Kind unbeaufsichtigt in Kita - Verletzung

  • Liebe Foris,


    ich hoffe auf Input.


    Gestern erhielt ich, gerade auf Arbeit angekommen, einen Anruf, Junior (knapp 3) sei verletzt.
    Dort angekommen hakte ich nach:
    - Junior wurde im Wutanfall allein vor dem Gruppenraum "abgestellt
    - Tür war geschlossen
    - plötzlich Geschrei
    - Junior kam mit 2cm-Riss horizontal direkt am linken Auge an
    - Erklärung: er hatte sich an der Tür gestoßen. Naja, gesehen hat es keiner...


    Das Blut war abgewaschen, ansonsten nix an Versorgung. Ich hatte gut 30min Fahrzeit, kam laut Unfallbuch gut eine Stunde nach dem "Unfall" an.
    Ich also Kind eingepackt, zur KiÄ. Die nicht zuständig, also Kind zum Unfallarzt. Der kann sich nicht vorstellen, dass sich Junior das beim Zusammenstoß mit einer Tür zugezogen hat...


    Ich finde das Ganze mehr als merkwürdig. Wie würdet ihr jetzt bezüglich Kita tun? Ich meine, die Verletzung ist jetzt nicht ohne, so nah am Auge. :(

  • Irgendwann, in einer günstigen Situation, den Kurzen erzählen lassen, was da passiert ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gibt es einen Grund, ihm da nicht zu glauben?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun, als ich ihn fragte, ergriff eine Erzieherin gleich das Wort.
    Junior plapperte es dann nach, als sie fragte, ob es genau so passiert sei.
    Es ist einfach eine komische Situation.
    Ich finde es auch sehr merkwürdig, dass Junior einfach vor die Tür gesetzt wurde. Ist das üblich?? Ich kenne das aus diversen Einrichtungen anders. Gerade wenn die Kids in Schieflage sind, hat man doch ein Auge drauf, oder??

  • Ich finde es pädagogisch nicht sinnvoll ein Kind bei einem Wutanfall allein zu lassen.
    Rechtlich jedoch reicht es, wenn das Kind in Hörweite ist. Da wirst du nicht viel machen können.


    Letztendlich ist die Erstversorgung zu spät gelaufen, da könnte eine Erzieherin das falsch eingeschätzt haben. Sinnvoll ist es dann immer den RTW zu rufen, wenn man sich nicht sicher ist.


    Edit: Zur Wunde: Kinder ziehen sich die seltsamsten Wunden zu, da sie in ihren Bewegungsabläufen sich ganz anders verhalten als Erwachsene. Ist schwierig zu beurteilen...er könnte sich vor Wut auf den Boden geschmissen haben. Das würde das schon erklären.


    LG
    Friday

  • Ich finde das als Strafmaßnahme auch sehr bedenklich, hab das aber auch schon mehrfach gehört.


    Mein Neffe wurde auch schon (in dem Alter) alleine in den Nachbargruppenraum gesperrt.


    Ich würde da schon ein ernstes Wort mit den Erzieherinnen sprechen, dass das unter Verletzung der Aufsichtspflicht fällt.


    Strafen ja, aber im Raum bzw. unter Beobachtung!


    Ansonsten abhaken und froh sein, dass nicht mehr passiert ist.....

  • Mein spontaner Gedanke dazu: Ist passiert, ein Unfall vom Kind. Auch wenn die Verletzung schlimm aussieht, es kann überall passieren, auch unter Aufsicht.


    Dazu mal ein Schwank aus meiner Kindheit:


    Ich bin im Kindergarten auch frech gewesen und musste vor die Tür. Ich hatte dann nichts besseres zu tun, als nach Hause zu gehen. War dann natürlich riesen Panik, daß ich nicht mehr da war. Meine Mutter wurde sofort informiert und hat mich gesucht. Sie hat mich dann im Dorf gefunden.


    War für mich als Kind nichts Weltbewegendes. Der Kindergarten hat dann die Konsequenz daraus gezogen, daß von da ab die Eingangstür ausserhalb der Abholzeiten verschlossen wurde. Das ist mittlerweile fast 40 Jahre her.


