mein hartz 4 antrag wurde gerade abgelehnt

  • und ich bin gerade nur noch am heulen. ich habe "zu viel" vermögen. haha.
    ich kann grad nicht mehr. seit über einem halben jahr schaufle ich papierberge und es kommt einfach keine ruhe in mein leben.
    und jetzt diese scheixxe auch noch.


    hab auch so ne kackriester-rente, rückkaufswert knapp über 1000,- EUR. ich dachte sowas wird gar nicht angerechnet?
    ist das sinnvoll das aufzulösen? das ist doch eh alles ne nullnummer. jemand erfahrung damit?


    ich verzweifel langsam an dem papierkram. hatte mich eigentlich auch vorher beraten lassen, die haben mir aber ein paar
    details zum "vermögen" nicht mitgeteilt. z.b. das die vermögenswerte, die meinem kind anrechenbar zustehen, offensichtlich
    auch extra auf dessen namen angelegt sein müssen? gibt es eine möglichkeit das ohne unterschrift des KV zu machen?
    wenn ja, welche? denn ein konto, wofür ich die unterschrift des KV benötige kann ich mir finanziell und nervlich nicht erlauben.
    da könnte ich das geld gleich zum fenster rauswerfen oder verbrennen.


    hat jemand was aufbauendes für mich parat? bei mir gehen gerade alle schleusen auf, hab das gefühl die gesammelte anspannung, frust und erschöpfung entladen sich.

  • Eine Riesterrente wird nicht eigentlich nicht angerechnet.Ich habe auch eine und auch eine Lebensversicherung.Lies mal hier http://www.hartziv.org/wer-hat-anspruch.html nach.
    Ich hoffe ich durfte den Link einfügen.


    Wenn du das jetzt auflöst hast bekommst du trotzdem keinen positiven Bescheid weil du dann nämlich über Bargeld verfügst.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

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  • ist das sinnvoll das aufzulösen?


    Absolut!


    Riester und Co. sind reine Abzockprogramme. Nur für Menschen, die eh von der normalen Rente leben werden können, können, WENN alles gut läuft, noch etwas zusätzlich vorsorgen. Aber da gibt es sicherlich bessere Alternativen.

  • das die vermögenswerte, die meinem kind anrechenbar zustehen, offensichtlich
    auch extra auf dessen namen angelegt sein müssen? gibt es eine möglichkeit das ohne unterschrift des KV zu machen?



    Ja das ist leider so :-(


    Ich hatte ein Sparbuch auf meinen Namen, wegen dem Streß mit KV. Es wurde dann im Zuge meiner priv.
    Insolvenz eingezogen.


    War ja nicht nachweisbar, das es das Geld von meiner großen Tochter war....



    Leg Widerspruch ein und frag nach der genauen Berechnungsgrundlage für die Ablehnung.

  • Oje, du Ärmste! Kann mir gut vorstellen, wie Du Dich jetzt fühlst! Bei mir hat sich die Miete erhöht und es hat geschlagene 4 Monate gedauert, bis ich das durch hatte, obwohl ich über keiner Grenze liege oder so. Seit Beginn des Jahres steht unter jedem meiner Bescheide: "im übrigen wird ihr Antrag abgelehnt". Beim ersten Mal hatte ich einen Herzinfarkt...
    Nicht einschüchtern lassen. Widerspruch einlegen. Bei mir wird die Riesterrente nicht angerechnet, aber die bringt, wie schon gesagt wurde auch echt nix. Habt ihr eine Arbeitslosenhilfe vor Ort oder Ähnliches? Hol dir Unterstützung. - Auf keinen Fall aufgeben! Wie gesagt, ich habe die Erfahrung gemacht, daß es oft mehrere Anläufe braucht, bis es "flutscht", selbst wenn alle sachlichen Bedingungen ok. sind, kann es sein, das Anträge abgelehnt werden.
    Dein Schonvermögen müsste doch auch höher sein als 1000€ oder irre ich mich da? Ich bin da leider auf der rechtlichen Ebene kein Experte, aber vielleicht jemand anderes im Forum? - Viel Glück und gute Nerven!

  • hab auch so ne kackriester-rente, rückkaufswert knapp über 1000,- EUR. ich dachte sowas wird gar nicht angerechnet?


