Gerichtskosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe es hinter mir, bin geschieden. (Na ganz glücklich bin ich nicht drüber aber musste so sein)
    Nun habe ich die Rechnung vom Amtsgericht erhalten...
    Mein Ex musste einen Voschuss leisten, da er Antragsteller ist, dieser ist verrechenbar mit Forder. an Gegenseite) er hat bereits kurz nach Antrag auf Scheidung fast das doppelte von dem was er jetzt anteilig zahlen müsste gezahlt. Mir wurde das was er quasi zuviel an Vorschuss gezahlt hat von meinen Anteil abgezogen, somit bleibt nur ein kleiner Rest für mich übrig.


    Ich freue mich ja aber ist das wirklich so rechtens? Ich weiss jetzt schon das mein EX deswegen Stress machen wird. Und er das Geld von mir einfordern wird. Könnte er das tatsächlich?


    Letztens musste ich mir anhören das er ja zuviel Unterhalt für die Kinder abgibt und er das auch Rückwirkend laut anwalt einfordern könnte...Mein Unterhalt ist komplett getrichen, zum Glück verdiene ich jetzt mehr Geld so das ich nicht gleich ein riesen Loch in der Haushaltskasse habe.

  • Wie es jetzt genau, wie es von Amts wegen abgewickelt wird, bin ich mir nicht so sicher.


    Es ergeht ja ein Beschluss über den Streitwert und wie die Kosten zu teilen sind (in der Regel 50/50). Ich kenne es so, daß wenn der Antragsteller zuviel bezahlt, bekommt er das zuviel gezahlte Geld zurück und die Gegenpartei, also du, kriegt eine Rechnung über deine Kosten, die du bezahlen musst. So war es bei mir jedenfalls.


    Wenn es so ist, wie du schreibst, daß du nur den Rest bezahlst und ihr das untereinander dann regeln müsst, dann musst du ihm selbstverständlich auch das zuviel bezahlte Geld (was du ja zu wenig bezahlt hast) erstatten.


    Das er rückwirkend Unterhalt zurückfordern kann ist quatsch. Gezahlter Unterhalt gilt im Recht als verbraucht. Es wird immer nur für die Zukunft geändert, bzw. ab Inverzugsetzung oder ab Klageerhebung bei Gericht. Für die Zeit vorher ist nichts mehr regelbar oder abziehbar.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller