Also...ich beziehe keinerlei staatliche Hilfen.
Mein Einkommen setzt sich lediglich aus Kindesunterhalt, Kindergeld, Mieteinnahme und Pflegegeld zusammen.
Nur so am Rande.
Also...ich beziehe keinerlei staatliche Hilfen.
Mein Einkommen setzt sich lediglich aus Kindesunterhalt, Kindergeld, Mieteinnahme und Pflegegeld zusammen.
Nur so am Rande.
Mariachi, du bist völlig im falschen Film.
Hier geht es um Betreuungsunterhalt und noch im Raume stehenden Trennungsunterhalt und nicht um eine ALG-Berechnung. Wir sind im Familiengesetz, nicht im Sozialgesetz.
(Du versuchst quasi, gerade Basketball nach Fußballregeln zu spielen, wenn der Vergleich erlaubt ist ...)
ma ich wollt doch nur anmerken, dass es wahrscheinlich nicht angerechnet wird, weils sogar beim alg2 geschützt ist...
bin schon still...
Mariachi, es geht doch nicht ums Wegnehmen oder ums Schützen beim Betreuungsunterhalt oder beim Trennungsunterhalt.
Für die Berechnung des Betreuungsunterhaltes könnte Ulm nichts besseres passieren als dass sämtliche ihr vor der Geburt zugeflossenen Gelder als Einkommen gezählt würden ... "Je mehr du hattest, um so mehr Anspruch hast du..."
Aber wie gesagt: Zwei völlig andere "Spiele".