S.: Ich finden den Betreff irritierend. Unter Sitefkindadoption verstehe ich etwas anderes. Im Übrigen finde ich, dass Stiefkindadoptionen auch beschränkt werden sollten.

  • Na oft bleibt lesbischen Frauen nur entweder die private Samenspende oder der weg ins Ausland. Ich glaube es gibt in Deutschland nur eine Institution die lesbischen Paaren in Deutschland beim Kinderwunsch hilft in München


  • Ist das ein ernst gemeinter Vorschlag für eine lesbische Frau?


    Nocheinmal : Es geht doch darum dass das Gericht die Zustimmung verlangt, weil es weiß, dass diese Frauen den leiblichen Vater kennen.
    Von mir aus hätte sie auch sagen können, private Samespende von jemanden, bei dem sie nur den Chatnamen kennt oder Becherspende in der Disko von Mister X.


    Es ist nun einmal keine ! anonyme Sopende bei dem der Erzeuger von Amfang an auf jegliche Rechte verzichtet.


    Und das Gericht kann auch nicht sicher sein, dass hier ein leiblicher Vater mal eben entsorgt werden soll, der sich vielleicht kümmern würde.

  • Aber andersrum wird doch ein Schuh draus. Ein Hetrosexuelles Paar kann kann keine Kinder bekommen. Sie greifen auf einen Bekannten zurück der als Samenspender fungiert. Der Ehemann müsste nie das Kind adoptieren selbst wenn bekannt ist das er nicht der biologische Vater ist. Da das Kind in der Ehe geboren wurde.

  • Da kann aber nicht davon ausgegangen werden , dass das Kind gar nicht vom Partner ist.
    Bei zwei Frauen oder zwei Männern ist wohl klar, dass einer nicht biologisch verwandt ist.


  • Da kann aber nicht davon ausgegangen werden , dass das Kind gar nicht vom Partner ist.
    Bei zwei Frauen oder zwei Männern ist wohl klar, dass einer nicht biologisch verwandt ist.



    Nun ja, dass eine Mutter nicht anonym bleiben kann, mag wohl in der Natur der Sache liegen - "Sie bringt das Kind zur Welt" und dann wird es standesamtlich registriert. Zwischenzeitlich ist es tatsächlich so, dass wir so kontrolliert und bürokratisch verwaltet werden, dass eine anonyme Geburt nicht wirklich funktioniert. Denn für alle Anträge braucht man Geburtsurkunden. Elterngeld, Kindergeld ... dafür gibt es die Verwaltungsbescheinigungen für soziale Zwecke.


    Und auch bei homosexuellen Paaren liegt es ganz klar auf der Hand, dass einer nicht der leibliche ET ist.


    Die Frage, aus rechtlicher Sicht, beantwortet sich doch schon eingangs in der Themeneröffnung. Hier wird erwähnt, dass eine nicht anonyme Samenspende nicht automatisch zur Folge hat, dass der andere ET der Partnerschaft das nicht leibliche Kind adoptieren darf! Das hat mehrere Gründe:


    1. steht das Recht des Kindes auf Information über seine Herkunft im Vordergrund! Jedes Kind hat ein Anrecht darauf, zu wissen, wer seine leiblichen Eltern sind!


    2. vielleicht entwickelt der "Samenspender" im Verlauf der Schwangerschaft väterliche Gefühle und möchte doch seinen väterlichen Pflichten nachkommen?


    Entschuldigt bitte, aber wenn einem Vater dieses Recht verwehrt wird, aus anderen Gründen, dann geht Ihr hier auf die Barrikaden. Aber wenn ein Vater/ Erzeuger nach einer Samenspende ein Kind gezeugt hat, dann steht ihm dieses Recht auf einmal nicht mehr zu? Das Gericht sichert sichert sich nur ab! Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Vater ausgeschlossen wird!


    Im umgekehrten Falle, also bei einer männlichen homosexuellen Partnerschaft, liegt wohl klar auf der Hand, dass keiner der beiden der Erzeuger des Kindes ist. Hier kann es nur mittels Leihmutterschaft oder eben Adoption funktionieren, dass die beiden zu einem Kind kommen! Und im Falle einer anonymen Spende, hat man vermutlich einen Nachweis aus der Kinderwunschklinik, die eine Invitro-Befruchtung nach Samenspende im Mutterpass stehen hat! Warum??? Weil Invitros viel gefährdeter sind, als spontane Schwangerschaften! Hier wird mittels Hormontherapie manipuliert, es werden Eizellen entnommen, was ein enormer Stress für den Körper ist! Und ich weiß, dass die Rate der funktionierenden Invitros bei zwischen 15 und 50 % liegt, je jünger die Frau, desto erfolgreicher die Invitro!


    Also ich finde das einen Schritt voran zum Schutz der Männer!


    Außerdem können ja auch alleinstehende Frauen einfach schwanger werden und später heiraten wollen. Hier wird auch nachgefragt, wer der Vater des Kindes ist. Man ist als Frau nicht gezwungen, den Vater anzugeben, aber man nimmt dem Kind sein Recht auf Information! Und schließlich will jeder im Verlauf seines Lebens wissen, woher er kommt. Zumal wenn man in dem Wissen groß wird, dass man mit einem Stieferlternteil aufgewachsen ist, dann möchte man früher oder später wissen, wer der leibliche Elternteil ist/ war!


    Sorry, aber ich finde die Entscheidung gut!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Ich finde auch den Titel falsch, denn darum geht es in dem Fall nicht.


    Das Thema A bringt Kind in Homosexuelle Beziehung mit B mit ist doch davon gar nicht berührt.


    Ausserdem kann jedes Paar diese Entscheidung umgehen indem angegeben wird Disko und Alkohol und damit ist alles beim Alten.


    Oder Frau geht ins nähere Ausland (ö hat auch gerad das Gesetz geändert bzw. Es wird ein Dolmetscher engagiert).....


    Versuch einmal als schwules Paar ein Kind zu bekommen, wo D Behörden nicht einmal Leihmutterschaft im Ausland akzeptiert, da wird es erst wirklich schwer

  • Im umgekehrten Falle, also bei einer männlichen homosexuellen Partnerschaft, liegt wohl klar auf der Hand, dass keiner der beiden der Erzeuger des Kindes ist.


    :hae: Warum nicht sind Männer dann nicht mehr zeugungsfähig


    :Hm und warum Erzeuger und nicht Vater


    :rolleyes3: Warum kann eine Frau nicht für einen Freund ein Kind bekommen und Ihm dann die Erziehung und Verantwortung überlassen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Und das Gericht kann auch nicht sicher sein, dass hier ein leiblicher Vater mal eben entsorgt werden soll, der sich vielleicht kümmern würde.



    Das Kind wurde 2010 geboren, ist also jetzt 4 bis 5 Jahre. Diese Zeit hätte also der Samenspender gehabt, um sich um eine Vaterschaftsanerkennung kümmern zu können, um seine "Entsorgung" zu verhindern, wenn er das gewollt hätte.

  • Hi,


    das würde dann heißen, das ein Vater der sich 4-5 Jahre "nicht kümmert" und kein GSR hat, keine Unterschrift mehr zur zur Adoption leisten muß.
    UND
    woher weiß das Gericht das das Kind nicht "verheimlicht" wurde, denn auch da kann der Vater sich logischerweise nicht kümmern.


    Also Realtitätsfremd...



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.