Unterhalt, Zwangsvollstreckung und damit zusammen hängende Anwaltskosten ?

  • Ich staune wie Du hier die KM als alleinige Buhfrau siehst, Du kennst nur die Seite vom TS und bist felsenfest der Meinung er ist der Arme.

    *Klugscheißermodus on*
    Ich weiß es ist Feiertag und so und es ist auch echt ein anstrengendes Thema... aber ist das nicht in 9 von 10 Themen hier im Forum der Fall, dass TS automatisch der arme Elternteil ist und der andere Elternteil über den berichtet wird, automatisch der böse?
    *Klugscheißermodus off*


    :blume

  • Ja, das stimmt wohl!


    Deshalb finde ich es jetzt mitlerweile auch müßig über Moral zu reden oder sich Moralaposteln lassen zu müssen. Ich jedenfalls frage da nicht mehr nach und verbitte mir ab jetzt solche Antworten von wegen "man ey, denkst du auch mal an deinen anderen Sohn" und dergleichen.


    Ich sehe dieses Forum jetzt als reines Beratungsforum in fachlichen Fragen.

  • Hi,


    es ist immer so, wenn man nicht in der Situation war/ist, so sieht man´s eventuell anders.
    Besonders dann, wenn man schon länger sein Leben wieder auf die Reihe gebracht hat.


    Außerdem lernt man ja auch zwischen den Zeilen zu lesen, und einzelne User lernt man
    mit der Zeit auch kennen. ;-)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Stimmt manche User kennt man ganz genau und auch wann sie erscheinen.

    Stimmt :D

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich wollte nochmal etwas sagen: Das in meinem Post von wegen "ich verbitte mir ab jetzt Moralapostelei....." ist nicht richtig. Natürlich kann hier jeder schreiben was er mag, ich werde aber nicht mehr darauf eingehen wenn moralisches kommt.

  • Ich habe jetzt Post vom JA Bekommen. Eine Kopie des Schreibens an die KM.


    Wortlaut:


    Herr XXX hat die Entgegennahme des Titels verweigert, deshalb gilt der ursprüngliche Titel weiter. Eine Beistandschaft besteht nicht und unsere Tätigkeit ist auf Wunsch von Herrn XXX beendet.

  • Ja! :thumbsup: , erfolgreich durchgezogen !
    Jetzt weitersehen und entsprechend handeln.
    Ich wünsche gutes Gelingen - auch im Hinblick auf den Umgang für Deinen Sohn! :knuddel

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Hallo Ihr lieben,


    Ich habe heute Post von der Anwältin meiner Ex bekommen. Ich hatte meinem Anwalt und meiner Ex vorab mitgeteilt dass ich derzeit keine anwaltliche Vertretung wünsche, deshalb bekomme ich die Post direkt. Aber ich glaube ich brauche wohl doch wieder einen Anwalt. Ich lege jetzt mal den Inhalt des Schreibens in groben Zügen dar und hoffe auf Tipps durch euch.


    Im Schreiben geht es um den Kindesunterhalt und den Zugewinnausgleich. Den Zugewinnausgleich wollte meine Ex bisher nie angehen, nun aber schon (hat wohl was mit der Unterhaltsstreiterei zu tun)


    Im ersten Teil des Schreibens wird behauptet dass unser gemeinsamer Kredit aus der Ehezeit angeblich für die Hausrenovierung war. Wir zahlen den auch heute noch halbe/ halbe.
    Beim Haus handelt es sich um mein Eigentum in dem ich auch jetzt wohne.
    Dieser Kredit war aber nicht dafür, sondern um unseren verschwenderischen Lebensstil zu finanzieren. Wir haben davon Urlaube bezahlt oder auch ein Auto dass schon lange weg ist und Kinderklamotten usw. Dieser Kredit wurde mehrmals aufgestockt und damit unsere 3 Konten getilgt. Es gibt keinerlei Nachweise mehr wofür genau dieser Kredit eigentlich aufgenommen wurde.
    Meine Ex fordert nun Ausgleich.


    Gleich darauf wird im Schreiben der Kindesunterhalt angesprochen.


    Die Km will dass ich die zweite Berechnung des Jugendamtes akzeptiere wonach sie 164 Euro zahlt und ich 146 Euro. Außerdem soll ich den Titel über 334 Euro der Km von 2013 heraus geben.
    Da beide Kinder in Kieferorthopädischer Behandlung sind sollen diese Kosten geteilt werden. Ich habe keine Ahnung wie hoch diese Kosten sind aber es handelt sich, das weiß ich nur beim Kind bei mir, um eine kassenärztliche Zahnspange bei der man die Zuzahlung wieder bekommt. Ich habe vor geraumer Zeit der Km vorgeschlagen dass ich dies fürs Kind bei mir übernehme wenn er auch bei mir krankenversichert wird. Das wollte die Km nicht.


    Ich soll, im Falle dass ich der zweiten JA Berechnung nicht zustimme, meine letzten 12 Lohnabrechnungen, sowie etwaige Verpflichtungen die abzugsfähig sind, abgeben.


