Das Strafgeld wird so lange erhoben, auch mehrfach, bis die Eltern die Impfung nachweisen können. Zusätzlich können Strafen für das Nichtnachkommen der schulpflicht erhoben werden.
Irgendwann geht da auch dem militantesten Impfverweigerer die Mittel aus....und dann kommt die Ersatzhaft.
Ich hoffe, dass hier die Justiz mit allen Mitteln hart durchgreift gegen die auf das Wohl der Allgemeinheit scheis..nden und somit für mich asozialen "Mitbürgern"