Hallo,
Ich werde wahrscheinlich ein Strom guthaben haben von geschätzten 150€.
Ich habe mit viel weniger gerechnet, und sicher ist der hohe Betrag auch noch nicht.
Aber sollte er so hoch sein, muss ich das beim Amt angeben?
Diese Stromzahlungen sind aus Zeiten von ALG2 Bezug + Kigeld +(teilw. EG )+ UVS und
Aus Zeiten von ergänzendem ALG2 + Bafög + Kigeld + UVS.
Ich habe kein Problem es anzugeben, wäre zwar ärgerlich weil ich es ja aus meinem Satz bezahlt habe (also nicht das JC) aber andersherum will ich nichts falsches machen.
Kennt sich jemand aus? Bisher lese ich ich muss es nicht angeben. Bzw wird nicht angerechnet. Auch solch "hohe" Beträge über 100€?
LG