    Wenn es wirklich nur an der Riesterrente scheitert und du nicht noch sonst mehr Vermögen als die Freibeträge hast, dann Widerspruch einlegen. Gerade wenn du da ein Kind nach 2008 und einen Fonds hast, ist der Betrag wahrscheinlich gigantisch und der Sachbearbeiter hat schlicht und einfach übersehen, um was für ein Produkt es sich handelt. Zum restlichen Vermögen, ist es völlig Wumpe, wer in der Bedarfsgemeinschaft der Besitzer ist, das Kind hat 3100 € und du 150 € pro Lebensjahr und dann nochmal 750 € für Anschaffungen. Erst wenn dein Vermögen, die Summe dieser Beträge übersteigt, hast du keinen Anspruch auf ALG 2.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • danke euch allen.


    ich krebse wegen ein paar euro fuchzig an der grenze rum. zumindest bei antragsstellung dürfte das so gewesen sein,
    inzwischen bin ich ja schon wieder 1700,- EUR ärmer...


    so wie mir gerade mitgeteilt wurde, geht es eben nicht, dass der freibetrag fürs kind nicht extra angelegt ist.
    was auf meinem sparbuch ist, wird als mein vermögen angerechnet. ich muss also erst den kinderfreibetrag auf den namen vom zwerg anlegen.
    da ich schonmal ein konto für zwergi anlegen wollte, weiss ich, dass die bank das bei gemeinsamen sorgerecht nur mit unterschrift vom KV macht.
    genau DAS will ich aber auf keinen fall. oder hatte ich einfach pech mit dem bankfuzzi?


    ich kann euch gar nicht sagen wie sehr es mich nervt, dass ich nun wieder losrennen muss und den ganzen scheixx erledigen.
    es nimmt einfach kein ende! bin direkt am telefon in tränen ausgebrochen als ich die information bekommen habe.

  • Ich habe Sparbücher für meine Jungs auf ihre Namen und habe sie alleine eröffnet... von meinem Konto wird monatlich Summe X eingezahlt.



    Als gesetzliche Vertreter sind wir beide allerdings eingetragen... doch er weiss nichts von den Sparkonten.

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Bei uns läuft das Sparbuch für Junior auf die Oma...


    Wir haben auch GSR und die KM hat bereits 1x Juniors Konto leer gemacht, daher haben wir das Sparbuch auf die Oma eingerichtet

  • Soweit ich weiß, geht das tatsächlich nicht ohne den KV. Bei mir ging es jedenfalls nicht. Das ist der Grund, warum meine Kinder bis heute kein eigenes Konto haben, obwohl es pädagogisch sicher sinnvoll wäre. - Aber gib Dir erst ein paar Stunden, um die Panik, Frust, Tränen, Verzweiflung rauszulassen. - Vielleicht kommst du nicht drum rum, vielleicht wird es unangenehm, aber irgendwann ist auch das vorbei.... wie Zahnziehen halt... :S
    Ich weiß, das bringt einen an den Rand dessen, was man aushalten kann, schließlich geht es um die Existenz. Aber auch das geht vorbei! Du hast mein vollstes Verständnis! Ich weiß, daß Du keine Nerven mehr hast. Ging mir genauso. Deshalb wünsche ich Dir ja welche! ;-)
    Mir hat es geholfen, zu akzeptieren, daß ich erstmal etwas Zeit brauche, um überhaupt wieder klar denken zu können. - Alles andere hat manchmal nur dazu geführt, das ich im blinden Aktionismus die wichtigen Details übersehen habe. (von Sachlichkeit ganz zu schweigen!) - Versuch durchzuatmen oder zappel die Wut raus, brüll den Schrank an oder hau aufs Kissen... ich weiß klingt blöd, ist aber besser als sich von der Hilflosigkeit auffressen zu lassen...

  • liegst du echt total viel über dem Sparselbstbehalt ?


    wenn du jetzt nämlich was neues für den Zwerg einrichtest und das Geld von deinem Sparbuch darauf packst, sagen sie bestimmt
    du hast das absichtlich gemacht um unter den Selbstbehalt zu kommen ... Geld beiseite schaffen darf man nicht und sie kennen jetzt
    ja schon deine Sparsumme. Ganz dumm sind die ja nicht ...


    Ich würde dir empfehlen, dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen und einen Anwalt für Sozialrecht zu bemühen.
    Kostet zwar erstmal Zeit und Nerven, aber da du ja nicht arbeiten gehst, müsste das mit der Zeit ja klappen ...
    zur Nervenschonung kann ich dir nur sagen: es wird wieder ... da sind viele von uns durchgegangen und gehen teilweise immer
    mal wieder durch dunkle Zeiten ... aber am Ende gehst du stolz und aufrecht aus dem Ganzen, weil du es geschafft hast ... ganz allein, für dich
    und deinen Zwerg

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • paco, aber wenn das sparbuch auf die oma läuft, dann bekommst du doch trotzdem ein problem mit hartz 4?
    ich gehe davon aus, du beziehst keins? es muss ja anscheinend explizit auf den zwergennamen laufen?!?!?


    ganz ehrlich, bevor ich dem KV in irgendeiner weise handhabe über mein geld gebe, fahr ich lieber mit dem zwerg in urlaub dafür und lass es mir richtig gut gehen.
    das es bisher kein zwergenkonto gibt, ist an der lethargie des KV gescheitert (im nachhinein - gott sei dank!) und die nervereien die ich mit ihm hatte um unser gemeinsames konto aufzulösen sind mir auch noch in lebhafter erinnerung. niemals wieder! der depp der draufzahlt bin bisher auch immer ich gewesen!


    gibt es ggf. andere anlageformen die (ohne KV) möglich sind?

