Allgemeine Impfpflicht bei Kindern - Mehrheit dafür

  • Das Strafgeld wird so lange erhoben, auch mehrfach, bis die Eltern die Impfung nachweisen können. Zusätzlich können Strafen für das Nichtnachkommen der schulpflicht erhoben werden.

    Irgendwann geht da auch dem militantesten Impfverweigerer die Mittel aus....und dann kommt die Ersatzhaft.

    Ich hoffe, dass hier die Justiz mit allen Mitteln hart durchgreift gegen die auf das Wohl der Allgemeinheit scheis..nden und somit für mich asozialen "Mitbürgern"

  • Soweit ich weiß müssen die Eltern deren Kinder schon zur Schule gehen bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen, ob ihre Kinder gegen Masern geimpft sind.

    Aktuell wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht von Eltern und Ärzten (zum Beispiel Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. ) die nicht so auf Impfzwang stehen.

    Bin mal gespannt wie es sich weiterentwickeln wird...

  • Wenn ich das jetzt richtig im Hinterkopf habe, dann ist die Ausführung des Impfgesetzes wie auch Schule selbst Ländersache. Da ist also zu erwarten, dass es bei der Ausführung in dem ein oder anderen Bundesland anders zugehen wird als im anderen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ob das für große Pharmafirmen so ein Problem wäre? Offenbar ist es das anderswo ja nicht?

    Nunja, wenn man von einem Medikament 1000 Stück produziert, muß man trotzdem eine Produktionsanlage auf das Medikament umstellen. Dann kostet halt eine Dosis 10.000€ und ein anderes Medikament wird NICHT produziert.


    Und JA, es gibt regelmäßig Lieferengpässe bei Impfstoffen.


    Als bei der befürchteten SARS Epedemie Impfstoffe hergestellt wurden, waren die Anderen Impfungen, unter Anderem Tetanus, über Wochen nur schwer beschaffbar.


    Auch wenn wir das in unserem Wohlstand nicht auf dem Schirm haben, nicht alles ist immer unbegrenzt verfügbar.

    Nein. Der Vergleich würde passen, wenn in den Autos, um der Anschnallpflicht Genüge zu tun, die Kinder gleichzeitig auch noch am Kopf fixiert und in Handschellen gelegt werden müssten.

    Also eine Masern Impfung wäre ein Anschnallgurt und eine Mumpf Impfung wäre Handschellen anlegen?


    Wissenschaftlich ist das blanker Unsinn, eher so, daß die Masernimpfung der Anschnallgurt wäre und die Mumps Impfung der Airbag...und ja, wir haben durchaus jede Menge Verletzungen durch aufgehende Airbags, aber ohne hätten wir sehr viel mehr Unfalltote...es steht aber dennoch jedem frei, die Airbags im Auso ausbauen zu lassen. Der Anschnallgurt ist aber vorgeschrieben. Punkt.


    Wenn jemand aber ein Auto ohne Airbags haben möchte, dann darf er sich doch aber bitte selber drum kümmern und nicht den Gesetzgeber aussfordern, er soll die Hersteller dazu zwingen, auch Autos ohne Airbags herzustellen, die aber bitte nix extra kosten sollen, auch wenn dafür eine extra Produktionskette notwendig ist!

  • Monsterkrümel, da sind wir absolut gegenteiliger Meinung. Volleybap hat das in einem seiner letzten Beiträge schon ganz gut dargelegt.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Das mag sein, mit den Engpässen. Ich bezog mich auf den Vergleich Impf- und Anschnallpflicht.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Wenn ich das jetzt richtig im Hinterkopf habe, dann ist die Ausführung des Impfgesetzes wie auch Schule selbst Ländersache. Da ist also zu erwarten, dass es bei der Ausführung in dem ein oder anderen Bundesland anders zugehen wird als im anderen.


    Schulpflicht ist Bundesrecht welches durch die Landesbehörden durchzuführen ist.

    Ebenso die Impfpflicht Bundesrecht ist und durch die Landesbehörden umzusetzen ist.

    Dabei haben die Landesbehörden keinen Einfluss auf die Inhalte anders bei der Umsetzung der Schulpflicht, bei der die Landesbehörden jeweiliges Länderrecht als Inhalt für die Schulpflicht anwenden.

    Bei der Impfpflicht hat die Landesbehörde NUR die Durchführung umszusetzen. Inhaltlich bleibt das Bundesrecht führend.

  • Wie ich geschrieben habe. Die Ausführung ist jeweils Ländersache.

    Brandenburg hat ja zum Beispiel eine Impfpflicht gegen Masern schon lange festgeschrieben. Lange bevor der Bund tätig geworden ist. Diesen Spielraum hatten und haben die Laender.

    NRW hat mit Datum vom 1.3. 2020 Gesetzesaenderungen im Landesseuchen- und Impfschutzgesetz rechtskräftig gestellt. Und da sind schon Unterschiede zu sehen zu anderen Landesgesetzen. Es ist ja sogar "Hobby" der Länder, ihren Spielraum so weit wie möglich ueberall auszunutzen. Der jeweilige Ressortminister in den einzelnen Ländern achtet da schon auf seine Daseinsberechtigung.

    Dass Bundesrecht "führend" ist, ist eine nette Worthuelse. Im Falle eines Falles steht in den Ausführungsbestimmungen, dass "geeignete Massnahmen" durchzuführen sind. Und die sehen im Zweifelsfall dann in Bayern recht anders aus als in Hamburg.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Volleybap

    Bis zu dem Zeitpunkt der verpflichtenden Umsetzung können geeignete Maßnahmen in den Ländern getroffen werden soweit richtig.

    Die einzelnen Länder können "vorpreschen" aber sobald es laut Bundesgesetz verpflichtend wird, können die Länder sich kein eigenes Süppchen mehr kochen.

