Guten Morgen
Folgende Situation: nichteheliches Kind, kein gemeinsames Sorgerecht; Vater hat ein paar Euro aufm Sparbuch (Weihnachts-, Geburtstags- und sonstiges Geld, was sich so über die Jahre ansammelt) welches auf seinen Namen läuft; jetzt will das Arbeitsamt die Einkünfte zwecks Unterhaltsprüfung (§ 33 SGB II) offengelegt haben; wie verhält sich das mit dem Sparbuch? Formal ist es ja das des Vaters, aber angelegt wurde es für das Kind.
Ziehen die das ein? Oder sollte der Vater dann schnell mal in die Schweiz ein Konto eröffnen?
Kann bitte jemand mit Ahnung von der Materie etwas dazu sagen.