  • paco, aber wenn das sparbuch auf die oma läuft, dann bekommst du doch trotzdem ein problem mit hartz 4?


    nöööö :brille ... da steht bestimmt als Sparbuch-Inhaber Großmutter Paco ... und Paco und Oma haben sich privat geeinigt, dass das Geld
    aber eigentlich Zwerg Paco gehört

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • ich hab es noch nicht schriftlich. der beamte war so nett und hat mich heute telefonisch schonend auf die ablehnung vorbereitet. hat nix genutzt, die schleusen haben sich sofort weit geöffnet.


    so weit über dem selbstbehalt kann ich nicht liegen. ein paar euro fuchzig vermutlich. kommt drauf an, inwiefern die tolle riesterrente draufgerechnet wird.
    und eben weil meiner & zwergs eigenbehalt nicht getrennt angelegt sind. es zähl alles als MEIN vermögen. hauptsächlich deshalb bin ich wohl drüber.


    kann man wirklich von "beiseite schaffen" sprechen, wenn ich das geld von meinem kind extra anlege?


    ich verzweifle bald

  • Staatlich geförderte Altersvorsorge – Riester Rente
    Zu dieser Art der Bildung von Vermögen für die Altersvorsorge dient z.B. die Riester Rente oder auch Rürup Rente. Hierbei handelt es sich um ein nach dem Altersvermögensgesetz staatlich gefördertes Vermögen, daher ist diese Form der Altersvorsorge von der Anrechnung als Vermögen bei Hartz IV befreit (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II). Freigestellt sind demnach:


    Eigenbeiträge
    Staatlichen Zulagen
    Erträge aus der Riester Rente
    Die Höchstbeträge der staatlichen Förderung und damit auch die Grenze des Vermögensfreibetrages richtet sich nach § 10 a EStG. Ab dem Jahr 2008 beträgt dieser Wert jährlich 2.100 Euro. Für 2006 und 2007 waren es 1.575 Euro jährlich (2004, 2005: 1.050 Euro; 2002, 2003: 525 Euro).


    Die Regelung über die Privilegierung des Altersvorsorge Vermögens bei Hartz IV in Form der Riester Rente findet für jeden Inhaber eines eigenen Riester Vertrages der Bedarfsgemeinschaft einzeln Anwendung. Gleiches gilt auch für minderjährige Kinder, die ebenfalls einen eigenen Riester Rente Vertrag haben.



    Lass dich beraten...vielleicht habt ihr einen Verein, der sich mit so was auskennt. Auf jeden Fall vorsorglich Widerspruch einlegen.....damit die Frist gewahrt wird.


    Ich habe selbst im Jobcenter gearbeitet, es ist ein Massengeschäft und es passieren unendliche viele Fehler... In der Ablehnung müsste ja auch eine Aufstellung sein, wie lange zu von dem angeblich verwertbaren Vermögen leben könntest und wann du dann eben wieder einen Antrag stellen kannst......


    Schau mal hier:
    http://www.hartziv.org/was-zae…lichen-rentenversicherung

  • ich hatte mich eben schon beraten lassen!


    hab die jetzt gleich nochmal angeschrieben um erneut einen termin zu bekommen.
    sobald ich die ablehnung schriftlich habe latsch ich da hin. ich pack das alleine nicht.


    im grunde genommen hatte ich seit der geburt vor 1,5 jahren noch keine ruhe in meinem leben.
    ich glaub innerlich war für mich "hartz4 antrag durch" so ein bisschen die vermeintliche ruheinsel, im sinne von:
    die lebensnotwendigen sachen sind endlich in trockenen tüchern, dann erhol ich mich endlich mal für ein halbes
    jahr und dann geh ich den jobkram an.


    und jetzt schwimmt die insel einfach weg. und ich wieder am hinterherhecheln.
    und das ist ja nicht die einzige baustelle. :ohnmacht:

  • Ich habe gerade noch mal geschaut, es stimmt, dass nicht genutzte Freibeträge grundsätzlich übertragbar sind, nicht aber, die des Kindes (siehe: Bundessozialgericht, Urteile vom 13.05.2009 AZ. B 4 AS 58/08 R und B 4 AS 79/08 R) :crazy . Shit! Ich würde da ganz freundlich mal die Sachlage mit der Kontoeröffnung und dem Sorgerecht erörtert und mal kurz anmerken, dass du dich dadurch mehrfach benachteiligt fühlst. Im Schlimmsten Fall musst du klagen... das dauert. Aber dein Problem wird sich ja in den nächsten Wochen von selbst erledigen und du musst nicht auf ein Urteil warten, bis du einen neuen Antrag stellen kannst :rolleyes: .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • das ist natürlich auch eine möglichkeit. aussitzen bis das geld weg ist.
    das mach ich locker auf einer a..backe, kann sich um nicht recht viel mehr als einen monat handeln.


    huiiii und schon wieder 3000,- EUR weg...