Hucky, wie wäre es um des Friedens willen mit dem Ausdruck "Kindes-Unversehrtheits-Gefährdung" Oder "Kindes-Versehrtheits-InKaufnehmung"?
Die Frage war nicht, ob alle Kinder, die einmal ohne Kindersitz im Auto erwischt werden, in Obhut genommen werden sollten, sondern ob eine (allein?) Sorgeberechtigte gezwungen sein sollte, ihr Kind sehenden Auges in eine gefährliche Situation zu entlassen.
Ich verstehe auch nicht, Hucky, warum es nur Kindeswohlgefährdung sein sollte, wenn das Kind strafmündig erwirscht wird? Wer muss denn deiner Meinung nach bei einem Unfall die Konsequenzen tragen? Nur der, der rechtlich zu belangen ist, oder der, der ihn erlitten hat?
Vieleicht habt ihr nicht richtig gelesen, aber das Kind wird nicht bei der Übergabe, wenn es zum KV geht mit dem Auto abgeholt. Das fahren ohne Kindersitz findet in der Zeit beim Vater oder auf den Rückweg zur Mutter statt. Also kann sie es max sehen, wenn es schon zu spät ist. Das im Vorhinein tätig werden rechtlich nicht möglich ist, dürfte hier doch jedem mittlerweile klar sein, genau wie man keinen vorherher Verhaften kann, weil er eine Bank überfallen könnte. Strafwürdig wird es erst, wenn die Bank tatsächlich überfallen wurde. Und mal klipp und klar: Wenn man das Kind in keine gefährliche Situation entlassen möchte, dann muss man es 24h in einem gepolsterten Raum verwahren. Alles andere ist nun mal potentiell gefährlich, das Leben an sich ist gefährlich. Diese Gefahr ist schon eine natürliche Sache, die sich nicht ausschliessen läßt. Gerade im Verkehrsrecht gibt es dazu ein schönes Konstrukt, die Gefährdungshaftung. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß alleine die Benutzung eines Fahrzeuges schon gefährlich ist. Von daher dürfte man deiner Logik nach ein Kind gar nicht mit einem Fahrzeug befördern. Dieses müsste man schon als BET kategorisch ablehnen, aber dann auch bei sich selber.
Mein letzter Post mit der Kindeswohlgefährdung ab 14 Jahre bezog sich übrigens auf die Sache mit dem Schwarzfahren mit der Bahn.