suche rat zum thema umgangsregelung

  • hallo ihr lieben,


    ich wende mich mit meiner ratlosigkeit jetzt mal hier an euch.


    ich hole kurz aus...


    mit dem vater meiner tochter hatte ich über 3 jahre eine affaire,bevor ich mangels zukunfsaussichten (er wolle sich nicht binden) die affaire beendete.
    nach etwas über einem monat beteurte er,er könne sich kein leben ohne mich vorstellen und möchte mit mir zusammen sein.


    da ich (wahrscheinlich aus gewohnheit,denn mein vater war genauso) das angebot annahm,waren wir dann also zusammen.


    nach einigen wochen merkte ich dass wir,trotz beziehung,keine zukunft haben würden.


    ich habe bereits einen sohn von 6 jahren.
    er bund mich pläne ein,die meinen sohn ausklammerten.


    ich war hin und her gerissen und hoffte...worauf...
    eigentlich auf die größe das zu beenden.


    die konnte ich nicht aufbringen.


    ich wurde dann nach ca 6 monaten beziehung schwanger.



    für ihn selbstverständlich dass ich abtreibe.


    ich habe mich mit dem eingriff befasst,weil ich zu diesem zeitpunkt immernoch keine echten zukunftsaussichten (beruflich) hatte.


    was ich laß trieb mir tränen in die augen.
    ich konnte,wollte nicht.



    teilte ihm das mit und wurde prompt beleidigt,bedroht,gedemütigt und verleumdet. (ich wolle nur geld,wolle ihn zwingen zu bleiben...im 6 monat sagte er mir ich solle im ausland abtreiben...als ich das abermals ablehnte sagte er man sollte mich töten)



    ich wusste von herzen dass es ausweglos ist...bemühte mich trotz allem ihm entgegen zu kommen,ihm zu zeigen dass es auch shöne seiten haben kann...



    ergebnislos.


    als ich ihm dann sagte ich werde ihn als vater angeben,wozu ich ja verpflihtet bin,abermals die forderung ich solle mich töten weil er sich daran nicht verschulden will.



    was nach der vaterschaftsanerkennung kam betrachte ich als den größten fehler meinerseits:


    ich willigte ins GSR ein.
    er bestand darauf und ich hoffte natürlich er sei zu verstand gekommen.



    nein.
    ich verbrachte die ss allein.
    er wollte auch zur geburt nicht kommen.



    als er wind davon bekam sie sei da,kam er gut angetrunken ins krankenhaus.
    nicht ohne mich wissen zu lassen wie hässlich ich grade aussehe und fett und er mich nur ertage weil sie da ist.



    so ging es nach der geburt ewig weiter.



    er beanspruchte sie zu sehen.
    ich konnte nicht nein sagen.



    a) die hoffnung er nimmt das ganze doch ernst
    b) bestand/besteht das recht auf umgang.



    bei seinen stippvisiten deren zeit seiner ansicht nach NUR ER zu bestimmen hatte beleidigte er wiederrum hauptsächlich,beschwerte sich über mich und darüber wie ich mit ihr umgehe.
    ich sei unfähig etc (wusste dass es nicht wahr war...^^)



    nach einigen monaten reichte es mir,nachdem er einmal
    a) 2 stunden zu spät kam
    b) sie,da abends,shon komplett übermüdet
    c) er sie statt sie entweder ins bett zu bringen oder mich das machen zu lassen nur nörgelte und behauptete sie sei nicht müde



    ich schmiss ihn raus.



    danach wandte ich mich ans jugendamt mit der bitte sich der sache anzunehmen.
    zu vermitteln oder wenn schon ihm das umgangsrecht unter begleitung zu gewähren.



    gleichzeitig stellte ich mit meinem anwalt den antrag auf alleiniges sorgerecht da er in der zwischenzeit die stadt verlassen hatte und sich weigerte seine anschrift anzugeben.
    er wollte sich nicht mit wichtigen fragen auseinander setzen.
    blockte mich und entscheidungsfindungen bezüglich medizinischen entscheidungen (sie hat einen persistierenden dutus arteriorsus der behandlungbedürftig ist).



    immerhin ist es jetzt gelungen beim familiengericht durchzusetzen dass er mir die alleinige sorge überträgt.



    was den umgang betrifft komme ich nicht weiter.



    das jugendamt will mir aufdrücken MIT ihm SELBST eine einigung zu finden,obwohl das offensichtlich gescheitert,und bei all dem stress dabei weder gut für mich noch die kleine ist.


    einen antrag beim familiengericht auf regelung wurde abgelehnt und es wurde zurück ans jugendamt verwiesen.




    SO.



    gibt es jemanden mit einem fall?


    was kann ich tun?



    im grunde will ich ja das meine tohter ihren leiblichen vater kennt und zu ihm ein gutes verhältnis hat.



    andererseits bin ich mir darüber im klaren dass das niemals funktionieren kann.
    emotional bin ich hin und her gerissen.


    habe mich aber dazu durchringen können vom verstand her zu entscheiden.
    und versuche nun zu erwirken dass kontakt nur im beisein des jugendamtes stattfindet.



    weil ich nicht mehr kann.
    und weil die kleine mittlerweile so entfremdet von ihm ist, dass sie zum vater meines sohnes (mit welchem ich mir für meinen sohn die sorge teile und das sehr gut funktioniert) schon papa sagt....




    kann mir hier jemand aus erfahrung oder mit sachverstand weiterhelfen?




    liebe grüße,



    jana

  • Streitpunkt scheint das Verhalten unter euch als Elternteile zu sein - gibt es da noch ungeklärte Konfliktpunkte ?


    Gibt es vielleicht eine Oma, Tante, Onkel - jemanden der das Kind kennt - um die Treffen mit dem Vater zu betreuuen ? Dann wäre es doch wahrscheinlich schon deutlich ruhiger, wenn ihr beiden nicht mehr aufeinander trefft.

  • das jugendamt will mir aufdrücken MIT ihm SELBST eine einigung zu finden,obwohl das offensichtlich gescheitert,und bei all dem stress dabei weder gut für mich noch die kleine ist.


    Das ist der normale Weg. Versucht als Eltern eine einvernehmeliche Lösung zu finden,d.h. es sollten von beiden Eltern
    Vorschläge einfliessen.


    im grunde will ich ja das meine tohter ihren leiblichen vater kennt und zu ihm ein gutes verhältnis hat.


    Das ist sehr löblich und auch wichtig fürs Kind,denn das kann nix für euch Eltern.


    andererseits bin ich mir darüber im klaren dass das niemals funktionieren kann.
    emotional bin ich hin und her gerissen.


    Naja wie mal was werden kann weisst du nicht und nur auf Vermutungen ....Du musst positiv denken.


    versuche nun zu erwirken dass kontakt nur im beisein des jugendamtes stattfindet.


    Du meinst begleiteten UG ? Den kann nur ein Gericht anordnen,nicht das JA. Die können nur ihre Hilfe anbieten,
    die aber nicht zwingend der KV annehmen muss.


    Wie alt ist denn euer KInd ? Mach dem KV mit hilfe des JAs ein UG-Vorschlag und warte ob er sich dazu meldet.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • letzteres wurde versucht...
    es gab ein gemeinsames gespräch beim jugendamt,allerdings ohne ergebnis.


    er könne und wolle keine regelung treffen,begleiteter umgang sei unter seinem niveau.


    nun belagert er mich aber ich sollte ihm seine tochter nicht vorenthalten.



    ich bin nach all dem (ich habe es versucht,er hält sich nicht mal an treffen und beleidigt mich wenn ich frage wo er denn bleibt,wenn ich ihn überhaupt erreiche)...nicht mehr optimistisch dass sih das beim xten anlauf ändert.


    zumal er ausweicht wenn ich ihm sage dass ich es nicht einsehe alles nach ihm auszurichten (er rastet aus wenn ich sage es passt nicht).


    dem jugendamt ist das bekannt.


    trotzdem soll ich es weiter versuhen.


    sie ist nun 15 monate alt...er kam nicht mal zu ihrem ersten geburtstag...keine nachricht,kein geschenk...



    es gibt vom jugendamt bereits einen terminvorschlag um es gemeinsam zu klären,den nimmt er aber nicht an.
    und begrängt mich.



    was soll ich tun?


    ich bin ja dazu verpflichtet.
    aber muss ich mir permanent sowas anhören?
    und ihm dann auch noch entgegen kommen?



    was ja für ihn bedeutet mit ihr auf der matte stehen wenn er will ^^



    ja es sind persönliche differenzen.
    allerdings sehe ich mich da als die der es um das kindeswohl geht.
    ihm um "ihr sollt spuren wenn ich mich schon damit abgeben muss"



    und das sehe ich nicht als ihrem wohl förderlich.



    zwar nicht direkt als gefährdung,aber als unnötig belastend.



    was kann ich also tun?



    ich halte dieses bedrängen nicht mehr aus.



    und es gibt privat niemanden.
    seine eltern unterstützen und fördern seine haltung.
    und geben zu verstehen dass ich diejenige sei die probleme macht...



    und das würde wohl eher nach hinten losgehen...