    Es wird behauptet ich sei kein Mangelfall (wie vom JA errechnet) und ich wäre verpflichtet min. den Tabellenunterhalt von 334 Euro zu zahlen.


    Dann geht es um den Zugewinnausgleich. Die Anwältin will Anfangs.- und Endvermögen detailliert belegt haben mit Verbindlichkeiten etc.


    Wegen des Unterhaltes fordert sie Auskunft Erteilung (Lohnabrechnungen) bis zum 24.04.2015


    Wegen des Zugewinnausgleichs setzt sie Auskunftsfrist bis zum 28.04.2015


    Jetzt weiß ich nicht was ich tun kann, muss oder soll……


    Mein Anwalt hat schon mal eine Zugewinnberechnung gemacht, aber ich bin naiver Weise davon ausgegangen dass die Ex da nix mehr zu klären hat. Sie hat das bisher immer abgelehnt darüber zu reden. In der Vergangenheit wollte ich das immer geregelt haben.


    Muss ich nun meinen Anwalt wieder ins Boot holen wegen des Zugewinns und ggf. auch wegen des Unterhaltes?


    Bringt es überhaupt etwas jetzt noch ewig mit dem Gegenanwalt herum zu diskutieren? Bzw. muss ich das alles dort vorlegen?


    Ich denke dies alles wird eh nicht ohne Gericht entschieden werden können…..

  • Jetzt ist auf einmal wieder alles anders und ich überlege wie ich da am besten heraus komme. Ich habe eine Idee wie das gehen kann, habe dabei aber auch ein mulmiges Gefühl weil da dann wieder Dinge verknüpft werden die eigentlich nichts miteinander zu tun haben.


    Ich kann mir einen Zugewinnausgleich finanziell nicht leisten, ich komme grad so klar wie es ist und wenn ich an die Anwallts.- und Gerichtskosten denke wird mir ganz anders. Meine Ex hat zwar keinen Riesenanspruch wegen des Hauses aber es wird dennoch eine unheimliche Belastung für mich.


    Vielleicht steinigt ihr mich jetzt, aber eine Lösung könnte so aussehen:


    1.) Ich akzeptiere die zweite JA Berechnung. Ich zahle der Km 146 Euro und sie mir 164 Euro.
    2.) Ich ziehe die eingeleitete Zwangsvollstreckung zurück und gebe den Titel heraus.
    3.) Wir verzichten gegenseitig auf jeden Zugewinnausgleich.


    Wäre es möglich das so dem Gegenanwalt vorzuschlagen ohne dass mir daraus ein Strick gedreht werden kann?


    Ich weiß dass der Kindesunterhalt fürs Kind ist und nichts mit dem Zugewinn zu tun hat, aber wenn ich mein Haus verkaufen muss oder tausende von Euros für Anwalt bzw. Gerichtsverfahren ausgeben muss nützt meinem Kind das auch nichts.....

  • Ich würde es an deiner Stelle aufs Gericht drauf ankommen lassen und ganz sauber das Thema Unterhalt und extra dann noch das Thema Zugewinnausgleich abschließen. Jetzt auf irgendwas verzichten nur damit Ruhe ist nicht. Dann lieber in den sauren Apfel beißen und Ruhe im Karton. Wer weiß ob der Ex dann nicht später einfällt doch den Ausgleich zu erstreiten.


    Die wollen dich da ganz klar unter Druck setzen.

  • Ok, aber muss ich jetzt reagieren und alle Unterlagen an den Gegenanwalt senden wie Lohnabrechnungen und den ganzen Zugewinnkram wie Anfang.- und Endvermögen?


    Ohne Anwalt kann ich das doch gar nicht weil viel zu komplex, zumindest für mich...


    Wenn der gegenseitige Verzicht auf einen Zugewinnausgleich notariell gemacht wird kann da doch später nix mehr angefochten werden bzw. ein Ausgleich gefordert, oder?

  • Na da wäre deine Ex ja schön blöd wenn die das notariell festhalten würde denn dann könntest du ja einen Tag später wieder vor Gericht gehen zur Prüfung des bestehenden Unterhaltstitel :nawarte:


    Ganz ehrlich mir wäre das zu blöd. Dann lieber ne gewisse Zeit in den sauren Apfel beißen. Wieviel würde denn so ein Ausgleich ausmachen? Fängt der höhere Unterhalt das für dich nicht vielleicht sogar ab? Und es ist doch auch nur zeitlich begrenzt oder?


    Ich würde, auch wenn es finanziell weg tut, mit dem Schreiben zum Anwalt und mich beraten lassen.

  • Ich habe jetzt ohne eigenen Anwalt mit dem Gegenanwalt kommuniziert und meine Verdienstabrechnungen dort hin gesandt. Laut Brechnung vom JA sollte ich fürs Kind bei der Ex ja 146 Euro Unterhalt zahlen.


