Sorgen wegen Haus

  • es ist schon ein wenig tricky-


    ich würde Dir raten, einen Termin bei der Bank zu machen, und dort zu fragen, unter welchen Umständen (z.B. Bürge durch Deine Mutter) sie bereit wären, Deinen Ex aus dem Vertrag zu entlassen-


    Wenn Du das hinbekommst, soll er im Gegenzug auf seine 50% von den 35 000 verzichten-


    das wäre für beide Seiten aus meiner Sicht ziemlich fair-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn Du das hinbekommst, soll er im Gegenzug auf seine 50% von den 35 000 verzichten-


    Ich habe das Gefühl, dass es für solche Bedingungen zu früh ist. Damit würgt man sehr schnell einvernehmliche Gespräche ab, bzw kann Misstrauen schüren. Ulm hat so viele Baustellen, die irgendwie ineinander greifen. Da steht Versorgungsausgleich, vermögensausgleich, TU, etc an.


    Ich würde mir wie gesagt erstmal alles anhören und dann mit den neuen infos/vorschlägen und wünschen von ihm "schwanger" gehen.


    Sich vorab bei der Bank schlau machen, ist eine gute Idee.

  • Mein Mann ist im Grundbuch nicht eingetragen -da steh nur ich drin.


    Hallo Ulm0477,


    in diesem Falle solltest Du nicht seinen Anwalt aufsuchen, sondern einen eigenen.
    Ich fände es wichtig zu klären, ob der Mehrwert des Hauses wirklich in den Zugewinnausgleich fällt wenn es doch Dein Eigentum ist und auch schon immer war. Musst Du Deinen Mann überhaupt auszahlen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ich fände es wichtig zu klären, ob der Mehrwert des Hauses wirklich in den Zugewinnausgleich fällt wenn es doch Dein Eigentum ist und auch schon immer war. Musst Du Deinen Mann überhaupt auszahlen?


    Das Haus fällt schon in den Zugewinn, aber nicht so, als ob es beiden zur Hälfte gehört. Während der Ehe wirtschaften beide zusammen, und am Ende der Ehe wird das beim Zugewinnausgleich wieder auseinanderdividiert. Hierzu gehört auch der Wertzuwachs des Grundstückes bzw. der darauf vorhandenen Immobilie.


    Für den Zugewinn wird das hier wie folgt berechnet (alleine auf das Haus bezogen):


    Ausgangslage vor der Ehe sie: Wert des Grundstückes vor der Ehe
    Ausgangslage vor der Ehe er: 0


    Lage am Ende der Ehe Sie: Wert des Grundstückes nach der Ehe + Wert Haus - Schulden
    Lage am Ende der Ehe Er: 0


    Wobei man den Wertzuwachs des Grundstückes hier vernachlässigen kann.


    Was also nachher auszugleichen ist: Der Wert des Hauses - Schulden


    Um es einfach zu machen nehmen wir mal an, daß hierbei die 35.000€, die abbezahlt worden sind, dabei rauskommt. Kann etwas mehr oder weniger sein, wenn man genaue Zahlen nimmt, aber damit TS eine Hausnummer hat.


    Somit muss TS damit rechnen, daß für das Haus sie ihm mit ca. 17.500€ beim Zugewinnausgleich abfinden muss.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • in diesem Falle solltest Du nicht seinen Anwalt aufsuchen, sondern einen eigenen.




    Mein Noch-Mann wollte zwar eigentlich, dass ich mit ihm zusammen (s)einen Anwalt besuche, aber im Hinblick auf meine andere 'Baustelle' hab ich nun bereits sowieso für kommenden Montag einen Termin bei einem Fachanwalt für Fam.recht/Scheidung vereinbart. Dann werden wir schon weiter sehen was zu tun ist/geschieht.


    Für Ihre hilfreichen Tipps bedanke ich mich herzlichst! :thanks: :blume


  • Ich würde mir das an seiner Stelle gut überlegen, ob ich ( aus reiner Giftigkeit ? ) dieses funktionierende System wirklich stürzen möchte.


    Zahlt er denn viel Unterhalt und ist der Meinung, er wird übervorteilt? Oder wie kommt er jetzt auf den Bolzen? Neue Freundin?