  • hallo,


    leider ein typischer Fall.
    Das Gericht darf nicht an das JA zurück verweisen. Sie sollten mit einem guten Anwalt einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen und dafür sorgen, dass es genau definierte Umgangsregeln gibt. Mit Uhrzeiten, Daten, Orten etc.
    Wenn er sich daran nicht hält, so hat er Pech, bzw. Sie können ihn zwingen oder Ihnen entstandene Kosten von ihm verlangen.


    Die Gerichte versuchen sich oft mit Verweis an das JA aus der Affäre zu ziehen. Das ist aber unzulässig, einen Umgangsantrag müssen die immer entscheiden.


    MfG


    RA Bergmann

  • ich habe nun direkt mit meinem anwalt einen termin gemacht...am donnerstag steht die verhandlung bzgl des sorgerechts an.
    wie stehen die chancen das thema umgang mit in diese verhandlung nehmen zu können?



    und eben dieser antrag wurde ja bei gericht gestellt,aber eben abgelehnt.
    muss da erst wiederspruch eingelegt werden oder geht das auch mündlich bei der verhandlung donnerstag?




    grüße,



    jana

  • und eben dieser antrag wurde ja bei gericht gestellt,aber eben abgelehnt.


    Gibt es dazu etwas schriftliches vom Gericht? Ein Gericht darf soetwas nicht einfach ablehnen. Es hat die Möglichkeit, um eine Einvernehmliche Regelung zu finden, die Eltern über die Möglichkeiten der Regelung über eine aussergerichtliche Konfliktstelle zu informieren und kann soetwas auch anordnen (Anordnung einer Mediation z.B.). Hier wird das Verfahren für diese Dauer der Mediation ausgesetzt. Falls es da zu keinem Ergebnis kommt, z.B. weil ein Elternteil dort nicht dran teilnimmt, dann wird das Verfahren nach (in der Regel) 3 Monaten wieder aufgenommen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ich verstehe das auch nicht.
    das gericht ist ja auch von jugendamt und anwalt darüber informiert worden dass es zu keiner regelung gekommen ist.
    der KV verweigert in dem zusammenhang auch mediation...zu einem gemeinsamen gespräch kam es erst nach dem 3. anlauf und endete mit einer verzweifelten (weil er komplett starrsinnig immer wieder anfing sich mit seinen argumenten im kreis zu drehen) mitarbeiterin des jugendamtes und mir,völlig aufgebracht weil sein einziges standhaftes argument das war...dass ich "jetzt ja mal merke dass ich nicht einfach so jemandem ein kind anhängen kann".


    somit praktisch komplett ergebnislos.



    frage mich wie das gericht dann zu dem schluss kommt eine regelung im privaten sei überhaupt denkbar...



    ja das schreiben in dem der antrag abgelehnt wurde liegt mir sowie auch meinem anwalt vor.



    liebe grüße,



    jana

  • Dann spreche mal mit dem Anwalt, der weiß, wie weiter in der Umgangsangelegenheit vorzugehen ist. Normalerweise wäre dann der Weg der Beschwerde zu nehmen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller



  • Jana, im Startposting schreibst du, du hast dem (Antrag auf) Gemeinsames Sorgerecht zugestimmt. Hier jetzt schreibst du, eine Verhandlung wegen Sorgerecht steht an. Soll das wieder rückgängig gemacht werden?
    Und es hat schon mindestens eine weitere Verhandlung gegeben (in der dein Umgangsantrag abgelehnt wurde - war das Hauptklagepunkt?)



    Ob in der Verhandlung weitere Dinge geklärt werden können, zu denen kein Antrag besteht - das machen Richter nur selten mit.