    Ein vor die Tür stellen ist eigentlich ein oft eingesetztes Erziehungsmittel, und ist eigentlich auch nicht so dramatisch. Daß das Kind sich in der Zeit eine Verletzung zugezogen hat ist natürlich sehr unglücklich, aber es hätte genau so gut im Gruppenraum passieren können.


    MAch doch als Vorschlag im Kindergarten, daß diese Bestrafung demächst anderes ausgeführt wird. Kind kommt nicht nach draussen, sondern es wird eine "Strafecke" eingerichtet, wo das Kind dann z.B. 10 Minuten sitzen muss. Dann ist es demnächst auch nicht mehr für die paar Minuten unbeaufsichtigt.


    Und zu deiner Beruhigung: Es wird wieder verheilen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also wenn bei uns ein Kind ungezogen war geht es im Gruppenraum an einen einzelnen Tisch.Vor die Tür wird da niemand gestellt.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Offensichtlich ist etwas schief gelaufen, aber das ist ja anscheinend nicht das wirkliche Problem.
    Problem ist m.E. mehr, dass TS den Eindruck hat, dass es noch etwas gab was anscheinend nicht bekannt werden soll. Da gilt es m.E. der Erzieherin mal in einer ruhigen Minute zu vermitteln, dass ein offen eingestandener Fehler weniger schlimm ist als eine herausgekommene Heimlichkeit.


    :strahlen

  • Ja das finde ich auch schlimm und ich muss sagen: ich bin klar dagegen ein Kind aus dem Gruppenraum alleine zu lassen!!! Das Kind ist 3 (!) kein Schulkind. Wenn ich mir vorstelle, wie sich das Kind da fühlen muss, es ist dort schließlich nicht zu Hause!!!


    Ich habe mit den Erziehern, die bei uns im Kiga solche Methoden auch durchführen, ein klares Wort gesprochen: ich möchte nicht, dass mein Kind rausgeschickt wird, wenn sie weint. Kinder werden nämlich auch gerne mal rausgeschickt, wenn sie nur "weinen" - zu laut - stört den Gruppenablauf. Ist doch fürchterlich.


    Ähm wenn ein Kind einen richtigen Wutanfall hat, kann es sich durchaus verletzen (Treppe runterfallen), so außer sich können sie werden und nein ein Kind hat darüber KEINE Kontrolle.


    Es wäre richtig gewesen, hätte ein erwachsener Erzieher den Raum mit Kind verlassen und den Wutanfall mit "durchgestanden". Es ist eine furchtbar faule Ausrede, das dies nicht geht, es sind immer mehrere Erzieher anwesend!


    Ich würde ganz deutlich mit den Erziehern reden und sagen, dass du das bei deinem Kind NICHT willst. Das Kind ist noch zu klein, es KANN solche Ausbrüche NICHT alleine unter Kontrolle haben.


    Außerdem wer fühlt sich schon auf Arbeit wohl, wenn man denkt, das Kind wird bei einem Gefühlsausbruch rausgeschickt. Kinder brauchen Halt und sollten nicht alleine gelassen werden mit ihren Gefühlen.

  • Vielen lieben Dank euch allen!


    Ich hatte heut nochmal ein Gespräch mit der betreffenden Erzieherin und habe deutlich gemacht, dass ich nicht möchte, dass er isoliert wird. Junior ist ein Sensibelchen und verträgt Ausgrenzung ganz schlecht.
    Da er solche Ausbrüche im Kiga sonst gar nicht hat (sagt Erzieherin), fand und finde ich die Reaktion überzogen.
    Nun, passiert ist passiert. Ich habe ihnen heut die Diagnose des Unfallarztes übermittelt. Da wurde zumindest mal kurz gezuckt. Sollte das nochmal vorkommen, werd ich zur Wildsau!
    Das Auge schimmert mittlerweile in vielen Farben, da kann man gar nicht genug Drache Kokosnuss-Pflaster draufpappen... :ohnmacht:

  • dass das unter Verletzung der Aufsichtspflicht fällt.


