Strom Guthaben

  • Hallo,


    Ich werde wahrscheinlich ein Strom guthaben haben von geschätzten 150€.
    Ich habe mit viel weniger gerechnet, und sicher ist der hohe Betrag auch noch nicht.


    Aber sollte er so hoch sein, muss ich das beim Amt angeben?
    Diese Stromzahlungen sind aus Zeiten von ALG2 Bezug + Kigeld +(teilw. EG )+ UVS und
    Aus Zeiten von ergänzendem ALG2 + Bafög + Kigeld + UVS.


    Ich habe kein Problem es anzugeben, wäre zwar ärgerlich weil ich es ja aus meinem Satz bezahlt habe (also nicht das JC) aber andersherum will ich nichts falsches machen.


    Kennt sich jemand aus? Bisher lese ich ich muss es nicht angeben. Bzw wird nicht angerechnet. Auch solch "hohe" Beträge über 100€?


    LG

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  • Hi,
    Strom wird nicht vom Amt bezahlt, also musst Du es nicht angeben.
    Ich hab Diesjahr fast 200Euronen erstattet bekommen und das ist gleich im Urlaubssparstrumpf entschwunden.

  • Ok cool habe echt gedacht das ich es zurück zahlen muss ans Amt.


    Vielen Dank und ich bin gespannt wie viel es bei mir wird.

  • Nein, der Strom wird aus deinem Grundbedarf bezahlt und daher fordern sie da nichts zurück.



    :tuschel Ich hab knapp 260€ rausbekommen dieses Jahr :tanz Da ist auch der größte Teil im
    Umschlag verschwunden für schöne WE oder Ferien :pfeif

  • Ich würde vorsichtshalber um Verrechnung bitten. Du hast dann kein "Einkommen" was jeder auf den Kontoauszügen sieht. Dann brauchst du z. B. 2 Monate keinen Strom zu bezahlen und kannst dir dann das Geld zur Seite legen. Ich kenn mich damit nicht so genau aus, wie das rechtlich aussieht, weiß aber aus dem Bekanntenkreis, dass da jemand Probleme mit dem Amt hatte.

  • Ich hatte mehrfach Guthaben und das nicht angegeben. Wenn man eine Nachforderung hat, kann man im Gegensatz zu HZ-Kosten keinen Antrag stellen, dass das übernommen wird. Das was im Grunddings ist ist ohnehin mehr als knapp bemessen.

  • Ok gut Danke!


    Also das Guthaben entstand nicht aus Zeiten vor ALG2 und es wird auch kein Wasser mit Strom erhitzt ^^

    2 Mal editiert, zuletzt von celin91 ()