    Nach den jetzigen Berechnungen der Gegenanwältin soll ich nun 398,00 Euro pro Monat zahlen. Und es wird verlangt dass ich einen Rückstand von März und April ausgleiche (die Differenz von 146 zu 398 Euro).


    Es gibt von mir aber nur eine Titulierung über 146 Euro.


    Muss ich das jetzt zahlen ??? Also die 398,00 Euro plus den Rückstand. Es ist ja noch nichts bei Gericht verhandelt worden. Ich dachte verlangen kann das nur ein Gericht nach erfolgter Titulierung.


    Ok, nächsten Dienstag habe ichj einen Termin bei meinem alten Anwalt, da kann ich auch einiges besprechen. Ich möchte aber gerne eure Meinung hören......

  • Zahlen "musst" du nur, wenn du einen Titel hast oder das Gericht das ausurteilt. Aber da ihr wohl vor Gericht geht, wird es zu einem Urteil kommen. Und da wird ab dem Zeitpunkt berechnet, ab dem die Forderung berechtigt bestand. Im Falle eines Falles musst du also damit rechnen, dass du unterhaltspflichtig bist ab dem Augenblick, in dem du zur Zahlung aufgefordert worden bist. Hier also wohl März. "Verlangen" kann das der gegnerische Anwalt natürlich. "Befehlen", "festlegen", "anordnen" - das kann nur das Gericht.


    Zur Summe kann man nix sagen. Kommt auf dein "bereinigtes" Nettoeinkommen an. Siehe Düsseldorfer Tabelle (findest du hier im Leitfaden). Dein Nettoeinkommen wird klar sein. Gretchenfrage ist wie immer, was alles abgezogen werden kann ... Du kannst jedoch gesichert davon ausgehen, dass der gegnerische Anwalt nicht zu viel Dinge als abzugsfähig anerkennt ... Das Jugendamt hat dich ja anscheinend als Mangelfall berechnet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich möchte meine Unterhaltspflicht gerne selbst nach rechnen. Wie viel Selbstbehalt habe ich unter Berücksichtigung meiner beiden Kinder (14Jähriger lebt bei mir und 17 Jähriger lebt bei der Ex).


    Ich habe wohnwerten Vorteil durch meine Immobilie. Ich bewohne 80 qm mit meinem Sohn (das würde ich aber nicht bei Miete machen sondern kleiner). Die Gegenanwältin hat 640 Euro wohnwerten Vorteil gerechnet. Ich zahle nur 150 Euro Zinsen im Monat, habe aber extrem hohe Heizkosten etc.


    Dann gibt es noch den gemeinasamen Kredit mit Rate 174 Euro pro Partei. Ich habe einen Kredit über 60 Euro pro Monat wegen meines Motorradkaufs (für den Arbeitsweg).

  • Von deinem Einkommen wird abgerechnet
    - 5 % berufsbedingte aufwendungen
    - 4 % Altersvorsorge
    - Fahrtkosten (vlt der Kredit fürs Motorrad)


    Die Kredite weiss ich nicht, ob sie anrechenbar sind.


    Draufgerechnet wird der Wohnwert 640,- (stimmt der Wert laut Mietspiegel ?)
    abgezogen werden die Zinsen 150,-


    Draufgerechnet wird eine Steuererstattung (gesamt :12)


    SB kannst Du nachlesen bei der Düsseldorfer Tabelle.

  • Hallo,


    Ich habe die Vollstreckung zurück gezogen um Ruhe in unseren ganzen Streit etc. zu bringen. Ich habe auch keine Kraft mehr für dieses "Gerangel". Letztlich leiden die Kinder ja und das will ich nicht.
    Seitdem herrscht so etwas wie ein normales Verhältnis zu meiner Ex und dies tut mir, aber auch den Kindern, sehr gut.-)


    Mein entgegenkommen hat auch Bewegung in die anderen, noch offenen, Punkte gebracht.


    Wir haben jetzt folgende Vereinbarung geschlossen und ich frage euch ob diese so wie sie ist zumindest im Bezug auf den Zugewinn rechtens und wirksam ist. Ich besitze ja ein Reihenhaus und meine Ex hatte Anspruch auf auf die Hälfte der Wertsteigerung während der Ehezeit.


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  • ich finde es toll, dass ihr Euch einig geworden seit :daumen


    rechtens und wirksam


    leider weder das eine, noch das andere.... :(


    Den Zugewinnausgleich kann nur ein Richter entscheiden- theoretisch ist es also möglich, dass einer von Euch beiden es sich bis zum Termin wieder anders überlegt-


    KU ist Geld der Kinder... und diese haben ein Recht auf korrekte Berechnung... Eure Einigung gilt also so lange, wie ihr Euch einig seit, oder ggf. einer Sozialleistungen beantragt-


    gem. Kredit... die Einigung läuft genau so lange, wie er den Kredit bedient ;-)


    aber dennoch- ich finde, es ist eine tolle Sache für Euch als Eltern, dass ihr euch einigen konntet :daumen
    Beim Scheidungstermin kann das dann festgeklopft werden

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)