    Ja, wie dreist aber auch. Das man bei einer Trennung einen sauberen cut anstreben möchte und nicht in ein paar Jahren die Bank plötzlich die Hand für etwas aufhält, das man jahrelang nicht selbst nutzte!

  • Also mir war das Haus auch wichtig, ich habe da auch sehr schnell einen Gang zum Anwalt gemacht.
    Unterschied zu euch war, dass uns das Grundstück/Haus gemeinsam gehörte.
    Ausgangslage: Ich hatte Eigenkapital + Schenkung meiner Eltern zum Hauskauf, Mann nichts. Haus gekauft, er zahlte die Raten während ich mich um die Kinder kümmerte.
    Ich wollte das Haus behalten und zumindest sicherstellen, dass es meins ist. Also mit der Anwältin beraten, die einen ganz guten Vorschlag gemacht hat. Notarieller Vertrag, in dem geregelt wird, dass das Haus und alle Verpflichtungen an mich gehen, Mann wird daraus entlassen... in einem Aufwasch dann auch noch Unterhalt geregelt. Mann muss nichts mehr abbezahlen, hat aber auch kein Haus mehr. Vorher habe ich mit der Bank geklärt, dass die ihn aus der Haftung entlassen. Meine Eltern müssen momentan bürgen. Natürlich hätte er da noch mehr Forderungen stellen können, hat er aber nicht. Zum Schluss hat er nochmal seine monatliche Verpflichtung gedrückt, weil er sonst ja vermutlich verhungern muss, aber natürlich behauptet, ihm ginge es nur um regen Austausch, er wolle ja alles mitbezahlen, ich müsste nur monatlich sagen wieviel... blabla.. das ist ein anderes Thema.;)

  • Bei mir oder der Threaderstellerin? Bei mir waren es knapp 3,5 Jahre... hat sich aber auch ein Jahr hingezogen, bis das alles jetzt erledigt war...

  • Lieber Tom, natürlich sollte man die Sache mit dem Haus schnellstmöglich regeln.


    Aber sicherlich nicht, indem man eine Zwangsversteigerung verursacht, denn dann gehen sicherlich alle Beteiligten mit nem Schuldenberg aus der Sache.


    Vorfälligkeitsentschädigungen können durchaus 50.000 tsd € betragen.


    Man kann diese im Zweifel mindern, indem man vor der Bank das Wort Schuldnerberatung erwähnt, da wird die auch schon mal erlassen.


    Aber soweit wird wohl nich kommen wenn der KV vernünftig ist.

  • Aber soweit wird wohl nich kommen wenn der KV vernünftig ist.


    Hier ist, wie generell, die Vernunft beider gefragt. Die Vernunft einer Person alleine reicht bei diesen Verflechtungen nicht aus, um das Schiff vorm Kentern zu bewahren.

  • Hallo Monsterkrümel,


    ich fand ganz einfach die nachfolgende Aussage merkwürdig:


    Zahlt er denn viel Unterhalt und ist der Meinung, er wird übervorteilt? Oder wie kommt er jetzt auf den Bolzen? Neue Freundin?


    Zum einen hat die Sachlage in Bezug auf das Haus weder mit reichlich gezahltem Unterhalt, noch mit einer neuen Freundin zu tun. Es ist die Situation an sich, über welche er völlig zu Recht nachdenkt.
    Schließlich steht er mit vollem Risiko nach wie vor zu 50% in der Verantwortung des Hauses. Auf der anderen Seite hat er keine Mittel, ebenfalls für seine weitere Zukunft in Form einer Immobilie vor zu sorgen - er kann sich diesbezüglich nichts aufbauen weil sein Kapital im Haus hängt, dass für ihn keinen Nutzen trägt. Im Gegenteil: Dieses Kapital arbeitet nichtmal für ihn da zb. auch, wenn man es genau nimmt, die hälftige Mieteinnahme aus der EW an ihn gehen müsste. Stattdessen hat die TS die Möglichkeit, all das für sich und ihre Zukunft zu nutzen.