    Man verliert ein bisschen den Überblick. Da ist es schwierig, etwas zu raten...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ja ich hab heute schon einen termin vereinbart...aber wie ist es bis das gericht sich der sache annimmt?
    darf ich ihn ignorieren?
    ich empfinde das langsam als derart belastend...die ungewissheit wie die rechtliche lage ist...oder ist es eine grauzone in der ich selbst entscheiden darf?
    denn ich kann mir das langsam nicht mehr zumuten.


    er hat nie,selbst wenn er da war,zu ihrem wohl beigetragen.
    lediglich nichts unversucht gelassen mir zu zeigen wie widerlich er mich findet.
    sie hatte nie viel davon.
    zumal es ihm auch nie in den sinn kam mal mit ihr raus zu gehen.



    er blieb stur hier.



    und so wäre es,wenn es nach ihm geht,auch weiterhin.
    und er bedrängt mich.



    nur...wenn ich ihn nun ignoriere...
    was dann?

  • Wir haben hier leider einen sehr ähnlichen Fall. Die Trennung erfolgte bereits in der Schwangerschaft, der KV weigerte sich von Anfang an, eine Umgangsregelung auszuarbeiten. Auch hier: Der KV argumentiert ausschließlich mit seinem eigenen Befinden und seinen Rechten (Es ist sein Recht, sein Kind zu sehen, wann er will (oder auch, es eben nicht zu sehen, wenn er nicht will), es ist sein Recht, sich seine Zeit frei einzuteilen und er lässt sich nicht "in so eine Scheißumgangsregelung pressen" usw. Jegliche Art von Festlegung auf irgendwas wurde von ihm konsequent abgelehnt.
    Er wollte also Umgang, aber ohne Regelung.
    Ich war deswegen auch extrem verzweifelt, wollte auch, dass unsere Tochter ihren Vater kennen lernt, konnte uns aber auch nicht länger sein Zeitchaos aufzwängen lassen, bzw. fürchtete wochen- und monatelange Kontaktabbrüche, weil der KV in dieser Zeit von seinem Recht Gebrauch macht, unser Kind eben auch mal NICHT zu sehen.
    Ich kann deine Verzweiflung also sehr gut nachvollziehen :knuddel
    Eine unabhängige Beratungsstelle hat mir dann weiter geholfen. So lange du dich nachweislich aktiv darum bemühst, mit dem KV eine Umgangsregelung zu finden (z.B. Mit Hilfe dritter beim JA oder in einer anderen Beratungsstelle) machst du dich nicht der Umgangsverweigerung schuldig. Im Gegenteil, es wird dir sehr positiv angerechnet, dass du sich aktiv um Hilfe bemühst, kooperativ bist und versuchst, auf den KV zuzugehen. Solange es keine Einigung und Umgangsregelung gibt, weil der KV sich weigert eine auszuarbeiten, darfst du ihn ruhig ignorieren und musst nicht auf seine Forderungen eingehen!

  • Liebe TE,


    Leg dir eine Mappe an, wo du alle Unterlagen und alle Kontaktversuche (E Mails sind toll) sowie kurzes Gedächtnisprotokoll zu evt. Gesprächen ablegst. Kannst du später fürs Kind brauchen wenn es in der Pupertät daher kommen sollte und frage "Warum dies und das" oder auch bei Behörden.


    Ruhiger und sachlicher Tonfall, einfach chronisch geordnet ablegen und aufheben.

  • Sie werden in der Sorgerechtsverhandlung keine Verhandlung zum Umgang erhalten, jedenfalls nicht, wenn der Richter kompetent ist. Das sind zwei verschiedene Angelegenheiten.


    Gegen die Untätigkeit des Gerichtes beim Umgang müsste ihr Anwalt vorgehen. Ich verstehe nicht ganz, wie der Kollege das überhaupt zulassen konnte. Man kann das Gericht per Antrag zur Entscheidung zwingen. Gegen eine Entscheidung kann man dann per Beschwerde vorgehen.
    Noch einmal: Das Gericht kann einen Antrag auf Regelung des Umgangs nicht ohne Entscheidung lassen. Das geht nur, wenn BEIDE Parteien zustimmen. Haben Sie laut Protokoll einer einvernehmlichen Regelung zugestimmt? Wenn ja: Warum? Hat ihr Anwalt Ihnen dazu geraten?


    Sie sollten das Umgangsverfahren wieder aufnehmen und auf einer genauen Regelung bestehen. Kooperativ, aber entschieden in der Sache.


    MfG


    RA Bergmann