Betreuungsunterhalt

  • Hallo.....
    bin totaler Neuling in Sachen alleinerziehend..und gerade auch in Themen den Unterhalt betreffend -speziell interessiert mich momentan
    das Thema Betreuungsunterhalt.
    Ich hoffe, es gibt hier jemanden, der/die etwas Licht ins Dunkel bringen kann.


    Zu meiner Situation:


    Mein Mann und ich haben uns vor Kurzem getrennt. Zusammen haben wir 2 gemeinsame Mädchen (10 & 9 Jahre). Hier ist Umgang und Unterhalt super geregelt und läuft auch alles hervorragend.
    Desweiteren nahmen wir vor 3 1/2 Jahren ein Pflegekind auf, dass nun von mir weiter betreut wird. Umgänge mit den leiblichen Eltern laufen gut und Pflegegeld wird sowieso vom Amt bezahlt.


    Mein Sorgenkind ist nun aber der Vater meines jüngsten Kindes..mit dem ich keine Ehe/eheähnliche Gemeinschaft führte.
    Unser gemeinsamer Sohn ist nun 19 Monate alt. Umgang fand bereits einige Male statt nach Vaterschaftsab-/ bzw. -anerkennung...stockt nun aber wie der Informationsfluss seinerseits seit vergangenem August. Unterhalt läuft super und haben wir auch gut übers Jugendamt geregelt. Der Vater meines Kleinen ist soweit zahlungsfähig und -willig.


    Da ich nun allerdings alleinerziehend bin, habe ich mich etwas im Netz informiert und bin auf den Begriff Betreuungsunterhalt gestossen. So handfeste Infos hab ich -meiner Meinung nach- durch das Netz aber noch nicht erhalten. Beim Jugendamt fasselte eine Sachbearbeiterin was von.....den Kindsvater in Verzug setzen..Einkommen offenlegen..evtl Vertretung durch Anwalt..und dem Hinweis, dass das JA mir da nicht weiterhelfen könne.


    Meine Fragen nun:
    - Wer ist ganz konkret berechtigt Betreuungsunterhalt zu erhalten?
    - Und wie..sollte ich berechtigt sein..komme ich dazu bzw. welcher Weg -mit/ohne anwaltlicher Hilfe- ist der praktischste?


    Für eure Mühe danke ich schonmal herzlich :klimper

  • Also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es 3 leibliche Kinder, die Kindesunterhalt bekommen und ein Pflegekind, dass mutmaßlich Pflegegeld erhält. Und es gibt 2 Väter zu den leiblichen, die Trennung fand von dem Vater der beiden älteren Kinder statt. Der Sohn, für den du Betreuungsunterhalt haben möchtest ist 19 Monate und von dem anderen Vater, richtig? Das könnte schon funktionieren, wenn du es einforderst. Warum hast du das bisher nicht gemacht, denn wenn ich richtig verstanden habe ist die akute Trennung vom Vater der anderen beiden Kinder :frag . Schau doch mal in unseren Leitfaden.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • ?-(
    Ich war der Meinung...Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt sind zwei Paar Stiefel....bekommt man ersteren doch im Regelfall nur für die ersten 3 Lebensjahre eines gemeinsamen Kindes..sozusagen als Leistungsausgleich eines Verdienstausfalls bzw. weil man in dieser Zeit keiner Beschäftigung nachgehen kann wegen Betreuung des Kindes.
    Kindesunterhalt erstreckt sich dagegen über mindestens 18 Jahre.


    Das hab ich soweit schonmal gemeint rauszufinden...aber welche Kriterien muss ich nun erfüllen, um tatsächlich berechtigt zu sein?

  • Erst einmal :welcome hier im Forum.
    Ein paar grundlegende Dinge zum Thema Unterhalt und Betreuungsunterhalt findest du in unserem "Leitfaden", den du in der oberen Leiste anklicken kannst. Und natürlich auch über die Suchfunktion - dann in Threads, in denen das Thema diskutiert wurde.


    Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich an der Bedürftigkeit orientiert. In der Praxis wird er nach deinem letzten Verdienst und der Leistungsfähigkeit des Vaters des kleinen Kindes berechnet.


    Und da wird es kompliziert. Von deinem Ehemann hast du den sog. Trennungsunterhalt zu bekommen. Ob der als Einkommen dir zugerechnet wird wäre genauso zu überprüfen wie die Frage, ob vom Pflegegeld zumindest anteilig eine Summe dir als Einkommen zuzurechnen ist.


    Wenn ihr als Eltern (du mit dem Vater des jüngsten Kindes) euch nicht gütlich einigt, kann Betreuungsunterhalt nur vom Anwalt durchgesetzt werden (das kannst du weder selbst noch das Jugendamt, das dir beim Kindesunterhalt hilft).


    Erster Schritt wäre zu prüfen, ob der Vater des jüngsten Kindes überhaupt leistungsfähig wäre. Sein Einkommen kennst du/das Jugendamt durch die Berechnung des Kindesunterhalts. Seine Freibeträge kannst du dem Leitfaden entnehmen. Wenn da nichts mehr bleibt, erübrigt sich die Sache eh. Bleibt noch eine (lohnende) Summe, musst du überlegen, ob du mit allen Unterlagen zu einem Anwalt gehst und dich dort beraten lässt. Denn hier ist sicherlich ein Problem, wer "zuerst" dir Zahlungen leisten muss und in welcher Höhe genau.


    Aus dem Bauch heraus sage ich: Das kann kompliziert sein und werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Vater meines Kleinen ist soweit zahlungsfähig und -willig.


    Hallo Ulm0477,


    jegliche Form von Unterhalt (auch Betreuungsunterhalt) setzt Leistungsfähigkeit voraus.
    Wie definierst Du also "zahlungsunfähig" - hat er kein Einkommen? Kann er denn Kindesunterhalt leisten oder bedarf es bereits hier der Hilfe der Unterhaltsvorschusskasse?


    Du warst beim Jugendamt zur Beratung.
    Die Sachbearbeiterin hat hier nicht gefaselt, sie hat korrekt über die mögliche Vorgehensweise informiert.
    Ebenso korrekt hat sie erklärt, für Deinen Unterhalt nicht zuständig zu sein.


    So denn genug Einkommen beim Kindsvater vorhanden ist, solltest Du einen Beratungsschein besorgen (Amtsgericht, Bedürftigkeit vorausgesetzt) und anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Dein Sachverhalt ist zu komplex.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die aufgrund der nachfolgenden Hinweise noch schnell den überflüssigen Satz durchgestrichen hat.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Zum Thema Leistungsfähigkeit des KVs....bei Berechnung des Kindesunterhalts beim JA wurden meines Wissens keine Einkommensbelege durch ihn vorgelegt.
    Ich bekomme den Maximalsatz...(160% soweit ich weiß), da er weit über der Nettoeinkommensgrenze der Düsseldorfer Tabelle liegt.


    Ich selbst war bis kurz vor der Geburt als Tagesmutter selbstständig tätig.

  • Also du bekommst ganz ordnungsgemäß Kindesunterhalt für alle 3 eigenen Kinder? Und du bekommst Pflegegeld für das Pflegekind?
    Du möchtest deinen Verdienstausfall mit einem Zusätzlichen Unterhalt auffangen?

  • Huhu Paco,


    ja ich bekomme für alle 3 leiblichen Kinder gesetzesmäßig Kindesunterhalt und für das Pflegekind selbstverständlich Pflegegeld.
    Passt so alles.
    Möchte nur wissen, ob und wie mir dann Betreuungsunterhalt zusteht.


    LG

  • Also, wenn der Vater zahlungswillig ist, versucht euch doch gütlich zu einigen, was er dir zahlt. Von Vorteil ist, dass BU im Gegensatz zu Kindesunterhalt von der Steuer absetztbar ist.


    Konfliktpotential sehe ich in Folgenden Punkten: Trennungsunterhalt vom anderen Vater und das Pflegegeld. Ich würde mir vom KV ein Angebot machen lassen, bevor ich zum Anwalt ginge. Vielleicht findet ihr eine für alle zufriedenstellende Lösung. Ich drück dir die Daumen!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Also du bekommst ganz ordnungsgemäß Kindesunterhalt für alle 3 eigenen Kinder? Und du bekommst Pflegegeld für das Pflegekind?
    Du möchtest deinen Verdienstausfall mit einem Zusätzlichen Unterhalt auffangen?


    Jep, Paco. Ulm versucht, ihre finanzielle Situation nach der Trennung zu klären. Und da diesen Schritt nicht die anderen Beteiligten tun, muss sie sich schlau machen und gucken, wie alles zusammen hängt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für mich ist die Hauptfrage, ob Du noch verheiratet bist-


    Solange Du noch nicht geschieden bist, gibt es mEn. keinen Weg für Betreuungsunterhalt, da der Ehemann seiner Ehefrau (auch während der Trennung) zur Solidarität verpflichtet ist....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Für mich ist die Hauptfrage, ob Du noch verheiratet bist-


    Solange Du noch nicht geschieden bist, gibt es mEn. keinen Weg für Betreuungsunterhalt, da der Ehemann seiner Ehefrau (auch während der Trennung) zur Solidarität verpflichtet ist....


    Darüber hinaus muss aber auch die Frage gestellt werden, ob TU nicht evtl verwirkt ist.
    TS hat sich vor kurzem getrennt, das Kind von einem Dritten ist schon 19 Monate. Die Vaterschaft des Ehemannes wurde erfolgreich angefochten. Kuckuckskind? Sich in der Ehe von einem anderen Mann
    schwängern zu lassen ist schon starker Tobak. Jetzt kommt es wohl auf die Details an... Wurde ihm das Kind untergeschoben oder mit offenen Karten gespielt? Je nach Richtermeinung könnte es hier auf grobe Unbilligkeit hinauslaufen und da die Kinder vom Noch-Mann schon älter sind, KU beziehen und der jüngste Vater auch KU zahlt und generell auch für BU leistungsfähig scheint, könnte es mit TU mau aussehen.

  • Summerjam, ich glaube, genau diese Fragen mit allen implizierten Unterstellungen müssen wir hier nicht diskutieren und sie sind absolut unangebracht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja klar bin ich noch verheiratet mit dem Vater der beiden ältesten Kinder.


    Hatte eine Affäre aus der mein jüngstes Kind entstammt -offene Ehe war damals ein Thema bei uns.
    Mein Mann ist nun vor 5 Wochen zu seiner damaligen Affäre gezogen. Alles in allem kommen wir alle gut miteinander klar. D.h. die Trennung verläuft friedlich, da wir eher ein freundschaftliches als ein eheliches Verhältnis hatten.


    Nur so zum besseren Verständnis


    Trennungsunterhalt? Denke, dass ich dafür nicht berechtigt bin.....aber wie gesagt -hab 0 Erfahrungswerte. Auch nicht von Freunden und Bekannten.

  • Die Vaterschaft meines Sohnes wurde von meinem Mann bereits im April/Mai aberkannt -nachdem ich ihm meine Bedenken bzgl. des Kindes schilderte und ihn zu einem Vaterschaftstest aufforderte. Nach negativem Ergebnis stellte ich den Kontakt zu meiner damaligen Affäre her. Er war sofort bereit den Vaterschaftstest zu machen..war ja sowieso schon klar, dass dieser nur positiv ausfallen konnte.
    Daraufhin nahm er die Vaterschaft dann auch an. Verlief alles absolut reibungslos bis dahin.

  • Summerjam, ich glaube, genau diese Fragen mit allen implizierten Unterstellungen müssen wir hier nicht diskutieren und sie sind absolut unangebracht.


    Stimmt.


    Ignorieren wir diese Frage, weil sie sich nicht schickt und verweisen TS auf vorrangig TU - solange kann sie sich BU abschminken? (Zitat Luchsie)


    Was unangenehm ist wird ausgeblendet? Wem soll damit geholfen sein? TS steht hier doch nicht mit Realnamen und Anschrift im Profil.