    Nein, tut es eben nicht. Ein Kind muss im Kindergarten beaufsichtigt, aber nicht permanent im Blickfeld sein. Das ist auch gar nicht möglich. Wenn ein Kind alleine in der Küche mit kochend heißen Töpfen gelassen wird, dann wäre das Verletzung der Aufsichtspflicht, weil abzusehen ist, dass das Kind sich ohne direkte Blickkontakt-Beaufsichtigung schwer verletzen kann. Im Flur, um sich zu sammeln quasi, ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Ein Kind muss im Kindergarten beaufsichtigt, aber nicht permanent im Blickfeld sein.


    Im Flur, um sich zu sammeln quasi, ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht.


    Passt irgendwie nicht zusammen.
    Es handelt sich um ein dreijähriges Kind das alleine in den Flur gestellt wird. Es hatte einen Wutanfall, ist also in einer Verfassung, in der man es nicht alleine lassen darf !


    Das ist sehr wohl eine Verletztung der Aufsichtspflicht.
    Die Erzieherin konnte nicht sehen was vor der Tür passiert, und hat in dem Fall riesen Glück, dass es relativ klimpflich abgelaufen ist.


    Mal ganz abgesehen davon, dass es pädagogisch nicht sehr wertvoll ist ein "dreijähriges" Kind wenn es "unbequem" ist vor die Tür zu stellen.

  • Warum passt das nicht zusammen? Sie muss es auch nicht sehen, sie muss das Kind nicht permanent im Blick behalten. Ein Wutanfall kann so viele Gesichter haben, ich denke, die Erzieherin wird sicherlich kein vor Wut unkontrolliert tobendes Kind einfach alleine lassen. Das traue ich keiner Erzieherin zu.


    Ob das pädagogisch wertvoll ist, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab.


    Das Problem ist, man sieht das als Mama immer nur subjektiv. Die Erzieherinnen haben nicht nur den Auftrag, jedes Kind einzeln zu begleiten, sondern auch das Kind als Teil der Gruppe zu begleiten. Das kollidiert allerdings mit dem Mama-Empfinden, nicht immer, aber oft.


    Inwiefern das hier der Fall war, kann nur die TS sagen.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Nein, tut es eben nicht. Ein Kind muss im Kindergarten beaufsichtigt, aber nicht permanent im Blickfeld sein. Das ist auch gar nicht möglich. Wenn ein Kind alleine in der Küche mit kochend heißen Töpfen gelassen wird, dann wäre das Verletzung der Aufsichtspflicht, weil abzusehen ist, dass das Kind sich ohne direkte Blickkontakt-Beaufsichtigung schwer verletzen kann. Im Flur, um sich zu sammeln quasi, ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht.


    Kann man sich als Erzieherin denn darauf verlassen, dass ein drei jähriges Kind auch dort stehen bleibt? Das wäre es, was mir Sorgen machen würde.

  • Das ist genau das, was nur die Erzieherin in nur dieser Situation beantworten und einschätzen kann. Das kann von außen niemand beurteilen. Und genau deswegen finde ich, ist etwas mehr Vertrauen in das Verhalten und die Beweggründe der Erzieherin unbedingt angebracht, bevor direkt nach Verletzung der Aufsichtspflicht geschrieen wird.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Huhu,


    Hast du mal nachgefragt, wie sich dieser "Wutanfall" geäußert hat?


    Meiner Meinung nach geht das gar nicht, ein knapp 3 Jähriges Kind alleine irgendwo weg zusperren, deutet nicht grade auf pädagogische Kompetenz hin.
    Und ein 2 Zentimeter langer Riss über dem Auge in Schläfen Nähe ist für mich jetzt auch keine Pille Palle.


    Wäre das meine Tochter gewesen, gäbe es ein kurzes Aufklärungsgespräch, und wäre das nicht zufriedend stellend , eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


    Ich möchte noch dazu erwähnen, dass ich jetzt kein Freund von totaler "Kuschelpädogik" bin, aber alles hat Grenzen.


    Gruu,
    Raga

  • Kann man sich als Erzieherin denn darauf verlassen, dass ein drei jähriges Kind auch dort stehen bleibt?


    Nein.
    Deshalb darf sie es auch nicht unbeaufsichtigt dort abstellen. Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht.
    Jede Erzieherin muß Seminare zum Thema "Aufsichtspflicht" besuchen, und immer wieder auffrischen.


    Würdest du einem Seminarleiter diesen Fall schildern, käme er aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.