    Das hängt dann direkt mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz zusammen und überlagert sämtliche "weicheren" Landesgesetze. Die Länder sind zur Umsetzung verpflichtet in dem Rahmen wie es das Bundesgesetz festlegt.

    Deswegen ist eine Klage vor dem BGH erforderlich um sich gegen das Bundesgesetz zu stellen. Andernfalls würde eine Klage vor einem Landesgericht ausreichen.

  • Inkamann, das ist mir schon klar. Und ich könnte jetzt auch noch sagen, dass da der Bundesrat mit stimmt bei dem Gesetz. Wesentlich ist aber, dass die Länder den Verwaltungen Ausführungsbestimmungen auferlegen. Die sind allein schon deshalb unterschiedlich, weil gewisse Strukturen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind.

    Aber es ist eine müßige Diskussion ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht ist gegen die seit März 2020 geltende Impfpflicht für den Kita-Besuch und Schulen geklagt worden. Gestern nun hat der Erste Senat des Verfassungsgerichts sein Urteil veröffentlicht und die gesetzlich geltende Impfpflicht gebilligt. Bedeutet: Ungeimpften Kindern ist weiterhin der Zugang zu Kitas nicht erlaubt. Aufgrund der Schulpflicht darf ungeimpften Kindern der Zugang zur Schule jedoch nicht verweigert werden, dafür kann aber ein Ordnungsgeld gegen die Eltern von bis zu 2500,- Euro verhängt werden.

    Zwar sei der Impfzwang ein "nicht unerheblicher Eingriff" in das Recht der Kinder auf ihre körperliche Unversehrtheit und in das Elternrecht. Das Bundesverfassungsgericht erläutert aber zusätzlich, dass das Elternrecht "ein dem Kind dienendes Grundrecht" sei. Wenn es um die Gesundheit der Kinder gehe, seien deshalb die Eltern "weniger frei, sich gegen Standards medizinischer Vernünftigkeit zu wenden".

    In der Gesamtabwägung sei demnach der Impfzwang aufgrund der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt. Die Vorteile für Menschen überwiegen, die nicht geimpft werden können (erwähnt werden insbesondere Säuglinge im ersten Lebensjahr und Menschen mit Immunschwächen). Für diese Menschen hätte der Staat eine besondere Schutzpflicht, die er mit der Impfpflicht ausübe. Ausbrüche von Masern könnten bei einer Impfquote von 95% unterbunden werden.

    Gegen die im Extremfall tödlichen Risiken einer Maserninfektion sei die Impfreaktion mit Schmerzen an der Einstichstelle, Rötungen en und Schwellungen "mild".

    Stehen - wie es derzeit der Fall ist - zur Impfung nur Kombiimpfstoffe zur Verfügung, sind nur solche für die Pflichtimpfung zulässig, die vor Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken schützen. Weitere Zusatzimpfstoffe müssen Eltern nicht akzeptieren, um gesetzeskonform zu handeln.

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap () aus folgendem Grund: Schriftgrößenchaos.

  • Wie geschrieben: Veröffentlichtes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von gestern.


    BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2022


    - 1 BvR 469/20 -, Rn. 1-171,

    http://www.bverfg.de/e/rs20220721_1bvr046920.html

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wie geschrieben: Veröffentlichtes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von gestern.

    Du weißt doch, Rechtssicherheit des Forums und so…da ist die Quelle schon verbindlich, wenn man copy & paste nutzt. 8)

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Du weißt doch, Rechtssicherheit des Forums und so…da ist die Quelle schon verbindlich, wenn man copy & paste nutzt. 8)


    Tja, nur habe ich nicht copy & paste genutzt (wie kommst Du drauf?), sondern das 171 Punkte umfassende Urteil in für die Diskussion hier im Thread wesentlichen Punkten zusammengefasst. Und das von Anfang an mit ordnungsgemäßer Quellenangabe. Also alles gut.

    Aber für Dich habe ich dann noch mal gern nachgeguckt, ob das Urteil denn nun mittlerweile im freien Internet steht und es verlinkt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Tja, nur habe ich nicht copy & paste genutzt (wie kommst Du drauf?), sondern das 171 Punkte umfassende Urteil in für die Diskussion hier im Thread wesentlichen Punkten zusammengefasst. Und das von Anfang an mit ordnungsgemäßer Quellenangabe. Also alles gut.

    Aber für Dich habe ich dann noch mal gern nachgeguckt, ob das Urteil denn nun mittlerweile im freien Internet steht und es verlinkt.

    Ich habe gestern einen seeeehr ähnlich/fast identisch klingenden Text zum Thema gelesen, daher die Annahme, dass du einfach einen hierher kopiert hast. Und die verschiedenen Schriftgrößen vor deiner Bearbeitung sprechen auch gern für Kopien.

    Nix für ungut.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Tatsächlich könnten die unterschiedlichen Schriften "kopiebegründet" sein (Sherlock "Kaj" Holmes sieht da wahrscheinlich einiges in Schülerarbeiten ...).

    Aber ich habe meinen Text aus dem mir digital vorliegenden Urteil herausgearbeitet und Teilzitate aus der Urteilsbegründung herausgenommen, wohl ohne neu zu formatieren.


    Ansonsten: Du wirst viele Berichte/Meldungen über einen Sachverhalt in den unterschiedlichen Medien sehr ähnlich/inhaltlich deckungsgleich finden: Nämlich im Faktenbereich.


    (Ich habe ja neugierig zumindest mal im Intenet geguckt. Da konnte ich jetzt keinen deckungsgleichen Text finden. Aber ähnliche Gewichtungen, was am Urteil interessant ist.)

    Liebe Grüße



    Bap



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