    Natürlich ist er hier um Längen benachteiligt. Ich finde es doch etwas seltsam, dass du dies als neutrale Betrachterin nicht erkennen kannst - und stattdessen noch einen eher bissigen Kommentar raus haust.

  • er kann sich diesbezüglich nichts aufbauen weil sein Kapital im Haus hängt, dass für ihn keinen Nutzen trägt. Im Gegenteil: Dieses Kapital arbeitet nichtmal für ihn da zb. auch, wenn man es genau nimmt, die hälftige Mieteinnahme aus der EW an ihn gehen müsste.


    Welches Kapital von ihm hängt denn im Haus? Er hat doch nichts dazu gegeben, er haftet nur für den Kredit mit. Das ist sein einzigstes Manko. Weshalb sollte ihm die halbe Mieteinnahme zustehen? Ihm gehört das Haus doch nicht, er hat dort nur eine Zeit lang Mietfrei gelebt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Natürlich stehen ihm die Hälfte der Mieteinnahmen zu. Allerdings müsste er dann die Hälfte der Raten zahlen.


    Und so wie ich es verstanden habe, geht es dem KV hier nicht um eine gütliche Einigung sondern darum Kapital herauszuschlagen oder zumindest zu verhindern, dass die TS das Haus halten kann.


    Anders kann ich mir sein irrationales Verhalten nicht erklären.


    Muss ich aber auch nicht. Wie auch die TS bin ich der Meinung man sollte versuchen sich gütlich zu einigen, bloss müssen das ALLE wollen.


  • Welches Kapital von ihm hängt denn im Haus? Er hat doch nichts dazu gegeben


    Er steht im Kreditvertrag drin. Welche Sicherheiten besitzt er aktuell, sich ebenfalls Eigentum anzuschaffen?


    er haftet nur für den Kredit mit. Das ist sein einzigstes Manko.


    Na, wenn es ja weiter nichts ist...



    Weshalb sollte ihm die halbe Mieteinnahme zustehen? Ihm gehört das Haus doch nicht, er hat dort nur eine Zeit lang Mietfrei gelebt.


    Was? Mietfrei gelebt? Das Haus wurde gemeinsam angeschafft und er trug anfänglich die Kreditraten alleine!

  • Nun, er hat das Haus gemeinsam mit der TS gekauft...obwohl...er steht nicht im Grundbuch? Stimmt, dann würde ihm nichts ausser Schulden zustehen.


    Rein rechtlich gesehen. Aber so wie ich die TS verstehe würde sie ihn ja aus den Kreditschulden entlassen...

  • Nun, er hat das Haus gemeinsam mit der TS gekauft...obwohl...er steht nicht im Grundbuch? Stimmt, dann würde ihm nichts ausser Schulden zustehen.


    Ach, was? ^^


    Rein rechtlich gesehen. Aber so wie ich die TS verstehe würde sie ihn ja aus den Kreditschulden entlassen...


    Richtig! An dieser Stelle stehen sie ja jetzt. Ich hoffe, sie finden eine gemeinsame Lösung ohne das das Haus verkauft werden muss und die Kinder eine neue Bleibe benötigen. Von daher war deine Aussage in Bezug auf die Kompromissbereitschaft völlig korrekt. Wenn jetzt stur und kopflos gehandelt wird, könnte einiges den Bach runter gehen. Wäre schade für die ansonsten gute Elternebene, die beide zu pflegen imstande sind.


    Ich verstehe aber auch, dass er einen finanziellen Ausgleich in kürze benötigt.

  • Was? Mietfrei gelebt? Das Haus wurde gemeinsam angeschafft und er trug anfänglich die Kreditraten alleine!


    Wirtschaften in einer Ehe die Ehegatten nicht gemeinsam? Da ist das Argument, er hat die Kreditraten alleine getragen nicht haltbar. Aber du hast damit in so weit Recht, daß er nicht mietfrei da glebt hat.


    Aber dafür steht ihm ja ein Zugewinnausgleich für das Haus zu. Aber seine Aufforderung, daß sie das Haus verkaufen soll ist absolut aus der Luft gegriffen. Das muss TS alleine für sich entscheiden, ob sie sich alleine die Raten leisten kann.


    Er muss nur aus dem Risiko entlassen werden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller