Bafög Einbehaltung

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen. Kurz zu den Fakten:


    Ich bin 31 Jahre alt, habe 2 Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren und bin alleinerziehend. Ich habe Im September eine Fachschulausbildung zur Erzieherin angefangen, bei der ich SchülerBafög Leistungsberechtigt bin.


    Nun zum Problem:


    Vor einigen Jahren, noch vor meinen Kinder erhielt ich schon einmal Schülerbafög, diese Ausbildung musste ich aber aus finanziellen Gründen abbrechen (auf Anraten von Amtwegen) aus dieser Zeit besteht noch eine Rückforderung in Höhe von 1500,-€. Die letzten Jahre konnte ich aufgrund von ALG II / Elterngeld noch nichts davon zurückzahlen, habe die Bescheide auch als Nachweise hingeschickt, auch der Vollstreckkungsbeamte meinte, dass ich nix zahlen kann. Nun kam der Hammer mit meinem neuen Bafög Bescheid. Für September stehen mir 843,-€ zu (jeden Monat), da die Bearbeitung den ganzen September gedauert hat ist eine Nachzahlung über diese 843,-€ entstanden, die allerdings zur Tilgung der Rückforderung komplett einbehalten wurde und zusätzlich noch ca. 100,- € für Oktober. Ich konnte im September weder Miete noch Strom ect. zahlen. Mit den Stadtwerken und dem Vermieter habe ich ausgemacht, damit keine Mahnkosten ect. anfallen, dass ich zahle, sobald mein Bafög eingegangen ist für September. Das heißt ich habe Schulden angehäuft für diesen Monat. Unterhalt, Zuschuss für die Kinder vom Jobcenter und Kindergeld habe ich genutzt um halbwegs mit den Kindern über die Runden zu kommen, damit wir etwas zu essen haben, ich Kita/Hort und zumindest laufende Kosten wie Milch und Essengeld für die Kinder zahlen konnte.


    Zu meiner Frage:


    Darf mir das Bafög Amt das Geld für September und einen Teil für Oktober einfach wegnehmen und mit der Rückforderung verrechnen, auch wenn mir dadurch extreme Nachteile wie Miet und Stromschulden entstehen? Bzw selbst wenn ich mir das Geld privat geliehen hätte? (worauf ich ja vorerst zurückgreifen muss)


    Für eure Hilfe bin ich sehr sehr dankbar, da ich derzeit nicht mehr ein noch aus weiß. Die Ausbildung abbrechen möchte ich nämlich nicht.


    Ganz liebe Grüße und einen schönen Abend!

  • Du sprichst vom Vollstreckungsbeamten, also vom Gerichtsvollzieher, der bereits bei dir auf der Matte stand. Da sind also Altschulden - egal jetzt, woher - auf die der Staat rechtskräftig Anspruch hat. Und das nimmt er sofort, sobald auf irgend ein Geld von dir Zugriff ist. Ich befürchte, gegen dieses Vorgehen des Bafögamtes wirst du schwer angehen können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mir wurde vor einigen Jahren zuviel gezahlt.


    Ich war selbst bei der Abteilung Vollstreckung auf dem Amt. Ich konnte über Jahre (durch ALG II und Kinder) noch nichts davon tilgen und habe dies auch jährlich mitgeteilt und belegt. Ich weiß nicht warum das über die Vollstreckung läuft. Mahnungen ja, aber ich habe immer darauf reagiert. Schätze wegen der Verjährungsfrist. Man kann mich doch aber von Amtswegen nicht mit zwei kleinen Kindern vor den Ruin stellen??? Ich mach ja nocheinmal eine Ausbildung (ich habe schon eine abgeschlossene Ausbildung) um wieder und besser ins Berufsleben einsteigen zu, eben um solche Geschichte begleichen zu können.


    Liebe Grüße

  • "Reagieren" auf Mahnungen reicht ja nicht. Welche Klärungen hast du denn herbei geführt?


    Und das Bafögamt ist nicht verantwortlich für einen Selbstbehalt oder ähnliches. Gutschriften und Schulden bei "einem Laden", ob Bafögamt, Finanzamt etc. können und werden regelmäßig - oft computerisiert - miteinander verrechnet.
    Wenn du jedoch, wie hier, keinen Zufluss auf dem Konto hattest - was nachweisbar ist - müsstest du dich an die ARGE wenden und aus einem anderen Topf versuchen zu schöpfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe während meines Abiturs auf dem 2. Bildungsweg geheiratet während ich Schülerbafög erhielt. Zwar sofort die Änderung und die Gehaltsabrechnungen meines Mannes eingereicht, es dauerte aber knapp 2 Monate, bis neu berechnet war. Ende vom Lied, ich hatte vor der Ehe knapp 500 Euro, nach der Heirat nur noch 250. In der Bearbeitungszeit also insgesamt 500 Euro zuviel bekommen und das ist ebenfalls mit der Leistung der Folgemonate verrechnet worden. Also in den darauffolgenden zwei Monaten kein Bafög bekommen. Ich glaube also schon, dass die das dürfen und man ansonsten einen Antrag wegen Ratenzahlung stellen müsste. Härtefall und so.